Inschriftenkatalog: Stadt Helmstedt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 61: Stadt Helmstedt (2005)

Nr. 80 Braunschweig, Herzog Anton Ulrich-Museum 1580 o. später

Beschreibung

Ring, sog. Trauring Martin Luthers und der Katharina von Bora. Gold, Diamant, Rubin, Email1). Seit Anfang des 18. Jahrhunderts in Helmstedt nachweisbar. Herkunft und weiterer Verbleib des Ringes nach Auflösung der Universität wie bei Nr. 48. Ineinanderfügbarer Doppelring, auf den Teilringen Diamant bzw. Rubin in Rechteck-Schildfassung, auf den Ringschultern plastisches Rollwerk. Die Steinfassungen tragen jeweils innen eine Inschrift, die des Diamanten Inschrift A, die des Rubins Inschrift B. Auf den Innenseiten der beiden Reifen im unteren Halbrund die beiden Teile der Inschrift C, beginnend im diamantbesetzten Teilring. Inschriften eingetieft, mit schwarzem Email gefüllt. Zu Beginn der beiden Teile von Inschrift C jeweils ein Sternchen.

Maße: Dm.: 1,9–2,1 cm (innen), 2,3 cm (außen); H.: 2,7 cm; Bu.: 0,1 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Herzog-Anton-Ulrich Museum, Kunstmuseum des Landes Niedersachsen [1/1]

  1. A

    M(ARTINVS) L(VTHER) D(OCTOR)

  2. B

    C(ATHARINA) V(ON) B(ORA)

  3. C

    · WAS · GOT · ZV · SAMEN · FIEGT · // · SOL · KEIN · MENSCH · SCHEIDEN ·2)

Kommentar

Der Ring wird von Schütte aus stilkritischen Gründen – die emaillierten Rechteck-Schildfassungen sind eine für die Jahre 1580 bis etwa 1610 belegbare Mode – auf nicht vor 1580 datiert3). Eine Entstehung des Ringes im Zusammenhang mit Luthers Eheschließung im Juni 1525 in Wittenberg wird daher ebenso wie überhaupt jede Beziehung zum Ehepaar Luther-Bora ausgeschlossen4). Doppelringe dieser Art mit eingearbeiteten Inschriften, häufig lateinische oder deutsche Fassungen des hier verwendeten Spruchs, sind aus dem 16. und 17. Jahrhundert zahlreich erhalten5). In die Diskussion um die Echtheit des früher in Helmstedt aufbewahrten Ringes als Lutherreliquie wurden seine Inschriften bisher nicht einbezogen. Die in diesem Ring verwendete Textfassung von Mt. 19,6 stammt aus Luthers 1529 herausgegebenem „Traubüchlein“6). Der Spruch ist dort konstitutives Element des zweiten Akts des Traugeschehens, der eigentlichen Trauung vor der Kirche, nach dem Aufgebot von der Kanzel herab und vor der Segnung am Altar. Er steht in enger zeitlicher Beziehung zum Ringtausch. Es heißt dort Hie las sie die trawringe einander geben, Und füge yhre beiden rechte hand zu samen und spreche: Was Gott zu samen fuegt, sol kein mensch scheiden. Aus seiner besonderen liturgischen Funktion innerhalb des Trauaktes erklärt sich hier seine präsentische Form fuegt, die wesentlichste Abweichung vom griechischen Urtext, der Vulgata und der Lutherübersetzung von Mt. 19,6. Das „Traubüchlein“ ist nie zur verbindlichen Agende erklärt worden7), und die Trauformeln der Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts verwenden überwiegend die Perfektform nach der Lutherschen Bibelübersetzung8). Anders die Inschrift des sog. Traurings Luthers. Sie bietet wie das „Traubüchlein“ das Präsens FIEGT. In den Inschriften anderer Trauringe scheint ebenfalls die Präsensform vorzuherrschen9). Die Inschrift des sog. Trauringes Luthers folgt darüber hinaus auch im zweiten Teil mit SOLL KEIN MENSCH SCHEIDEN wörtlich dem „Traubüchlein“, statt wie die anderen Trauringe nach Mt. 19,6 soll der Mensch nicht scheiden zu übernehmen. Die Inschrift bietet damit einen seltenen und auf Luthers eigene Vorstellungen zum Trauungszeremoniell eng bezogenen Text. Ein Argument zur Klärung der Frage, ob der Ring aus dem Besitz Luthers stammt und möglicherweise den Prototyp der anderen Trauringe abgegeben hat, läßt sich daraus allerdings kaum herleiten, denn die Trauformel des „Traubüchleins“ als Inschrift zu wählen, könnte sich auch einem kenntnisreichen Lutherverehrer späterer Zeit empfohlen haben, wenn er eine möglichst authentische Lutherreliquie herstellen wollte.

In Helmstedt galt der Ring aufgrund seiner nicht angezweifelten Verbindung zu Luther als besondere Zimelie. Er wurde von Hermann von der Hardt ebenso wie der sog. Doktorring werbewirksam eingesetzt (vgl. Nr. 48), um den Ruhm der Universität in der gelehrten Welt zu erhöhen. Eine beide Lutherreliquien vorstellende Publikation Hermann von der Hardts bezeichnet den Trauring als „wahrhaft goldenes Denkmal unserer Hochschule“10). Er erregte so große Aufmerksamkeit und zog Bildungsreisende nach Helmstedt.

Ein weiterer sog. Trauring der Katharina von Bora befindet sich im Stadtgeschichtlichen Museum Leipzig. Von ihm sind ebenso wie von dem ehemals in Helmstedt aufbewahrten Ring Kopien angefertigt worden11).

Anmerkungen

  1. Materialangaben nach Kat. Kostbarkeiten, S. 83.
  2. Nach Mt. 19,6 und Mk. 10,9.
  3. R.-A. Schütte in: Kat. Kostbarkeiten, S. 84 unter Hinweis auf die grundlegende Arbeit von F. Falk, Edelsteinschliff und Fassungsformen im späten Mittelalter und im 16. Jahrhundert, Ulm 1975, S. 72ff.
  4. Schütte, wie Anm. 3.
  5. Vgl. A. S. Cocks/C. Truman, The Thyssen-Bornemisza Collection. Renaissance jewels gold boxes and objets de vertu, London 1984, Nr. 28, S. 132f. mit neun, Nr. 29, S. 134f. mit zwei weiteren Beispielen. Vgl. auch die Aufzählung bei A. B. Chadour, Ringe/Rings. Die Alice und Louis Koch Sammlung. Vierzig Jahrhunderte durch vier Generationen gesehen, Bd. 1, Leeds 1994, Nr. 705, S. 216.
  6. D. Martin Luthers Werke 30,3, Weimar 1910, S. 74ff. Datierung des „Traubüchlein“ nach A. Niebergall, „Agende“. In: TRE 2, S. 4ff., hier S. 9.
  7. Niebergall, wie Anm. 6, S. 10.
  8. Von vier befragten Kirchenordnungen, Grafschaft Mansfeld (1580), Grafschaft Ostfriesland (1580), Stadt Osnabrück (1588), Stift Verden (1606) hat nur letztere die präsentische Trauformel, vgl. Sehling, Kirchenordnungen, Bd. 2, S. 225, Bd. 7,1, S. 664, S. 286, S. 179.
  9. Die bei Cocks/Truman, wie Anm. 5, zitierten vier deutschen Inschriften nach Mt. 19,6 stehen alle im Präsens. Präsentisch auch die Inschrift eines Doppelringes bei A. González-Palacios/L. D'Urso, Objects for a „Wunderkammer“, London 1981, Nr. 8, S. 12 und bei Chadour, wie Anm. 5. Ein Beispiel für das Perfekt findet sich bei A. B. Chadour/R. Joppien, Schmuck, Bd. 2: Fingerringe. Bestandskatalog 10 des Kunstgewerbemuseums der Stadt Köln, Köln 1985, Nr. 306, S. 194.
  10. H. von der Hardt, Solennis promotio trium philosophiae doctorum .. in qua panegyri .. cimelia .. annulus Lutheri aureus doctoralis et annulus Lutheri aureus pronubus .. exhibita, Helmstedt 1703: annulum .. pronubum .. Academiae nostrae .. vere aureum monumentum.
  11. Der Leipziger Ring trägt die Inschrift Catharina u(on) Boren D(octor) Martin(us) Luther, vgl. Martin Luther 1483–1546. Katalog der Hauptausstellung in der Lutherhalle Wittenberg, Berlin 21993, S. 229 mit Abb. und Kommentierung einer modernen Kopie. Eine Kopie dieses Ringes aus dem 19. Jahrhundert wurde 1996 in Eisenach gezeigt, vgl. „Aller Knecht und Christi Untertan“ – Der Mensch Luther und sein Umfeld. Katalog der Ausstellung zum 450. Todesjahr 1996, hg. von der Wartburgstiftung Eisenach, S. 243 (mit Abb.). Ebenda auch die Abbildung einer Kopie des früher in Helmstedt aufbewahrten Ringes. Sie befindet sich in Privatbesitz und wird datiert mit „17.(?) Jh.“.

Nachweise

  1. C. Juncker, Das Ehren-Gedächtniß .. D. Martini Lutheri, Frankfurt/Leipzig 1706, S. 283 (Zeichnung).
  2. Uffenbach, Reisen, S. 208.
  3. NStA Wolfenbüttel 37 Alt Nr. 1075, Bl. 84v.
  4. Oelrich, Tagebuch, S. 56.
  5. Leipziger Kalender, hg. von G. Merseburger, 4. Jg., 1907, S. 211.
  6. E. Kroker, Katharina von Bora – Martin Luthers Frau, Berlin, 16. Auflage 1983, S. 77f.
  7. Kat. Kostbarkeiten, S. 84 (Abb.).

Zitierhinweis:
DI 61, Stadt Helmstedt, Nr. 80 (Ingrid Henze), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di061g011k0008004.