Inschriftenkatalog: Die Inschriften der Stadt Halle an der Saale

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 85: Halle/Saale (2012)

Nr. 37† Stadtbefestigung, Mühlpforte † 1465

Beschreibung

Bauinschrift an der Stadtmauer „uber den Mühl=Gerenne“ der Neumühle „gegen Mittag“; „darunter zwey Stadt-Wapen Schilde.“1) Die technische Ausführung und der Verbleib der Inschrift unbekannt. Das Gerinne selbst ist erhalten.

Nach Olearius.

  1. Anno Domini M.CCCC.LXV. feria secunda divisionis Apostolorum praesens structura per magnificos ac prudentissimos viros prothoconsules,a) Consules ac totius communitatis magistros civitatis Hallensis incepta (et)b) in eodem finita.

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1465, am Montag der Apostelaussendung ist dieser Bau durch die großartigen und weisesten Männer, die Ratsmeister, Räte und Magistrate der gesamten Bürgerschaft der Stadt Halle begonnen und in demselben (Jahr) beendet worden.

Datum: 1465 Juli 15.

Wappen:
Stadt Halle2)Stadt Halle

Kommentar

Auffällig ist die umständliche, geradezu feierliche Nennung der prothoconsules, Consules und magistri totius communitatis, die in dieser Form in den Inschriften der Stadt Halle nicht wiederkehren. Anlaß für die Anfertigung dieser ungewöhnlichen Inschrift gab vielleicht der Konflikt mit dem Neuwerkstift, der wegen des Mauerbaus entstanden war. Im Jahr zuvor, so überliefert es Gottfried Olearius, soll das Neuwerkstift an der Neumühle gebaut haben.3) Vielleicht hat es infolge dieser Bauarbeiten hier keine, die Stadt sicher abschließende Befestigung mehr gegeben, so daß jedermann, wie F. Wilhelm Jahn zu berichten weiß, die Stadt nach Gutdünken betreten oder verlassen konnte. Deshalb sei 1465 eine neue Mauer um die Neumühle und das Mühlgerinne herum gebaut worden,4) von der noch geringe Reste an der Neumühle erhalten sind. Propst und Konvent vom Neuen Werk protestierten gegen den Mauerbau; sie sahen in irgendeiner Weise die Rechte des Stifts beeinträchtigt. Der Vorgang ist durch ein Regest bekannt,5) bedarf aber noch der weiteren Aufklärung. Der Widerspruch des Stifts könnte den Stadtrat veranlaßt haben, dem Befestigungsrecht der Kommune durch Anbringung dieser Inschrift und der Stadtwappen nachdrücklich Geltung zu verschaffen. Die Inschrift ist die älteste überlieferte, in der Rat und Magistrat von Halle erwähnt werden.

Textkritischer Apparat

  1. prothoconsules,] Olearius: prothoconsules/ .
  2. et] Olearius: et-Ligatur.

Anmerkungen

  1. Olearius 1667, S. 33. Auf einer unsignierten historischen Fotografie im LDA, die die am Mühlgerinne stehende Stadtmauer von Süden zeigt, ist ein Relief mit zwei nach innen gelehnten hallischen Stadtwappen zu sehen. Darüber sind allem Anschein nach drei plane Quader in das Mauerwerk eingelassen, auf denen die Inschrift gestanden haben könnte.
  2. Siebmacher I, 4, Taf. 110.
  3. Olearius 1667, S. 198 f.
  4. Jahn 1889, S. 509 f. Zum Vorgang s. StAH H A 1,4, fol. 29r. Ein Zusammenhang mit dem Bau der Wasserkunst 1465 ist nicht auszuschließen; s. Nr. 38.
  5. Dreyhaupt 1, 1749, S. 713.

Nachweise

  1. Olearius 1667, S. 33.
  2. Jäger 2009, S. 8.

Zitierhinweis:
DI 85, Halle/Saale, Nr. 37† (Franz Jäger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di085l004k0003700.