Inschriftenkatalog: Die Inschriften der Stadt Halle an der Saale

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 85: Halle/Saale (2012)

Nr. 291 Moritzburg, sog. Talamt 1594

Beschreibung

Teile einer hölzernen Wandverkleidung, die sich bis zum Abbruch des historischen Talhauses 1882 im sogenannten Gerichtszimmer desselben, dem Sitzungszimmer des Talgerichts, befand und beim Bau des neuen, Talamt genannten Museumsgebäudes 1903/04 in einen eigens dafür konzipierten Raum eingebaut wurde.1) Türrahmen aus Pilastern und Gebälk, dem eine architektonisch gefaßte Supraporte mit Darstellung des Jüngsten Gerichts aufgesetzt ist. Am Gebälk dieser Einfassung die Bildbeischrift mit Jahreszahl (A). Der Tür gegenüber ein kleiner, vollständig mit Holz verkleideter, fünfseitiger Erker, an dessen äußeren beiden Paneelen die gleiche Jahreszahl eingearbeitet ist (B). Die Buchstaben der Inschrift A sind ausgesägt und aufgeklebt, die Jahreszahl von A ist mitsamt der sie tragenden Kartusche geschnitzt. Die Inschriften von B wurden als Intarsien gearbeitet. Teile der Buchstaben von A verloren.

Maße: H.: 327 cm (Türrahmen), 315 cm (beschriftete Wandverkleidung des Erkers); B.: 162,5 cm (Türrahmen), 73 cm (beschriftete Wandverkleidung des Erkers); Bu.: 6,5–7,5 cm (A),2) 4 cm (B).

Schriftart(en): Kapitalis.

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Markus Scholz) [1/1]

  1. A

    IVSTICIA // 1594 // FIDES

  2. B

    1594 // 1594

Übersetzung:

A Gerechtigkeit 1594 Glaube.

Kommentar

Die kursiven Buchstaben haben verschiedenartige Sporen; das C weist aber keine Sporen auf.

Die Inschrift über der Tür bezieht sich auf das Gemälde des Weltgerichts, das einen in den Wolken sitzenden, richtenden Christus zeigt, dem die Personifikationen der Justitia (links) und Fides (rechts) beigesellt sind. Links ist wie üblich der Zug der Erlösten, rechts das Höllenmaul mit den Verdammten zu sehen. Die Bildmotive erinnern an die Glaubensallegorie von „Gesetz und Evangelium“, wie sie bald nach Einführung der Reformation für den protestantischen Kunstkreis typisch geworden ist. Allerdings bilden diese Bilder allem Anschein nach nie den Zug der Seligen ab, während die traditionelle Gegenüberstellung der Seligen und Verdammten sich auf den sogenannten Gerechtigkeitsbildern mit Darstellungen des Jüngsten Gerichts häufig findet. Gerechtigkeitsbilder waren an Tagungsorten von Gerichten angebracht; sie erinnerten Richter und Schöffen an die Unzulänglichkeit menschlicher Rechtssprechung und mahnten zu Gerechtigkeit und Milde.3) Die Anbringung von Bildern des Jüngsten Gerichts an Gerichtsorten wurde schon in Rechtskommentaren des 14. und noch in juridischen Traktaten des 18. Jh. gefordert.4) Das Gemälde des Talgerichts verweist vermutlich darauf, daß nicht Wissen, gar juristisches Wissen zu endgültiger Gerechtigkeit verhelfe, sondern nur der Glauben an das Urteil des höchsten Richters Jesus Christus.5)

Das in mittelalterlicher Tradition stehende Talgericht6) bestand in der Frühen Neuzeit aus einem Untergericht, das wöchentlich, und einem Obergericht, das zweimal jährlich unter Vorsitz des Salzgrafen Streitfälle im „Tal“, dem Gerichtsbezirk der Saline von Halle (s. Nr. 283), verhandelte.7) Sitzungsort des Untergerichts und Verhandlungsort vieler anderer Angelegenheiten des „Tals“ war das westlich der Marktkirche stehende Talhaus.8) Das Gebäude war mehrfach umgebaut und neu ausgestattet worden (s. Nr. 172, 384).9) Während das Untergeschoß des zweigeschossigen Talhauses in Räume unterschiedlicher Größe und Funktion aufgeteilt war, lagen im Obergeschoß nebeneinander zwei Räume von annähernd gleicher Größe mit kleinen, mittig angebrachten Erkern an der Südostseite, die über einen im Nordwesten vorgelagerten Flur erschlossen wurden. Die Haupträume des Obergeschosses, das Gerichtszimmer und das östlich benachbarte Festzimmer (s. Nr. 525), besaßen aufwendige Raumausstattungen. Die reich geschnitzte und mit Intarsien verzierte Wandverkleidung des Gerichtszimmers ist ein schönes Beispiel für die Blüte des hallischen Tischler- und Schnitzerhandwerks in dieser Zeit.10)

Anmerkungen

  1. Zu Abbau und Auslagerung der Raumausstattung s. Gründig/Dräger 1997, S. 20, 27–29; Meißner 2011.
  2. Die Ziffern sind nur 5 cm groß.
  3. Vgl. LCI 2, 1994, Sp. 133–140 (Rainer Kahsnitz).
  4. Troescher 1939, S. 148–150. Ein Weltgerichtsbild befand sich auch in der Stube des Vormundschaftsgerichts im alten Rathaus von Halle; StAH A 1.1.2 Kap. II., Abt. K, Nr. 7, fol. 146r.
  5. Möglicherweise wird auf das Zitat aus dem Römerbrief „iustus autem ex fide vivit“ angespielt (Rm 1,17), das nach der Deutung Luthers auf die eschatologische Gerechtmachung zu beziehen ist; vgl. Einleitung, S. XLI f.
  6. Vgl. Lück 2002 und Einleitung, S. XIV f.
  7. Dreyhaupt 1, 1749, Beylage A, S. 119–121. Siehe auch Einleitung, S. XIV f.
  8. Dreyhaupt 1, 1749, Beylage A, S. 119 f.
  9. BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 405–410.
  10. Vgl. Vogel 1930.

Nachweise

  1. BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 409 f. und Fig. 210 f.
  2. Steffen 1885, Bl. 3 (Zeichnung), 5 (Zeichnung).
  3. Steffen 1888, Taf. 12 (Zeichnung).
  4. Steffen 1905, S. 851.
  5. Gründig/Dräger 1997, S. 27. (A)

Zitierhinweis:
DI 85, Halle/Saale, Nr. 291 (Franz Jäger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di085l004k0029108.