Inschriftenkatalog: Die Inschriften der Stadt Halle an der Saale

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 85 Anhang 1: Stadtgottesacker (2012)

A1, Nr. 74 Bogen 74 1574, 1647

Beschreibung

Memento mori (AA) und ein Epigramm (AB), in vier Textblöcken nebeneinander angeordnet; Stiftervermerk mit Widmung und Glaubensbekenntnis (CA) und ein zweiter Stiftervermerk (CB) in zwei Zeilen übereinander geschrieben. Im Bogenscheitel eine rechteckige Rollwerkkartusche (H.: 40,5 cm; B.: 55,5 cm) mit zwei Wappen, in den Bogenzwickeln je ein Wappenmedaillon. Am Bogen ein Steinmetzzeichen.1)

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Markus Scholz) [1/1]

  1. AA

    DISCE · MORI · DE[CO]R · ISTE · TVAE ET · PRAESTANTIA FORMAE /EXIGVO · DVR[A]NT TEMPORE · DISCE · MORI /DISCE · MORI · V[IR]ES · FEBRICVLA · CORPORIS · OMNES /VNA · VEL · EX[TI]NGVET · SED · CITO · DISCE · MORI //[DIS]CE · MORI · NIL · DIVIT[IIS · IN]C[E]RTIVS · ISTIS · /EST · HVMANA · F[VG]AX · GLORIA · DISCE · MORI · /DISCE · MORI · CHRIST[V]M · LEG[E]S · ATQVE · IMBIBE · CHRISTI · /CVNCTA · IN · EO · PARITER · SVNT · BONA · DISCE · MORI · //DISCE · MORI · NIL · HIC · NON · EST · MORTALE · CADVCVM · /VTQVE · BENE · HIC · POSSIS · VI[V]ERE · DISCE · MORI ·

  2. AB

    CVR · MORTEM · METVAM · MORS · NON · EST · MORTIS · IMAGO · EST · /NAMQVE · NITAR · MERITO · CHRISTE · BENIGNEa) · TVO · //VERMIS · AD · HVC · SPIRO · MORITVRVS · FOR//TE · SVB · HORAM /MORS · ETENIM · CERTA · EST · FVNERIS · // HORA · LATET /ERGO · GNATEb) · DEI · TIBI · ME · IAM · PORRI//GO · TOTVMc) · /VIVAM · SEV · MORIAR · SANGVINE · VIVO // TVO2) ·

  3. CA

    ANNOd) . 1574 . HAT . DER . EHRNVESTE . VND . WOLWEISE . MORITZ . HEVER DIE . ZEIT . SCHVLDESe) // ZV . HALLA . IHM . BEI SEINEM . [L]EBEN . ZVM . BEKENTNIS . DER . FROLICHEN . AVFERSTEHVNG . DER . TODTEN / VND . ZV . EHREN . SEINES . GESCHLECHTS . DISEN . 62 . BOGEN . BAVEN . LASEN

  4. CB

    ANNO 1647 NACH DERf) // HAYER ABSTERBEN HAT DOCTOR GOTTFRID OLEARI[.]Sg) SUPERINTENDENS DIESEN BOGEN ERKAUFFT UND RE[PAR]IREN LASSEN

Übersetzung:

AA Lerne zu sterben. Die Zier und Vortrefflichkeit deiner Gestalt wird von kurzer Dauer sein. Lerne zu sterben. Lerne zu sterben, ein leichtes Fieber aber löscht alle Kräfte des Körpers rasch aus. Lerne zu sterben. Lerne zu sterben, nichts ist für diese Reichtümer unsicherer. Der menschliche Ruhm ist flüchtig. Lerne zu sterben. Lerne zu sterben, nimm Christus und die Gebote Christi in dich auf. In ihm sind alle Wohltaten ohne Unterschied. Lerne zu sterben. Lerne zu sterben, (denn) was hier nicht dem Tod geweiht, das ist nicht sterblich. Damit du hier gut leben kannst: Lerne zu sterben.

AB Weshalb sollte ich den Tod fürchten? Der Tod ist nicht des Todes Antlitz, denn ich stütze mich auf dein Verdienst, gnädiger Christus. Ich bin ein Wurm, atme noch, vielleicht im Begriff, in dieser Stunde zu sterben. Der Tod nämlich ist sicher, die Stunde des Begräbnisses indes verborgen. Also gebe ich mich dir, Sohn Gottes, nunmehr ganz hin. Lebe ich oder sterbe ich, so lebe ich durch dein Blut.

Versmaß: Fünf (AA) bzw. drei elegische Distichen (AB).

Wappen:
Heuer/unbekannt3)
Krell4)unbekannt5)

Kommentar

Die letzten Silben bzw. Worte der letzten beiden Distichen der Inschrift AB wurden auf das Gebälksegment über dem rechten Pfeiler geschrieben. Als Worttrenner dienen Dreiecke.

Die Formel DISCE MORI, die jedes der ersten fünf Distichen von Inschrift AA einleitet und beschließt, ist ein Imperativ der Ars bene moriendi, der Sterbekunst. So wie sie eine langfristige Vorbereitung auf den Tod anmahnt, so führen die Verse von vergänglichem irdischen Reichtum und Ruhm weg und zu geistlichen Gütern (BONA) hin, die allein im Glauben an Christus zu finden sind. Der Glaube wird auch jenes Gut bescheren, das unvergänglich ist und das irdische Leben und den leiblichen Tod leicht machen – d. i. das ewige Leben. Das Epigramm der Inschrift AB bringt die Gewißheit zum Ausdruck, daß Christus den Gläubigen erlösen wird und Furcht vor dem Tod unbegründet ist.6) Das letzte, die Prosodie störende Wort im ersten Hexameter von AB findet sich auch in zeitgenössischen Handschriften dieser Dichtung.7) Die Verse wurden bereits, geringfügig variiert, im Jahr 1564 (oder bald danach) an Bogen 29 angebracht. Moritz Heuer, ein Sohn des Stephan Heuer und der Anna Krell, immatrikulierte sich 1537 in Wittenberg, wurde 1556 zum Worthalter der Vierherrn gewählt und 1557 als Schultheiß eingeführt. 1559 wählte man ihn zum Kirchenvorsteher an der Marktkirche.8) Er lebte offensichtlich noch, als dieser Bogen in Auftrag gegeben (vgl. CA), war aber vermutlich schon gestorben, als sein Nachfolger Johannes Pöllner 1574 in das Schultheißenamt eingeführt wurde (s. Nr. 287). Im Jahr der Erwerbung des Bogens 1647 übernahm Gottfried Olearius die Superintendentur von Halle (s. Nr. 510).

Textkritischer Apparat

  1. BENIGNE] Bei Hammer 1981, S. 567: „maxime“.
  2. GNATE] Sic! Nebenform zu Nate, dem Vokativ von Natus, Sohn; Sleumer 1996, S. 362.
  3. PORRIGO TOTVM] Bei Hammer 1981, S. 567: „trado, Redemptor“.
  4. ANNO] Der erste Buchstabe überhöht.
  5. SCHVLDES] Sic! Für „Schultheiß“. Danach Unterbrechung des Schriftzugs durch die Wappen.
  6. DER] Danach Unterbrechung des Schriftzugs durch die Wappen.
  7. OLEARI[.]S] Anstelle des vorletzten Buchstabens zwei parallele Schäfte, die durch zwei sich kreuzende Schrägschäfte verbunden sind; Verschreibung X und Korrektur durch Überschreiben des U?

Anmerkungen

  1. Siehe Anhang 2, Nr. 42.
  2. Nach einer Dichtung Philipp Melanchthons; vgl. Anhang 1, Nr. 29AA.
  3. Vorn: vgl. Dreyhaupt 2, 1750, Beylage B, Taf. XXVII („Hoyer“); hinten: Zweig mit Eichelblatt zwischen zwei Eicheln.
  4. Balken, mit drei sechsstrahligen Sternen belegt.
  5. Wachsender bekrönter Löwe.
  6. Vgl. Einleitung, S. XLI f.
  7. Vgl. Milchsack 1922, S. 112; Hammer 1981, S. 567.
  8. StAH H B 2, S. 80; Olearius 1667, S. 64; Dreyhaupt 2, 1750, S. 465 und Beylage B, S. 68 („Geschlechts-Register der Hoyer“); Götze 1869, S. 146.

Zitierhinweis:
DI 85 Anhang 1, Stadtgottesacker, A1, Nr. 74 (Franz Jäger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di085l004a1007405.