Inschriftenkatalog: Stadt Hannover

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 36: Stadt Hannover (1993)

Nr. 60 Marktstr. 37 † / Historisches Museum 1531, 1580

Beschreibung

Hausinschrift auf einem Sturzbalken. Bei dem Haus Marktstr. 37 handelte es sich um ein traufenständiges Fachwerkhaus mit einem Zwischen- und einem vorgekragten Obergeschoß. Das Haus wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört. Der Schwellbalken des Obergeschosses war durch Rankenornamente verziert, die Knaggen mit Blütenornamenten. Der Sturzbalken wurde bereits 1924 bei der Veränderung der ehemals spitzbogigen Einfahrt des Hauses dem Vaterländischen Museum übergeben. Die Inschrift des Balkens, die aus dem Jahr 1531 stammen dürfte, ist 1580 verändert worden. Reste der alten Fassung sind noch zu erkennen. Die Inschrift verläuft zweizeilig, oben das Baudatum (A), unten zu beiden Seiten des in den Balken eingeschnittenen Spitzbogens die Inschrift B. Links und rechts auf dem Balken Wappenschilde mit Hausmarken, die linke aus Initialen gebildet, die rechte (H1) von Initialen begleitet (C).

Maße: H.: 50 cm; B.: 247 cm; Bu.: 13 cm (A), 9 cm (B).

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.

Sabine Wehking [1/1]

  1. A

    Anno · D(omi)ni · M · ccccc · Lxxx

  2. B

    Jhesus Maria

  3. C

    G E E H

Kommentar

Schon Leonhardt und Nöldeke1) haben festgestellt, daß die Jahreszahl A im Jahr 1580 verändert wurde. Die heute noch sichtbaren Spuren der alten Fassung lassen darauf schließen, daß ein x zu L umgearbeitet wurde. Vermutlich war das letzte Zahlzeichen ein i, aus dem in der neuen Fassung ein x wurde. Auch der ursprüngliche Inhalt der Wappenschilde wurde getilgt. Baujahr des Hauses dürfte 1531 sein. Für dieses Jahr ist Jost Brandes als Besitzer im jüngeren Hausbuch eingetragen.2) Ein Jahr zuvor war Brandes in das Wollweberamt aufgenommen worden, wie aus einem Eintrag von 1530 im Bürgerbuch hervorgeht: f(actus) est lanifex et exposuit syn Wg. (= Werkgeld).3) Die Namen Jesus und Maria auf dem Türsturz stammen also aus vorreformatorischer Zeit. Damit erübrigen sich die Erwägungen Plaths4) bezüglich der Anrufung von Maria in einer – wie er annahm – lange nach der Reformation angebrachten Inschrift. Verändert wurde das Datum der 1531 ausgeführten Inschrift durch den späteren Besitzer des Hauses Gert Evers, der dieses offenbar 1580 erwarb.5) Gert Evers erhielt im September 1578 das Hannoversche Bürgerrecht.6) Aus dem entsprechenden Eintrag geht hervor, daß seine Frau mit Vornamen Engel hieß.

Anmerkungen

  1. Leonhardt, Straßen und Häuser 1926, S. 57; Nöldeke I, S. 564–566.
  2. StaH, B 8238, p. 126.
  3. Leonhardt, Bürgerbuch, S. 174.
  4. Plath, Stadtgeschichtliche Abteilung, S. 34, Nr. 28.
  5. Vgl. Leonhardt, Straßen und Häuser 1926, S. 57.
  6. Studtmann, Neubürger, S. 32.

Nachweise

  1. Mithoff, Archiv, Tafel XIX (Zeichnung des Tores).
  2. Mithoff, Kunstdenkmale, S. 91.
  3. Scheibe, Hausinschriften, S. 5.
  4. Wüstefeld, Hausinschriften, S. 10.
  5. Leonhardt, Straßen und Häuser 1926, S. 57.
  6. Nöldeke, Kunstdenkmäler I, S. 564–566.
  7. Plath, Stadtgeschichtliche Abteilung, S. 34, Nr. 28.
  8. Photographie (D o.Nr.).

Zitierhinweis:
DI 36, Stadt Hannover, Nr. 60 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di036g006k0006006.