Inschriftenkatalog: Stadt Hannover
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 36: Stadt Hannover (1993)
Nr. 102† – 1553
Beschreibung
Geschütz, genannt „Doppelte Schlange“. Es handelte sich um ein zwölfpfündiges Geschütz, das 42 Zentner und 92 Pfund wog.1) Nach der Zeichnung Redeckers befand sich auf dem Geschütz die Darstellung zweier, ineinander verflochtener Schlangen; von diesen eingerahmt die Jahreszahl A, darunter die Inschrift B, deren Worttrenner z.T. in Form von Paragraphenzeichen gestaltet waren. Letztere war von Redecker nicht mehr vollständig zu lesen, die ergänzten Buchstaben sind bei ihm durch rote Farbe kenntlich gemacht.
Inschrift nach der Zeichnung bei Redecker.
Schriftart(en): Kapitalis.
- A
1553
- B
HELP · GODT · ICK · BIN · VNVORDROTEN ·HENNI · KRVSEN · HEFT · MI · GEG/OTEN ·SO · REDTE · ICK · DAT · ANAa)/ [G]EWALT ·DO VAS ICK SEVENTEIC[H IAR] / OLTH ·EIN SLANGE NENNE[T WORT] /DE MISVTHb) DE RENNETH [FORT] /[WE]N ICK · ONNE · NICHT · ERLANGE · /BLIVE ICK · LIC · VOL · EIN · SLANGE ·2)
Textkritischer Apparat
- ANA] AN ALLE Jugler. Da die Inschrift recht nachlässig ausgeführt wurde, läßt sich nicht entscheiden, ob hier ein Fehler Redeckers vorliegt. Möglich ist auch, daß Redecker hier vergaß, die Buchstaben zu ergänzen.
- MISVTH] Vermutlich MISMVTH im Sinne von „Feind“, bei wem der Fehler liegt, läßt sich nicht entscheiden. Jugler entstellt hier den Sinn durch falsche Wortgrenzen vollkommen.
Anmerkungen
- Jugler, Hannoversche Vorzeit, S. 27.
- Hilf, Gott, ich bin unverdrossen. Henni Kruse hat mich gegossen – das sage ich ohne Zwang –, als ich 70 Jahre alt war. Ich wurde eine Schlange genannt. Der Feind rennt fort; wenn ich ihn nicht erlange, bleibe ich trotzdem eine Schlange.
- Mithoff, Künstler, S. 196f.
- Dies geht aus einer von der Witwe des Jürgen Kruse aufgestellten Liste der von ihrem Mann gegossenen Geschütze und Glocken hervor. StaH, A 945.
Nachweise
- Redecker, Bd. 1, fol. 261r (Zeichnung).
- Jugler, Hannoversche Vorzeit, S. 27.
Zitierhinweis:
DI 36, Stadt Hannover, Nr. 102† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di036g006k0010209.
Kommentar
Die in der Inschrift erwähnten 70 Jahre beziehen sich vermutlich darauf, daß das Geschütz aus dem Material eines Vorgängers neu gegossen wurde. Der Gießer Henni Kruse läßt sich im norddeutschen Raum in der Zeit von 1557–1562 auch als Glockengießer nachweisen.3) Er war der Sohn des ebenfalls in Hannover als Geschützgießer tätigen Jürgen Kruse (vgl. Nr. 84, 85, 86). Zusammen mit seiner Mutter führte er nach dem Tod seines Vaters dessen Werkstatt weiter.4)