Inschriftenkatalog: Stadt Hannover

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 36: Stadt Hannover (1993)

Nr. 258 Leineufer 1614

Beschreibung

Tafel mit einer Bauinschrift von der ehemaligen Klickmühle. Sandstein. Die Tafel befand sich zu Beginn dieses Jahrhunderts an der Wasserkunst am Himmelreich, die anstelle der alten Klickmühle stand. Heute hängt sie am Leinufer vor der Unterführung unter dem Leibnizufer. Im oberen Drittel der Tafel ein von Beschlagwerk umgebenes Medaillon mit dem Hannoverschen Stadtwappen, darunter die Inschrift.

Maße: H.: 194 cm; B.: 108 cm; Bu.: 4,5–5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Sabine Wehking [1/2]

  1. ANNO 1612 · IST AN DER KLIP: VND FLOTH/MUHLEN, VND 1614 · AN DER BEUTERST:MUH/LEN1) DIE HERDE2) VND GRUNDTWERCK GANTZ, / VND AN DEN HEUSERN DAS MEURWERGK MERER/THEILS AUS DEM GRUNDE NEWE GEBAWT · DIE / FUNDAMENT VIEL TIEFFER ALS VNTEN DIE / FULPFEHLE3) BEFUNDEN GELECHT, DARAUF ERST/LICH QUADERN STUCKE, DIESELBEN MIT EINEM / FESTE MEURWERCK UBERMEURET VNDT / OBEN WIDER MIT BREIDEN STENERNa) VBER/LECHT VND BEFESTET WURDEN, DIE FLOTH/MUHLE VF NEWE ARTH MIT HANGENDEN / GETZEUGE4) FVNDIRT DIE GRVNDTBEUME2) / ABER IN VORIGER SCHRODUNG5) WIEDER / GELECHT · ANNO 1613b) · DER SCHNELLE / GRABE6) VF GLEICHE ARTH AUCH NEW / AUS DEM GRUNDE GEBAWET · GOT ER/[HA]LTE DIE GEBEW[D]E LANGE

Kommentar

Nach Nöldeke7) ist als Bildhauer der Tafel Hans Nottelmann urkundlich zu belegen. Eine Durchsicht der einschlägigen Archivalien blieb jedoch ergebnislos.

Textkritischer Apparat

  1. STENERN] STEINEN Redecker, Reiche/Heiliger.
  2. 1613] 1615 Redecker, Reiche/Heiliger, Inscriptiones.

Anmerkungen

  1. Es handelt sich hierbei um das System der aus drei einzelnen Mühlen bestehenden Klickmühle. Vgl. Kleeberg, Mühlengeschichte, S. 111f.
  2. ‚Herd‘ ist ein Fachterminus des Mühlenbaus (DWb 10, Sp. 1076). Er bezeichnet den vor der Wehrschwelle, dem sogenannten Grundbaum (DWb 3, Sp. 1221), befestigten Boden des Mühlengrabens, der das Durchdrängen des Wassers unter der Wehrschwelle verhindern soll. Vgl.a. Nr. 49.
  3. Die Bezeichnung ‚Pfuhlpfahl‘ ist lexikalisch nicht belegt. Ein ‚Pfuhlbaum‘ ist ein horizontaler Balken eines Schachtes. DWb 13, Sp. 1807.
  4. Die Bedeutung des Ausdrucks ‚hängendes Gezeuge‘ für den Mühlenbau konnte nicht geklärt werden. Der Große Brockhaus (15. Aufl., 1930, Bd. 7, S. 335) weist den Begriff ‚Gezeuge‘ als terminus technicus des Bergbaus nach; dort handelt es sich um eine Wasserhebemaschine. Das Deutsche Wörterbuch (DWb 7, Sp. 6981ff.) verzeichnet ‚Gezeuge‘ nur als Begriff, der in der Terminologie der verschiedensten Handwerke üblich war.
  5. ‚Schrodung‘ leitet sich von dem Verb ‚schroten‘ (= eine Höhlung herstellen, etwas ausgraben) ab. DWb 15, Sp. 1787.
  6. Sic! Als ‚Schneller Graben‘ wurde eine Wasserzufuhr des Mühlensystems bezeichnet.
  7. Nöldeke, Kunstdenkmäler I, S. 741, ohne Angabe der Quelle.

Nachweise

  1. Schuchhardt, Bildhauer, S. 94, Nr. 53, Abb. ebd.
  2. Redecker, Bd. 2, fol. 25r (Zeichnung).
  3. Reiche/Heiliger, fol. 25r u. fol. 36r/v.
  4. Inscriptiones, fol. 243r.
  5. Mithoff, Kunstdenkmale, S. 94.
  6. Nöldeke, Kunstdenkmäler I, S. 741f.

Zitierhinweis:
DI 36, Stadt Hannover, Nr. 258 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di036g006k0025806.