Inschriftenkatalog: Stadt Hameln
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 28: Hameln (1989)
Nr. 73 Papenstr. 9 1560–1570
Beschreibung
Hausinschriften von der ehemaligen Kurie Walthausen, an der südlichen Traufenseite des Hinterhauses auf dem Schwellbalken des 1. Obergeschosses Inschrift A. Die Inschrift war zweizeilig ausgeführt und ist heute übermalt, es sind nur noch Reste lesbar. Am mittleren Schwellbalken Inschrift B, zweizeilig, gold auf grünem Grund hervorgehoben. Am rechten Schwellbalken eine weitere übermalte nicht mehr lesbare Inschrift, deren Buchstaben auf dem Kopf stehen1). Das Fachwerkobergeschoß ist sieben Gefache breit, das Untergeschoß und der Giebel sind massiv. An der nördlichen Traufenseite des Hinterhauses befindet sich ein Wappen am Schwellbalken des 1. Obergeschosses im mittleren Gefach. Das Wappen ist reliefartig auf dunkelgrünem Grund hervorgehoben. Der Wappenschild ist umgeben von Rankenwerk und Blattornament, rechts und links unten Tierköpfe, darüber jeweils ein Ornament.
Die Inschriften fehlen in den älteren Sammlungen von Rothert, Mithoff und Meissel, da die Inschrift B um 1960 erstmals farbig hervorgehoben wurde2).
Maße: L.: 225 cm (A), 340 cm (B); B.: 31 cm; Bu.: 15 cm.
Schriftart(en): Frühhumanistische Kapitalis.
- A
[. . .] CVRA[. . .]
- B
HECa) · WALTHAVSANVS · PROPRIOb) · CAE(N)ACVLAc) · SVMPTVEXTRUXITd) · PATRIAE · GLORIA · SVMMA · SVAE
Übersetzung:
Walthausen hat dieses Obergeschoß aus eigenen Mitteln errichtet, er, die höchste Zier seiner Vaterstadt.
Versmaß: Distichon.
Walthausen | (auf Gold dreitürmige rote Burg zwischen zwei grünbelaubten Bäumen über grünem Boden)3) |
Textkritischer Apparat
- HEC] HIC Bär, Ostermeyer.
- PROPRIO] propio Ostermeyer.
- Kürzungsstrich fehlt, möglicherweise bei Restaurierungsarbeiten nicht berücksichtigt.
- EXTRUXIT] Exstruxit Bär.
Anmerkungen
- Aus der Tatsache, daß die Inschrift am rechten Schwellbalken auf dem Kopf steht, ist zu schließen, daß hier ein älterer, wohl nicht ursprünglich zu diesem Haus gehörender Balken eingebaut wurde. Die Inschrift steht daher wahrscheinlich in keinem Textzusammenhang mit der am mittleren Schwellbalken und kann wohl auch nicht mit der Geschichte der Kurie Walthausen in Verbindung gebracht werden.
- Freundliche Auskunft der Besitzerin.
- Nach dem Wappenbrief werden im Wappen der Walthausen die beiden Bäume und der mittlere Turm der Burg von drei sechsspitzigen Sternen überhöht, die hier aber fehlen. – Zum Wappen der Familie von Walthausen vgl. Bär, S. 48, Abb. gegenüber S. 256. Dieses älteste Wappen nicht bei Siebmacher.
- Vgl. Bär, S. 41.
- HUB II, 787.
- Vgl. Bär, S. 312. – Zur Geschichte der Kurie vgl. Heinrich Spanuth, Die Stiftskurien. In: Klüt 1953, S. 70 f.
- Wappen von 1568: Schild gespalten, rechts: blau über Hügel (gold) Löwe aufrecht (gold), eine Tanne tragend; links: gold, über Hügel (grün) Burg (rot) beseitet von zwei Tannen, überhöht von drei sechsspitzigen Sternen (blau). Bügelhelm mit Krone.
- Helmzier: Büffelhörner (rechts blau, links gold), Wilder Mann wachsend mit Horn, eine Tanne tragend. – Wappen nicht bei Siebmacher. Beschreibung folgt einer Abbildung bei Bär gegenüber S. 264.
- Wappen von 1570 siehe Siebmacher/Hefner, Wappenbuch, Bd. II, Abt. IX, Tafel 35, S. 35.
- Die Unsicherheit, ob 1568 oder 1570 als terminus ante quem zu setzen ist, liegt darin begründet, das Walthausen das Wappen von 1568 nie geführt hat, vgl. Bär, S. 266 A. 6.
- Vgl. Bär, S. 65.
- Vgl. Bär, S. 54.
- Vgl. Bär, S. 41. – Siehe auch: Matrikel Wittenberg, S. 132b, Z. 23. Der Eintrag lautet allerdings Jacobus Wolthusen. Es ist jedoch nicht in Zweifel zu ziehen, daß es sich dabei um Justus von Walthausen handelt. Der Stammbaum der Familie Walthausen weist zu dieser Zeit keinen Träger des Namens Jacobus auf.
- Vgl. Bär, S. 54, 56ff.
- Justus von Walthausen war in erster Ehe mit Dorothea Garsen († 1575) verheiratet, die Ehe war kinderlos. Nach dem Tod seiner ersten Frau heiratete Walthausen am 5. Juli 1579 Lucia Pawel. Aus dieser Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen, vgl. Bär, S. 252–255. Lucia behielt ihren Wohnsitz in Groß-Munzel bei, auch Justus von Walthausen hat wohl nie längere Zeit in seiner Hamelner Kurie gewohnt.
- Vgl. Bär, S. 504.
Nachweise
- Bär, S. 313.
- Annemarie Ostermeyer, Hamelns ältester Renaissancegiebel. In: Jahrbuch 1962, S. 8–10.
Zitierhinweis:
DI 28, Hameln, Nr. 73 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di028g004k0007309.
Kommentar
Bei dem in der Inschrift genannten WALTHAVSANVS handelt es sich um den Kanoniker Justus von Walthausen, der zwischen 1507 und 1509 in Hameln geboren wurde4). Er starb 1593 und wurde in der Marktkirche in Hannover begraben. Dem Kanoniker wurde im Jahr 1560, wie eine Urkunde vom 24. September bezeugt5), die Kurie vor dem langen bruggenthore vom Stift St. Bonifatii überlassen. Er hatte dem Vorbesitzer Bernhard Rotger dafür 70 Rheinische Goldgulden als Ablösesumme zu entrichten6). Außerdem bekam er vom Stift die Erlaubnis, 150 Goldgulden an dem baufällig gewordenen Hof zu verbauen; in der Überlassungsurkunde heißt es, dass ehr in das hinter steinwrck einen gewelbeden Keller machen, die mauren noch eines gemaches hoch mit steineren gebel auffueret, darauf ein holtzwerck setzen und inwendig mit fensteren, thueren und gemachen zu richten lassen soll. Dieser Sachverhalt begründet die Datierung der Inschrift auf nach 1560. Da aufgrund der Schlußformel nicht anzunehmen ist, daß Walthausen selbst die Inschrift anbringen ließ, hat wahrscheinlich das Stift auf diese Weise die Baumaßnahmen und deren Finanzierung dokumentieren wollen. Wann die baulichen Veränderungen an der Kurie abgeschlossen waren, d.h. wann die Inschrift spätestens ausgeführt worden ist, läßt sich nicht genau festlegen. Lediglich das an der Nordseite angebrachte Wappen gibt einen Anhaltspunkt für die zeitliche Eingrenzung. Es zeigt nämlich noch die Gestaltung des zusammen mit dem Adelsbrief von 1556 von Kaiser Karl V. verliehenen Wappenbriefes3). 1568 wurde der Adelsbrief durch Kaiser Maximilian II. bestätigt und Walthausen zum comes palatinus ernannt. Mit dieser Bestätigung ging eine Besserung des Wappens einher7), zwei Jahre später wurde es erneut gebessert. Keines dieser gebesserten Wappen ist für das an der Kurie befindliche maßgeblich gewesen, folglich ist es wohl vor 1568, sicherlich aber vor 1570 angebracht worden8). Unter der Voraussetzung, daß das Wappen an der Nordseite und die Inschrift an der Südseite gleichzeitig, nach Beendigung der Umbaumaßnahmen, angebracht worden sind, ist das Jahr 1570 als terminus ante quem für die Inschrift und die in ihr genannte Renovierung zu bestimmen.
Der Besitzer der Kurie, Justus von Walthausen, war zur Zeit der Übernahme des Hamelner Stiftshofs Kanzler in den Diensten Herzog Erichs des Jüngeren von Calenberg-Göttingen. Dieses Amt hat er von 1552 bis 1574 bekleidet9). In den Jahren vorher hat er als Rat der reformatorisch gesinnten Herzogin Elisabeth wesentliche Bedeutung bei der Einführung der lutherischen Lehre in Calenberg und wohl auch in seiner Vaterstadt Hameln gehabt. Wahrscheinlich hat er bewirkt, daß Superintendent Rudolf Moller aus Hannover am 25.11.1540 die erste evangelische Predigt in St. Bonifatii hielt10).
Walthausen studierte an der Universität Wittenberg seit 1529 und erwarb dort 1536 den Magistertitel11). Nach Beendigung seines Studiums war er 1539/40 Stadtschreiber in Hameln. Mit Empfehlungen Luthers und Melanchthons ausgestattet, verließ er dieses Amt jedoch bald und trat 1541 in den Dienst der Herzogin Elisabeth. Walthausen war Beirat in der von Elisabeth am 2. November 1542 eingesetzten Kirchenvisitationskommission, die unter Leitung des Reformators und Begründers der Calenberg-Göttingischen Landeskirche, Anton Corvinus, stand. Nachrichtlich überliefert ist, daß Justus von Walthausen auch an der von Corvinus verfassten Kirchenordnung mitgearbeitet hat12). Nach dem Tode Justus von Walthausens im Jahr 1592 erwarb dessen Witwe Lucia Pawel 1593 den Stiftshof als erblichen Familienbesitz13), die Kurie ist bis zum Tode der letzten Walthausen, Anna Katharina Elisabeth, verwitwete von Schenk († 1740), im Besitz der Familie geblieben14).