Die Inschriften der Stadt Hameln

2. Die Hamelner Inschriften im Zusammenhang von Stifts- und Stadtgeschichte

Das Stift St. Bonifatii3) wurde im Jahr 802 oder 812 als adlige Eigenkirche durch den im Weserraum begüterten Grafen Bernhard und seine Frau Christina gegründet (vgl. Nr. 11). Die Kirche sollte als Grablege des Grafenpaares dienen (Naß, S. 94, 133). Nach dem Tod des Grafen fiel sie an die Abtei Fulda. Von dort überführte man um 851 die Reliquien des hl. Romanus nach Hameln und baute die Kirche zu einem Fuldaer Filialkloster aus. Die monastische Phase dauerte jedoch nicht lange: Bereits im 10. Jahrhundert wurde das Kloster in ein Kollegiatstift umgewandelt (Naß, S. 168), aus den Mönchen wurden Stiftsherren, die sich nicht den strengen Regeln eines Ordens zu unterwerfen hatten. Für die Einkünfte der Stiftsherren standen 12 Vollpräbenden4) zur Verfügung, maximal 14 Kanoniker konnten mit einer Pfründe versehen werden (Naß, S. 153). Aus dieser frühen Zeit des Bonifatiusstifts sind außer dem Stein unter dem nordöstlichen Vierungspfeiler (Nr. 1) keine inschriftlichen Zeugnisse vorhanden, da 1209 ein Brand den größten Teil des Kirchenbaus und der Ausstattung zerstörte (Naß, S. 44). Nach dem Wiederaufbau wurde die Kirche spätestens 1241 neu geweiht und in diesem Zusammenhang der hl. Bonifatius zum Hauptpatron der Kirche erhoben, während das alte Romanus-Patronat nur noch für die Krypta galt. Der Anlaß für diesen Wechsel ist darin zu sehen, daß die Wahl des hl. Bonifatius als Patron die enge Beziehung zwischen der Hamelner Filialkirche und dem Mutterkloster Fulda betonte, wodurch mögliche Ansprüche des Bischofs von Minden auf das Stift abgewehrt werden konnten. Bis 1259 war das Bonifatiusstift als Fuldaer Filialkirche exemt, der Mindener Bischof hatte lediglich das Amt des geistlichen Oberherrn (Naß, S. 176). Während des 12. und zu Beginn des 13. Jahrhunderts gab es immer wieder Bemühungen der Filialkirche, sich vom Mutterkloster zu lösen. Ein ständiger Streitpunkt war dabei die Stiftspropstei, die bis zum Ende des 12. Jahrhunderts jeweils einem Fuldaer Mönch übertragen wurde, bis sie 1234 die Eversteiner Grafen vom Fuldaer Abt zu Lehen erhielten.5) Damit hatten die Grafen von Everstein sowohl die Propstei wie auch die Vogtei über Stift und Stadt in Händen. Die Emanzipationsbestrebungen der Hamelner Filialkirche in Verbindung mit der Finanznot des Mutterklosters veranlaßten 1259 den Fuldaer Abt Heinrich IV. von Erthal (1249–1261), seine Hoheitsrechte über Stift und Stadt Hameln für 500 Mark Silber an den Mindener Bischof Wedekind von Hoya zu verkaufen (vgl. Nr. 137). Gegen den aus diesem Verkauf resultierenden Herrschaftsanspruch der Diözesangewalt protestierten die Hamelner [Druckseite XI] Bürger und die Eversteiner Grafen. Der Bischof von Minden verteidigte seine Rechte, und es kam 1259 bei Sedemünder zum Kampf zwischen den bischöflichen Truppen und der Hamelner Bürgerwehr. Der Bischof gewann die Schlacht, während auf Seiten der Stadt Hameln große Verluste zu beklagen waren. Die Stadt bat daraufhin Herzog Albrecht von Braunschweig-Lüneburg um Hilfe. Dieser belagerte Minden und zwang dem Bischof unter anderem das Zugeständnis ab, die Stadt zur Hälfte dem Herzog zu überlassen.6) Die Vogtei sollte demnach künftig gemeinschaftlich von beiden ausgeübt werden. 1265 klärten dann die Grafen von Everstein ihrerseits die hoheitsrechtlichen Verhältnisse über Stift und Stadt Hameln mit dem Bischof von Minden (HUB I, 57). Dabei verpflichtete der Bischof die Eversteiner, den Besitz der Stadt Hameln keinesfalls in die Hände des Herzogs von Braunschweig fallen zu lassen (HUB I, 58). Bis zu diesem Zeitpunkt war die Macht des Mindener Bischofs und der Grafen von Everstein ungebrochen.

Das änderte sich 1274, als Bischof Otto von Minden die Besetzung der Stiftspropstei dem Hamelner Kapitel überließ und sich lediglich das Recht vorbehielt, den gewählten Propst absque difficultate zu bestätigen (HUB I, 70). 1277 verkauften die Eversteiner die Vogtei an den Welfen-Herzog und gaben damit ihren Einfluß in der Stadt Hameln ebenfalls auf. Im selben Jahr bestätigte Herzog Albrecht von Braunschweig die Rechte der Stadt (HUB I, 79) und besiegelte so für die Bürgerschaft weitgehende Freiheiten; u.a. bekam der Rat das Recht, einen Stadtschultheißen zu benennen; die Münz- und Zollregalien erhielt er vom Propst als Lehen. Am Ende der Auseinandersetzungen, die mit dem Verkauf des Stifts an den Bischof von Minden begonnen hatten, stand also die an allem nur peripher beteiligte Stadt als ein vom Landesherrn mit umfangreichen Freiheiten ausgestattetes Gemeinwesen da. Diese Freiheiten konnte die Stadt bis zur Reformation weiter ausbauen, nicht zuletzt deshalb, weil die welfischen Landesherren durch wiederholte, nicht ohne Kämpfe vollzogene Teilungen ihrer Erblande geschwächt waren.6) Die chronische Finanznot der Welfen führte dazu, daß Teilrechte – wie etwa die Vogtei – oder auch die ganze Stadt immer wieder an unterschiedliche Gewalten verpfändet wurden (HUB I, 117; 287; 304; 369 u. ö.). Dies brachte ständig wechselnde Herrschaftsverhältnisse mit sich, die der Stadt aber nicht schadeten, da Hameln sich aus den kriegerischen Auseinandersetzungen der jeweiligen Pfandinhaber weigehend heraushalten konnte. Die Stadt sicherte ihre Rechte und Freiheiten durch die Mitgliedschaft in mehreren Städtebündnissen, unter anderem trat sie 1360 dem sächsischen Städtebund bei, der das Ziel hatte, städtische Rechte gegen die Fürstengewalt zu wahren. 1426/1427 wurde Hameln offiziell Mitglied der Hanse, nachdem schon in der Mitte des voraufgegangenen Jahrhunderts Kontakte mit dem Hansebund bestanden hatten (HUB I, 433; 560; 564; 610). 1392 schloß Hameln einen Bündnisvertrag mit den Welfen-Herzögen Bernhard und Heinrich (HUB I, 701). In späterer Zeit trat die Stadt mehrfach als Geldgeber der Herzöge auf und sicherte sich auch dadurch ihre Machtposition (HUB II, 709) gegenüber dem Territorialherrn. Das Verhältnis zum Stift entwickelte sich in den drei Jahrhunderten vom Verkauf des Stifts bis zur Reformation ebenfalls zugunsten der Stadt. Das Stift mußte ständig darauf bedacht sein, seine angestammten Rechte gegenüber dem Magistrat geltend zu machen. 1351 verfügte der Rat, daß kein Bürger einem Geistlichen in der Stadt Haus oder Hof vererben oder verkaufen durfte (HUB I, 173). Wenige Jahre später nahmen die Streitigkeiten ein solches Ausmaß an, daß sich die beiden Parteien auf Schiedsrichter einigen mußten (HUB I, 173 … in arbitros convenire). Am Ende des 15. Jahrhunderts (1486/87) war der Magistrat bestrebt, auf Belange des Stifts Einfluß zu nehmen, indem er in einer langwierigen Auseinandersetzung mit dem Kapitel die Zustände in der Stiftsschule bemängelte und deren Leitung an sich zu bringen versuchte (HUB II, 559; 560; 561; 562). Dies gelang ihm jedoch nicht. Das einberufene Schiedsgericht entschied lediglich, daß die Schule wieder in den alten Zustand (… ad pristinum statum) kommen sollte (HUB II, 570). Die Hartnäckigkeit des Rates in diesen Auseinandersetzungen zeigt, daß kurz vor der Reformation dem ehemals beherrschenden Stift eine starke Bürgerschaft gegenüberstand, die darauf bedacht war, ihre Rechte auszudehnen. Grundlage für die starke Position des Magistrats in den Beziehungen zum Stift und zum Landesherrn war der wirtschaftliche Aufschwung, den die Stadt seit dem 13. Jahrhundert genommen hatte. Neben Getreide- und Fischhandel trug vor allem das Mühlengewerbe, das auch den Verkauf von Mühlsteinen einschloß, zu ihrem Reichtum bei.7)

Weitreichende Zollfreiheiten in Bremen, in der Diözese Minden, in Schaumburg und seit dem 15. Jahrhundert auch in Hildesheim begünstigten den Hamelner Handel. Nicht zuletzt dürfte auch die verkehrsgünstige Lage zum Wohlstand der Stadt [Druckseite XII] beigetragen haben. Sie lag zum einen an der schiffbaren Weser mit Brückenübergang, zum anderen an den beiden wichtigen Verkehrswegen, die von Paderborn über Elze nach Hildesheim und von den thüringischen Städten über Einbeck nach Bremen führten.

Neben dem Stift St. Bonifatii stand der Hamelner Bürgerschaft seit dem 12. Jahrhundert als zweite Pfarrkirche die Marktkirche St. Nicolai zur Verfügung. Sie wird 1239 zum ersten Mal urkundlich genannt (HUB I, 23), baugeschichtliche Erwägungen legen jedoch nahe, daß sie bereits in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts als schlichte, flachgedeckte Kapelle bestanden hat.8) Die frühesten inschriftlichen Zeugnisse (Nr. 3, 4) aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts sind wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Erweiterung zur gotischen Hallenkirche entstanden.9) Zum Stift St. Bonifatii stand die Marktkirche in einem Tochterverhältnis: der Pleban der Marktkirche mußte dem Dekan des Stifts Obedienz geloben und eine jährliche Korn- oder Geldabgabe leisten. Diese Abhängigkeit blieb bis zur Auflösung des Stifts bestehen. Als 1466 der Rat eine Orgel in der Marktkirche bauen lassen wollte, erhob das Kapitel Einspruch, der Landesherr schlichtete den Streit dann aber zugunsten des Rates, so daß die Orgel gebaut werden konnte.10) Für den Inschriftenbestand wirkt sich das Obedienzverhältnis zum Stift St. Bonifatii vor allem in einem Punkt aus: St. Nicolai hatte bis ins 17. Jahrhundert kein Begräbnisrecht, es gab also keinen Friedhof bei dieser Kirche und folglich auch keine Grabdenkmäler mit Inschriften. Über die mittelalterliche Ausstattung der Kirche ist kaum etwas bekannt (Nr. 30).

Im 15. Jahrhundert wurde außerhalb des vom Wall umgebenen Stadtgebietes an der Straße nach Pyrmont bei dem ehemaligen Dorf Wangelist ein Leprosorium gegründet.11) 1466 gestattete Bischof Albert von Minden den Provisoren des Siechenhauses, wegen der zu großen Entfernung vom Stift St. Bonifatii in Wangelist eine Kapelle zu errichten (HUB II, 407). Die Stiftung der Kapelle unter dem Patrozinium der hl. Anna geht auf den Aerzener Kirchherrn Johann Kreygenberg zurück (HUB II, 428). Über die Ausstattung der Kapelle teilt Sprenger keine Einzelheiten mit.12) Die wenigen nachgewiesenen Inschriften (Nr. 164) bezeugen Stiftungen Hamelner Bürger für die Kapelle. Sie stammen allerdings erst aus nachreformatorischer Zeit, in der das ehemalige Leprosorium bereits in ein Armenhaus umgewandelt worden war. Geistlich betreut wurde die Kapelle vom Bonifatiusstift, dessen jeweils jüngster Prediger den Gottesdienst zu halten hatte. Der Rat bestellte aus der Bäcker- und der Schuhmachergilde zwei Provisoren, denen die Aufsicht über das Siechenhaus anvertraut war (HUB II, 504). Die Zuständigkeiten für das Siechenhaus Wangelist zeigen exemplarisch, wie die Machtverhältnisse zwischen Rat und Stift kurz vor der Reformation verteilt waren: Alle weltlichen Angelegenheiten kontrollierte der Rat, während dem Stift nur der Gottesdienst blieb.

In den 30er Jahren des 16. Jahrhunderts wurden in der Bevölkerung zunehmend Proteste gegen die Amtsführung der Stiftsherren laut.13) Störungen des katholischen Gottesdienstes durch de Dudeschen Lutherschen senge und leisen (HUB II, 738) sind für das Jahr 1538 urkundlich bezeugt, zum endgültigen Durchbruch der Reformation in Hameln kam es jedoch erst 1540 (HUB II, 743).14) Offenbar schufen erst die Ereignisse dieses Jahres die Bedingungen, unter denen sich die neue Lehre in Hameln durchsetzen konnte. In diesem Jahr nämlich starb der katholisch gesonnene Landesherr Erich d. Ä. von Calenberg-Göttingen. Die Herrschaft ging vormundschaftlich für den noch unmündigen Erich d. J. auf seine der lutherischen Lehre zugeneigte Mutter, Herzogin Elisabeth von Braunschweig-Calenberg, über. Außerdem kehrte 1540 Justus von Walthausen von seinen Wittenberger Studien bei Luther und Melanchthon nach Hameln zurück, um das Amt des Syndicus zu übernehmen [Druckseite XIII] (Nr. 73).15)

Wahrscheinlich auf seine Anregung kam Magister Rudolf Moller aus Hannover nach Hameln und hielt am Katharinentag (25. November) die erste evangelische Predigt im Bonifatiusstift. Der Rat stand der neuen Lehre wohlwollend gegenüber und erließ um 1541 eine Willkür, daß in unsern kirchen, schulen undt gemeine die ware Augspurgische confessio (…) behalten werden sulle (HUB II, 743). Die Stiftsherren sperrten sich zunächst gegen die neue Lehre, sie überließen aber die Pfarrkirche der lutherischen Gemeinde und gewährten auch dem protestantischen Superintendenten, dem Pfarrer und dem Lehrer Unterhalt (HUB II, 745; 750). 1563 wurde Johannes Hornemann als erster Stiftsherr evangelisch (Nr. 79, A. 1), 1576 trat das gesamte Kapitel zur lutherischen Lehre über. Nach und nach wurden aus der Kirche die Altäre und andere mittelalterliche Ausstattungsgegenstände entfernt. An ihrer Stelle errichtete man nun Priechen (Nr. 72). Zur selben Zeit wurden große Epitaphien (Nr. 75, 78, 80 etc.) im Kircheninneren angebracht. Einen regelrechten Bildersturm wie in Goslar15) hat es allem Anschein nach in Hameln aber nicht gegeben. Ebenso lassen sich in der Überlieferung keine Indizien dafür finden, daß die reformatorische Bewegung von politischen und sozialen Forderungen der Bürgerschaft gegen den Rat begleitet war.16) Eine Durchsicht der Ratslisten (HUB II, S. 677–722) aus den einschlägigen Jahren ergibt, daß nach der Reformation dieselben Familien die Ratsmitglieder stellten wie vorher.17) Die Neuordnung des Stadtregiments, wie sie in Lüneburg und in Göttingen im Zusammenhang der Reformation zu beobachten ist,18) hat in Hameln allem Anschein nach schon wesentlich früher – zu Ende des 14. Jahrhunderts – stattgefunden.19) Überhaupt konnte die Reformation zu diesem späten Zeitpunkt ohne große Konflikte eingeführt werden, da die drei beteiligten Kräfte – Bürgerschaft, Rat und Landesherrin – einvernehmlich dieselben Interessen verfolgten.

Die Zeit von der Reformation bis zum Dreißigjährigen Krieg war für Hameln gekennzeichnet von einem allgemeinen wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung. Gegenüber dem Territorialherrn konnte die Stadt ihre Machtposition aufgrund ihres Wohlstands weiter ausbauen, da der Landesherr ständig in Geldnöten war und der finanziellen Unterstützung durch die Städte bedurfte (HUB II, 782, 797, 798). Die Zahlungen erfolgten freilich nicht ohne Widerspruch,19) aber es gelang der Hamelner Bürgerschaft auf diese Weise, weitreichende Privilegien von den Calenberger Herzögen zu erwirken. Vor allem konnte die Stadt am lutherischen Bekenntnis festhalten,20) obwohl der Landesherr Herzog Erich II. von Calenberg-Göttingen, der mit Erreichen der Mündigkeit die Regentschaft von seiner Mutter Elisabeth übernommen hatte, dem katholischen Bekenntnis zuneigte. Ohne die Erlaubnis des Landesherrn einzuholen, besetzte der Magistrat nach der Reformation die Predigerstellen an St. Bonifatii und wandelte die ehemalige Stiftsschule in eine städtische Lateinschule um. Die Lehrerstellen wurden ebenfalls vom Rat vergeben.21) 1572 trat Hameln gemeinsam mit Hannover, Göttingen und Goslar aus der Hanse aus und gründete 1576 mit Hannover, Braunschweig, Göttingen, Einbeck und Northeim einen neuen Städtebund.22) Nach dem Tode Erichs d. J. im Jahr 1584 fiel das Herzogtum Calenberg und damit Hameln an Herzog Julius von Wolfenbüttel. Im Gegensatz zu dem politisch schwachen calenbergischen Haus gewährte der Wolfenbütteler Herzog den Städten für ihre regelmäßigen Geldbewilligungen keine neuen Privilegien, vielmehr mußten sie darauf bedacht sein, daß ihnen ihre alten Rechte erhalten blieben. Sie leisteten im Jahr 1585 einen Huldigungseid gegenüber dem welfischen Herrscher, selbständige Städtebündnisse wurden ihnen untersagt.23) 1589 starb Herzog Julius, und sein Sohn Heinrich Julius trat die Nachfolge an. Als dieser 1613 starb, waren die städtischen Selbstbestimmungsrechte weitgehend eingeschränkt. Die innerstädtische Entwicklung [Druckseite XIV] wurde dadurch indes kaum behindert. Auch Naturkatastrophen wie Hochwasser (Nr. 54), Brände und Mißernten,24) sowie die Pest (Nr. 70, 76, 96 u. ö.)25), die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Stadt mehrfach in Mitleidenschaft zogen, konnten die finanzielle Stabilität nicht ernsthaft erschüttern. Äußeres Zeichen für diese Prosperität ist der Bau des „Neuen Gebäudes“ – des Hochzeitshauses (Nr. 111) – , das in den Jahren 1610–1617 vor allem deshalb gebaut wurde, damit den Bürgern ein großer Festsaal für Feiern zur Verfügung stand.

Einen deutlichen Einschnitt in die wirtschaftliche Blüte der Stadt brachte der Dreißigjährige Krieg.26) Im Jahr 1622 wurde Hameln zum ersten Mal vom Kriegsgeschehen berührt, und der Rat beschloß die Anwerbung von Söldnern zum Schutz der Stadt. Bis 1624 konnte sich die Stadt noch von fremden Soldaten freihalten. 1625 trat dann König Christian IV. von Dänemark als Bündnispartner der norddeutschen Fürsten, also auch des Welfenherzogs Ferdinand Ulrich, in den Krieg ein. Er bezog am 14. Juli 1625 mit seinen Truppen in Hameln Quartier, verließ aber die Stadt nach einem Unfall bereits 14 Tage später27)

und ließ sie schutzlos zurück. Am 2. August besetzte daraufhin Tilly die Stadt mit kaiserlichen Soldaten. Die unmäßigen Forderungen der Besatzungstruppen riefen den Unmut der Bevölkerung hervor, die sich 1626 zu einer Verschwörung gegen Tilly entschloß. Der Plan scheiterte jedoch, und der Druck durch die Besatzung wuchs. 1629, nach dem Sieg Tillys über Christian IV. bei Lutter am Barenberg, schien die kaiserliche Partei auf der ganzen Linie siegreich, und der Kaiser erließ das Restitutionsedikt, das die Rückgabe aller nach 1552 in protestantischen Besitz gekommenen geistlichen Gebiete forderte. Da das Stift St. Bonifatii erst 1576 evangelisch geworden war, fiel auch Hameln unter dieses Edikt. Das Stift wurde rekatholisiert, die Jesuiten übernahmen die Schule, und der protestantische Propst Anton Walthausen (Nr. 158) wurde vertrieben. Doch mit dem Eingreifen des schwedischen Königs Gustav Adolf wendete sich das Kriegsgeschehen. Herzog Georg von Lüneburg trat zu den Schweden über mit dem Ziel, die welfischen Lande von Besetzung freizuhalten. Hameln war zu dieser Zeit noch immer Quartier der kaiserlichen Truppen, so daß der Landesherr die Stadt erst nach einer halbjährigen Belagerung einnehmen konnte. Die Kaiserlichen zogen ab, und das Stift St. Bonfatii wurde wieder protestantisch. Die Schule baute man unter dem Rektor Samuel Erich in den Jahren 1645/46 neu auf (Nr. 155ff.). Nach dem Abzug der kaiserlichen Truppen 1633 war Hameln am eigentlich Kriegsgeschehen nicht mehr beteiligt, gleichwohl mußte die Stadt weiterhin Kontributionszahlungen leisten. Am Ende des Krieges war sie finanziell schwer geschädigt und verlor durch die starke Position der fürstlichen Landesherren weite Teile ihrer städtischen Freiheiten.

Die meisten in diesem Abriß verzeichneten Ereignisse aus der Stadtgeschichte haben in den Inschriften keine oder nur undeutliche Spuren hinterlassen. Es stellt sich daher die Frage, worin der spezifische Wert inschriftlicher Zeugnisse für die Stadtgeschichtsschreibung im allgemeinen28) und für das Verständnis der Hamelner Verhältnisse im besonderen zu sehen ist. Als fruchtbar erweisen sich die Inschriften im besonderen Maße für die Personengeschichte der Stadt. Hier sind in erster Linie die Grabschriften ergiebig. Besonders die jüngeren, umfangreicheren Texte gehen meistens erheblich über das hinaus, was andere Quellen zu den einzelnen Personen oder Familien überliefern.29) Allerdings erschöpfen sie sich oft genug in äußeren Daten einer Biographie, wie z.B. der Zahl der Kinder, dem Namen der Ehefrau oder dem Todesjahr (Nr. 69, 131 u.a.). In günstigeren Fällen erfahren wir et-[Druckseite XV]-was über den Bildungsgang des Verstorbenen (Nr. 131 D, 133), die Zahl und Art seiner Ämter (Nr. 105, 131), die Todesursache (Nr. 116, 132, 136); nur selten wird hinter den stark formelhaften Grabschriften eine Persönlichkeit erkennbar.30) Außerdem ist der Personenkreis, über den aus Grabschriften etwas zu erfahren ist, eng begrenzt. Für Hameln sind dies nur die Kanoniker des Stifts St. Bonifatii, die Angehörigen der städtischen Oberschicht und einige wenige Adlige.

Über die personenbezogenen Daten hinaus lassen sich aus den Inschriften auch Anhaltspunkte gewinnen, die indirekt auf allgemeine historische Entwicklungen innerhalb des städtischen Gemeinwesens verweisen, so z. B. die Beziehungen zwischen Stift und Stadt. Bis zum Jahr 1500 stammen die Inschriften mit zwei Ausnahmen (Nr. 12 und 29) aus dem Stift St. Bonifatii und der Filialkirche St. Nicolai. Mehr als die Hälfte davon sind Grabschriften. Darin deutet sich eine der wichtigsten Funktionen des Stifts innerhalb der Stadt an. Auch wenn es, wie oben dargestellt, seit der Mitte des 13. Jahrhunderts deutlich an Macht verlor, behielt es seine Bedeutung, auch über die Reformation hinaus, als Begräbnisort.

Seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts nimmt der Anteil der Inschriften aus dem profanen Bereich erkennbar zu, und von da an spiegeln sich in den Texten sowohl aus dem kirchlichen als auch aus dem profanen Bereich die städtischen Verhältnisse viel deutlicher. In den 30er Jahren des 16. Jahrhunderts klingen in den Inschriften die ersten Töne der neuen reformatorischen Lehre an. Das 1537 erbaute Haus des Bürgers Jürgen Fredebolt trägt schon vor der offiziellen Einführung des Augsburger Bekenntnisses einen der Kernsprüche der Reformation, das Bibelzitat des heren wort blift in ewichheit31) Im Jahr 1556 ließ der Hamelner Patrizier Johann Reiche drei niederdeutsche Bibelverse an seiner neu erbauten Renaissancefassade anbringen (Nr. 60). Neben diesem neuen Bibelbewußtsein sind noch andere Facetten des Gesamtphänomens Reformation in den Inschriften wiederzuerkennen. 1568 bezeugt ein Epigramm eine zeittypische Änderung in der Ausstattung der Pfarrkirche (Nr. 72): anstelle eines Altars wird eine Prieche, d.h. eine Empore, errichtet. Interessant ist aber nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form dieses Epigramms. Es ist in einem Horazischen Epoden-Versmaß verfaßt und bezeugt so ein mit der Reformation einhergehendes neues humanistisches Bildungsbewußtsein, das sich vielfach in den Grabschriften der Zeit (Nr. 65, 69, 74) wiederfinden läßt.32)

Weiterhin spiegeln die Inschriften des 16. Jahrhunderts die stadtgeschichtlich bedeutsamen Katastrophen wie Hochwasser (Nr. 54) und Hungersnot (Nr. 96). Insbesondere die im Abstand von wenigen Jahrzehnten immer wieder auftretende Pest wird in den Inschriften vielfach erwähnt, in den Grabschriften tritt sie uns als am häufigsten genannte Todesursache entgegen (Nr. 71, 74, 116). Einzelne Hausinschriften (Nr. 70, 96, 98) bezeugen das Auftreten der Seuche für die Jahre 1566 und 1597. Außer diesen die Existenz der Bürger unmittelbar bedrohenden Geschehnissen hat nur noch ein zeitgenössisches Ereignis, das „Pyrmonter Wundergeläuf“, in den Inschriften Niederschlag gefunden (Nr. 40). Hingegen ist ein „historisches“ Ereignis, der fast 300 Jahre zurückliegende Hamelner Kinderauszug, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts in Inschriften bezeugt. 1556 nimmt eine lateinische Inschrift am Stadttor (Nr. 45) darauf Bezug, 1617 ein deutscher Spruch am Hochzeitshaus (Nr. 111). Neben diesen städtisch-repräsentativen Publikationen des spektakulärsten Ereignisses der Lokalgeschichte finden sich ähnlich lautende historische Sprüche auch an privaten Gebäuden (Nr. 40, 107). Dies deutet daraufhin, daß sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts innerhalb der städtischen Oberschicht Hamelns ein Bewußtsein für die Bedeutung der eigenen Geschichte ausgeprägt hat.32) Insgesamt vermitteln die Inschriften an der Wende zum 17. Jahrhundert den Eindruck eines stark von humanistischen Einflüssen geprägten Stadtbürgertums. Hausinschriften bestehen oft aus la-[Druckseite XVI]-teinischen Sprichwörtern (Nr. 92, 108, 114) oder benutzen Bilder und Formeln aus der antiken Literatur (Nr. 114), viele Grabschriften sind in lateinischen elegischen Distichen verfaßt (Nr. 104, 115, 116, 118 u.a.), während nur ein einziges Grabgedicht in deutscher Sprache nachweisbar ist (Nr. 106). In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ändert sich nichts Wesentliches an den Inschriftentypen und -inhalten. Drei mit der Renovierung der städtischen Lateinschule im Zusammenhang stehende Inschriften (Nr. 155, 156, 157) weisen auf das christlich-humanistische Bildungsziel der Schule hin und zeigen damit eine der Voraussetzungen des stadtbürgerlichen Humanismus auf. Aus der Ereignisgeschichte ist die Pest von 1626 (Nr. 132) als Todesursache in einer Grabschrift erwähnt, eine Hochwasserkatastrophe von 1643 (Nr. 151) wird durch eine Flutmarke bezeugt. Überraschend ist, wie wenig die Wirren und Nöte des Dreißigjährigen Krieges in den Texten thematisiert wurden. Obwohl der Tod des in Nr. 145 genannten Legaten Erdwin Hermeling und vielleicht auch der des Soldaten Eilhard Fockerelle (Nr. 170) in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kriegsgeschehen standen, nehmen beider Grabschriften keinen ausdrücklichen Bezug auf den Krieg. Lediglich eine 1646 verfaßte Hausinschrift an der Kurie des Anton Walthausen, dessen Lebensweg mehrfach von den Kriegsereignissen in andere Bahnen gelenkt wurde, läßt die Erfahrung unsicherer Zeiten erkennen (Nr. 158).

Zitationshinweis:

DI 28, Hameln, Einleitung, 2. Die Hamelner Inschriften im Zusammenhang von Stifts- und Stadtgeschichte (Christine Wulf), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di028g004e005.

  1. Die folgende Darstellung zur Geschichte des Bonifatiusstifts beruht für die Zeit bis zum Hochmittelalter auf den Ausführungen von Naß, Untersuchungen. »
  2. Das Präbendenverzeichnis von 1309/17 enthält neben zehn Voll- vier Viertelpräbenden und zwei halbe Pfründen für die Versorgung der Dekanei und der Kirchenfabrik, vgl. Naß, Untersuchungen, S. 153. »
  3. Die Eversteiner wurden mit der Vogtei über die Stadt Hameln möglicherweise von Heinrich dem Löwen oder schon von Lothar von Süpplingenburg belehnt. Näheres dazu bei Naß, Untersuchungen, S. 185f. Naß vermutet weiterhin, daß nach dem Sturz Heinrichs des Löwen 1180 die Eversteiner die Vogtei als fuldisches Lehen erhielten. »
  4. Vgl. Spanuth, Geschichte I, S. 165–168, dort eine detaillierte Darstellung der wechselnden Machtverhältnisse in der Stadt Hameln von 1277 bis 1578. »
  5. Vgl. Erich Fink, Einleitung zum HUB II, S. XVIff. »
  6. Vgl. Kiesow, S. 60. »
  7. Vgl. Kiesow, S. 68. »
  8. Vgl. 2Sprenger, S. 208, dessen Darstellung hier auf Herr, S. 287 beruht. »
  9. Der Ort Wangelist wird 1235 zum ersten Mal erwähnt, 1405 ist von einer Kirche dieses Dorfes die Rede (HUB I, 766). 1483 wird der Ort als Wüstung bezeichnet (HUB II, 532). »
  10. Vgl. 2Sprenger, S. 260 „Sie (die Kapelle in Wangelist) hat einen Beichtstuhl, einen Altar, eine Kanzel, einen aus Sandstein grob ausgehauenen Taufstein und einige Bänke. Das Altargemälde ist alt und schlecht …“. »
  11. Vgl. Spanuth, Geschichte I, S. 188. »
  12. Vgl. Hans-Walter Krumwiede, Kirchengeschichte. Geschichte der evangelischen Kirche von der Reformation bis 1803. In: Hans Patze (Hg.), Geschichte Niedersachsens. Bd. 3,2 Kirche und Kultur von der Reformation bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Hildesheim 1983, S. 6–19: In Braunschweig wurde bereits 1528 die neue Kirchenordnung von Rat und Bürgerschaft angenommen, im selben Jahr wurde Goslar evangelisch. 1530 erließ der Rat in Göttingen die „Christlicke Ordeninge der Stadt Göttingen“, im selben Jahr kündigte der Rat in Lüneburg in einem evangelischen Gottesdienst ein Mandat gegen die Messe ab. 1533 trat die Stadt Hannover mit dem Bürgerschaftsschwur zum lutherischen Bekenntnis über. Lediglich in der Bischofsstadt Osnabrück führte der Rat erst 1542 mit Erlaubnis des Bischofs die evangelische Lehre ein (DI XXVI [Osnabrück], S. XII). »
  13. Vgl. Krumwiede (wie Anm. 15), S. 12.  »
  14. In anderen nordwestdeutschen Städten war die Einführung der Reformation von Volksbewegungen und Konflikten zwischen Rat und städtischer Oberschicht begleitet, vgl. dazu Heinz Schilling. Die politische Elite nordwestdeutscher Städte in den religiösen Auseinandersetzungen des 16. Jahrhunderts. In: Wolfgang J. Mommsen (Hg.), Stadtbürgertum und Adel in der Reformation. Stuttgart 1979, S. 235–308 (Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London Bd. 5). – Olaf Mörke, Rat und Bürger in der Reformation. Soziale Gruppen und kirchlicher Wandel in den welfischen Hansestädten Lüneburg, Braunschweig und Göttingen. Hildesheim 1983 (Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen Bd. 19). »
  15. Es können hier nur erste Eindrücke auf der Grundlage der im Urkundenbuch edierten Quellen gegeben werden, eine umfassende Darstellung zur Hamelner Reformationsgeschichte fehlt. »
  16. Vgl. Olaf Mörke, Stadt und Reformation in Niedersachsen. In: Stadt im Wandel, Bd. 4, S. 75–87, hier S. 79. »
  17. Vgl. 2Sprenger, S. 43f. »
  18. Vgl. 2Sprenger, S. 54ff. »
  19. Vgl. Spanuth, Geschichte II, S. 4. »
  20. Ebd., S. 5. »
  21. Vgl. 2Sprenger, S. 62; Spanuth, Geschichte II, S. 6. »
  22. Am Freitag nach Trinitatis brannte im Jahr 1551 die Baustraße ab. 1552 ist eine Überschwemmung bezeugt, die die Weserbrücke zerstörte, im Sommer dieses Jahres gab es eine Mißernte mit nachfolgender Teuerung. (Vgl. 2Sprenger, S. 54; Spanuth, Geschichte II, S. 6). – 1560 verwüstete ein weiterer Brand die Innenstadt (Spanuth, Geschichte II, S. 6). »
  23. Pestjahre waren in Hameln 1552, 1566, 1581 und 1598, vgl. Spanuth, Geschichte II, S. 8. »
  24. Grundlage für das Folgende sind die einschlägigen Abschnitte in den stadtgeschichtlichen Darstellungen 2Sprenger, S. 68–80 und Spanuth, Geschichte II, S. 21–57. »
  25. König Christian war bei einem nächtlichen Ritt über die Wallanlagen verunglückt. Nachdem man ihn anfangs für tot hielt, erlangte er nach drei Tagen durch die Hilfe des Hamelner Arztes Nordmann das Bewußtsein wieder. König Christian wertete diesen Unfall als böses Omen für die weitere Kriegführung und verließ deshalb Hameln. »
  26. Zum Quellenwert der Inschriften für die Stadtgeschichtsschreibung können hier nur erste Überlegungen mitgeteilt werden, im Rahmen der bevorstehenden Interakademischen Tagung der Inschriftenkommission in Esslingen im Mai 1990 mit dem Thema „Quellenwert von Inschriften“ sind zu dieser Frage grundlegende Ausführungen zu erwarten. »
  27. Vgl. u.a. Nr. 105 Epitaph des Barthold Hagemann. Außerhalb der Inschrift ist nur wenig Gesichertes über Hagemann bekannt. »
  28. Das Epitaph des Johannes Falconius (Nr. 118), der seinen Ärger über ungetreue Schüler im Grabgedicht formuliert, muß als Ausnahme gelten. »
  29. Die lateinische Version dieses Bibelzitats Verbum Domini manet in aeternum ist als Devise der sächsischen Kurfürsten Friedrichs des Weisen und Johann Friedrichs nachgewiesen, vgl. J. Dielitz, Die Wahl- und Denksprüche, Feldgeschreie, Losungen, Schlacht- und Volksrufe, besonders des Mittelalters und der Neuzeit. Frankfurt/M. 1888, S.348. »
  30. Für das Einsetzen bürgerlichen Geschichtsbewußtseins in Hameln lassen sich zwei zeitliche Parallelen aus Städten, die hinsichtlich ihrer Größenordnung Hameln vergleichbar sind, anführen. Der Mindener Stadtkämmerer Heinrich Piel verfaßt in der Mitte des 16. Jahrhunderts eine Stadtchronik, vgl. Heinrich Schmid, Über Geschichtsschreibung in norddeutschen Städten des späten Mittelalters und der Reformationszeit. In: Stadt im Wandel, Bd. 3, S. 627–642, hier S. 627. – In Schwäbisch Gmünd beginnt der Ratsherr Paul Goldstainer 1530 eine Stadtchronik, vgl. Klaus Graf, Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert. Texte und Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd. Schwäbisch Gmünd 1984, S. 33. – Als Parallelfall für das Einsetzen der Tradition einer Lokalsage ist der Eulenspiegel-Stein in Mölln zu nennen, der 1536 zum ersten Mal durch einen Augenzeugen – den Stadtsekretär in Wismar Jordan Höppener – genannt wird. Für den Hinweis auf den Beginn der Eulenspiegel-Tradition in Mölln danke ich Reinhard Tenberg M.A., Göttingen. »