Inschriftenkatalog: Stadt Hameln

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 28: Hameln (1989)

Nr. 147† Osterstr. 41 1642

Beschreibung

Hausinschrift. Über die Geschichte des Hauses ist nichts bekannt. Da die Inschrift nur in der ältesten Sammlung Hamelner Hausinschriften von Rothert (1871) überliefert ist, nicht aber bei Mithoff und Meissel, ist davon auszugehen, daß das Haus bald nach 1871 abgerissen wurde.

Inschrift nach Rothert.

  1. Parce tibi frustra mordes hanc Zoil(e1) sedem)a)Dent(ibus) o(m)nino durior ille silexMutari [poterat]b) quod erat mutare nec(esse)Hanc tege [et] in tuto da Deus inde domum

Übersetzung:

Schone dich, Zoilus, du nagst vergeblich an diesem Haus. Dieser Stein ist durchaus härter als deine Zähne. Es durfte geändert werden, was geändert werden mußte. Gott, schütze dieses Haus und halte es von jetzt an in Sicherheit.

Versmaß: Zwei Distichen.

Kommentar

Die Inschrift benutzt ein Bild aus der antiken Literatur. Zoilus, der es wagte, die Werke des Homer zu kritisieren, steht hier für den kleinlichen Kritiker an einem umgebauten Haus. Dieser Rückgriff auf antikes Bildungsgut stellt die Inschrift in einen Zusammenhang mit Nr. 114 sowie mit den Inschriften an den Wänden der Hamelner Schule (Nr. 155), in denen ebenfalls Zoilus erwähnt wird.

Textkritischer Apparat

  1. Klammern so bei Rothert. Sie schließen Auflösungen von Abkürzungen, unsichere Lesungen und Ergänzungen ein.
  2. poterat] Rothert ergänzte hier timeat, was jedoch nicht in den Sinnzusammenhang paßt.

Anmerkungen

  1. Vgl. auch Erasmus von Rotterdam, Adagia, Sp. 556F, Nr. VIII, dort u.a. Martial und Plinius, Hist. Nat. Praefatio, als Belegstellen für die Verwendung der Zoilus-Gestalt genannt.

Nachweise

  1. Rothert, S. 30f.

Zitierhinweis:
DI 28, Hameln, Nr. 147† (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di028g004k0014704.