Inschriftenkatalog: Stadt Hannover
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 36: Stadt Hannover (1993)
Nr. 122† Nikolaikapelle 1567
Beschreibung
Grabplatte des Tile Huntemann. Sandstein. Im Zweiten Weltkrieg zerstört. Den genauen Standort der Platte verzeichnet Schuchhardt nicht. In den Ecken der Platte befanden sich Medaillons mit den vier Evangelistensymbolen im Flachrelief. Auf dem Rand lief die Inschrift A um, die sich in fünf weiteren Zeilen auf dem oberen Teil der Platte fortsetzte. Darunter in einem vertieften Feld die Inschrift B. In der unteren Hälfte der Platte ein vertieftes Bildfeld, das den Verstorbenen mit einem Spruchband (C) im Flachrelief unter dem Kreuz zeigte, in den unteren Ecken des Feldes zwei Wappenschilde. Auf dem breiten Steg zwischen den beiden Feldern eine nachträglich angebrachte Inschrift für ein weiteres Mitglied der Familie Huntemann.1)
Inschriften nach Schuchhardt2).
Maße: H.: 195 cm; B.: 99 cm.3)
Schriftart(en): Kapitalis.
- A
ANNO D(OMI)NI / 1567 DES MANDAGES IN DEN PINGSTEN IS / DEI ACHTB/AR VND ERSAME TILE HVNTEMAN IN / GODT SELIGLIGK / VORSCHEIDEN / GODT WOLLE / OHME EINE FROLICHE / VFERSTANDING VOLENEN AMEN
- B
HIOB AM 19./ ICH WEIS DAS MEIN ERLÖSER LEBET / VND ER WIRD MICH HERNACH AVS DER ERDEN / AVFERWECKEN VND WERDE DARNACH MIT / DIESER MEINER HAVT VM GEBEN WERDEN / VND WERDE IN MEINEM FLEISCHE GOTT SE/HEN DENSELBEN WERDE ICH MIR SEHEN / VND MEINE AVGEN WERDEN IHN SCHAVEN / VND KEIN FREMBDER4)
- C
MISERERE MEI DEVS5)
Übersetzung:
Gott, erbarme dich meiner. (C)
Huntemann (viergeteilte Scheibe, in den vier Feldern ebenfalls viergeteilte Scheiben) |
Duve ? (Taube) |
Anmerkungen
- Inschrift nach Schuchhardt, Bildhauer, S. 43, Nr. 11: A(NN)O 1629 DEN 29 MARTII IST JOBST HUNTEMAN AL/HIER IN HANNOVER GEBOHREN. SEINE WOLFAHRT / UND GOTTSEHLIGS VOLLENDEND IST GEWESEN / A(NN)O 1709 D(EN) 6 MART(II) AETAT(IS) 80 JAHR.
- Der Wiedergabe der Inschrift liegt Schuchhardts Transkription zugrunde, da die zugehörige Abbildung keine Lesung der Inschrift erlaubt.
- Maßangaben nach Schuchhardt, Bildhauer, S. 43, Nr. 11.
- Hiob 19, 25–27.
- Ps. 50, 3.
- Leonhardt, Bürgerbuch, S. 164.
- Zimmermann, Bildhauer, S. 279.
- StaH, B 8237, Consules ac reliqua membra senatus.
Nachweise
- Schuchhardt, Bildhauer, S. 43, Nr. 11, Abb. ebd.
- Wüstefeld, Nikolaikapelle, fol. 6 (Zeichnung).
Zitierhinweis:
DI 36, Stadt Hannover, Nr. 122† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di036g006k0012201.
Kommentar
Da auf der Abbildung bei Schuchhardt das Feld, in dem die Inschrift B angebracht ist, deutlich stärker vertieft zu sein scheint als das untere Feld, ist es nicht auszuschließen, daß die Inschrift B erst 1709 zusammen mit der jüngeren Inschrift auf dem Steg ausgeführt wurde. Dies würde auch die Diskrepanz zwischen der niederdeutschen Grabschrift für Tile Huntemann und dem hochdeutschen Bibelzitat erklären. Möglich ist jedoch, daß die Inschriften A und B gleichzeitig entstanden sind, da auch auf dem Epitaph Nr. 114 eine niederdeutsche Grabschrift neben einem hochdeutschen Bibelzitat steht. (Vgl. hierzu S.XXVII.)
Tile Huntemann wurde 1523 als Bürger der Stadt Hannover aufgenommen. Als Berufsbezeichnung ist dabei faber angegeben.6) Später erscheint er in den Quellen als Mitglied des Schmiedeamts.7) Huntemann gehörte – mit Ausnahme weniger Jahre – 1545 bis zu seinem Tod 1567 dem Rat der Stadt an.8)