Die Inschriften der Stadt Halle an der Saale

Hinweis: Diese Einleitung enthält eine Änderung gegenüber der Druckfassung. [Dorthin springen].

Vorwort

„So ist auch diese Halygraphia abgefasset worden, viel denckwürdige Antiqviteten, Monumenta und Inscriptiones, so [...] mit der Zeit aber sich verlieren, vergehen und ruiniret werden, von ihrem Untergang nach Möglichkeit zu retten und ders[selben] Liebhabern, ja den Vorfahren Theils zu Ehren, den Nachkommen zum nachrichtlichen Andencken dieselben vorzustellen“, schrieb der Superintendent Gottfried Olearius im Vorwort seiner 1667 erschienenen historisch-topographischen Beschreibung von Halle. Nichts anderes könnte im Vorwort des vorliegenden Buches stehen, denn nach den die Stadt grundlegend verändernden, von Kriegszerstörungen begleiteten Umwälzungen der vergangenen Jahrhunderte ist es notwendiger denn je, Geschichtszeugnisse, insbesondere epigraphische Denkmale vor Vergessen und Verlust zu bewahren. Den Inschriften wird nicht mehr jene Aufmerksamkeit zuteil, die ihnen früher geschenkt wurde, weil sie entweder aus dem öffentlichen Raum oder von anderen gut zugänglichen Orten entfernt wurden oder ihre Schrift, ihre Sprache und ihr Anliegen nicht mehr allgemein verständlich sind. Die mehr oder minder verborgenen, die musealisierten und die nur noch in Abschriften überlieferten historischen Inschriften wieder zugänglich und dem Leser verständlich zu machen, ist das Anliegen dieses Buches.

Bei der Erfassung der hallischen Inschriften sind die Werke des Gottfried Olearius und anderer Autoren, die Inschriften aufgezeichnet haben, wichtige Quellen gewesen. Darüber hinaus ist es gelungen, außer den original erhaltenen und zum Teil schon veröffentlichten Inschriften unbekannte und unpublizierte aufzunehmen und in 80 Katalogartikeln zu edieren. Die reiche epigraphische Überlieferung konnte jedoch nur mit Hilfe von Fachkollegen und anderen Kennern der Stadtgeschichte wiederentdeckt werden, denen ich herzlich danken möchte. An erster Stelle stehen die Mitarbeiter der öffentlichen Einrichtungen, die mit der Pflege von Bau- und Kunstdenkmalen betraut sind. Die Direktorin des Museums Moritzburg, Frau Dr. Katja Schneider, die Museumskustoden Dipl. phil. Cornelia Wieg, Dipl. phil. Wolfgang Büche und Dipl.-Museologe Ulf Dräger sowie der Leiter des Stadtarchivs und des Stadtmuseums, Ralf Jacob M. A., und der Mitarbeiter des Stadtmuseums Dipl. phil. Ralf Rodewald gewährten Zugang zu den ihnen anvertrauten Sammlungen und unterstützten tatkräftig meine Arbeit. Die Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, insbesondere Dipl. phil. Barbara Pregla, Christine Köhler und die Fotografen Gunnar Preuß und Reinhard Ulbrich sowie der Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Halle Dipl.-Ing. Andreas Rühl haben dem Bearbeiter mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Ihnen und allen anderen Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes, die bereitwillig die Inschriftenerfassung unterstützten, sei mein herzlicher Dank ausgesprochen.

Der große Bestand an Inschriftenträgern in der ev. Marktkirche Unser Lieben Frauen und der Marktkirchengemeinde hätte nicht ohne die Hilfe der Pfarrerin Dr. Sabine Kramer und der Gemeindemitarbeiter Gabriele Rosenthal und Manfred Kranke erschlossen werden können. Eine unkomplizierte Nutzung der Bestände der Marienbibliothek ermöglichten die ehemaligen Bibliotheksleiter Dipl.-Ökon. Karsten Eisenmenger und Shirley Brückner M. A. sowie die heutige Leiterin, Anke Fiebiger M. A. Ihnen und allen anderen kirchlichen Mitarbeitern sowie den Mitgliedern der städtischen Kirchengemeinden, die sich für mein Anliegen Zeit nahmen, sei herzlich gedankt.

Wichtige Hinweise zu epigraphischen Denkmalen sind Dr. Hans-Joachim Krause, Leipzig, und den hallischen Denkmalfreunden Christian Feigl, Dipl. phil. Henryk Löhr und dem Altphilologen Ulrich Richter zu verdanken. Zur Klärung spezieller Probleme trugen Dr. Ruth Slenczka, Berlin/Glienicke, Dr. Olaf Karlson und der versierte hallische Hausforscher Dipl.-Ing. Peter Breitkopf bei, wofür ihnen mein Dank gebührt. Prof. Dr. Klaus Krüger gelang es, die Teilnehmer eines Seminars an der hallischen Universität für die Epigraphik zu begeistern und mit ihnen eine Inschriftenerfassung auf dem Stadtgottesacker von Halle durchzuführen. Ich danke ihm dafür, daß ich an der produktiven Atmosphäre des Seminars teilhaben und die Arbeiten der Seminarteilnehmer nutzen durfte.

Wertvolle Unterstützung bei der Übersetzung lateinischer und griechischer Texte verdanke ich meinen Kollegen aus den Partnerarbeitsstellen der Akademien der Wissenschaften PD Dr. habil. Michael Oberweis, Mainz, und Dr. Ilas Bartusch, Heidelberg. Bei hebräischen Texten half dankenswerterweise Jens Kotjatko-Reeb M. A., wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität in Halle, aus.

Mein besonderer Dank geht an meine Kollegen in Halle, Dr. Hans Fuhrmann, Marion Gronemann, Dr. phil. habil. Frank-Bernhard Müller und Dr. Cornelia Neustadt, die mit unermüdlichem Engagement den Katalog durchgesehen, Korrektur gelesen und mit hilfreicher Kritik und gutem Rat an der Fertigstellung des Inschriftenbandes mitgewirkt haben. Hans Fuhrmann und Marion Gronemann nahmen [Druckseite VIII] zudem die Mühe der Registererstellung auf sich. Mein Dank gilt auch Dr. Andrea Thiele, die den historischen Teil der Einleitung durchsah, sowie Katja Pürschel M. A., Thomas Rastig M. A. und Sarah Nickelsen B. A., die bereit waren, nochmals Korrektur zu lesen. Für ihre Beiträge zum vorliegenden Buch danke ich dem Fotografen Markus Scholz und der Grafikerin Renate Brömme, die die Steinmetzzeichen und Marken zeichnete. Satz und Herstellung des Bandes übernahm unsere Leipziger Kollegin Dipl.-Ing. Barbara Zwiener, wofür auch ihr herzlich gedankt sei.

Der Bearbeiter des Bandes ist wie alle anderen Mitarbeiter der hallischen Arbeitsstelle nicht zuletzt den Professoren Dr. Dr. h. c. Ernst Schubert und Dr. Walter Zöllner zu großem Dank verpflichtet. Ernst Schubert hatte in den 1950er Jahren mit der Erfassung der Inschriften Mitteldeutschlands begonnen und nach politisch bedingtem, jahrzehntelangem Stillstand 1996 die Wiederaufnahme der Arbeiten angeregt. Als Vorsitzender der Inschriftenkommission der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig förderte er die epigraphische Forschung in umsichtiger Weise. Walter Zöllner hat der Inschriftenkommission seit ihrer Gründung angehört und zuletzt als Projektleiter das Forschungsvorhaben vorangetrieben. In Würdigung ihrer Verdienste sei der Band über die Inschriften der Stadt Halle dem Andenken der Hallenser Ernst Schubert (1927–2012) und Walter Zöllner (1932–2011) gewidmet.

Halle an der Saale, im September 2012 Franz Jäger

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die innerhalb der heute geltenden Stadtgrenze von Halle an der Saale original erhaltenen und die für dasselbe Gebiet kopial überlieferten Inschriften. Aufgenommen wurden alle Inschriften mit ihren Trägern, die sich am Ende des Bearbeitungszeitraums 1650 im Bearbeitungsgebiet befanden oder bis zu diesem Zeitpunkt dahin verbracht worden waren. Die Edition schließt jene Inschriften aus, die Gegenstand der Spezialdisziplinen Sphragistik und Numismatik bzw. der Einbandkunde sind. Ausgeschlossen blieben auch Inschriften aus dem jüdischen Kulturkreis sowie Runen, Steinmetz- und Meisterzeichen, Hausmarken, Goldschmiede- und Beschauzeichen, wenn sie nicht in einer Beziehung zu Inschriften stehen.

Die Inschriften der Stadt Halle an der Saale wurden nach den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit bearbeitet. Der Katalog der Inschriften ist chronologisch aufgebaut. Bei gleicher Entstehungszeit wurde nach Standorten geordnet, wobei die Inschriften an und in städtischen Sakralbauten an erster Stelle und die Inschriften in den eingemeindeten Orten am Ende stehen. Die Katalogartikel beginnen mit einer Kopfzeile, die nach folgendem Schema gegliedert ist:

42 † In der Kopfzeile steht links die fortlaufende Katalognummer. Ein Kreuz neben der Katalognummer zeigt an, daß der Inschriftenträger mit Inschrift verloren ist.
53 (†) Das Kreuz ist in Klammern gesetzt, wenn der originale Inschriftenträger erhalten, die originale Inschrift oder ein erheblicher Teil derselben aber verloren ist.
Schulkirche † In der Mitte der Kopfzeile ist der letzte feststellbare Standort des Inschriftenträgers angegeben. Ein Kreuz neben dem Standort bedeutet, daß dieser verschwunden ist.
1460 In der Kopfzeile steht rechts die Datierung der Inschrift. Sie ist entweder der Inschrift entnommen oder aus Quellen und Literatur erschlossen. Bei Grabinschriften wird von einer Herstellung im Todesjahr ausgegangen, wenn kein Hinweis auf eine andere Datierung vorliegt. Entstanden die Inschriften eines Trägers zu unterschiedlichen Zeiten, so werden die Entstehungszeiten in chronologischer Reihenfolge durch Kommata getrennt wiedergegeben. Die Datierung einer jüngeren Inschrift wird zusätzlich mit einer nichtnummerierten Kopfzeile im Katalog vermerkt, die auf den Katalogartikel mit der Textedition verweist. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften wurde durch paläographische Untersuchungen, durch Heranziehung historischer Zeugnisse und mit Hilfe stilistischer Merkmale des Inschriftenträgers bestimmt. Inschriftenträger, die über einen mehrjährigen, genau bekannten Zeitraum entstanden sind, werden an den Anfang dieses Zeitraums gesetzt. Undatierte Inschriften aber, für die nur ein Entstehungszeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten erschlossen werden konnte, werden an das Ende dieses Zeitraums plaziert.
(1470) Exakte Datierungen, die nicht den Inschriften selbst, sondern anderer Überlieferung entnommen wurden, sind in Klammern gesetzt.

Unsichere Angaben zur Erhaltung von Inschriftenträger oder Inschrift, zum Standort und zur Datierung sind stets mit einem Fragezeichen kenntlich gemacht.

Der auf die Kopfzeile folgende Abschnitt beginnt mit der Benennung des Inschriftenträgers. Es folgen Angaben zur Textsorte der Inschrift, zum Material des Inschriftenträgers, zu Gestaltung und Ikonographie, zur Position der Inschrift auf dem Träger, zur technischen Ausführung der Inschrift und zum Erhaltungszustand. Die Beschreibung erfolgt vom Blickpunkt des Betrachters aus; bei Wappenbeschreibungen ist es umgekehrt. Bei nicht-originaler Überlieferung wird am Ende des Abschnitts die für die Edition maßgebliche Text- oder Bildquelle genannt.

Vor die Edition ist eine Zeile mit den Maßen des Inschriftenträgers, der Buchstabenhöhe und der Schriftbezeichnung eingeschoben. Es sind generell nur die maximalen Abmessungen in Höhe (H.) und Breite (B.) angegeben.1) Die Buchstabenhöhe (Bu.) wurde, wenn möglich, am klein- oder großgeschriebenen N gemessen. Die Edition umfaßt i. d. R. alle an einem Träger befindlichen Inschriften. Kopial überlieferte Inschriften werden in der vom Kopisten gewählten Schreibung übernommen, wenn Originalbefunde nicht eine andere Verfahrensweise empfehlen. Für die Inschriftenedition gilt:

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A † Mehrere Inschriften an einem Träger werden durch Großbuchstaben in alphabetischer Reihenfolge unterschieden. Ein Kreuz hinter einem Buchstaben kennzeichnet eine nicht-original überlieferte Inschrift innerhalb eines Katalogartikels, der auch original erhaltene Inschriften enthält.
+ ∙ Worttrenner sind durch Punkte gekennzeichnet. Interpunktionszeichen werden beibehalten, Invokationskreuze als solche wiedergegeben.
/ Ein Schrägstrich markiert den Zeilenumbruch oder die Brechung eines Schriftbandes auf dem Inschriftenträger. Die Texte werden fortlaufend wiedergegeben, nur metrische und gereimte Inschriften versweise ediert.
// Doppelte Schrägstriche markieren eine Unterbrechung der Schriftzeile oder die Fortsetzung der Inschrift auf einem neuen Schriftfeld.
HK Unter die Buchstaben gesetzte Striche kennzeichnen einen Nexus Litterarum. Andere Buchstabenverbindungen werden in den Anmerkungen erläutert.
= Ein Trennungszeichen ist durch einen Doppelstrich wiedergegeben.
(DE) Abkürzungen werden unter Auslassung des Kürzungszeichens in runden Klammern aufgelöst.
[...] Eckige Klammern machen Textverlust, nicht mehr lesbare Textstellen, Konjekturen des Bearbeiters und Ergänzungen aus nicht-originaler Überliegerung kenntlich. Ist eine Ergänzung des Textes nicht möglich, die Anzahl der zu ergänzenden Buchstaben aber feststellbar, dann steht in den eckigen Klammern für jeden verlorenen Buchstaben und jede verlorene Ziffer ein Punkt.
[– – –] Ist der Umfang des Textverlustes nicht mehr feststellbar, werden drei Striche in eckige Klammern gesetzt.
⟨...⟩ Bei der Herstellung der Inschrift absichtlich freigelassene Stellen – etwa für später nachzutragende Sterbedaten – sind durch spitze Klammern hervorgehoben, die entweder Punkte oder Striche mit der für eckige Klammern beschriebenen Bedeutung oder den tatsächlich vorliegenden Text enthalten.
Änderung in der Onlineversion

Nicht Bögen, sondern Striche unter der Zeile (Unterstreichungen) bezeichnen Buchstabenligaturen.

Die Inschriften werden soweit wie möglich buchstabengetreu wiedergegeben. Kürzungen werden bis auf eine Ausnahme grundsätzlich aufgelöst, sofern eine Lesart gefunden wurde. Die Ausnahme betrifft die inschriftlich angegebenen Bibelstellen, deren beabsichtigte Schreibung insbesondere bei deutschsprachigen Inschriften nicht bekannt ist. Die Auflösung des Namens Jesu im Kreuztitulus wird in der Form IHESVS vereinheitlicht, so wie es in der Mehrzahl aller Fälle, in denen das Nomen sacrum ausgeschrieben wurde, überliefert ist. Der hebräische Gottesname wurde ohne Vokalisation transkribiert.

Der Edition folgt eine Übersetzung fremdsprachiger Texte, die Benennung des Versmaßes oder des Reimes, die Auflösung des Datums, wenn es in der Inschrift nach dem römischen Kalender oder dem kirchlichen Festkalender angegeben ist,2) und die Benennung der am Inschriftenträger befindlichen Wappen. Eine Übersetzung der in einigen Inschriften einzeln auftretenden Worte sanctus, heilig, und anno domini, im Jahr des Herrn, erschien wegen ihrer Häufigkeit und Geläufigkeit nicht notwendig. Namen sind behutsam modernisiert und in der Schreibung vereinheitlicht. In der Wappenzeile werden die Wappenträger ihrer Anordnung am Inschriftenträger entsprechend angeordnet. In der Literatur nicht nachweisbare Wappen werden in den Anmerkungen blasoniert.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zum paläographischen Befund, zu philologischen Besonderheiten, zum prosopographischen, historischen und theologischen Hintergrund und zur kunsthistorischen Einordnung des Inschriftenträgers. Die Schriftbeschreibung orientiert sich an der „Terminologie zur Schriftbeschreibung“.3)

Der Anmerkungsapparat ist in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen unterteilt. Die Buchstabenanmerkungen enthalten Textvarianten der Parallelüberlieferung, paläographische und orthographische Besonderheiten und Hinweise auf unsichere Lesarten. Die betreffenden Textstellen sind zumeist angegeben. Fehlen sie, dann beziehen sich die Buchstabenanmerkungen auf den gesamten voranstehenden Text der Inschrift. Die Ziffernanmerkungen umfassen Zitat- und Literaturnachweise sowie ergänzende Bemerkungen zum Kommentar.

Das Literatur- und Quellenverzeichnis am Ende der Katalognummer nennt die wichtigste Überlieferung des Inschrifttextes in chronologischer Reihenfolge, wobei Archivalien voranstehen.

Hinweis: Diese Einleitung enthält Abweichungen gegenüber der Druckfassung. Alle Von-Bis-Angaben bei Verweisen auf Katalognummern (z. B. Nr. 7173) wurden aus Referenzierungsgründen zu kommaseparierten Listen aufgelöst.

2. Überblick über die Geschichte der Stadt Halle in Mittelalter und Früher Neuzeit

Im folgenden soll der historische Hintergrund der epigraphischen Überlieferung entsprechend den durch die Inschriften vorgegebenen Schwerpunkten streiflichtartig erhellt werden. Dabei können nur ausgewählte Aspekte der Stadtgeschichte anhand grundlegender älterer, aber auch jüngerer, neuere Forschungsergebnisse darbietender Literatur ausführlicher dargestellt werden. Ein vollständiger Nachweis oder gar eine forschungsgeschichtliche Auseinandersetzung mit der lokalhistorischen Literatur4) ist in dem gegebenen Zusammenhang nicht möglich. Die in Klammern gesetzten Nummern verweisen auf die Inschriftenartikel im Katalog, auf die sich die Ausführungen beziehen. In den Katalogartikeln ist weitere stadtgeschichtliche Literatur eingearbeitet.

2.1. Die Ersterwähnung von Halle, Giebichenstein und den Salzquellen

Halle an der Saale wird erstmals in Zusammenhang mit einem Heerzug der Franken gegen die Sorben 806 erwähnt. Über das weitere Schicksal des Ortes ist von den karolingischen Geschichtsschreibern allerdings nichts zu erfahren. Immerhin lassen die ältesten Quellen erkennen, daß die Siedlung bereits im 9. Jh. auf ein hohes Alter zurückblicken konnte.5) Nach dieser frühen Erwähnung erscheint Halle erst wieder als Ausstellungsort einer Urkunde Heinrichs IV. im Jahr 1064.6)

Statt des karolingischen „locus halla“ tritt in den Quellen der ottonischen Zeit der Ort Giebichenstein hervor. Er liegt etwa 2 km nördlich der Altstadt von Halle und wurde 1900 nach Halle eingemeindet. Otto I. übereignete 961 die „urbs Giuiconsten“ aus königlichem Besitz dem Moritzkloster in Magdeburg.7) Bei der Umwidmung des Klosters zum Sitz eines Erzbischofs, die 968 vollzogen war, ging Giebichenstein zusammen mit dem übrigen Klosterbesitz an das neue Erzstift über.8) Durch weitere Rechtsakte der ottonischen Kaiser erlangten die Erzbischöfe von Magdeburg die Grundherrschaft über den Siedlungsraum, in dem die zukünftige Stadt Halle und ihre Vorstädte Neumarkt und Glaucha lagen.9) Die Erzbischöfe wurden Protagonisten der Stadtentwicklung und behielten auch als Gegenspieler der sich emanzipierenden Bürgerschaft von Halle eine Schlüsselrolle in der städtischen Politik. Ihr wichtigster, über den Raum Halle hinausreichender Stützpunkt im Süden des Magdeburger Stiftsterritoriums war die Burg Giebichenstein, im 15. Jh. einer der meistfrequentierten Aufenthaltsorte der Erzbischöfe.10)

Zum Zubehör der Burg gehörten Salzquellen, die erstmals 961 in einer Urkunde Erwähnung finden. Im Raum Halle brechen sich Sedimentschichten an einem Porphyrmassiv und leiten an der Bruchstelle, der sogenannten Halleschen Störung, salzhaltiges Grundwasser, die Sole, an die Erdoberfläche.11) Salzgewinnung entlang der Saale ist bereits für die vor- und frühgeschichtliche Zeit archäologisch belegt;12) in Mittelalter und Neuzeit wurde das Salz in einer innerhalb der Altstadt liegenden, „Tal“ oder „Halle“ genannten Senke gewonnen. Das „Tal“ – heute der Hallmarkt – entwickelte sich zu einem Sonderrechtsbezirk mit eigener Verwaltung und Rechtssprechung. Im „Tal“ lagen vier Solebrunnen, der Deutsche Born, der Gutjahrborn oder Wendische Born, der Meteritzborn und der Hackeborn, außerdem die Siedehäuser, die sogenannten Koten, in denen durch Versieden der Sole Salz gewonnen wurde. Die Inhaber der Siederechte nannten sich Pfänner; viele von ihnen besaßen auch Anteile an der Sole, den Koten und den Siedepfannen13) und gehörten über Jahrhunderte der städtischen Führungsschicht an. Die Salzgewinnung stimulierte die urbane Entwicklung und begründete den anhaltenden Wohlstand der Salzstadt Halle in Mittelalter und Früher Neuzeit.

2.2. Die Pfarr-, Stifts- und Klosterkirchen in Halle und den Vorstädten Neumarkt und Glaucha

Im Jahr 1116 gründete Erzbischof Adelgot das Neuwerkstift nördlich der Altstadt und inkorporierte ihm mehrere Kirchen und Kapellen,14) deren Existenz auf eine dichte Besiedlung der Höhenzüge rings um das „Tal“ hinweist. Auf einem von Osten her in das „Tal“ vorspringenden Plateau lag die St. Gertrudenkirche, nördlich des „Tals“ die St. Nikolaikirche15) und südlich desselben, bei der Siedlung Glaucha, die St. Georgenkirche.

Das Augustinerchorherrenstift zum Neuen Werk war der Gottesmutter Maria und dem römischen Märtyrer Alexander geweiht.16) Die Gebeine des hl. Alexander und andere Reliquien wurden 1124 aus dem Magdeburger Dom in das Neuwerkstift überführt.17) Dem Stift waren fast alle im 12. Jh. im Gebiet der Altstadt von Halle und den Vorstädten nachweisbaren Kirchen und Kapellen inkorporiert. Der Stiftspropst fungierte als Archidiakon;18) sein Jurisdiktionsbereich umfaßte neben anderen alle im heutigen Stadtgebiet östlich der Saale gelegenen Kirchen.19) Im 15. Jh. rückte das Neuwerkstift ins Zentrum einer Ordensreform. Auf Betreiben der Erzbischöfe Günther II. von Schwarzburg (1403–1445) und Friedrich III. von Beichlingen (1445–1464) war der im Augustinerchorherrenstift Windesheim beheimatete Ordensreformer Johannes Busch im Jahr 1447 zum Propst des Neuwerkstifts gewählt worden. Von hier aus versuchte Busch eine Reformierung der Augustinerchorherrenstifte in der Erzdiözese Magdeburg und deren Anschluß an die Windesheimer Kongregation. Seine Berufung zum Apostolischen Visitator durch Kardinal Nikolaus von Kues 1451 dehnte seinen Wirkungsbereich auf ganz Mitteldeutschland aus. Wegen Differenzen mit Erzbischof Friedrich resignierte Johannes Busch 1454, ohne sein Werk abgeschlossen zu haben.20)

Die kirchliche Struktur im Raum Halle erfuhr unter Erzbischof Wichmann (1152–1192) einen weiteren Ausbau. Wichmann gründete 1183 oder 1184 an der Pfarrkirche St. Moritz, die bei dieser Gelegenheit erstmals urkundlich in Erscheinung tritt, ein Augustinerchorherrenstift und besetzte es mit Kanonikern aus dem Neuwerkstift.21) Um die gleiche Zeit stiftete er an der Georgenkirche zu Glaucha ein Nonnenkloster22) und förderte darüber hinaus die werdende Stadt Halle in verschiedenartiger Weise.23) 1231 erneuerte Erzbischof Albrecht II. von Käfernburg das Nonnenkloster zu Glaucha, das Marienkammer genannt und nach der Regel des Zisterzienserordens eingerichtet wurde.24) Größe und Wirtschaftskraft von Halle ermöglichten im 13. Jh. die Niederlassung von Franziskanern und Dominikanern in der Altstadt, denen im 14. Jh. ein dritter Mendikantenorden, der Orden der Marienknechte (Ordo Servorum Beatae Mariae Virginis), folgte.25)

Durch Schriftquellen, archäologische und baugeschichtliche Befunde ist gesichert, daß die altstädtische St. Marienkirche und die St. Laurentiuskirche auf dem Neumarkt ebenfalls schon in der Mitte des 12. Jh. existierten. Auch sie waren dem Neuwerkstift inkorporiert. Das tatsächliche Alter der einst im Norden der Altstadt, zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße liegenden Pfarrkirche St. Ulrich ist bislang unbekannt. Sie wird 1211 erstmals urkundlich erwähnt, am 1. Januar 1531 aufgegeben und bald danach abgerissen.26)

Die Altstadt von Halle war im späten Mittelalter in vier Pfarrbezirke gegliedert. Der Nordosten der Altstadt gehörte zur Ulrichsgemeinde, der nordwestliche Stadtteil und das „Tal“ zu St. Gertruden; die Mariengemeinde umfaßte etwa den Südosten, die Moritzgemeinde den Südwesten der Altstadt. St. Georg war die Pfarrkirche der Vorstadt Glaucha, St. Laurentius die Pfarrkirche der Vorstadt Neumarkt.

[Druckseite XIII]

1529 wurden die Pfarreien der Altstadt auf drei reduziert und nach der Aufgabe der alten Ulrichskirche 1531 neu gegliedert. Die Pfarreien erhielten, vereinfacht dargestellt, nunmehr folgenden Zuschnitt: Der Norden der Altstadt bildete den Pfarrsprengel der neuen Marktkirche Unser Lieben Frauen, die aus der alten St. Marienkirche und der St. Gertrudenkirche hervorgegangen war; im Südosten der Altstadt entstand die neue Ulrichspfarrei, der Südwesten blieb in St. Moritz eingepfarrt.27) Diese Pfarrgliederung bestand bis in das 20. Jh. hinein. Die meisten der heute im Stadtgebiet von Halle liegenden mittelalterlichen Dorfkirchen waren ebenfalls bis in das 20. Jh. hinein mit eigenen Pfarreien verbunden.28)

2.3. Der Rat und die Gerichte von Halle

Das wirtschaftliche Potential des Siedlungsraums sowie Bedeutung und Ausrichtung des Handelsplatzes traten im 12. Jh. zutage, als Halle Ausgangspunkt weit ausgreifender, auf Ostmitteleuropa gerichteter Aktivitäten des Bischofs Otto von Bamberg 1128 und des Kaisers Friedrich I. Barbarossa 1157 wurde.29) Schon vor 1170 muß Halle rechtlich zur Stadt aufgewertet worden sein; 1172 werden erstmals „cives“ erwähnt.30) Das sogenannte hallische Schöffenweistum von 1235, eine Rechtsmitteilung an die Stadt Neumarkt in Schlesien, läßt ein vollentwickeltes Bürgerrecht in Halle erkennen.31) 1258 treten die Ratsherren erstmals schriftlich in Erscheinung.32) Ein 1263 mit dem Magdeburger Erzbischof Ruprecht von Querfurt geschlossener Vertrag stärkte die Stellung der Pfänner und garantierte der Stadt, daß im Umkreis von einer Meile keine neue erzbischöfliche Burg ohne Zustimmung der Bürger errichtet werden dürfe.33) Zu den wichtigen Vorrechten und Privilegien, die sich die Stadt zu sichern vermochte, gehörte die Bündnisfreiheit, die Erzbischof Burchard III. 1324 vertraglich anerkannte34) und die sich in der Zugehörigkeit Halles zur Hanse und in einem Städtebündnis mit Magdeburg niederschlug. Darüber hinaus gelang es dem Rat im Laufe des 15. Jh., die Ämter des Burggrafen, Schultheißen und Salzgrafen, die erzbischöfliche Hoheitsrechte in Stadt und „Tal“ vertraten, unter seine Kontrolle zu bringen. Nachdem es schon lange zur Gewohnheit geworden war, daß der Rat einen Vertreter des Burggrafen bestimmte, ging das Burggrafenamt 1579 gänzlich an den Rat über. Der Schultheiß wurde bereits seit 1474 vom Rat gewählt, mußte aber vom Stadtherrn bestätigt werden.35)

Die zunehmende Komplexität der städtischen Verwaltung und der Außenbeziehungen der Stadt führten zu einer differenzierten Ratsstruktur und zur Absonderung der seit dem 12. Jh. urkundlich belegten Schöffen, die nur noch in juristischen Angelegenheiten tätig wurden. Das seit dem 13. Jh. eigenständige Schöffenkollegium nahm notarielle Aufgaben wahr, erteilte Rechtsauskünfte und saß unter Leitung des Schultheißen über nahezu alle Streitfälle zu Gericht, sofern es sich nicht um kirchliche Konflikte handelte.36) Bestimmte Verbrechen wie Notzucht und Wegelagerei wurden ausschließlich durch das höherrangige, unter Vorsitz des Burggrafen dreimal jährlich tagende Burggrafengericht geahndet.37) Das „Tal“ war vom Schultheißen- oder „Berg-“ Gericht38) ausgenommen und hatte seine eigene Gerichtsbarkeit.

Der Rat war in drei Ratsmittel geteilt, die nacheinander für je ein Jahr amtierten. Seit 1427 setzte sich jedes Ratsmittel aus einem patrizisch geprägten Engeren Rat und einem von den Vorstehern der Innungen und Gemeinen, d. h. der vier Stadtviertel, besetzten Weiteren Rat zusammen.39) Seit 1510 ist auch die Ämterverteilung im Rat kontinuierlich überliefert. Dem Rat standen zwei Bürgermeister vor, die Ratsmeister genannt wurden. Ihnen folgten im Engeren Rat dem Rang nach zwei Kämmerer und zwei Vierherren.40) An der Spitze des Weiteren Rates standen zwei Worthalter sowie ein Kämmerer und zwei Vierherren. Die Ratsmeister verantworteten alle städtischen Angelegenheiten, führten bei Gefahr die [Druckseite XIV] Bürgerwehr an und vertraten die Stadt nach außen. Die Kämmerer hatten die Leitung des Kassenwesens und beaufsichtigten zusammen mit anderen Ratsmitgliedern das städtische Bauwesen; die Worthalter waren Wortführer der Innungen bzw. der Gemeinen und hatten wie alle übrigen Ratsmitglieder weitere, genau festgelegte Aufgaben in der städtischen Verwaltung und Rechtssprechung zu erfüllen.41) Der erst im Laufe des 16. Jh. in der Spitzengruppe des Weiteren Rates erscheinende Geheime Herr hatte u. a. den Weiteren Rat bei der Wahl eines neuen Rates zu vertreten.42) Für die Durchführung von Bauvorhaben des Rates, wie z. B. die Instandsetzung eines Stadttores, wurden seit dem 16. Jh. zwei Bürger für zwei Jahre als Baumeister berufen. Sie beaufsichtigten u. a. die Bauvorhaben und entlohnten die Werkmeister.43) Die hier skizzierte, seit dem 15. Jh. gültige Ratsverfassung blieb bis zum Dreißigjährigen Krieg im wesentlichen unverändert und wurde erst nach dem Übergang Halles in brandenburgische Herrschaft gänzlich abgeschafft.

Ein Schlüsselamt städtischer Verwaltung hatte der seit dem 14. Jh. nachweisbare Syndicus inne. Er war Jurist und fungierte als Justitiar des Rates und Vorsteher der Ratskanzlei.44) Der Syndicus gehörte wie der Stadtarzt (Stadtphysicus) zu den städtischen Bediensteten. Die Bestallung als Syndicus oder Stadtphysicus sowie die Ernennung zum Ratsbaumeister konnte ebenso wie die Wahrnehmung eines niederrangigen Ratsamtes einen Schritt in einer bürgerlichen Ämterlaufbahn darstellen, obwohl es keinen verbindlichen Cursus Honorum gab und manche Bürger sogar zum Ratsmeister gewählt wurden, ohne zuvor dem Rat angehört oder ein niederrangiges Ratsamt bekleidet zu haben.

Dem kontinuierlichen Ausbau städtischer Autonomie und Selbstverwaltung wurde 1478 ein Ende gesetzt, als Truppen des Erzbischofs Ernst von Sachsen die Stadt besetzten. In einem anhaltenden Konflikt mit den Pfännern hatte sich die pfännerfeindliche Partei entschlossen, Ernst anzurufen und in die Stadt einzulassen, in der Hoffnung, er würde ihre Sache unterstützen. Das tat dieser auch, aber um den Preis, daß er 1482 die Ratsverfassung änderte und die in jahrhundertelangen Auseinandersetzungen mit den Erzbischöfen errungene städtische Autonomie einschränkte. Er schloß nicht nur die Pfänner aus dem Rat aus, sondern verfügte auch, daß jeder neu gewählte Rat beim Erzbischof um Bestätigung nachsuchen müsse. Außerdem entzog er der Stadt die Bündnisfreiheit und das Burgenprivileg von 1263.45) Als Ernst von Sachsen 1484 mit dem Bau einer befestigten Residenz innerhalb der Stadt begann, wurde die Umwandlung der weitgehend autonom agierenden Landstadt in eine dem Landesherrn untergebene Residenzstadt auch äußerlich sichtbar.

2.4. Die Verwaltung und das Gericht der Saline im „Tal“ zu Halle

Zu den Maßnahmen, die Ernst von Sachsen ergriff, gehörte auch eine teilweise Enteignung der Pfänner 1479 und eine stärkere Kontrolle des „Tals“ durch Erlaß einer neuen Talordnung 1482. Im Laufe des 16. Jh. konnten jedoch die geschädigten und zurückgesetzten Pfännerfamilien ihre Vorrangstellung sowohl im Rat als auch im „Tal“ zurückgewinnen, obgleich die personelle Zusammensetzung der hallischen „Pfännerschaft“ seit jeher in ständiger Veränderung begriffen war.

Das unregelmäßig geschnittene Gebiet des „Tals“, das wie erwähnt einen eigenen Rechtsbezirk bildete, stieß im Norden an den Graseweg, im Osten an den Kirchhof der Gertrudenkirche und den Schülershof und im Süden an den Alten Markt; seine Grenze war durch Grenzsteine markiert (Nr. 283). Im Westen wurde das „Tal“ von dem „Hallmauer“ genannten Abschnitt der Stadtmauer begrenzt. Auf dem Areal standen, unregelmäßig verteilt, die Einrichtungen der Saline sowie das Talhaus und am Rand des Gebiets etliche Bürgerhäuser und -höfe. Die Aufsicht über die Saline hatten Talbeamte, die jährlich vom Rat gewählt wurden.46) Dies waren seit 1483 drei Oberbornmeister und zwei Talvorsteher. Hinzu kamen die beiden Talvorsteher des Vorjahres. Die Oberbornmeister teilten sich die Aufsicht über die Solebrunnen, wobei der Meteritzborn und der Hackeborn einem Oberbornmeister unterstanden. Die Talvorsteher hatten für die Instandhaltung der Brunnen und Brunnenhäuser sowie der Wege und Stege im „Tal“ zu sorgen.47) Die [Druckseite XV] ebenfalls jährlich gewählten „Talschöppen“ (Talschöffen) bildeten das sogenannte Talgericht, das dreimal jährlich unter dem Vorsitz des Salzgrafen im „Tal“ Recht sprach.48) Darüber hinaus waren die Talschöffen und die Oberbornmeister verpflichtet, wöchentlich über die Belange des „Tales“ zu beratschlagen und kleinere Konflikte zu schlichten.49) Der Salzgraf vertrat als erzbischöflicher Beamter die landesherrlichen Rechte in der Saline. 1487 verzichtete der Erzbischof endgültig auf die Ernennung der Salzgrafen zugunsten des Rates, behielt sich aber die Konfirmation und Belehnung jedes neuen Salzgrafen vor.

2.5. Halle als Residenz der Erzbischöfe von Magdeburg

Die Quellen berichten vielfach über Aufenthalte der Erzbischöfe in Halle, die aber nie von Dauer waren. Als es aber Erzbischof Ernst von Sachsen (1476–1513), einem Sohn des Kurfürsten Ernst von Sachsen, gelungen war, die Stadt unter seine Kontrolle zu bringen,50) ließ er eine Residenz im Nordwesten von Halle errichten. Mit Bau und Ausstattung des Schlosses Moritzburg und der Schloßkapelle St. Maria Magdalena entfaltete Ernst von Sachsen eine anspruchsvolle fürstliche Hofhaltung, die unter Ernsts Nachfolger Albrecht von Brandenburg eine räumliche Ausweitung und einen künstlerischen Höhepunkt erlebte. Sowohl die altgläubigen Erzbischöfe als auch die ihnen folgenden lutherischen Administratoren des Erzstifts hielten sich fortan häufig in Halle auf und bewirkten eine größere Präsenz der Hofbediensteten in der Stadt und den Vorstädten sowie eine stärkere Beteiligung hallischer Bürger an der Regierung des Erzstifts und am höfischen Leben. Das Schloß Moritzburg war bis 1625 der Mittelpunkt der Hofhaltung.

Ernst von Sachsen vertrat nachdrücklich den Anspruch, der erste unter den Kirchenfürsten des deutschen Reiches zu sein. Die Würde eines PRIMAS GERMANIAE soll den Erzbischöfen von Magdeburg in ottonischer Zeit verliehen worden sein, läßt sich aber nicht vor dem 14. Jh. in erzbischöflichen Urkunden nachweisen51) und taucht erst in Inschriften Albrechts von Brandenburg auf (Nr. 124, 131). Den Titel führte noch der evangelische Administrator des Erzstifts Joachim Friedrich von Brandenburg (Nr. 238, 239, 327) – ohne kirchenrechtliche oder politische Konsequenzen.

Albrecht von Brandenburg (1513–1545), ein Sohn des Kurfürsten Johann Cicero von Brandenburg, war wie schon sein Amtsvorgänger zugleich Erzbischof von Magdeburg und Administrator des Bistums Halberstadt. Er erlangte zudem 1514 das Pontifikat des Erzbistums Mainz und 1518 gar die Kardinalswürde.52) Im Bestreben, eine seinem außerordentlichen Rang als Kirchen- und Reichsfürst angemessene Residenz zu schaffen, verwirklichte er 1520 das schon von Ernst von Sachsen geplante Kollegiatstift „Sanctorum Mauritii et Mariae Magdalenae ad Sudarium Domini“, das Neue Stift. Um eine großzügige Ausstattung seiner Gründung zu gewährleisten, nahm Albrecht eine tiefgreifende Neuordnung der hallischen Kirchenlandschaft vor. Er veranlaßte 1519 die Aufhebung des Moritzstifts, dessen Gebäude er den Dominikanern übertrug, um im Kloster der Dominikaner das Neue Stift einzurichten; er hob 1527 das unter dem Einfluß der Reformation verfallende Servitenkloster auf und übereignete einen Teil der Klostereinkünfte dem Neuen Stift. 1528 schlug er Besitz und Einkünfte des Neuwerkstifts ebenfalls dem Neuen Stift zu und löste 1530 das Neuwerkstift schließlich auf.53) Durch Übernahme der inkorporierten Pfarreien und des Archidiakonats trat das Neue Stift anstelle des Neuwerkstifts an die Spitze der kirchlichen Hierarchie.

Die Kirche des Neuen Stifts, die ehemalige Dominikanerkirche (heute Dom genannt), ließ Erzbischof Albrecht von den bedeutendsten Malern und Bildhauern seiner Zeit vollständig neu ausstatten. Im Mittelpunkt der Stiftsliturgie sollte zukünftig die Memoria am Grab Albrechts stehen, das in den spirituellen (und materiellen) Schatz des sogenannten Hallischen Heiltums eingebettet war. Dieser Reliquienschatz, dessen Aufbau Ernst von Sachsen begonnen hatte, wurde durch Albrecht von Brandenburg gewaltig vergrößert. Seine Heilswirkung sollte sich durch Heiltumsweisungen allen Gläubigen mitteilen. Heiltumsweisungen haben aber wahrscheinlich nur zwischen 1519 und 1521 stattgefunden;54) danach wurden die kostbaren Reliquien und Reliquiare nur noch zu entsprechenden liturgischen Festen [Druckseite XVI] in der Stiftskirche ausgestellt.55) Von den Reliquiaren des Heiltums und dem liturgischen Gerät der Stiftskirche, die in einem 1520 gedruckten Heiltumsbuch und in einer illustrierten Handschrift der 1520er Jahre abbildlich überliefert sind,56) blieben außer einem kunstvoll verzierten Kelch des zwischen 1496 und 1517 nachweisbaren hallischen Goldschmieds Hans Hujuff, der wahrscheinlich noch weitere Goldschmiedearbeiten für Ernst von Sachsen und Albrecht von Brandenburg geschaffen hatte,57) nur wenige Stücke außerhalb von Halle erhalten.58)

Unmittelbar neben dem Neuen Stift plante Albrecht ein drittes Zentrum fürstlicher Hofkultur. Er erwarb das unmittelbar benachbarte städtische Hospital St. Cyriaci und errichtete an dessen Stelle das „Neue Gebäude“, das er wahrscheinlich zu seinem Privatpalais bestimmt hatte.59) Für die Errichtung der von Arkaden gesäumten Vierflügelanlage, die allen Anforderungen an eine moderne Repräsentationsarchitektur genügen konnte, bestallte Albrecht 1533 den aus Böhmen stammenden, in Sachsen erprobten Werkmeister Andreas Günther.60) Nach der Entlassung Günthers 1537 führte der ehemalige Dombaumeister Bastian Binder aus Magdeburg, der bereits den Umbau der hallischen Dominikanerkirche zur Stiftskirche geleitet hatte, das Vorhaben fort61) und brachte es vermutlich Ende der 1530er Jahre zum Abschluß.

Eine weitere Veränderung der kirchlichen Gliederung betraf die Pfarrkirchen von St. Gertruden und St. Marien, beide am Markt gelegen. Nach ersten, für 1528 bezeugten Überlegungen,62) vereinigte Albrecht 1529 die beiden Pfarrgemeinden und veranlaßte den Rat, anstelle der beiden alten Kirchen eine neue zu errichten, für die sich der Name „Unser Lieben Frauen“ einbürgerte. Ob und wieweit der Erzbischof mit diesen Maßnahmen auch den immer wieder aufflackernden Aktivitäten reformatorischer Kräfte begegnen wollte, bedarf noch näherer Untersuchung.

Eine tiefgreifende Umgestaltung des Stadtraums nahm Albrecht auch im östlichen Vorfeld der Moritzburg vor. Nachdem er Gemeinde und Geistlichkeit von St. Ulrich bewogen hatte, ihm ihre Pfarrkirche zu überlassen und das aufgelassene Servitenkloster 1531 in Besitz zu nehmen, veränderte er das ganze Quartier, indem er die ehemalige Pfarrkirche abreißen und das Grundstück parzellieren und verkaufen ließ. Am Platz vor dem Osttor der Moritzburg hatte er 1528 einen Marstall, das spätere Ballhaus, errichten lassen (Nr. 124). Wappentafeln und baugebundene Inschriften bezeugen bis heute die umfangreiche Bautätigkeit Albrechts in Halle und an der Burg Giebichenstein.

Ende der 1530er Jahre mehrten sich die Zeichen, daß Albrecht die Hoffnung aufgegeben hatte, sich als altgläubiger Stadt- und Kirchenherr in Halle behaupten zu können. Zudem zwang ihm seine hohe Verschuldung eine nachgiebige Haltung in kirchen- und landespolitischen Fragen auf. Um die Stände des Erzstifts Magdeburg zur Übernahme eines Teils seiner Schulden zu bewegen, mußte sich Albrecht u. a. zur Aufhebung des Neuen Stifts verpflichten.63) 1540 leitete er seinen Auszug aus Halle in die Wege und ließ alle beweglichen Gegenstände einschließlich des Hallischen Heiltums aus dem Neuen Stift, der Moritzburg und dem „Neuen Gebäude“ entfernen. Im Februar 1541 hielt sich der Kardinal und zweifache Erzbischof Albrecht von Brandenburg zum letzten Mal in Halle auf; sein Grab fand er 1545 im Dom zu Mainz.

Dem zurückbleibenden erzbischöflichen Koadjutor Johann Albrecht von Brandenburg-Ansbach, einem Vetter Albrechts, gelang es nicht, die alte Kirchenordnung von Halle zu stabilisieren.64) Er mußte 1541/42 die Einführung des lutherischen Kultus an den drei altstädtischen Pfarrkirchen hinnehmen. 1545 zum Erzbischof von Magdeburg und Administrator des Bistums Halberstadt gewählt, vermochte er während des Schmalkaldischen Krieges 1546/47 keine politische Initiative zu entfalten. Mit Berufung auf das Augsburger Interim von 1548 konnte er jedoch die Stellung der Ordensangehörigen und der Altgläubigen innerhalb der überwiegend lutherischen Bürgerschaft noch einmal stärken.65) Johann Albrecht starb 1550 und wurde in der St. Maria-Magdalenen-Kapelle der Moritzburg beigesetzt.

Auf Johann Albrecht folgte Friedrich, ein Sohn des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg. Er wurde 1550 zum Erzbischof von Magdeburg und Administrator des Bistums Halberstadt postuliert und [Druckseite XVII] starb bereits wenige Monate nach seiner Huldigung in Halle 1552.66) Sein Bruder Sigismund, seit 1554 Erzbischof von Magdeburg und Administrator des Bistums Halberstadt,67) akzeptierte am 6. Dezember 1561 für beide Hochstifte das Augsburgische Bekenntnis. Die von Sigismund initiierten Visitationen in den Hochstiften 1562 und 156468) sicherten den lutherischen Konfessionsstand und führten zur Auflösung des letzten Klosters in Halle. Der Erzbischof übereignete 1564 das ehemalige Franziskaner- oder Barfüßerkloster in Halle dem Rat, der darin das Stadtgymnasium einrichtete. Wenige Monate vor seinem Tod bekannte sich Sigismund von Brandenburg schließlich selbst zur lutherischen Lehre. Er wurde 1566 in der St. Maria-Magdalenen-Kapelle der Moritzburg bestattet.

2.6. Die Durchsetzung des lutherischen Bekenntnisses in Halle

Die Reformation hatte sich in Halle angebahnt, bevor die Entmachtung Albrechts von Brandenburg als Stadtherr den Weg zur Einführung des lutherischen Kultus freimachte. Übertritte von Klerikern zur lutherischen Lehre schwächten die altkirchliche Position, und die Aktivitäten dem Luthertum zuneigender Geistlicher wie Thomas Müntzer (1489–1525), Kaplan am Kloster Marienkammer, oder Georg Winkler (gestorben 1527), Prediger am Neuen Stift,69) schürten eine gegen die überkommene Kirchenordnung gerichtete Stimmung. Den schärfsten Angriff auf die altkirchliche Verfassung stellte sicherlich die 1525 erhobene Forderung der Gemeinden von St. Marien und St. Gertruden nach einer Kirchenreform im Sinne Luthers dar.70) Erzbischof Albrecht reagierte auf die reformatorischen Bestrebungen, indem er mit Nachdruck Verkündigung und Katechese im altkirchlichen Sinne gebot71) und dafür gelehrte Geistliche und gute Prediger einzusetzen suchte.72) Auf die Pfarrstelle von St. Marien berief er 1528 und nochmals in den 1530er Jahren Theologen der Leipziger Universität.73) Jedoch vermochten weder diese Maßnahmen noch ein Verbot, lutherische Predigten außerhalb des Erzstifts zu besuchen, die weitere Ausbreitung des lutherischen Bekenntnisses in Halle zu verhindern. Um dennoch eine Besetzung des Rates mit Altgläubigen durchzusetzen, wies Albrecht 1534 achtzehn lutherische Ratsverwandte und ihre Familien aus Halle aus.74) Obwohl bei Albrechts Weggang 1541 der Boden für eine Kirchenreform bereitet war, gestaltete sich die Durchsetzung des lutherischen Bekenntnisses in der hallischen Bevölkerung als langwieriger Vorgang, wie das Beispiel der beim alten Bekenntnis verharrenden Honorationren Caspar Querhammer (Nr. 139) und Philipp Novenianus (Nr. A1/30) zeigt. Den Franziskanern und Dominikanern wurde erst 1561 das laute Zelebrieren der Messe verboten75) und die Aufnahme von Novizen und Laienbrüdern untersagt.76) 1564 verließen die Franziskaner als letzte Mönche die Stadt Halle.

Der Rat bemühte sich 1541 um einen lutherischen Prediger und erreichte, daß der Theologieprofessor Justus Jonas (1493–1555) aus Wittenberg geschickt wurde und mit der Reformierung der Marktkirche Unser Lieben Frauen begann. 1544 wurde Jonas vom Rat offiziell zum Pfarrer der Marktkirche und Superintendenten für Halle und das Umland berufen (Nr. 211);77) er trat damit de facto an die Stelle des Archidiakons der mittelalterlichen Kirchenverfassung. Jonas richtete die hallische Geistlichkeit auf eine orthodox lutherische Lehre aus, der seine Amtsnachfolger zumeist strikt folgten, so daß sie sogar 1571 gegen die theologische Fakultät von Wittenberg Stellung bezogen, als sie dort calvinistische Tendenzen zu erkennen meinten (Nr. 201, 203). Auf vermeintliche oder tatsächliche reformierte bzw. calvinistische Lehren wurde mit besonderem Argwohn geachtet. Eine anhaltende Polemik gegen abweichende Lehrmeinungen und sogenannte Schwärmereien brachte auch einzelne Geistliche aus Halle selbst in Bedrängnis. 1572 (oder kurz davor) mußte z. B. der Theologe und Konrektor des Stadtgymnasiums, Friedrich Widebrand, wegen des Vorwurfs einer falschen Abendmahlslehre die Stadt verlassen;78) 1578 mußte sich sogar der Superintendent Lukas Majus (1575–1579) einer Glaubensprüfung unterwerfen.

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Calvinistischer Irrlehren verdächtigt, gab Majus im folgenden Jahr sein Amt auf. Selbst eine nach Majus' Resignation von Ratsmitgliedern, Kirchvätern und Pfarrern ausgehandelte sogenannte Pacification, die die von allen Seiten anerkannten Lehrschriften der lutherischen Kirche zusammenfaßte und die alle Pfarrer und Diakone der Altstadt von Halle unterschrieben, brachte keine dauerhafte Befriedung. Der Pfarrer Christian Kittelmann von Neumarkt, der nicht unterschrieben hatte und sich nicht gebunden fühlte, setzte seine Angriffe auf den Pfarrer von St. Ulrich Nikolaus Nicander bis zu dessen Tod 1585 fort (Nr. 342).79) Dem verstorbenen Domprediger Jakob Eisenberg wurde wegen eines 1572 ausgebrochenen Streites noch 1598 ein reguläres Begräbnis verweigert.80)

Seit Einführung der Reformation war es üblich, an der Marktkirche Unser Lieben Frauen und an der Ulrichskirche je einen Pfarrer, einen Archidiakon und einen Diakon zu berufen. An der Moritzkirche hingegen wirkten ein Pfarrer, ein Diakon sowie ein Adjunkt, der zugleich als Seelsorger des Hospitals St. Cyriaci tätig war. Der Pfarrer an der Marktkirche amtierte stets auch als Superintendent der Stadt und des Umlandes.81) Jeder städtischen Pfarrgemeinde stand seit Einführung der Reformation nachweislich ein Kollegium von sogenannten Achtmannen vor, die zwei Kirchenvorsteher, die sogenannten Kirchväter wählten. Bevorzugt wurden Angehörige ratssässiger Familien und Ratsmitglieder. Indem sie das Kirchenvermögen verwalteten und bei Neubesetzung der geistlichen Stellen die Kandidaten auswählten, die dem Rat als Kirchenpatron zur Berufung präsentiert werden mußten, nahmen Achtmanne und Kirchväter erheblichen Einfluß auf das kirchliche Leben.82)

2.7. Halle als Residenz der Administratoren des Erzstifts Magdeburg (bis 1680)

Zwar war es den Kurfürsten von Brandenburg de facto gelungen, den Erzstuhl von Magdeburg ihren nachgeborenen Söhnen zu reservieren,83) doch stand die zur lutherischen Lehre bekehrte kurfürstliche Familie nach dem Tod Sigismunds im Jahr 1566 vor der Schwierigkeit, keine altgläubigen Amtsanwärter mehr präsentieren zu können, wie es das Reservatum Ecclesiasticum, der Geistliche Vorbehalt des Augsburger Religionsfriedens von 1555 für die Besetzung der Bistümer des deutschen Reiches forderte. Nachdem es Kurfürst Joachim II. gelungen war, seinen Enkel als Administrator des Erzstifts Magdeburg wählen zu lassen, verwehrte die katholische Mehrheit des Reichstages Joachim Friedrich von Brandenburg (1567–1598) die Akzeptanz und einen Platz in der Fürstenbank.84) Dennoch regierte Administrator Joachim Friedrich über dreißig Jahre das Erzstift, während das Magdeburger Domkapitel die geistliche Jurisdiktion wahrnahm. Joachim Friedrich vermochte die wirtschaftlichen, politischen und kirchlichen Verhältnisse im Erzstift neu und dauerhaft zu ordnen. Seinem Engagement war es zu verdanken, daß sich im Januar 1578 auch die letzten hallischen Geistlichen bereit fanden, die Formula Concordiae oder Konkordienformel, die wichtigste Lehreinigung der lutherischen Kirchen seit ihrer reichsrechtlichen Anerkennung 1555, zu unterzeichnen.85) Obwohl Joachim Friedrich so lange in Halle residierte wie kein Fürst vor ihm, gibt es bis heute keine Darstellung des kulturellen und politischen Lebens in seiner Regierungszeit.

Nach dem Tod seines Vaters, Kurfürst Johann Georgs, im Jahr 1598 übernahm Joachim Friedrich von Brandenburg die Kurwürde und ließ seinen elfjährigen Sohn Christian Wilhelm zum Administrator des Erzstifts Magdeburg wählen. In der folgenden zehnjährigen Sedisvakanz wurde das Erzstift von den Kanzlern Henning Hammel und Kilian Stisser für den minderjährigen Administrator verwaltet (Nr. 327, 411, 412). 1608 trat Christian Wilhelm als titulierter Erzbischof von Magdeburg seine Regierung an.86) In Vorbereitung seiner Eheschließung legte er im November 1614 den Titel eines Erzbischofs wieder ab, um sich nur wenige Wochen später erneut zum Administrator des Erzstifts Magdeburg wählen zu lassen. Die militärischen Verpflichtungen, die Christian Wilhelm als Generalleutnant des [Druckseite XIX] Niedersächsischen Reichskreises, dem das Erzstift Magdeburg angehörte, übernommen hatte, zogen ihn und seine Residenzstadt in den Dreißigjährigen Krieg hinein. Christian Wilhelm war seinen Gegnern allerdings nicht gewachsen und mußte Halle 1625 einer kaiserlichen Besatzung überlassen. Da der flüchtige Administrator außerstande war, die Interessen des Erzstifts zu vertreten, entzog ihm das Domkapitel von Magdeburg 1628 die Amtsgewalt und wählte August, einen Sohn Kurfürst Johann Georgs I. von Sachsen, zum Administrator des Erzstifts Magdeburg. Kaiser Ferdinand II. aber, der sein zeitweiliges militärisches Übergewicht im Reich genutzt hatte, um 1629 ein Edikt zur Restituierung geistlicher Güter, das Restitutionsedikt, zu erlassen, zwang die Stadt Halle 1630, seinem Sohn, Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich, als Erzbischof von Magdeburg zu huldigen.87) Das militärische Eingreifen König Gustavs II. Adolf von Schweden 1630 verhinderte jedoch die Restitution des Erzstifts an die katholische Kirche und befreite Halle 1631 von den kaiserlichen Truppen, ohne aber August von Sachsen die Herrschaft zu überlassen. Gustav Adolf setzte vielmehr Fürst Ludwig von Anhalt-Köthen als Statthalter des Erzstifts Magdeburg ein und berief eine Stiftsregierung nach Halle.88) Der Regierung stand der Jurist und kaiserliche Hofpfalzgraf Simon Malsius seit 1633 als Vizekanzler und seit 1634 als Kanzler vor (Nr. 513). Auf Verlangen des schwedischen Königs wählten die Stände des Erzstifts 1632 ein Konsistorium als Leitungsgremium der evangelischen Kirche des Erzstifts, dessen Mitglieder bis auf eine Ausnahme aus Halle stammten. Das waren der Schöffe Johannes Scheffer (Nr. 460) und die Pfarrer Martin Röber, Lukas Rudolphi und Andreas Merck (Nr. 456, 480, 483). Merck übernahm den Vorsitz des Konsistoriums und wurde 1634 zum Generalsuperintendenten des Erzstifts ernannt.89)

Der Abschluß des Prager Friedens 1635 verschaffte August von Sachsen zwar die kaiserliche Anerkennung als Administrator des Erzstifts Magdeburg und zwang die von den Schweden eingesetzten Stiftsbeamten und -behörden, ihre Arbeit einzustellen, doch sollte es noch Jahre dauern, bis sich das öffentliche Leben in Halle und im Erzstift vollständig normalisiert hatte und Rechtssicherheit eingetreten war. August von Sachsen nahm erst 1638 die Huldigung entgegen und verließ im Jahr darauf erneut das Erzstift. Die Stadt- und Landesherrschaft war de facto wieder vakant, so daß wie 1636 und 1637 auch in den Jahren 1639 und 1641 der gewählte Rat nicht bestätigt werden konnte und keine turnusmäßigen Ratswechsel stattfanden. August konnte erst 1642 in Halle dauerhaft Quartier nehmen.90) Das 1631 verwüstete Magdeburg kam als Residenz ohnehin nicht in Betracht. August von Sachsen trug den Titel eines Erzbischofs vom Magdeburg, bis er – wie Christian Wilhelm drei Jahrzehnte vor ihm – anläßlich seiner Vermählung 1647 wieder den Titel eines Administrators annahm. Die unter August von neuem aufblühende Hofkultur trug allerdings bis 1650 nur wenig zur epigraphischen Überlieferung in Halle bei.91)

Im Westfälischen Frieden wurde 1648 festgelegt, daß das Erzstift Magdeburg nach dem Ableben Augusts von Sachsen in ein Herzogtum umgewandelt und in die Herrschaft Kurbrandenburgs übergehen würde. Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1640–1688), der Große Kurfürst, nahm bereits 1650 die Eventualhuldigung der Stände des Erzstifts Magdeburg entgegen und bereitete so die Eingliederung der Residenzstadt Halle in den brandenburgischen Staat vor, die unmittelbar nach dem Tod Augusts von Sachsen 1680 vollzogen wurde.92) Wie schon der Auszug Albrechts von Brandenburg 1540/41 und die Herrschaftswechsel zwischen 1625 und 1642, so zog auch die Verlegung des Hofes unter Augusts Sohn Johann Adolph I. von Halle nach Weißenfels im Jahr 1680 einen Verlust an Sachzeugnissen der Hofkultur nach sich, sofern diese nicht wie Wappentafeln baulich eingebunden waren oder als Grabmäler einen festen Standort hatten.

2.8. Die ehemaligen Vorstädte Neumarkt und Glaucha

Die vor den Mauern der Altstadt gelegenen Siedlungen waren keine Vorstädte von Halle in dem Sinne, daß sie vom städtischen Markt wirtschaftlich abhängig waren. Vielmehr waren beide Siedlungen wirtschaftlich autark, obwohl sie zweifellos von der Nähe des hallischen Marktes profitierten. Glaucha und [Druckseite XX] Neumarkt waren auch rechtlich von der Stadt Halle getrennt und dem Amt Giebichenstein des Erzstifts Magdeburg untergeordnet.93) Im Jahr 1817 erst wurden sie nach Halle eingemeindet.94)

Das südlich der Altstadt gelegene Dorf Glaucha wurde erstmals 1235 namentlich erwähnt95) und erhielt zwischen 1474 und 1491 städtische Rechte. Der Stadtrat bestand aus drei jährlich wechselnden Ratsmitteln, die je einen „Richter“ als Bürgermeister (Nr. 478) und fünf Schöffen umfaßten. Der Rat besaß das Niedergericht;96) das Hochgericht nahm der Amtmann von Giebichenstein wahr.

Für die „nova villa“, das neben dem Neuwerkstift liegende neue Dorf, wurde im 14. Jh. der Name Neumarkt gebräuchlich. Der Name rührt wahrscheinlich von Jahrmärkten her, die 1405 erstmals belegt sind. Das Dorf, das nachweislich seit 1121 Besitz des Neuwerkstifts war,97) ist seit 1405 als Eigentum des Erzstifts Magdeburg bezeugt. Mit dem Herrschaftswechsel begann ein wirtschaftlicher Aufstieg, der Neumarkt zu einem stadtgleichen Status verhalf. Die Stadtwerdung wird vor der Verleihung des Stadtwappens durch Erzbischof Albrecht von Brandenburg 1531 abgeschlossen gewesen sein. Auf dem Landtag von Calbe 1542 saßen die Gesandten vom Neumarkt mit denen von Glaucha bei den Gesandten der übrigen Landstädte des Erzstifts Magdeburg.98)

Die Stadtregierung lag wie in Glaucha in den Händen sogenannter Richter und Schöffen, für die der lateinische Titel senator belegt ist (Nr. 461). Aus der städtischen Führungsschicht heben sich die Goldschmiede heraus, die in zwei Grabinschriften genannt werden (Nr. 430, 487). Eine lebendige Kirchgemeinde und die fortdauernde Nutzung des mittelalterlichen Friedhofs haben dem ehemaligen Städtchen Neumarkt, dessen Kern um Fleischerstraße und Breite Straße sich noch heute im Stadtbild abzeichnet, eine gewisse Eigenständigkeit innerhalb der modernen Großstadt Halle bewahrt.

Hinweis: Diese Einleitung enthält Abweichungen gegenüber der Druckfassung. Alle Von-Bis-Angaben bei Verweisen auf Katalognummern (z. B. Nr. 7173) wurden aus Referenzierungsgründen zu kommaseparierten Listen aufgelöst.

3. Kurzbeschreibungen wichtiger Standorte von Inschriften

3.1. Wichtige Standorte in der Altstadt von Halle

3.1.1. Kirche der ev.-ref. Domgemeinde (Dom)

Auf einem Hügel am östlichen Ufer der Saale erhebt sich die älteste erhaltene Kirche der Altstadt, die ehemalige Dominikanerkirche St. Paul zum Hl. Kreuz.99) Eine Niederlassung der Dominikaner in Halle ist für 1271 belegt, ihr Konvent 1283 erstmals urkundlich bezeugt. Die dreischiffige Hallenkirche muß, ihrer Bauornamentik nach zu urteilen, bei Ersterwähnung des Dominikanerkonvents bereits in Bau gewesen und im dritten Jahrzehnt des 14. Jh. vollendet worden sein. Die vergleichsweise schnelle Errichtung der großen und architektonisch anspruchsvollen Bettelordenskirche läßt eine großzügige Förderung durch Stifter vermuten. Zu diesen gehörten sicherlich die Herren von Ammendorf (südlich von Halle), die bereits in der frühen Überlieferung erscheinen und sich einer Grabinschrift des 16. Jh. zufolge seit Generationen in der Dominikanerkirche beisetzen ließen (Nr. 154). Zu den Stiftern gehörte vielleicht auch die adlige Familie Keseling, die das älteste im Dom erhaltene Grabmal gestiftet haben könnte. Auf dem um 1370/80 zu datierenden, unbeschrifteten Relief, das eine junge Frau mit Kleinkind abbildet,100) befindet sich in der linken oberen Ecke ein Wappen, das dem Wappen auf einem spätmittelalterlichen Meßkelch gleicht (Nr. 17) und mit der Familie Keseling in Verbindung gebracht werden kann.

Der Dominikanerkonvent überdauerte zweieinhalb Jahrhunderte, bis die kirchliche Neuordnung Halles durch Erzbischof Albrecht von Brandenburg den Umzug der Mönche in das ehemalige Moritzstift erforderte. Auf der Grundlage mehrerer päpstlicher Privilegien stiftete Albrecht 1520 im aufgelassenen Dominikanerkloster ein Chorherrenstift, das Neue Stift, das er reich ausstattete, durch Übertragung des Archidiakonats an die Spitze der kirchlichen Hierarchie stellte und den Hll. Mauritius und Maria Magdalena weihte. Die kirchliche Stellung seines Stifts versuchte Albrecht durch eine entsprechende Liturgie, einen Umbau der Stiftskirche und eine neue Kirchenausstattung gebührend herauszustellen. Für [Druckseite XXI] das Stiftskapitel warb er gelehrte Geistliche wie die Pröpste Stefan Greisel (Nr. 130) und Michael Vehe (gestorben 1539) und den Humanisten Johannes Crotus Rubeanus (gestorben um 1545).101)

Die alte Dominikanerkirche erhielt mehrere neue Portale (Nr. 117, 138) und unter der Leitung des erzbischöflichen Werkmeisters Bastian Binder einen neuen Dachstuhl sowie einen Giebelkranz, der die ganze Kirche umziehen sollte und noch 1524 in Bau war.102) Zwei aufwendige Wappentafeln, deren Inschriften an die Kirchenweihe von 1523 erinnern (Nr. 114, 115), bildeten den Auftakt zu einer vollständigen, prächtigen Neuausstattung der Kirche. Erzbischof Albrecht ließ ein neues Chorgestühl anfertigen103) und eine neue Kanzel errichten (Nr. 120); er bestellte zahlreiche Altarretabel in der Werkstatt Lucas Cranachs104) und beauftragte den Mainzer Bildhauer Peter Schro mit einem Zyklus überlebensgroßer Heiligenfiguren, der an den Langhauspfeilern Aufstellung fand (Nr. 119). Beide Zyklen gehören zu den anspruchsvollsten und umfangreichsten Aufträgen, die deutsche Künstler im 16. Jh. ausgeführt haben.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Kapitels sollte das liturgische Totengedenken für Albrecht von Brandenburg werden, der seine Grabanlage im Chor der Kirche vorbereiten und mit einem Bronzebaldachin sowie Bronzeplastiken und -reliefs aus der Nürnberger Vischer-Werkstatt ausgestalten ließ.105) Als der Erzbischof aber seine Hofhaltung und das Neue Stift aufgab und sich 1540/41 dauerhaft aus Halle zurückzog, ließ er nicht nur seine zukünftige Grabanlage, sondern auch die gesamte bewegliche Ausstattung des Stifts, darunter den Reliquienschatz des Hallischen Heiltums und alle Altarretabel, entfernen und abtransportieren. Die Dominikaner kehrten in ihr angestammtes Kloster zurück und durften in der lutherisch gewordenen Stadt als einzige außer den Franziskanern noch Chordienste halten und die Messe nach altkirchlichem Ritus feiern. Die letzten Mönche sahen sich nach der lutherischen Kirchenvisitation 1561 genötigt,106) das Kloster aufzugeben und Halle zu verlassen. Die Kirche blieb allem Anschein nach ungenutzt, bis sie der Administrator Joachim Friedrich von Brandenburg als Hofkirche herrichten und 1589 der Hl. Dreieinigkeit weihen ließ (Nr. 261). Das Innere erfuhr aber erst durch den Administrator August von Sachsen(-Weißenfels) nach 1650 eine großzügige Neugestaltung.

Der Übergang der Stadt Halle in brandenburgische Herrschaft 1680 führte erneut zum Leerstand der ehemaligen Dominikanerkirche. Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg übertrug sie 1688 einer neu gegründeten reformierten Gemeinde,107) die noch heute hier Gottesdienst feiert. In den folgenden Jahrhunderten blieb das Äußere der Kirche weitgehend unverändert; die Ausstattung Augusts von Sachsen wurde schrittweise reduziert und teilweise erneuert. 1910 wurde das Südportal aus der Zeit Albrechts von Brandenburg ausgebaut und durch eine Kopie ersetzt, um es vor einer weiteren Schädigung durch Umwelteinflüsse zu bewahren. Etwa einhundert Jahre später ist die Nachbildung am Dom in einem schlechteren Zustand als das im Museum Moritzburg eingebaute Original (Nr. 117).

Im Dom blieben so viele Grabplatten und Epitaphien des 17. Jh. erhalten, wie in keiner anderen hallischen Kirche überliefert sind. Neben aufwendigen Grabmälern für Hofbedienstete und deren Angehörige (z. B. Nr. 408, 411, 486, 491) stehen Grabmäler oder hängen Epitaphien für auswärtige Adlige, insbesondere Offiziere, die in den Schlachten des Dreißigjährigen Krieges fielen (z. B. Nr. 449, 493). Der böhmische Adlige Johann Bubna starb 1635 als Emigrant in Halle und wurde im Dom beigesetzt (Nr. 458). Die Klostergebäude nördlich der Kirche wurden im 15. Jh. umgebaut (Nr. 58) und nochmals unter Erzbischof Albrecht verändert (Nr. 141). Er ließ die Hauptgebäude des Klosters im Stil der Frührenaissance, der „welschen Manier“, d. h. nach italienischen oder französischen Vorbildern umgestalten. Einzelne Stiftsgebäude erhielten wie die Stiftskirche rundbogige Zwerchhäuser und Giebel aufgesetzt,108) die geradezu als Kennzeichen der mitteldeutschen Frührenaissance gelten können. 1703 schenkte König Friedrich I. von Preußen die ehemaligen Stifts- bzw. Klostergebäude der Reformierten Gemeinde zur Einrichtung eines Gymnasiums mit Pfarrer- und Lehrerwohnungen. 1808 vereinigte die Regierung des Königreichs Westfalen die drei Gymnasien der Stadt und übereignete das Klosterareal der Universität.109) Im Laufe des 19. Jh. wurden die alten Gebäude durch moderne Instituts- und Klinikbauten ersetzt, so [Druckseite XXII] daß heute nur noch die freistehende Westwand des östlichen Kreuzgangflügels die Lage der Klausur anzeigt.110)

Die volkstümliche Bezeichnung der ehemaligen Stifts- und Klosterkirche als „Dom“ geht offenbar auf die Zeit des Neuen Stifts zurück, obwohl die Kirche im rechtlichen Sinne nie Bischofssitz war. Quellen des 16. Jh. nennen die ehemalige Stiftskirche „Dom“,111) der hallische Hofprediger Paul Röber spricht 1618 von der „Dom Kirchen“, und der Chronist Gottfried Olearius schreibt 1667 selbstverständlich über den „Dom zu Hall“ wie nach ihm alle jüngeren Autoren.

3.1.2. Ev. Marktkirche Unser Lieben Frauen

Das an Ost- und Westende von Doppelturmbauten begrenzte dreischiffige Langhaus der Marktkirche läßt nicht auf den ersten Blick erkennen, daß ihm zwei eigenständige, unmittelbar hintereinander liegende Kirchenbauten vorausgegangen waren: im Osten die St. Marienkirche und im Westen die St. Gertrudenkirche.112) Die westlichen Turmpaare beider Kirchen wurden dem 1530 begonnenen Neubau eingefügt. Die St. Gertrudenkirche gehörte bereits zur Ausstattung des 1116 gegründeten Neuwerkstifts; ihr Patrozinium könnte auf ein weit höheres Alter, gar auf eine Kirchengründung in fränkischer Zeit hinweisen.113) Zur Zeit ihrer Ersterwähnung war sie wahrscheinlich die einzige Pfarrkirche im Bereich der Altstadt von Halle.114) Über ihre ursprüngliche Gestalt ist wenig bekannt. Ein nach umfangreichen Baumaßnahmen 1399 geweihter Kirchenbau besaß wahrscheinlich ein dreischiffiges Langhaus mit einschiffigem Chor, wie archäologische Befunde vermuten lassen.115) Länge und Breite ihres Langhauses entsprechen etwa der Grundfläche des 1476 aufgeschlagenen Dachstuhls,116) der im 16. Jh. wiederverwendet wurde.117) Der aus Bruchstein aufgemauerte, querrechteckige Westriegel stammt aus dem Spätmittelalter und wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt um zwei quadratische Türme mit eingeschossigen achteckigen Aufsätzen aus rotem Backstein erhöht. Die hohen spitzen Hauben der sogenannten Blauen Türme setzte man 1507 (im Norden) und 1513 (im Süden) auf.118)

Das tatsächliche Alter der St. Marienkirche hingegen, die erstmals 1180 explizit genannt wurde,119) war bislang weder aus den Quellen noch aus ihrem Patrozinium mit Gewißheit zu erschließen. Allein der Umstand, daß die 1529 abgerissene Kirche zwei archäologisch gut dokumentierte früh- bzw. hochmittelalterliche Vorgängerbauten hatte, läßt auf ein höheres Alter schließen. Ein Saalbau unbestimmter Zeitstellung wurde durch eine dreischiffige querhauslose Kirche ersetzt, die wegen ihrer drei halbkreisförmigen Ostapsiden sicherlich in die Romanik zu datieren ist. Diesem Bau fügte man einen von zwei Türmen, den sogenannten Hausmannstürmen, flankierten zweijochigen Westbau an, der – um das westliche Joch reduziert – erhalten blieb und den Ostabschluß der heutigen Marktkirche bildet.120) In dem erhaltenen Joch befindet sich seit dem 16. Jh. die Sakristei. Aus stilistischen Erwägungen ist dieser anspruchsvolle, einheitlich aus Großquaderwerk errichtete Westbau in die Übergangszeit von der Spätromanik zur Frühgotik zu datieren.121) Die romanische Kirche wurde vermutlich in der zweiten Hälfte des 14. Jh. für einen größeren und gewölbten Neubau beseitigt, der geringen archäologischen Befunden zufolge im großen und ganzen der Gertrudenkirche geglichen haben wird.

Der 1530 auf Verlangen des Kirchen- und Stadtherrn Erzbischof Albrecht von Brandenburg ins Werk gesetzte Neubau schritt unter der Leitung des aus Sachsen zugewanderten Stadtwerkmeisters Caspar Kraft [Druckseite XXIII] zügig voran. 1533/34 wurden die vier östlichen Joche der neuen Hallenkirche überdacht; 1539 waren die kunstvollen Ziergewölbe vollendet.122) 1542 fuhr man im Westen fort und band nunmehr die ehemalige Gertrudenkirche in den Neubau ein. Dabei trat der böhmische Steinmetz Jakob Hans in Erscheinung, dessen Stellung und Anteil am Baugeschehen noch nicht hinreichend geklärt sind (Nr. 147). Seit 1549 aber hat zweifellos der sächsische Werkmeister Nickel Hofman die Bauleitung innegehabt, um das Kirchenschiff nach dem Entwurf Krafts zu vollenden und die Hausmannstürme zu erhöhen (Nr. 157). Hofman wird an der von 1549 bis 1554 erbauten massiven Emporenanlage mehrfach inschriftlich genannt (Nr. 152).

Während der Errichtung des Kirchenschiffs wurde die Reformation durch den Wittenberger Justus Jonas eingeführt, der als erster lutherischer Geistlicher Halles an der Marktkirche wirkte. Der Reformation und der lutherischen Tradition Halles wurden durch Emporeninschriften, die an das reformatorische Wirken Luthers und Jonas’ erinnern (Nr. 152), und durch einen in der Sakristei aufbewahrten Porträtzyklus der Pfarrer der Marktkirche und Superintendenten von Halle (Nr. 201, 211, 510), dem die Bildnisse Luthers und Melanchthons vorangestellt sind, Denkmale gesetzt.

Einige Ausstattungsstücke wurden aus den Vorgängerkirchen übernommen: ein Taufbecken aus Bronze von 1430 (Nr. 27), ein Andachtsbild des späten 15. Jh. (Nr. 67), ein 1529 vollendetes Altarretabel (Nr. 127), ein lebensgroßes Kruzifix, eine kleine Kreuzigungsgruppe und natürlich die Glocken, die in den alten Türmen hängen blieben (Nr. 4, 26, 56).123) Dazu kamen neue Ausstattungsstücke, die im Laufe der zweiten Hälfte des 16. Jh. beschafft wurden und die Kirchenausstattung nach und nach vervollständigten: in den 1550er bis 1570er Jahren ein umfangreiches, heute nur noch teilweise erhaltenes Gestühl (Nr. 182), 1588 eine große und 1597 eine kleine Orgel,124) um 1590 das monumentale Gemälde an der Ostwand der Kirche (Nr. 266), 1595 die sogenannten Bräutigamsstühle (Nr. 292) und 1596 der Schalldeckel der Kanzel (Nr. 295). Die Kanzel selbst (Nr. 144) wurde zusammen mit den Langhauspfeilern ausgeführt. Das Kircheninnere und die Ausstattung bilden ein bedeutendes Ensemble kirchlicher Kunst der Früh- und Hochrenaissance. Umbauten nach 1650 und jüngere Ausstattungsstücke haben den Gesamteindruck nicht wesentlich verändert, eher bereichert.

Auffällig ist, daß außer einem einzigen Epitaph von 1512 (Nr. 96) weder alte Grabmäler in den Neubau übernommen, noch bis zur Mitte des 17. Jh. neue gesetzt wurden. Johann Gottfried Olearius wußte 1674 aus der Marktkirche nur von diesem einen zu berichten, während er für alle anderen Pfarrkirchen in Halle und in den Vorstädten Neumarkt und Glaucha sowie für die sogenannte Barfüßer- oder Schulkirche zahlreiche Grabmäler des 16. und 17. Jh. überliefert.125) Offensichtlich war es der Gemeinde seit Einführung der Reformation 1541 oder seit Fertigstellung der Kirche 1554 verwehrt, in der Kirche selbst Grabmäler setzen zu lassen. Die Gemeinde der Marktkirche konnte nur auf dem Stadtgottesacker für ein dauerhaftes monumentales Totengedenken sorgen.

Nach regelmäßigen Instandsetzungen machten zwei gravierende Schädigungen im 20. Jh. umfassende Wiederherstellungsarbeiten notwendig: 1946/47 beseitigte man Bombenschäden am Langhaus der Kirche; 1967 mußte nach einer Explosion der Dampfheizung das Innere einschließlich aller Ausstattungsstücke restauriert werden.

3.1.3. Kath. St. Moritzkirche

Auf einer Geländestufe im äußersten Südwesten der Altstadt steht die dreischiffige Hallenkirche St. Moritz.126) Archäologische Untersuchungen im nördlichen Seitenschiff der heutigen Kirche haben 1937 Fundamentreste zweier Vorgängerkirchen freigelegt;127) eine von beiden wurde um 1170/80 erstmals erwähnt.128)

[Druckseite XXIV]

1183 oder 1184 gründete Erzbischof Wichmann an der Moritzkirche ein Augustinerchorherrenstift, besetzte es mit Kanonikern aus dem Neuwerkstift und inkorporierte die Moritzpfarrei.129)

Eine Stiftung des Pfänners Hamer Frůnt ermöglichte 1388, einen wesentlich größeren Kirchenneubau zu beginnen, der wegen seiner reichen Außendekoration richtungsweisend für vergleichbare Kirchenbauten in Mitteldeutschland werden sollte.130) An der ersten Bauphase haben Conrad von Einbeck und Peter von Mordal maßgeblich mitgewirkt, wie eine Inschrift besagt (Nr. 13). Conrad ist im zweiten Jahrzehnt des 15. Jh. auch als Bildhauer an der skulpturalen Ausstattung der Kirche beteiligt gewesen (Nr. 20, 21, 23, 24).131) Er schuf u. a. eine überlebensgroße Statue des Kirchenpatrons Mauritius (Nr. 19). Unter Leitung des Magdeburger Werkmeisters Hans Brochstete begann 1448 vermutlich eine zweite Hauptbauphase.132) Mit Vollendung des Lettners wurde 1456 die Chorpartie abgeschlossen; 1472 hat der Magdeburger Erzbischof Johannes von der Pfalz-Simmern vier Altäre geweiht; 1481 waren die Außenmauern des Kirchenschiffs fertiggestellt (Nr. 52).

Der fast dreieinhalb Jahrzehnte amtierende Propst Dietrich von Oppershausen (gestorben 1516) nahm den letzten großen Bauabschnitt in Angriff. Propst und Pfarrgemeinde beschlossen 1491, im Westen eine Doppelturmfassade zu errichten,133) für die Erzbischof Ernst von Sachsen 1493 den Grundstein legte. Die Türme wurden allerdings nur bis zur Traufhöhe des Kirchenschiffs ausgeführt. Der Ausbau der Kirche schritt indes seit der Jahrhundertwende zügig voran: Man begann 1504 bzw. 1508 den Bau der an den Chorbereich anschließenden Langhausarkaden (Nr. 86) und 1510 die Einwölbung der Kirche (Nr. 92). Der westliche Teil des Kirchenschiffs war sicherlich noch vor Beginn der Wölbarbeiten überdacht worden.134)

Spätestens bei Aufhebung des Stifts 1519 mußte der Bau eingestellt werden. Erzbischof Albrecht von Brandenburg vereinnahmte das gesamte Stiftsvermögen für seine Neugründung, das Neue Stift, das er im ehemaligen Dominikanerkloster angesiedelt hatte. Die Dominikaner bezogen 1520 das vollständig geräumte Moritzstift und übernahmen auch die Pfarrei der Moritzkirche. Nach ihrem Auszug 1541 war das Verfügungsrecht über die Kirche umstritten, bis die der Reformation zugewandte Moritzgemeinde 1542 die ungenutzte Kirche eigenmächtig in Besitz nahm.135) Der Stadtrat bemühte sich, die wirtschaftliche Lage der Gemeinde, die durch Erzbischof Albrecht ihres Vermögens beraubt worden war, zu verbessern, und ermöglichte so, bis 1557 (?) die Einwölbung der Kirche zu vollenden (Nr. 168) und 1559 eine erste Empore einzubauen.136)

Die alte Ausstattung, von der nur wenig mehr als die monumentalen Skulpturen Conrads von Einbeck, ein lebensgroßer Kruzifixus (Nr. 216) und das seiner Reliquien und Reliquiare beraubte Retabel des Hauptaltars (Nr. 93) erhalten blieben, wurde um eine aufwendige Kanzel (Nr. 270) mit Schalldeckel (Nr. 331) aus den Werkstätten der Bildhauer Zacharias Bogenkrantz und Valentin Silbermann ergänzt. Ein Porträt Martin Luthers, das einem Relief in der Marktkirche nachgebildet wurde, stellt ein unübersehbares Bekenntnis zur lutherischen Lehre dar (Nr. 265). Etwa einhundert Jahre nach Einführung der Reformation ließ die Gemeinde die Heiligenbilder auf der zweiten Schauseite des Altarretabels mit vier großen Gemälden des Malers Michael Beyer verblenden (Nr. 521).

Die Ausstattung erlitt erheblich Schäden, als die Moritzkirche zwischen Oktober 1806 und Mai 1808 zweimal über mehrere Monate für profane Zwecke genutzt wurde. Bei der lange geplanten und längst überfälligen Instandsetzung der gesamten Kirche von 1838 bis 1842137) wurden leider auch die „Kirchstübchen“, Beichtstühle und jene Emporen beseitigt,138) die einen von Johann Treber 1580 gemalten Bibelzyklus mit Stifterinschriften getragen hatten.139) Was darüber hinaus an künstlerischen und epigraphischen Denkmalen verloren ging, läßt die kopiale Überlieferung an mittelalterlichen Grabmälern (Nr. 47, 85), neuzeitlichen Epitaphien (Nr. 358, 389, 390) und Pfarrerbildnissen (Nr. 335, 389, 480) [Druckseite XXV] erahnen.140) Erhalten blieben die Grabplatten der Pröpste Dr. Paul Busse (gestorben 1478) und Dietrich von Oppershausen (Nr. 50, 99). Das Kircheninnere und Teile der Ausstattung wurden von 1971 bis 1978 letztmals restauriert.141)

Die einst südlich der Kirche, zwischen der Stadtmauer und der Straße An der Moritzkirche befindliche Stiftsklausur konnte ab 1546 von den lutherischen Geistlichen genutzt werden. Von 1806 bis 1808 aber ließ man den Kreuzgang abbrechen und „Predigerhäuser“ bauen. Sie sind heute Sitz der katholischen Pfarrei St. Mauritius und Elisabeth, die nach der Vereinigung der evangelischen Moritzgemeinde mit der Marktkirchengemeinde 1970 die Moritzkirche in Nutzung genommen hat.

3.1.4. Ehemalige Barfüßer- oder Schulkirche

Auf dem weiträumigen Universitätsplatz, in dessen Mitte von 1832 bis 1834 das klassizistische Universitätshauptgebäude emporwuchs, stand zuvor das 1247 erstmals nachweisbare Franziskanerkloster.142) Über den Ursprung und die ersten Jahrzehnte des Klosters ist nichts bekannt; 1286 tritt erstmals ein hallischer Franziskaner urkundlich in Erscheinung.143) Zu den Förderern des Konvents gehörte vermutlich eine alteingesessene Adelsfamilie aus Dieskau (südöstlich von Halle), die einzelne Ausstattungsstücke stiftete.144) Eine enge Verbindung mit dem Kloster bestand im 15. Jh., als zwei Herren von Dieskau dem Konvent angehörten145) und mehrfach Familienangehörige im Kloster beigesetzt wurden (Nr. 64). Die zweischiffige Klosterkirche schloß im Osten mit einem einschiffigen Rechteckchor. An der Nordseite der Kirche lag die Klausur; daran schloß sich ein Baumgarten an.146) Für die zweite Hälfte des 15. Jh. sind Baumaßnahmen an Kirche (Nr. 59) und Klausur überliefert.

Der Konvent überstand die Einführung der Reformation 1541, mußte aber in der lutherischen Stadt dieselben Einschränkungen seines geistlichen Lebens hinnehmen wie die Dominikaner. Als die letzten Mönche 1564 zum Verlassen des Klosters genötigt worden waren, übereignete Erzbischof Sigismund von Brandenburg die gesamte Klosteranlage der Stadt, die darin eine städtische Lateinschule, das Stadtgymnasium, einrichtete.147)

Der erste Rektor des Stadtgymnasiums war Michael Jering, der jedoch unmittelbar nach Eröffnung der Schule 1565 als Pfarrer an die Moritzkirche wechselte (Nr. 334, 335). Der Stadtrat bemühte sich stets, Gelehrte mit höheren akademischen Abschlüssen anzustellen, waren doch die Lehrerstellen der beiden höchsten Klassen, Prima und Secunda, mit dem Rektorat bzw. dem Konrektorat des Gymnasiums verbunden. Die Lehrer der mittleren Klassen wirkten zugleich als Kantoren an den drei städtischen Pfarrkirchen (Nr. 454, 497).148) Nachdem der Rektor Christoph Caesar (1582/83–1604) mit einer systematischen Verbesserung des Unterrichts begonnen hatte (Nr. 507), gelang es in der ersten Hälfte des 17. Jh., die bedeutenden Pädagogen und Schulreformer Sigismund Evenius (Nr. 407) und Christian Gueinzius (Nr. 523) als Rektoren zu verpflichten.

Das Schiff der ehemaligen Franziskanerkirche wurde auch nach 1565 kirchlich genutzt. Hier fanden die Gottesdienste des Stadtgymnasiums und ab 1699 auch die Gottesdienste der Universität statt. Die Kirche wurde mit Logen und einer Emporenanlage versehen sowie durch Stiftung einiger Grabmäler zu einer Gedächtnisstätte für adlige und andere ehrwürdige Personen erhoben (Nr. 345, 383, 460, 523).149) Die Grabmäler und andere, mittelalterliche Ausstattungsstücke (Nr. 497) sind wahrscheinlich alle bei der Umnutzung des Kirchenschiffs zerstört worden oder auf andere Weise verlorengegangen. Die Kirche, die man schon in der zweiten Hälfte des 18. Jh. gelegentlich für profane Zwecke genutzt hatte, wurde 1809 endgültig aufgegeben, privatisiert und 1811 als Theater wiedereröffnet. Die [Druckseite XXVI] Universität erwarb 1827 die Kirche und riß sie im folgenden Jahr in Vorbereitung des Universitätsneubaus ab.150)

Die Klausur des Franziskanerklosters wurde 1564/65 für die Bedürfnisse des Stadtgymnasiums hergerichtet und immer wieder modernisiert (Nr. 512). Ein reichhaltig bepflanzter Schulgarten sollte den Lehrern auch in Mußestunden offenstehen (Nr. 253). Die Geschichte des Stadtgymnasiums endet 1808, als es mit dem Reformierten Gymnasium und dem Gymnasium der Franckeschen Stiftungen vereinigt wurde.151) 1818 begann der Verkauf und der Abbruch der Klosteranlage, der 1828 beendet war.

3.1.5. Ehemalige St. Ulrichskirche, Konzerthalle

Die zweischiffige Ulrichskirche wurde als Kirche einer monastischen Gemeinschaft erbaut,152) die schon auf eine hundertjährige Geschichte zurückblicken konnte, bevor sie sich in der Stadt niederließ. 1216 wird erstmals eine Einsiedelei bei Giebichenstein (nördlich von Halle) erwähnt;153) in einer Bulle Papst Bonifacius' VIII. (1295–1303) werden die Klausner von Giebichenstein erstmals „servi sancte Marie“, Knechte der hl. Maria, genannt.154) Sie gehörten wahrscheinlich dem gleichen Orden an wie jene Mönchsgemeinschaft, die nachweislich 1304 „iuxta muros hallis“ eine Niederlassung hatte.155) Diesem Konvent wurde allem Anschein nach nur wenig später die Klause bei Giebichenstein inkorporiert und erlaubt, ein Kloster vor dem Galgtor von Halle zu bauen.156) Der Bauplatz wurde jedoch aufgegeben und verkauft, als ein Stifter 1339 die Möglichkeit bot, sich innerhalb der Stadt niederzulassen.157) Die Mönche siedelten sich in „Hagedorns Warte“ an der Galgstraße, heute Leipziger Straße, an158) und begannen zum zweitenmal, ein Kloster zu bauen.159) Die Datierung einzelner Balken im Dachstuhl der Klosterkirche, die 1397/98 (d) eingeschlagen und im 15. Jh. wiederverwendet wurden, scheint auf den Abschluß eines größeren Bauabschnitts am Ende des 14. Jh. hinzudeuten.160) Vermutlich begann man vor 1446 den westlichen Abschnitt der Kirche (Nr. 31), der schon bald nach 1456/57 (d) überdacht werden konnte.161) Die Einwölbung soll jedoch erst im Jahr 1510 begonnen worden sein. Die Verzögerung des Kirchenbaus erklärt sich vielleicht dadurch, daß nach Ausweis von Inschriften im letzten Viertel des 15. Jh. auch an der Klausur gebaut wurde (Nr. 55, 65). Die bis zum fünften Joch vorangeschrittene Einwölbung der Kirche blieb vermutlich unvollendet, weil der Konvent früh unter reformatorischen Einfluß geriet und sich 1527 auflöste. Erzbischof Albrecht von Brandenburg erwarb das Kloster samt Einkünften und übergab die Klosteranlage der Gemeinde von St. Ulrich, deren Pfarrkirche im Norden der Stadt er einzuziehen und abzubrechen wünschte. Die Gemeinde nahm am 1. Januar 1531 die ehemalige Servitenkirche unter dem Patrozinium des hl. Ulrich in Besitz162) und bekannte sich 1541 zur lutherischen Reformation.

Die sicherlich aufwendigsten Ausstattungsstücke aus der zweiten Hälfte des 16. Jh. waren die Orgel von 1573 (Nr. 204) und die reich ausgestaltete Kanzel, die 1588 vollendet wurde (Nr. 244). Sie schließt sich eng an die lutherische Ikonographie der Zeit an. Von 1673 bis 1675 wurde das Gewölbe der Kirche in Holz vollendet163) und eine neue Orgelempore mit Orgel gebaut. 1886 hat man die gesamte Kirche einer purifizierenden Instandsetzung unterzogen und 1925 nochmals durchgreifend renoviert. Dabei verschwanden die letzten Teile einiger ohnehin schon fragmentierter frühneuzeitlicher Epitaphien (Nr. 250, 361, 362); Teile weiterer Epitaphien konnten im Museum Moritzburg geborgen werden (Nr. 327, 431). Bemerkenswert ist, daß alle bekannten Epitaphien höchst aufwendig gestaltet und [Druckseite XXVII] (außer Nr. 378) entweder Kanzlern des Erzstifts Magdeburg oder fürstlichen Leibärzten gewidmet waren. Die aus dem späten Mittelalter stammenden Glocken (Nr. 8, 15) und das große bronzene Taufbecken (Nr. 28) wurden vermutlich aus der alten Ulrichskirche übernommen; die Herkunft des prächtigen, 1488 vollendeten Altarretabels ist aber ungeklärt. Es könnte seiner Ikonographie nach sowohl aus der Servitenkirche als auch aus der alten Pfarrkirche St. Ulrich stammen (Nr. 60).

Die einstmals im Süden anschließende Klausur des Servitenklosters wurde der Ulrichsgemeinde übereignet, für die Nutzung durch die Kirchengemeinde umgebaut und teilweise auch für Neubauten – wie das Gemeindehaus Kleine Märkerstraße 1 von 1892/93 – abgebrochen. Teile der mittelalterlichen Klausur sind in dem Komplex Christian-Wolff-Straße 2 erhalten. 1970 wurde die Ulrichsgemeinde mit der Marktkirchengemeinde vereinigt und 1975/76 die profanierte Ulrichskirche zur städtischen Konzerthalle umgestaltet.164) Das mittelalterliche Taufbecken, die Kanzel und das Altarretabel kamen in die evangelische Wallonerkirche zu Magdeburg.

3.1.6. Stadtgottesacker

Der Stadtgottesacker ist im Osten vor der Altstadt anstelle eines alten Friedhofs entstanden, auf dem Seuchenopfer beigesetzt worden waren. Eine dem hl. Martin geweihte Kapelle gab der Geländestufe, auf der der Friedhof angelegt wurde, den Namen Martinsberg.165) Der Beschluß des hallischen Rates im Jahr 1529, die an den städtischen Pfarrkirchen liegenden Friedhöfe zugunsten eines zentralen Friedhofs aufzugeben, folgte einer Entwicklung jener Zeit. Der Bevölkerungsanstieg und die damit einhergehende Zunahme der Sterbefälle hatten hygienische Bedenken gegenüber den Bestattungen auf innerstädtischen Friedhöfen ausgelöst und veranlaßten in der ersten Hälfte des 16. Jh. die Obrigkeit etlicher deutscher Städte, die Friedhöfe zu verlegen.166) Einen weiteren Anlaß bot sicherlich die im gleichen Jahr beschlossene bauliche Vereinigung der Pfarrkirchen St. Marien und St. Gertruden, die ohnehin eine Neuordnung der Kirchhöfe nach sich ziehen mußte. Am 8. August 1529 wurde der neue Friedhof von Halle geweiht.

Die erste Einhegung des neuen Gottesackers wurde durch eine Mauer ersetzt, an deren Innenseite ab dem Jahr 1557 überdachte Kammern entstanden. Diese Kammern wurden zur Freifläche des Gottesackers hin mit Pfeilern und Bögen abgeschlossen; unter den Bogenkammern, den sogenannten Schwibbögen, befanden sich Grüfte. Pfeiler und Bögen zieren ornamentale Reliefs und Inschriften (Anhang 1). Die ältesten acht Bogenkammern an der Nordwestseite der Anlage sind an ihrer Außenseite durch eingetiefte Wandfelder mit Friesen aus einzeln hervortretenden Backsteinen abgesetzt (Nr. A1/11, A1/12, A1/13, A1/14, A1/15, A1/16, A1/17, A1/18) und die ältesten vier Kammern durch Wappentafeln mit Bauinschriften ausgezeichnet (Nr. A1/11, A1/12, A1/13, A1/14).167) Die ältesten acht Bogenkammern heben sich auch in epigraphischer Hinsicht von den 85 folgenden, den Friedhof gänzlich umschließenden Bögen ab. An ihnen ist vielleicht der Entwurf für die Gestaltung aller Bogenkammern abzulesen, der aber schon seit 1559/60 nur noch mit Abstrichen umgesetzt wurde. Ab Bogen 19 hat man auf die beschriebene Außenwandgestaltung verzichtet; ab Bogen 76 sind keine bauzeitlichen Inschriften an den Friesen der Schwibbögen mehr überliefert.

Den Inschriften zufolge wurden die Bogenkammern privat finanziert, einige auch aufgrund testamentarischer Verfügung gebaut (Nr. A1/19C). Das private Verfügungsrecht ist anhand vieler, auch inschriftlich dokumentierter Verkäufe von Bogenkammern ersichtlich. Die einheitliche architektonische Gestaltung der Bogenfronten und die bis auf zwei Ausnahmen stets voranschreitenden inschriftlichen Jahresangaben zeigen, daß es einen koordinierten und kontinuierlichen Bauverlauf gab. Die Bogenkammern 17 bis 24 z. B. wurden zwischen 1560 und 1562 erbaut und nach ihrer Fertigstellung mit einem übergreifenden Dachstuhl versehen.168)

In den ersten Jahren nach Baubeginn war Nickel Hofman der leitende Werkmeister, wie seine Initialen und Steinmetzzeichen belegen (Nr. A1/10, A1/11, A1/12, A1/13, A1/15, A1/17, A1/19). Seine Mitwirkung in späteren Jahren, als Hofman auch Aufträge außerhalb Halles ausführte (Nr. 152), läßt sich nicht ermessen. Ein Porträtrelief mit undatierter Inschrift über dem ehemaligen Nordwesttor bildet ihn als alten Mann ab und würdigt ihn als STEINMETZ MEISTER DIESES BAVWES (Nr. 269). Das Nordwesttor (Bogenkammer 9a) beschloß den letzten Bauabschnitt, der den Inschriften zufolge 1590 in einem Zuge realisiert worden ist (A1/Tor sowie Nr. A1/6 und A1/9).

[Druckseite XXVIII]

Auf dem Stadtgottesacker sind mindestens 21 Grabmäler oder Fragmente von Grabmälern mit Inschriften aus der Zeit vor 1650 erhalten geblieben.169) Sie befinden sich zumeist an ihren ursprünglichen Standorten in den Bogenkammern oder wurden nach ihrer Bergung dort eingelagert. Zwei weitere Grabmäler wurden in das Museum Moritzburg überführt (Nr. 225, 273). In Ermangelung zeitgenössischer Quellen kann nicht mehr geklärt werden, wie es dazu kam, daß sich 1674 in einigen Bogenkammern Grabmäler befanden, die älter waren als die Bogenkammer. Wahrscheinlich hatte es anstelle der Bogenkammern bereits Grabstellen derselben Familien gegeben (Nr. 149, 158, 159, 162, 202, 208), die die Bogenkammern bauen ließen (Nr. A1/8, A1/20, A1/54, A1/62, A1/75, A1/78). In einem Fall ist tatsächlich die Rede davon, daß die Bogenkammer zur Erweiterung eines bestehenden Begräbnisses derselben Familie diene (Nr. A1/23). In anderen Fällen waren ältere Grabstellen mit den Grabmälern (Nr. 165, 166, 170) vielleicht durch Erbfall oder Ankauf an die Erbauer der Bogenkammern gekommen. Zweimal ist belegbar, daß nach Erwerbung der Bogenkammer der neue Besitzer ältere Grabmäler seiner Familie von der Freifläche des Stadtgottesackers in die Bogenkammer umsetzen ließ (Nr. 167; Nr. 421 und A1/74).170) Einige Grabmäler wurden Jahrhunderte nach ihrer Aufstellung als Baumaterial für den Stadtgottesacker verwendet, wie streifenförmig zugehauene Fragmente belegen (Nr. 174, 225, 357, 524).

1721 wurde der Stadtgottesacker nach Norden und 1835/36 nach Osten erweitert. Im Jahr 1950 verbot der Stadtrat Erdbestattungen; Urnenbeisetzungen waren noch bis 1964 generell erlaubt und wurden danach in Einzelfällen genehmigt. 1975 ließ man die Erweiterungsflächen des Stadtgottesackers in einen Park umwandeln. Nach Beschädigung und Zerstörung einzelner Bogenkammern im Zweiten Weltkrieg verfiel die Schwibbogenanlage, bis sie von 1991 bis 2003 vollständig restauriert wurde. Der gesamte Stadtgottesacker ist seit 2001 für Urnenbeisetzungen wieder geöffnet.

3.1.7. Moritzburg, Stiftung, Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt

Nachdem Erzbischof Ernst von Sachsen 1478 Halle besetzt hatte, begann er 1479 auf dem Martinsberg vor der Stadt eine Befestigung zu errichten, brach aber das Vorhaben ab und entschied sich 1484 für den Bau eines vierflügeligen, mit Ecktürmen und Artillerierondellen gut befestigten Schlosses im Nordwesten der Altstadt.171) Der Bau wurde allem Anschein nach mit dem Westflügel begonnen und mit den Rondellen im Osten vollendet. Trotz aller Wehrhaftigkeit war der Bauherr bestrebt, Wohn- und Repräsentationstrakte mit regelmäßig gegliederten Fassaden und Appartements zu schaffen, wie es die modernen Tendenzen des Schloßbaus geboten. Ernst bezog 1503 die Moritzburg als neue erzbischöfliche Residenz und konsekrierte 1509 die an der Nordseite liegende Schloßkapelle der hl. Maria Magdalena (Nr. 90). Den Plan zur Errichtung eines Kollegiatstifts an der Kapelle konnte Ernst von Sachsen vor seinem Tod 1513 nicht mehr verwirklichen.172) Sein Nachfolger Kardinal Albrecht von Brandenburg ließ die Maria-Magdalenen-Kapelle 1514 nochmals weihen (Nr. 98), suchte aber nach einem anderen Standort für das geplante Stift, den er im ehemaligen Dominikanerkloster fand. Für den weiteren Ausbau der Befestigungsgräben verpflichtete Albrecht den Werkmeister Andreas Günther. Er ließ das Osttor der Burg erbauen oder umbauen und schmückte es wie sein erzbischöflicher Nachfolger Johann Albrecht von Brandenburg mit einem Wappen (Nr. 103, 156). Als sich Albrecht von Brandenburg 1540/1541 mit all seiner beweglichen Habe dauerhaft aus dem Erzstift Magdeburg zurückzog, ließ er allem Anschein nach die reiche Ausstattung der Kapelle unangetastet.173) Einzelne Stücke wurden unter Administrator Christian Wilhelm von Brandenburg zur Neuausstattung der Hofkirche, des Domes, verwendet (Nr. 89).

Die Moritzburg diente weiterhin der Hofhaltung der Erzbischöfe und der Administratoren des Erzstifts Magdeburg, bis sie nach der Flucht Christian Wilhelms von Brandenburg 1625 zum Quartier wechselnder Söldnertruppen wurde, die während des Dreißigjährigen Krieges das Schloß besetzt hielten. Durch Unachtsamkeit einer kursächsischen Besatzung entstand im Januar 1637 ein Brand, der das gesamte Schloß in Schutt und Asche legte und das Gewölbe über dem Mittelraum der Schloßkapelle einstürzen ließ. Der letzte Administrator des Erzstifts, August von Sachsen, richtete seine Hofhaltung vermutlich [Druckseite XXIX] 1647 im „Neuen Gebäude“ Albrechts von Brandenburg ein,174) das seither Neue Residenz genannt wird.

Die Ruine der Moritzburg wurde dennoch, soweit das möglich war, genutzt und in begrenztem Umfang wieder ausgebaut. Von 1690 bis 1805 feierte eine französische reformierte Gemeinde in der Schloßkapelle Gottesdienst. Als erstes großes, auch denkmalpflegerisch bedeutsames Bauvorhaben innerhalb des alten Baubestandes wurden von 1897 bis 1899 die Maria-Magdalenen-Kapelle wieder eingewölbt und der Nordflügel ausgebaut. Um- bzw. Neubauten in großem Umfang begannen nach Umwidmung der Moritzburg als Sitz des 1885 gegründeten städtischen Museums für Kunst und Kunstgewerbe.175) An der Südseite des Schloßhofs entstand von 1902 bis 1904 anstelle des alten Küchengebäudes ein heute „Talamt“ genanntes Museum, dessen Innen- und Außengliederung dem 1882 abgerissenen Talhaus angeglichen wurde, um dessen wandfeste Ausstattung aufnehmen zu können (Nr. 291, 525). Darüber hinaus hat man im Laufe des 20. Jh. Bau- und Ausstattungsteile anderer, z. T. zerstörter hallischer Bauwerke in die Räume des Museums eingebaut (Nr. 102, 117, 150, 193). Sie waren ebenso wie Grabmale des Stadtgottesackers (Nr. 225, 273) und Epitaphien aus der Ulrichskirche (Nr. 327, 431) über Jahrzehnte hinweg vom städtischen Museum gesammelt worden, um sie als Geschichts- und Kunstdenkmale dem Museumsbestand einzugliedern. Einige Stücke, die im sogenannten Gotischen Gewölbe, einem als Depot genutzten Saal im Untergeschoß des Westflügels, eingelagert waren, sind jedoch bis zur Räumung dieses Depots 1951 oder während der Räumung176) teilweise oder gänzlich (Nr. 440) verlorengegangen.

3.1.8. Ehemalige Stadtbefestigung

Die Stadtmauer und ein Stadttor, das Steintor, werden erstmals in einer Urkunde genannt, mit der Erzbischof Wichmann dem Neuwerkstift 1182 alle älteren Privilegien und Zuwendungen bestätigte und neue verbriefte.177) Eine von der älteren Stadtgeschichtsforschung angenommene erste Befestigung um den Siedlungskern am Alten Markt178) hat sich archäologisch nicht zweifelsfrei bestätigen lassen. Im Laufe des 12. Jh. aber wurde jenes Gebiet, das bis zum heutigen Tag als Altstadt städtebaulich separiert ist, mit einer massiven Befestigung umgeben, wie archäologische Befunde belegen. Ihre Mauern und Tore werden im Jahr ihrer Ersterwähnung vollendet gewesen sein.179) Die Stadtmauer zog sich an Moritzburg- und Universitätsring, Joliot-Curie-Platz, Hanse- und Waisenhausring und am Moritzzwinger hin. Im Westen war sie an Gerbersaale (Hallorenring)180) und Mühlgraben entlang geführt. Die Stadtmauer hatte sechs Tore181) und mehrere Pforten an Gerbersaale und Mühlgraben. Zwei der Tore, die in der jüngeren epigraphischen Überlieferung erscheinen, das Moritztor und das Galgtor, sind bereits um 1300 bzw. im frühen 14. Jh. bezeugt.182) Instandhaltungsmaßnahmen, Um- und Neubauten wurden vor allem im 15. Jh. durch Inschriften dokumentiert (Nr. 29, 36, 37, 44, 246). Wappen markierten den Rechtsbezirk der Stadt und wiesen das Erzstift Magdeburg als Stadtherrn aus (Nr. 34, 37). Im 16. Jh. wurde die Stadtbefestigung nochmals verstärkt (Nr. 139) und ihr die abschließende, bis zum frühen 19. Jh. bewahrte Gestalt gegeben.183) Eine weitere Modernisierung unterblieb, obwohl diese bereits im 16. Jh. von dem Ratsmeister Caspar Querhammer angemahnt worden war. Die Unterlassung rächte sich im Dreißigjährigen Krieg, als die unzureichend befestigte Stadt wechselnden Heerzügen und Besatzungstruppen ausgeliefert war.

Vereinzelte, unter anderem von Karl Friedrich Schinkel unterstützte Bemühungen im frühen 19. Jh., die Stadtbefestigung als Denkmal der Stadtgeschichte zu erhalten, blieben erfolglos. Zwischen 1817 und 1831 wurden sämtliche Toranlagen abgebrochen; in den folgenden Jahrzehnten fiel der größte Teil der Mauern und Mauertürme.184) Heute sind nur noch der einst zur Anlage des Galgtores gehörende Leipziger Turm (Nr. 307, 308) und zwei kurze Mauerabschnitte an Waisenhausring und Hallorenring erhalten.

3.1.9. Ehemaliges Altes Rathaus und ehemaliges Waagegebäude

Die Ostseite des Marktplatzes wurde jahrhundertelang vom Rathaus und dem im Norden benachbarten Gebäude der Ratswaage eingenommen,185) die einstmals durch die schmale Rathausstraße voneinander getrennt waren. Beide Gebäude sind aus Bauteilen verschiedenen Alters und unterschiedlicher Zweckbestimmung hervorgegangen, wie sich am Rathaus schon an den differierenden Geschoßhöhen zeigte. Eine turmähnliche Baugruppe, die an der Südwestecke des Rathauses eingebunden war, soll der Sitz des erzbischöflichen Schultheißen gewesen sein.186) Das tatsächliche Alter und die ursprüngliche Nutzung der ältesten Bauteile läßt sich am Denkmal selbst allerdings nicht mehr feststellen, da das gesamte um zwei Höfe gruppierte Ensemble aus Rathaus und Waagegebäude zwischen 1948 und 1950 abgebrochen wurde.187)

1312 wird erstmals die „curia“ und zwischen 1312 und 1315 erstmals das „rathus“ erwähnt,188) von dem 1368 das „alde rathuse“ (am Alten Markt) unterschieden wurde.189) Die Kapelle zum Hl. Kreuz, die das Rathaus im Norden an der Rathausstraße abschloß, erscheint erstmals 1327.190) Aus der bei Einführung der Reformation 1541 aufgelassenen und später für die Bedürfnisse der Stadtverwaltung umgebauten Kapelle haben sich spätmittelalterliche Ausstattungsstücke erhalten (Nr. 32, 84).

In der zweiten Hälfte des 15. Jh., einer Zeit allgemeiner, intensiver Bautätigkeit in der Stadt, wurde auch am Rathaus gebaut, wie mehrere Quellen überliefern (Nr. 43). Eine grundlegende Neugestaltung erfuhr es aber von 1501 bis 1505 vermutlich durch den Ratswerkmeister Ulrich von Schmiedeberg,191) der die unterschiedlichen Bauteile mit einer zwei- und dreigeschossigen Fassade an der Marktseite vereinheitlichte und zwei neue Risalite an der Westseite der Hl.-Kreuz-Kapelle und etwa in der Mitte der Rathausfassade aufführte (Nr. 82). Zwischen die Risalite setzte er eine mehrgeschossige Laube. 1501/02 schuf der mit dem Monogramm HW zeichnende Bildhauer die Skulptur der Kreuzauffinderin Helena (Nr. 84) für die Nordwestecke des Kapellenrisalits; 1526 fand an der Südwestecke die Skulptur des Bistumspatrons Mauritius Aufstellung (Nr. 105). In einem hofseitigen Anbau wurde die Große Ratsstube eingerichtet; im Erdgeschoß des Rathauses befand sich das städtische Gefängnis, die „Thenitz“, worauf eine Poeninschrift an der Fassade hinwies (Nr. 105). Ein Arrestant hatte 1577 in die Wände des Gefängnisses mehrere Inschriften eingeritzt, in denen er sein Schicksal beklagt (Nr. 210).

Die nächste größere Umgestaltung des Rathauses geschah 1558, als der Ratswerkmeister Nickel Hofman die Ratslaube zu einer dreigeschossigen Loggia mit hervortretendem Altan umgestaltete (Nr. 171) und 1568 den Mittelrisalit turmartig erhöhte.192) Damit hatte das Rathaus seine für Jahrhunderte charakteristische Gestalt erhalten, an der Baumaßnahmen in den 1620er Jahren nichts wesentlich veränderten (Nr. 171, 433).

Zur anspruchsvollen Ausstattung des Inneren gehörten auch Gemäldezyklen, die im 16. Jh. begonnen und bis 1668 fortgesetzt wurden. Der älteste ist ein Zyklus mit Bildnissen der Stadtherren von Erzbischof Ernst von Sachsen bis zum Administrator August von Sachsen (Nr. 192). Dazu kamen im ausgehenden 16. Jh. ein Kurfürstenzyklus (Nr. 310) und Bildnisse, die nach der Überlieferung die deutschen Kaiser von Karl V. bis Rudolf II. darstellten193) und die allesamt verloren sind. In den 1660er Jahren wurde die Porträtsammlung um eine Serie der lutherischen Superintendenten von Halle ergänzt,194) die vielleicht in Zusammenhang mit der Neuausstattung und Neuausmalung der Großen Ratsstube 1665195) in Auftrag gegeben worden war. Als Vorlage diente der kleinformatige Bildniszyklus in der Sakristei der Marktkirche. Die schnelle und vollständige Entfernung der Porträtserien aus dem Rathaus nach dem Übergang der Stadt an Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg 1680 deutet darauf hin, daß die Gemälde jene [Druckseite XXXI] Rechte symbolisch vergegenwärtigten, die der Stadt bald vom Großen Kurfürsten genommen werden sollten.196)

Rathaus und Waagegebäude waren die Hauptflügel mehrseitig umbauter Hofanlagen, deren Entstehung und vielfache Veränderung von einigen wenigen Inschriften bezeugt wird. Der sogenannte Archivturm, der an der Südostecke des Waagegebäudes eingebunden war, wurde einer Inschrift zufolge 1401 begonnen (Nr. 18). Ein zweiter, den Hof der Waage zur Rathausstraße hin abschließender Flügel wurde um 1570/80 neu erbaut und wie alle übrigen städtischen Gebäude mit dem Stadtwappen geschmückt (Nr. 223). An der Ostseite des Rathaushofes stand der monumentale Ratsmarstall, von dem vielleicht eine im Museum Moritzburg aufbewahrte Inschrift mit der Jahresangabe 1516 stammt (Nr. 102).

Sämtliche Gebäude unterlagen einer wechselhaften Nutzung, die mit mehr oder minder verlustreichen Umbauten verbunden war. Als erster gravierender Eingriff in die historische Bausubstanz ist sicherlich der Abbruch des Chores der Rathauskapelle 1862/63 zu sehen, der zu den wertvollsten Teilen des historischen Bauensembles gehörte. Bei Gelegenheit dieses Abbruchs könnte auch der unmittelbar benachbarte Anbau für die Große Ratsstube gefallen sein. Eine umfassende Renovierung 1883 führte erneut zu Verlusten an der historischen Bausubstanz und den Inschriften des Rathauses (Nr. 82, 105).197) In Vorbereitung eines Neubaus für die Stadtverwaltung ließ man 1927 den Marstall abreißen.198) Das ohnehin schon reduzierte Ensemble von Rathaus und Waagegebäude wurde am Ende des Zweiten Weltkriegs durch mehrere Bombentreffer beschädigt. Nach mehrjähriger kontroverser Debatte entschloß sich der Stadtrat, nicht nur die Ruinen von Rathaus und Waagegebäude, sondern auch den im 18. Jh. neugestalteten und im Krieg nur wenig beschädigten Seitenflügel des Rathauses an der Leipziger Straße abreißen zu lassen.199) Die Entwürfe eines Architekturwettbewerbs zur Neubebauung des Areals wurden nie realisiert; an der Stelle des Waagegebäudes steht heute ein Kaufhaus.

3.1.10. Kühler Brunnen (Marktplatz 15/16, Kühler Brunnen 1)

Die Hofanlage „Kühler Brunnen“ war eines der größten und prächtigsten Anwesen, die sich im 16. Jh. das hallische Bürgertum geschaffen hatte.200) Hans von Schenitz (1499–1535), der den Ausbau vornahm, entstammte einer etablierten Pfännerfamilie201) und war schon als junger Kaufmann in Geschäftsbeziehungen zu Kardinal Albrecht von Brandenburg getreten. Albrecht bestallte ihn 1528 als Hofdiener und 1531 als Kammerdiener.202) Als Händler von Luxuswaren lernte Schenitz in den Kulturzentren Süddeutschlands und der Niederlande das moderne Formengut der nordalpinen Renaissance kennen,203) das er in Architektur und Ausstattung seiner neuen Hofanlage zur Entfaltung brachte. 1522 kaufte er dem Neuwerkstift das Grundstück der ehemaligen Lambertikapelle ab204) und vereinigte es mit benachbarten, wahrscheinlich in den 1520er Jahren erworbenen Höfen.205) Das Haus „Zum schwarzen Löwen“ (Marktplatz 15) ist bereits 1512 errichtet oder modernisiert worden, wie eine Jahreszahl (Nr. 97) belegt. Im Jahr 1514 oder bald danach wurde es zusammen mit dem benachbarten stattlichen Vorderhaus des Hofes „Zum Schwarzen Bären“ (Marktplatz 16) mit einem Dachstuhl überdacht.206) Ein auf 1528 datierter Dachziegel dokumentiert den fortschreitenden Ausbau durch Hans von Schenitz (Nr. 125). Der sogenannte Galeriebau verbindet Marktplatz 16 mit dem im Hof stehenden sogenannten Küchenbau. Ein aufwendiges Portal im Erdgeschoß des Galeriebaues, datiert auf 1531, ist möglicherweise von einem anderen Standort hierher versetzt worden (Nr. 132). Von der Bebauung des nördlichen, von der Großen Nikolaistraße [Druckseite XXXII] aus erschlossenen Hofes ist der sogenannte Saalbau (Kühler Brunnen 1) und eine einzige Arkade eines Arkadenganges erhalten (zu Marktplatz 16). Der ebenfalls mit Teilen seiner ursprünglichen Ausstattung erhaltene Saalbau207) ist durch eine Terracottatafel im reich ausgestalteten Portal seines Treppenturmes auf 1532 datiert (Nr. 134). Für die letzte, mit Schenitz' Verhaftung 1534 endende Bauphase konnte der erzbischöfliche Werkmeister Andreas Günther verpflichtet werden.208) Zur Ausstattung des Hofes gehörten außerdem eine farbige Fayencetafel (Nr. 135) und vielleicht auch ein Porträtgemälde des Bauherrn (Nr. 136), die heute in Museen gezeigt werden. Die Hofanlage und ihre Ausstattung sind zu den bedeutendsten Leistungen der Frührenaissance in Mitteldeutschland zu rechnen. Ihr großzügiger Ausbau fand ein jähes Ende, als Hans von Schenitz auf Betreiben Albrechts von Brandenburg 1534 der Unterschlagung angeklagt, verhaftet und 1535 hingerichtet wurde. Nach Schenitz' Tod wurde das große, aus drei Höfen gebildete Anwesen wieder geteilt und vielfach umgestaltet.209)

3.1.11. Das „Tal“ und seine unmittelbare Umgebung (An der Halle, Trödel)

Die ursprünglich dichte Bebauung des „Tals“ mit salinetechnischen Einrichtungen, dem Talhaus (Nr. 172, 291, 525) sowie privaten Häusern und Höfen, ist am anschaulichsten auf einem Plan wiedergegeben, der den Zustand des Jahres 1746 zeigt.210) Viele der um das „Tal“ herum liegenden bürgerlichen Anwesen gehörten zum Rechtsbezirk des „Tals“ und waren unter der Anschrift „An der Halle“ registriert (Nr. 263, 288). Vom „Tal“ ausgehend schob sich zwischen dem Alten Markt und der Marktkirche ein Stadtviertel mit mehreren engen Gassen gegen die Schmeerstraße vor. Die Gassen Freudenplan, Hanfsack, Schülershof, Steinbockgasse und Trödel waren kleinteilig und überwiegend mit Fachwerkhäusern bebaut (Nr. 281).

Im Zuge einer Modernisierung der gesamten Saline wich die dichte Bebauung des „Tals“ im letzten Viertel des 18. Jh. allmählich einer lockeren Bebauung mit großen Gebäuden, die bis 1869 bewirtschaftet wurden. Schon ein Jahr nach Produktionseinstellung war auch von diesen Gebäuden kaum noch etwas erhalten. 1882 wurde das altehrwürdige Talhaus abgebrochen.211) Zwischen 1886 und 1890 hat man die gewaltige Brachfläche des „Tals“ durch Anlegung von Straßen strukturiert und parzelliert sowie den neuen „Hallmarkt“ und die anschließenden Straßenzüge „An der Marienkirche“, „Dreyhauptstraße“ und „Oleariusstraße“ bebaut.212)

Im Anschluß daran sollte auch zwischen Marktkirche und Altem Markt ein modernes großstädtisches Quartier entstehen. 1895 erwarb der Rat die ersten Grundstücke und begann mit dem Abbruch der alten Häuser vor allem an Hanfsack, Schülershof und Trödel. Die Abbrucharbeiten stagnierten jedoch und wurden erst 1912/13 an Schülershof und Steinbockgasse fortgesetzt. Nachdem der Erste Weltkrieg das Projekt zum Erliegen gebracht hatte,213) wurden der Abbruch des Quartiers und seine großzügige Neubebauung erst 1970 abgeschlossen.214)

3.2. Wichtige Standorte außerhalb der Altstadt

3.2.1. Glaucha, St. Georgenkirche, ev.-freikirchliche Gemeinde

Die Georgenkirche liegt auf einer kleinen Anhöhe gegenüber dem ehemaligen Moritztor südlich der Altstadt.215) Die stattliche Barockkirche und ihr von Bauwerken des 19. bis 21. Jh. geprägtes städtisches Umfeld lassen nicht erahnen, welch lange und wechselvolle Geschichte die ehemalige Pfarrkirche der Vorstadt Glaucha hat. Sie wurde als eine der ältesten Kirchen von Halle und Umgebung 1116 dem Neuwerkstift übereignet.216) Ein erster Versuch zur Gründung eines Nonnenklosters an der Kirche durch Erzbischof Wichmann im Jahr 1180 war offenbar nur geringer Erfolg beschieden,217) denn 1231 gründete [Druckseite XXXIII] Erzbischof Albrecht II. von Käfernburg erneut ein Nonnenkloster am selben Ort und übereignete diesem die Georgenkirche, die aus dem Besitz des Neuwerkstifts herausgelöst worden war.218) Von der kirchlichen Ausstattung des Mittelalters ist nur ein Bronzetaufbecken bezeugt (Nr. 68) und ein Kelch erhalten (Nr. 73).219)

Für die Reformation in Halle gewann das Marienkammer genannte Kloster Bedeutung, weil hier 1522/23 der radikale Kirchenreformer Thomas Müntzer (1489–1525) als Kaplan amtierte.220) Obwohl in der Pfarr- und Klosterkirche bereits 1547 lutherisch gepredigt geworden war,221) konnte sich der altgläubige Zisterzienserinnenkonvent noch ein Jahrzehnt behaupten, bis mit Berufung des ersten lutherischen Pfarrers Jodokus Nothafft 1557 das monastische Leben an der Georgenkirche zu Ende ging (Nr. 205).222) Nach Auflösung des Nonnenkonvents entwickelten die Pfarrgeistlichkeit und die Gemeinde von Glaucha ein ausgesprochen starkes konfessionelles Selbstbewußtsein, das in Epitaphien (Nr. 215, 304, 478), Pfarrerbildnissen (Nr. 205, 403, 488) und einer Ehreninschrift (Nr. 324) Ausdruck fand – ohne auf das Wirken des von Luther verurteilten Müntzer in irgendeiner Weise Bezug zu nehmen. Darüber hinaus hatte sich in der Kirche bis 1660 ein großer Bestand an Gemälden mit biblischen Motiven angesammelt, die zum größten Teil an den Emporen angebracht waren223) und eine Vorstellung davon geben, wie reichhaltig die künstlerische Ausstattung der Kirche war. Die gesamte Kirchenausstattung fiel am 6. Januar 1740 einem Großbrand zum Opfer, aus dem eine auf kreuzförmigem Grundriß vollständig neu erbaute und 1744 vollendete Georgenkirche hervorging. Einige Vasa sacra und ein Parament, die dennoch erhalten geblieben waren, wurden als Relikte aus der Schaffenszeit des verehrten Pfarrers von St. Georgen und Gründers der Waisenhausstiftung von Halle, August Hermann Francke (1663–1727), sorgfältig aufbewahrt (Nr. 447, 503, 520). Sie gingen in den Besitz der altstädtischen Marktkirchengemeinde über, als im Jahr 2000 die Glauchaer Gemeinde mit dieser vereinigt und im Jahr darauf die Georgenkirche einer evangelisch-freikirchlichen Gemeinde zur Nutzung überlassen wurde.224)

Die ehemalige Klosteranlage wurde 1570 von Administrator Joachim Friedrich von Brandenburg dem Stadtrat von Halle übereignet und 1576 vom städtischen St. Cyriacihospital bezogen. Nach seiner Verwüstung 1636 wurde das St. Antoniihospital vom Neumarkt mit dem Cyriacihospital an dessen Standort zusammengelegt, wo es noch heute unter dem Namen „Hospital St. Cyriaci et Antonii“ existiert.225) Die Klosteranlage mußte sukzessive bis in das 20. Jh. hinein Neubauten für das Hospital weichen.

3.2.2. Neumarkt, ev. St. Laurentiuskirche

Die Laurentiuskirche trat in die Geschichtsschreibung ein, als Erzbischof Wilbrand von Käfernburg im Jahr 1241 alle im Umkreis des Neuwerkstifts Wohnenden zu Parochialen der Laurentiuskirche erklärte.226) Wann die Kirche, die in unmittelbarer Nachbarschaft des Neuwerkstifts lag, Pfarrrechte bekommen hatte und dem Stift inkorporiert worden war, ist nicht bekannt. Der Bau selbst, eine zweischiffige Kirche mit Westturm, ist wesentlich älter, wie ein Siegelabdruck Erzbischof Konrads I. von Querfurt (1134–1142) beweist, der auf zwei im Altar verborgenen Reliquienbehältnissen angebracht war.227) Aus dem späten Mittelalter sind einige Ausstattungsstücke bezeugt (Nr. 7) bzw. erhalten (Nr. 39, 80); am Taufstein von 1478 ist der Kirchenpatron St. Laurentius abgebildet (Nr. 49). Zu den wertvollsten Ausstattungsstücken gehörte ein Altarretabel des späten 15. Jh., das allerdings erst als Schenkung 1570 in die Kirche gelangt war und 1984 verbrannte (Nr. 70).

Nach Aufhebung des Neuwerkstifts 1530 kam die Laurentiuskirche unter die Jurisdiktion des Neuen Stifts228) und wurde 1547 mit Einführung der Reformation lutherische Pfarrkirche.229) In den 1580er Jahren, als der Dom noch nicht als Hofkirche zur Verfügung stand, waren Kirche und Kirchhof allem [Druckseite XXXIV] Anschein nach bevorzugte Begräbnisstätten für Hofbedienstete des Administrators Joachim Friedrich von Brandenburg und deren Verwandte (Nr. 217, 228, 238, 239, 245). Zahlreiche andere Grabmäler des 16. und 17. Jh. repräsentieren die Honoratioren des Städtchens Neumarkt (z. B. Nr. 219, 240, 430, 484, 487).

Nach mehreren mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Umbauten erhielt die Kirche 1690 ihre heutige Gestalt. Eine Brandstiftung im Jahr 1984, die die Kirche bis auf die Umfassungsmauern zerstörte, schädigte nicht nur das älteste der erhaltenen Grabmäler (Nr. 197), sondern vernichtete auch die gesamte übrige Ausstattung (außer den Grabmälern). Im Zuge des Wiederaufbaus, der 1991 abgeschlossen war, konnte der Taufstein restauriert und wieder nutzbar gemacht werden; die beiden unbrauchbar gewordenen Glocken (Nr. 39, 328) wurden 2002 durch ein neues Geläut ersetzt.230)

3.2.3. Giebichenstein, Ober- und Unterburg, Kunsthochschule

Die Burg gliedert sich in zwei deutlich geschiedene Teile: Auf einem steil über der Saale aufragenden Porphyrrücken erhebt sich ein Torturm als das einzige intakte Bauwerk der Oberburg. Daneben liegen die Mauerreste hochmittelalterlicher Gebäude.231) Am Fuß des Felsen erstreckt sich die spätmittelalterliche Unterburg. Lage und bauliche Entwicklung der im frühen Mittelalter erwähnten Burg sind allerdings nicht zweifelsfrei geklärt. Die Burg könnte auf einem benachbarten steilen Hügel mit dem Namen „Alte Burg“ gelegen haben, bevor im Hohen Mittelalter die heutige Oberburg von Giebichenstein errichtet wurde. Deswegen ist der Standort der bereits 1012 und 1116 chronikalisch erwähnten Burgkapelle232) unsicher. Die 1182 urkundlich erwähnte St. Margaretenkapelle in der Burg233) wird eher mit der vermutlich im 12. Jh. erbauten Kapelle gleichzusetzen sein, die auf der Oberburg archäologisch nachgewiesen ist. Johann Christoph von Dreyhaupt aber identifiziert die Kapelle mit dem neuzeitlichen Brauhaus in der Unterburg Giebichenstein.234) Sie ist wie andere Bauten der Ober- und Unterburg bei einem unter schwedischer Besatzung im Januar 1636 ausgebrochenen Brand zerstört worden. Die Oberburg diente fortan zur Gewinnung von Baumaterial.

Eindrucksvoller als die Oberburg präsentiert sich heute die Unterburg. Erzbischof Günther II. von Schwarzburg begann um 1445, eine Befestigung mit fünf, für Feuerwaffen ausgelegten Rundtürmen zu errichten. Die Gebäude hinter der gut erhaltenen Mauer sind hingegen vielfach verändert worden, so daß sich Funktion und Zeitstellung der Bauteile mitunter schwer bestimmen lassen. Wappentafeln der erzbischöflichen Burgherren geben Hinweise auf die Entstehungszeit einzelner Teile der Burg. Das im Hof freistehende mächtige Kornhaus ist laut Inschrift unter Erzbischof Johannes von der Pfalz-Simmern 1473 erbaut worden (Nr. 46). Eine Wappentafel des Erzbischofs und Kardinals Albrecht von Brandenburg von 1526 datiert wahrscheinlich die ehemalige Scheune an der Südmauer der Unterburg (Nr. 121), deren Giebel Schmuckformen dieser Zeit aufweist. Eine zweite, undatierte Wappentafel Albrechts wird bei Bau oder Umbau eines Gebäudes an der Westmauer angebracht worden sein (Nr. 131).235) Die ursprüngliche bauliche Einbindung zweier Inschriften des Erzbischofs Sigismund von Brandenburg ist allerdings verlorengegangen (Nr. 191).

Mit Indienstnahme der innerstädtischen Residenz Moritzburg 1503 verlor die Burg Giebichenstein die Residenzfunktion und diente den Erzbischöfen nur noch als Vorwerk. Als Sitz des Amthauptmannes des Saalkreises behielt sie aber eine politische Funktion bis zur Aufhebung des Amtssitzes 1807. Die Burg selbst und alle dazugehörigen Güter blieben Fiskalgut und wurden seit ihrer Übernahme durch den Kurfürsten von Brandenburg 1680 verpachtet.236)

1905 hat der preußische Fiskus die Oberburg an die Stadt Halle abgetreten und die Unterburg an Rudolf von Bagenski verkauft. Bagenski, der eine romantisierende Umgestaltung der Unterburg anstrebte,237) ließ einige Wirtschaftsgebäude umgestalten, andere abbrechen und den Innenhof in den heutigen malerischen Zustand versetzen. Seine Erben verkauften 1917 die Unterburg an die Stadt Halle.238) Die Stadt baute [Druckseite XXXV] die verbliebenen Wirtschaftsgebäude so um, daß sie die Ateliers jener städtischen Kunstgewerbeschule hier unterbringen konnte, aus der 1958 die „Hochschule für industrielle Formgestaltung“ und 1991 die „Hochschule für Kunst und Design“ hervorging.239) Es ist noch zu klären, ob Rudolf von Bagenski oder die Stadt als Bauherr veranlaßt hatte, mehrere Inschriftenträger aus abgerissenen Bauwerken Halles auf der Unterburg sicherzustellen bzw. einzubauen (Nr. 36, 65, 140) und so die Burg zu einem der wichtigen Inschriftenstandorte in Halle zu machen.

Hinweis: Diese Einleitung enthält Abweichungen gegenüber der Druckfassung. Alle Von-Bis-Angaben bei Verweisen auf Katalognummern (z. B. Nr. 7173) wurden aus Referenzierungsgründen zu kommaseparierten Listen aufgelöst.

4. Die nicht-originale Überlieferung der Inschriften

Die Edition der Inschriften von Halle kann aus einer reichen kopialen Überlieferung schöpfen. Allein 304 Katalogartikel edieren Inschriften, die nur abschriftlich tradiert sind. Die kopiale Überlieferung läßt sich in zwei standortbezogene Textgruppen teilen, die beide im 17. Jh. entstanden: Die eine bezieht die gesamte Stadt mit sämtlichen Profan- und Sakralbauten ein, die andere umfaßt nahezu ausschließlich Inschriften des Totengedenkens, insbesondere die Inschriften des Stadtgottesackers.

Seit dem vierten Jahrzehnt des 17. Jh. werden Inschriften als historische Quellen zumeist in einem konkreten Zusammenhang zitiert. Die Überlieferung setzt mit einzelnen, in Festpredigten abgedruckten Inschriften ein, gewinnt aber schon im siebten Jahrzehnt einen größeren Umfang. In seiner Predigt zur Huldigung des Administrators August von Sachsen 1638 erwähnt der Pfarrer der Laurentiuskirche Christian Weber (Nr. 461) eine Inschrift des 16. Jh. (Nr. 141), um den Ort zu bezeichnen, an dem ein Teil des Zeremoniells stattgefunden hatte. Im Anhang der „Danck-Predigten“, die anläßlich des hundertsten Jubiläums der Einführung der Reformation in Halle 1641 gehalten und ein Jahr später veröffentlicht wurden,240) ist erstmals die verlorene Grabinschrift des zweiten, um die Festigung der lutherischen Kirche verdienten Superintendenten von Halle, Sebastian Boëtius, abgedruckt (Nr. 203). 1666 veröffentlichte der Superintendent Gottfried Olearius (Nr. 510) seine Festpredigt und andere Reden, die anläßlich des im Jahr davor gefeierten hundertsten Jubiläums des Stadtgymnasiums gehalten worden waren. In einer Rede findet sich die älteste Überlieferung einer Bauinschrift in der sogenannten Schulkirche (Nr. 59). Festpredigten, die aus Anlaß der Einweihung einer neuen Orgel im Dom 1667 und zweier neuer Glocken in der Marktkirche 1674 gehalten wurden, überliefern eine neuzeitliche Weiheinschrift des Domes (Nr. 261)241) bzw. die Inschrift einer spätmittelalterlichen Glocke (Nr. 56), die umgegossen worden war. Der Pfarrer der Moritzkirche Andreas Christoph Schubart (1629–1689) hat dem Druck seiner Festpredigt, die er anläßlich eines Glockengusses für seine Kirche 1662 gehalten hatte, einen Abschnitt unter dem Titel „Memorial oder Denckmahl Der Kirchen zu St. Moritz in Hall“ angefügt, der u. a. die älteste gedruckte Überlieferung jener Inschriften enthält, die die Grundsteinlegung und den Baubeginn der Moritzkirche 1388 (Nr. 13, 14) und die Schaffung der Skulpturen Conrads von Einbeck 1410/20 betreffen (Nr. 19, 20, 21, 23, 24). Das sich bei Schubart abzeichnende, den historischen Zusammenhang in den Blick nehmende Interesse an epigraphischen Denkmalen kulminiert in der ersten historisch-topographischen Beschreibung der Stadt Halle, die der erwähnte Superintendent Gottfried Olearius 1667 veröffentlichte. Sein Werk enthält zahlreiche Inschriften verschiedener Art, darunter einige Grabinschriften hallischer Persönlichkeiten. Seiner „HALYGRAPHIA Topo-Chronologica“ ließ Gottfried Olearius 1679 einen Ergänzungsband folgen, der die Stadtgeschichte bis zum Erscheinungsjahr fortschreibt und weitere Inschriften erstmals bekannt macht.

1674 publizierte der älteste Sohn des Gottfried Olearius, der Diakon der Marktkirche Johann Gottfried Olearius (1635–1711), die erste eigenständige Sammlung der Inschriften von Halle und nannte sie „COEMITERIUM SAXO-HALLENSE. Das ist / Des wohlerbauten Gottes-Ackers Der Löblichen Stadt Hall in Sachsen Beschreibung“. Sie umfaßt alle an den Bogenkammern des Stadtgottesackers, den sogenannten Schwibbögen, angebrachten Inschriften, fast alle Grabinschriften, die in den Bogenkammern, und eine Auswahl von Grabinschriften, die auf der Innenfläche des Gottesackers vorhanden waren. Ausgewählte Grabinschriften aus dem Dom, der Marktkirche, der Moritzkirche, der Schul- oder Barfüßerkirche und der Ulrichskirche sowie Grabinschriften aus den Pfarrkirchen der Vorstädte Neumarkt, St. Laurentius, und Glaucha, St. Georgen, vervollständigen die Sammlung. Ihr vorrangiger Zweck war, die historischen Texte in den Dienst geistlicher Sterbevorsorge zu stellen: Das inschriftliche Zeugnis für die fromm, d. h. „in ungezweifelter Hofnung der gewißen Auferstehung zum ewigen Leben“ entschlafenen Vorfahren sollte [Druckseite XXXVI] den Glauben der lebenden Nachkommen stärken, damit sie getröstet „das Elend dieses Lebens [...] überwinden“ und „selbst endlich sanft und selig in solcher Hofnung“ zu entschlafen vermögen.242)

Der Textbestand des Johann Gottfried Olearius ist in hohem Maße vollständig und verläßlich, wie ein Vergleich mit Originalinschriften erweist. Dennoch muß einschränkend festgestellt werden, daß er wie alle Autoren des 17. Jh. die Texte in der Schreibung seiner Zeit wiedergibt und Bibelzitate und oft auch Lied- und Gebetstexte bis auf die Versanfänge zu kürzen pflegt. In deutsche Texte setzten Olearius und andere Kopisten seiner Zeit Schrägstriche als Kommata, in lateinische Texte die heute üblichen Kommata. Die Authentizität der Zeichensetzung ist bei den Inschriften aus der ersten Hälfte des 17. Jh. schwierig zu beurteilen, da die Abschriften durchaus einen originalen Zeichenbestand wiedergeben können. Kommata erscheinen in Inschriften erst vereinzelt und seit Anfang der dreißiger Jahre häufiger, wie erhaltene Originale belegen (Nr. 315, 332, 373, 454, 455, 456, 458, 463). Deshalb wurden alle Satzzeichen der Inschriften, die ausschließlich kopial überliefert sind, in die vorliegende Edition übernommen, auch wenn die Zeichensetzung in Abschriften des 17. Jh. von Inschriften des 16. Jh. wahrscheinlich kaum originalgetreu ist. Erste Bemühungen der ältesten Kopisten um eine originalgetreue Wiedergabe der Inschriften äußern sich darin, daß Inschriften, die in Großbuchstaben geschrieben sind (oder waren), oft auch in Großbuchstaben wiedergegeben und gelegentlich Textverlust an den Originalen in den Abschriften kenntlich gemacht wurde.

Mit dem Werk des Johann Gottfried Olearius beginnt die Überlieferung der Sepulkralinschriften des Stadtgottesackers von Halle, der sich zwar nur wenige, aber wichtige Werke aus den folgenden Jahrhunderten anschließen. Das Buch des Lehrers Carl Gottlieb Dähne von 1830, „Neue Beschreibung des Halleschen Gottesackers nebst geschichtlichen Bemerkungen über die Gräber und Begräbnißgebräuche der Christen“, knüpft schon im Titel an das grundlegende Werk Johann Gottfried Olearius’ an. Es bereichert die Überlieferung um Inschriften, die nach Erscheinen der Sammlung von Olearius entstanden sind und schreibt die Geschichte des Friedhofs als eines gemeinschaftlichen Gedenkortes fort. Die vor 1650 entstandenen Inschriften werden aber, wie im Vergleich mit den Originalen und der Edition des Olearius sichtbar wird, oft willkürlich in der Schreibung geändert oder gekürzt wiedergegeben. Einen wissenschaftlichen Anspruch erhob der Stadtarchivar Erich Neuß (1899–1982), als er unter Auswertung archivalischer Quellen von 1929 bis 1934 ein Verzeichnis der Besitzer der Bogenkammern des Stadtgottesackers veröffentlichte. Damit knüpft er an Gottfried Olearius an, der am Ende seiner Stadtbeschreibung von 1667 ein vergleichbares Verzeichnis für die Jahre um 1590 abgedruckt hat. Neuß gibt auch einzelne Inschriften aus dem Bearbeitungszeitraum wieder, die nicht bei Olearius 1674 oder Dähne 1830 zu finden sind. Die wichtigste Arbeit des 20. Jh. über den Stadtgottesacker ist ein fünfteiliges Manuskript von Friedrich Paul Henschel (gestorben 1952), der den Aufbau seines Werkes von Johann Gottfried Olearius übernahm und darum bemüht war, alle vorliegenden Arbeiten über den Stadtgottesacker zusammenzufassen (MBH Ms 319, 1–5). Die Teile 1 bis 3 seines Manuskripts sind 1924/25, die Teile 4 und 5 1942/43 entstanden. Teil 2 umfaßt die Inschriften an und in den Bogenkammern, Teil 3 die Grabinschriften auf der Freifläche des Friedhofs; Teil 5 enthält Grabinschriften der altstädtischen Pfarrkirchen sowie der Pfarrkirchen von Neumarkt, Glaucha und Giebichenstein. Die vor 1674 entstandenen Inschriften gibt Henschel i. d. R. nach Johann Gottfried Olearius wieder, wie an der Schreibung und den Textkürzungen (z. B. der Bibelzitate) ersichtlich ist. Ob er noch andere Quellen außer Olearius benutzte, sagt Henschel nicht. Er überliefert auch einige Inschriften, die sonst nicht bezeugt sind, in einer den Originalen der Entstehungszeit entsprechenden Schreibung, die eine Autopsie durch den Kopisten vermuten läßt. Der zweite Teil des Manuskripts enthält zudem einige naive Zeichnungen Henschels von Grabmälern des Stadtgottesackers, die Anordnung und Wortlaut der Inschriften sorgfältig wiedergeben.

Die „Ausführliche, diplomatisch-historische Beschreibung des [...] Saal-Kreyses, Und aller darinnen befindlichen Städte, Schlösser Aemter, Rittergüter, adelichen Familien, Kirchen, Clöster, Pfarren und Dörffer“, die der Königlich-preußische Geheime Regierungs-, Kriegs- und Domänenrat, Senior des Schöppenstuhls, Schultheiß und Salzgraf von Halle Johann Christoph von Dreyhaupt (1699–1768) in zwei voluminösen Bänden 1749 und 1750 herausbrachte, ist bis zum heutigen Tag eine Fundgrube lokaler und regionaler Geschichtsschreibung u. a. wegen der Listen der Amtsträger, der 683 Einträge umfassenden „Lebens-Beschreibungen gelehrter und berühmter Leute“ aus Halle und der 196 Familien und Familienzweige aus Halle und dem Saalkreis umfassenden Stemmata („Beylage B“). Dreyhaupt bemühte sich um eine wissenschaftlich exakte Darstellung und benutzte dazu zahlreiche Quellen, darunter Grab- und andere Inschriften. Obwohl er unzweifelhaft die Schriften von Gottfried und Johann Gottfried Olearius kannte und nutzte, auch heute verlorene Grabmäler noch vor Augen hatte, widersprechen seine „Geschlechts-Register“, d. i. die „Beylage B“ seines Werkes, mehrfach der epigraphischen [Druckseite XXXVII] Überlieferung (z. B. Nr. 188, 225), selbst dann, wenn er diese, wie es mehrfach geschieht, in den „Lebens-Beschreibungen“ zitiert (Nr. 460, 523). Dennoch sind seine prosopographischen Untersuchungen unverzichtbare Vorarbeiten für alle weiterführenden Forschungen zur Geschichte Halles, denen hinsichtlich des Umfangs bis heute nichts vergleichbares zur Seite gestellt wurde. Zu den Ersteditoren des 18. Jh. zählt der Lehrer und nachmalige Archidiakon der Marktkirche Johann Georg Kirchner (1710–1772), der 1761 einen Aufsatz über die Kanzeln von Markt- und Moritzkirche mit einigen Inschriften veröffentlichte.

Die Schriften Johann Christophs von Dreyhaupt und Gottfried Olearius' waren die wichtigsten Referenzwerke aller folgenden stadtgeschichtlichen Abhandlungen bis weit in das 19. Jahrhundert hinein.243) Abweichungen in der Schreibung deuten manchmal darauf hin, daß jüngere Autoren die Inschriften nicht nur aus der älteren Literatur übernommen, sondern gelegentlich nach eigener Beobachtung wiedergegeben haben. Für jüngere Werke zur Stadtgeschichte, die neuen Konzepten folgten, verloren die Inschriften an Bedeutung;244) diesen wird seit der Mitte des 19. Jh. vorzugsweise in kunst- und kulturhistorischen Beschreibungen Platz eingeräumt.245) Im frühen 19. Jh. hatten Inschriften aus Halle auch Eingang in die Reiseliteratur gefunden.246)

Im zweiten Viertel des 19. Jh. stießen Inschriften verstärkt auf ein Interesse, das sich in Presseartikeln niederschlug.247) Dabei handelt es sich nur selten um Erstveröffentlichungen von Inschriften, wie z. B. bei August Hermann Niemeyer 1823 (Nr. 164). Die 1857 in einer Artikelserie veröffentlichte Inschriftensammlung des Lehrers Franz Knauth (1822–1893) kam auf Anregung des „Thüringisch-Sächsischen Vereins für Erforschung des vaterländischen Alterthums“ zustande und ist nach Dähnes Buch die zweite Publikation dieser Art für Halle im 19. Jahrhundert. Ihr Wert liegt darin, daß sie viele Hausinschriften erfaßt hatte, bevor die historischen Gebäude der Modernisierung des hallischen Stadtbildes zum Opfer fielen. Franz Knauth, oft der einzige Gewährsmann epigraphischer Überlieferung, versuchte zudem, die Inschriften in der ihnen eigentümlichen Schreibung wiederzugeben. Schon drei Jahrzehnte später mußte der Architekt und Kunstschriftsteller Gustav Schönermark (1854–1910) den Verlust einiger Baudenkmale mit Inschriften konstatieren, die er dennoch in seine „Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Halle und des Saalkreises“ aufgenommen hat. Schönermark versuchte u. a. das Druckbild dem Schriftbild der epigraphischen Texte anzunähern, wie es für Inschrifteneditionen im 20. Jh. lange Zeit vorbildlich war.

Zeichnungen sind eine weitere wichtige Quellengattung nicht-originaler Überlieferung im 19. Jh. Der hallische Stadtbaumeister Wilhelm Ludwig August Stapel (1801–1871) hat zwischen 1832 und 1853 mit großer Genauigkeit Details historischer Bauwerke, darunter einige Inschriften, abgezeichnet (MBH Ms 220). Für den Zeichenlehrer Carl Albert Grell (1814–1891) stand eher das Malerische im Vordergrund, als er im Jahr 1857 aquarellierte Zeichnungen unter Berücksichtigung einzelner Inschriftenträger für ein „Album Halle'scher Baudenkmäler“ anfertigte (MBH H 4239). Die Anregung gab wiederum der rührige „Verein für Erforschung des vaterländischen Alterthums“, der vielleicht eine aufeinander abgestimmte Veröffentlichung mit den im selben Jahr publizierten Erfassungsergebnissen Franz Knauths geplant hatte. Die in der Marienbibliothek zu Halle aufbewahrten Arbeiten Grells und Stapels wurden erstmals 1990 bzw. 2012 geschlossen veröffentlicht.248)

Abschriften und Abzeichnungen zumeist bekannter, nur selten unpublizierter Inschriften finden sich seit dem ausgehenden 19. Jh. häufig in stadt- und kunstgeschichtlichen Publikationen, jedoch nie in einer wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Edition. Solche wurden erst in den letzten beiden Jahrzehnten von Hans-Joachim Krause für die Inschriften an den Emporen der Marktkirche (Nr. 152), von Ilas Bartusch für die Conrad von Einbeck nennenden Inschriften der Moritzkirche (Nr. 13, 19, 20, 21, 23, 24) und von Christian Schuffels für die Laurentiustafel (Nr. 2) vorgelegt. Der Aufsatz von Krause enthält die Erstedition fast aller Emporeninschriften; Bartusch und Schuffels kommentieren zugleich die von ihnen bearbeiteten epigraphischen Denkmale. Friedrich de Boor ergänzte die Edition Krauses um einen theologischen Kommentar.249)

Hinweis: Diese Einleitung enthält Abweichungen gegenüber der Druckfassung. Alle Von-Bis-Angaben bei Verweisen auf Katalognummern (z. B. Nr. 7173) wurden aus Referenzierungsgründen zu kommaseparierten Listen aufgelöst.

5. Inschriften und Inschriftenträger

5.1. Inschriften an Grabmälern

Eine kontinuierliche Überlieferung beschrifteter Grabmäler beginnt erst im letzten Viertel des 15. Jh. (Nr. 47, 48), setzt sich nach 1516 (Nr. 99) nur mit einem Grabmal fort (Nr. 130), gewinnt aber ab 1546 (Nr. 148) in kurzer Zeit eine hohe und bis 1650 anhaltende Dichte.250) Für das Stadtgebiet von Halle sind 255 Inschriftenträger mit Inschriften des Totengedenkens überliefert. Davon sind 22 original und 36 kopial überlieferte Epitaphien, 28 original und 18 kopial überlieferte Grabplatten, 7 original und 23 kopial überlieferte Grabsteine, 2 kopial überlieferte Totenfahnen und 2 Totenschilde; einer davon blieb erhalten. 21 originale Inschriftenträger befinden sich auf dem Stadtgottesacker, 15 im Dom und auf dem Domhof, 17 an und in der Laurentiuskirche, 2 in der Moritzkirche, 2 in der Katharinenkirche in Ammendorf, 3 an der Bartholomäuskirche in Giebichenstein, 2 an der Pankratiuskirche in Mötzlich und je ein Grabmal an oder in den Kirchen von Passendorf, Reideburg und Trotha.251) Die für die Georgenkirche und die Barfüßer- oder Schulkirche überlieferten Inschriftenträger gingen bei der Zerstörung der Kirchen im 18. bzw. 19. Jh. vollständig verloren; die Grabmäler in der Ulrichskirche wurden bei tiefgreifenden Instandsetzungen gänzlich beseitigt und zu einem kleinen Teil in das Museum Moritzburg verbracht (Nr. 327, 431). Dort befinden (bzw. befanden) sich auch zwei Grabmäler vom Stadtgottesacker (Nr. 225, 273). Nur in der 1554 vollendeten Marktkirche hat es allem Anschein nach bis auf eine Ausnahme (Nr. 96) nie Grabmäler gegeben.

Die vor Einführung der Reformation in Halle 1541 entstandenen Grabmäler sind Adligen (Nr. 48, 64), Geistlichen (Nr. 50, 54(?), 99, 130) und Angehörigen der bürgerlichen Oberschicht (Nr. 47, 85, 96) gewidmet. Seit der Mitte des 16. Jh. aber werden fast alle Stände durch Grabinschriften repräsentiert: die bürgerliche, insbesondere ratssässige Oberschicht von Halle, Beisitzer des hallischen Schöffenstuhls, Geistliche, Adlige sowie Hofbedienstete adligen und bürgerlichen Standes. Es fehlen – wie üblich – Vertreter der städtischen Unterschicht, aber auch Verstorbene fürstlichen Standes. Für die in der Maria-Magdalenen-Kapelle der Moritzburg beigesetzten Erzbischöfe Johann Albrecht von Brandenburg und Sigismund von Brandenburg sind keine Grabmäler überliefert; die Administratoren Joachim Friedrich von Brandenburg (1567–1598) und Christian Wilhelm von Brandenburg (1608– 1625/28) mußten – soviel bekannt ist – während ihrer Regierungszeit keine Familienangehörigen betrauern.

5.1.1. Die äußere Gestaltung der Grabmäler

Der Bestand an überlieferten Grabmälern entfaltete in der Mitte des 16. Jh. einen großen Formenreichtum, der bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums erhalten blieb und sich in Ansprache und Beschreibung der Grabmäler niederschlägt. Die entsprechende Terminologie ist in den vorliegenden Bänden der Reihe „Die Deutschen Inschriften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“ bereits erläutert worden, so daß ihre Kenntnis vorausgesetzt werden kann. Zur Bestimmung der Grabmalstypen sei nur soviel gesagt, daß eine hochrechteckige Steinplatte mit ganzfigürlicher Darstellung der oder des Verstorbenen nicht selbstverständlich als Grabplatte anzusprechen ist, da sie ursprünglich – in eben dieser Form oder auch durch Architekturelemente oder Ornamentik und weitere Inschriften bereichert – als Wandepitaph gedient haben kann, wie Beispiele aus dem hallischen Grabmalsbestand belegen (Nr. 175, 260, 455, 456). Seit der Mitte des 16. Jh. wurden figürliche Reliefplatten mit umlaufender Inschrift um Schriftfelder bereichert, die im Binnenfeld der Platte (z. B. Nr. 185, 227, 258, 486, 491) angebracht wurden. Diese Inschriften können auf eine aufrechte, einem Wandepitaph vergleichbare Präsentation hindeuten und die typologische Einordnung erschweren, die dann nur noch in Kenntnis der Überlieferungsgeschichte möglich wäre. Wenn aber die Überlieferungsgeschichte translozierter originaler Inschriftenträger nicht bekannt und die äußere Form der kopial überlieferten Inschriftenträger nicht näher beschrieben ist, dann wurden die Inschriftenträger zumeist als Grabmäler bezeichnet. Eine gewisse Unschärfe mußte bei der Typenbestimmung in Kauf genommen werden, so auch bei der Bezeichnung einzelner Grabmäler des Stadtgottesackers als Grabsteine.

Grabmäler mit figürlichen Darstellungen zeigen die Verstorbenen stets in standesgemäßer Kleidung. Die Geistlichen der Alten Kirche tragen – soweit noch erkennbar – die Almutie der Kanoniker und das priesterliche Birett (Nr. 50, 99) bzw. eine Mitra, die den Propst des Neuen Stifts auszeichnet (Nr. 130). Die Geistlichen der lutherischen Kirche wurden mit Talar und Halskrause (Nr. 421, 456) abgebildet. Adlige tragen stets einen Harnisch, so auch Cosmus Quetz, dessen Adelsprädikat in der Inschrift nicht erscheint (Nr. 185). Männer bürgerlicher Herkunft wurden mit Schaube dargestellt (Nr. 175, 248, 373, 455), die wie die übrige Kleidung modischen Veränderungen unterworfen war (Nr. 273). Frauen adliger und bürgerlicher Abstammung sind an ihrer Kleidung nicht zu unterscheiden; sie tragen alle einen fußlangen Mantel und eine Haube mit Rise (Nr. 217, 227, 247, 258).

Einige erhaltene Grabsteine sind anhand ihrer geringeren Größe, der blockweisen Beschriftung und dem gebogenen oder geschwungenen, selten auch ornamental verzierten Abschluß der oberen Schmalseite sicher identifizierbar. Sie tragen in der Regel nur Inschriften, bis auf den Grabstein für Kinder der Familie Türk von 1546, der ein Relief mit dem Jesusknaben und zwei Kleinkindern zeigt (Nr. 148). Allerdings ist von allen original erhaltenen Grabsteinen bei gegenwärtiger Aufstellung stets nur eine Seite zu sehen, so daß weitere bildliche Darstellungen auf den verdeckten Seiten der Grabsteine nicht ausgeschlossen werden können.

Die meisten erhaltenen Epitaphien bestehen aus Holz oder Sandstein; nur drei der erhaltenen sind aus wertvollerem Stein gefertigt (Nr. 327, 411, 431). Die mehrfach bezeugten, mit geschnitztem Ornament oder Schnitzfiguren geschmückten Epitaphien (Nr. 358, 361) sind ebenso wie alle Grabmäler, denen Gemälde eingefügt waren (Nr. 196, 215 (?), 250, 311, 432, 479, 508),252) bis auf eine Ausnahme verloren: Das Epitaph für Hedwig Elisabeth von Rheden von 1619 mit reicher Schnitzerei und fünf Gemälden vertritt heute beide Denkmalsgruppen (Nr. 408).

Das älteste erhaltene Epitaph stammt aus dem Jahr 1559, ist aus Stein gehauen und hat einen eingeschossigen mehrzonigen Aufbau mit seitlichen Pilastern und abschließendem Gebälk, ohne Unter- und Seitenhänge, aber mit einem niedrigen Auszug (Nr. 176). Diese Grundform eines architektonischen Aufbaus erfährt im ersten Drittel des 17. Jh. eine reiche, auch mehrgeschossige Ausgestaltung mit Unterhang und Seitenhängen, wie die Epitaphien für Rudolf von Rauchhaupt von 1604 (Nr. 337) und für Kilian Stisser von 1620 beispielhaft belegen (Nr. 411). Ihre Inschriften stehen am Unterhang und in der Sockelzone des Hauptgeschosses. Andere Epitaphien, die knappen Beschreibungen zufolge mit vergleichbarem Aufwand konzipiert waren, sind größtenteils (Nr. 327, 431) oder gänzlich (Nr. 358, 361, 362, 378) verloren. Eine andere Variante des Typs mit architektonischem Aufbau stellt das Epitaph für Wilhelm Rudolph von Megbach dar (Nr. 332), das an Unterhang und Hauptgeschoß nur Text präsentiert. Es sei hier stellvertretend für eine kleine Gruppe vielgestaltiger Epitaphien erwähnt, die kein Bild welcher Art auch immer, sondern nur Inschriften und zumeist noch Wappen tragen. Bildlose Epitaphien erscheinen wie alle anderen Epitaphformen ab der Mitte des 16. Jh. (Nr. 154, 158) und werden wie diese bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums angefertigt. Ungewöhnlich sind die aus Holz geschaffenen Epitaphien für Christoff de Mortaigne und Heinrich von Schlieben, die beide in der Schlacht bei Leipzig 1642 gefallen sind (Nr. 493, 495). Inmitten der architektonisch gerahmten Grundfläche des Epitaphs befindet sich eine kleine rautenförmige Wappentafel, die ein Sterbevermerk umzieht. Auf den freien Flächen neben den Wappen könnten einst die Degen und Sporen der im Kampf gefallenen Offiziere befestigt gewesen sein. Diese Grabmäler stellen vielleicht eine Sonderform des Totenschilds dar, der mit einem (leider fragmentierten) Beispiel vertreten ist (Nr. 458). Zu den Gedächtnismalen für Christoff de Mortaigne und Alexander von Gleissenthaler gehörten auch beschriftete Totenfahnen (Nr. 464, 493) als typische Elemente der Grabausstattung von Offizieren im 17. Jh.253) Das anspruchsvolle Epitaph für Margareta Krause von 1646, das auf dem Stadtgottesacker erhalten blieb (Nr. 507), gleicht im Aufbau jenen einander ähnlichen Grabplatten, die etwa zur selben Zeit für den Laurentiuskirchhof geschaffen wurden (Nr. 484, 487). Die gesamte Fläche der Platte wird von gerahmten und dekorierten Schriftfeldern bzw. -kartuschen mit umfangreichen Inschriften bedeckt.

Für einige Grabmäler des Stadtgottesackers ist bezeugt, daß sie mit Türen abgedeckt waren. Sollten die Türen an den im Freien stehenden Grabsteinen noch Gemälde geschützt haben (Nr. 439, 479, 508), so werden sie jedoch für die in den Bogenkammern befindlichen Grabmäler reiner Schmuck gewesen sein (Nr. 273, 466). Die Türblätter trugen Inschriften unterschiedlichen Umfangs; am Grabstein für Augustin Rosch und Balthasar Schicketantz aber waren sämtliche Inschriften auf ihnen angebracht (Nr. 508). Auch an diesen Beispielen ist festzustellen, was für alle Grabmäler gilt, daß die äußere Gestaltung nur insofern Einfluß auf [Druckseite XL] die Gestaltung der Inschriften hatte, als sie die Größe des Schriftfeldes und die Art der Schriftausführung vorgaben. Grabmalstypen sind nicht an Textsorten gebunden, so wie umgekehrt die Textsorten an sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Unterscheidung der Grabmalstypen bieten.

Trotz der erheblichen qualitativen und stilistischen Differenzen, die die figürlichen Grabmäler des Bearbeitungszeitraums aufweisen, ließen sich bislang nur einige kleine Werkgruppen anonymer Bildhauer voneinander abgrenzen. Der Schöpfer des Epitaphs für Wolfgang und Felicitas von Selmnitz von 1559 (Nr. 176) hat, wie an seinem Steinmetzzeichen ersichtlich ist (Anhang 2, Nr. 15), in den 1560er Jahren auch an den Bögen der Nordseite des Stadtgottesackers gearbeitet. Die Grabmäler für Georg und Otto von Bose in Ammendorf mit ganzfigürlichen Darstellungen der Verstorbenen sind ausweislich der Steinmetzzeichen (Anhang 2, Nr. 16) 1570/75 von ein und demselben Bildhauer geschaffen worden (Nr. 206, 209). Drei Grabmäler desselben Typs aus den 1580er Jahren können trotz geringfügiger Abweichungen in den Buchstabenformen wahrscheinlich auch einem Bildhauer zugewiesen werden (Nr. 247, 248, 258). In den vierziger Jahren des 17. Jh. hatte ein auf dem Neumarkt tätiger Bildhauer die einander gleichenden Grabplatten für Maria Lamperswald und Maria Schüler geschaffen (Nr. 484, 487). Ob die Initialen MECWF und MEFCW an zwei verlorenen Grabmälern von 1636 bzw. 1639 (Nr. 471, 481) Künstlersignaturen waren, ist ungeklärt. Drei der erhaltenen Epitaphien lassen sich den namhaften Bildhauerwerkstätten von Valentin Silbermann und Franz Julius Döteber in Leipzig (Nr. 327, 431) und Christoph Dehne in Magdeburg (Nr. 411) zuweisen.

[Druckseite XXXIX]

5.1.2. Inhalt, Form und Sprache der Inschriften unter Berücksichtigung der Inschriften an den Bogenkammern des Stadtgottesackers254)

Vorreformatorische Grabinschriften bestehen nur aus lateinischen oder deutschen Sterbevemerken und Fürbitten. Das vor der Reformation übliche Formular wurde bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums weiter verwendet. Die Fürbitte der/dem Gott gnade verliert aber ihre eigentliche Bedeutung, weil eine Heilsvermittlung durch das Gebet und die Anrufung Gottes, Christi und der Heiligen von den Reformatoren als theologisch unbegründet verworfen wurde. Die Formel wird dennoch als Segenswunsch bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums tradiert. Seit der Mitte des 16. Jh. treten biographische Angaben hinzu, die die Nennung der Eltern, die Anzahl der Eheschließungen, die Ehe und die Lebensdauer, die Todesumstände, die Anzahl der lebenden und verstorbenen Kinder und die Aufzählung der Ämter und Würden der Männer umfassen können. Die Aufzählung der Ämter hochrangiger Würdenträger führt im ersten Viertel des 17. Jh. mitunter dazu, daß deren Laufbahn – in lateinischer Sprache – ausführlicher dargestellt wurde (Nr. 327, 332, 352, 411, 414). Mit vergleichbarer Ausführlichkeit hat man erst wieder in der Mitte des 17. Jh. die hochverdienten und berühmten Gelehrten Johannes Olearius (Nr. 421) und Christian Gueinzius (Nr. 523) gewürdigt.

Stand, Ämter und Titel, aber auch eine Vielzahl von Epitheta differenzieren die soziale Stellung der Verstorbenen. Fürsten galten als illustrissimus255) und reverendissimus,256) clementissimus und magnanimus. Ihre Kanzler waren celebris oder celeberrimus und magnificus257) und selbst an Treue nicht zu übertreffen (fidelissimus). Niedere Adlige waren natürlich edel oder nobilis, auch nobilissimus, und gestreng. Das Epitheton edel wurde in den 1630er Jahren durch wohledel abgelöst. Eines der ältesten adligen Standesattribute, ehrenfest, wurde jedoch schon in den 1560er Jahren vom Bürgertum aufgegriffen (Nr. 184, A1/15, A1/18, A1/23) und kehrte erst 1635 in der Schwundform fest als standesgebundenes Epitheton in adlige Grabinschriften zurück (Nr. 458). Berufssoldaten, i. d. R. adliger Herkunft, galten als mannhaft und wohlbestallt, Geistliche als ehrwürdig und wohlehrwürdig, als reverendus oder gar reverendissimus (Nr. 418), venerabilis und venerandus (Nr. 390). Clarus und clarissimus waren ausschließlich Professoren und Doktoren oder Männer, wie der Poeta coronatus und Magister Johannes Puchbach (Nr. 352) und Moritz Barth, ein specimen litterarum (Nr. 381), und andere, denen man nachrühmte, gelehrt gewesen zu sein, wie der prudentissimus vir Leonhard Zeise (Nr. 254). Die Epitheta clarus und clarissimus gehören allerdings in den Kontext lateinischer Grabinschriften, denn ein deutsches Synonym gibt es nicht, obwohl es an hochgelehrten Bürgern nicht fehlte. In deutschen Inschriften war das Epitheton hochgelehrt den Doktoren vorbehalten, bis es seit [Druckseite XLI] Anfang des 17. Jh. auch von Bürgern mit geringeren akademischen Titeln in Anspruch genommen wurde (Nr. 353, 417). Das Attribut achtbar wurde bis 1590 ebenfalls nur promovierten Akademikern zugedacht, die zugleich Ratsverwandte oder Hofbeamte waren, wie die Inschriften Nr. 202, 236, 242, 286, A1/9, A1/30, A1/35 belegen. Danach scheint das Epitheton aber allgemein zur Ehrung städtischer und höfischer Funktionsträger und Pfarrer gebraucht worden zu sein (Nr. A1/6, 287). Auf seinem Grabmal wird der 1621 gestorbene Rechtsgelehrte (Iuris consultus) und fürstliche Rat Daniel Schneider achtbar und hochgelehrt genannt (Nr. 417). Ratsverwandte wurden als wohlweise gewürdigt; Bürger im allgemeinen waren wohlgeachtet, ehrbar und seit den 1560er Jahren auch ehrenfest (Nr. A1/15, A1/18). Der ehemalige kursächsische Amtmann Kilian Schmid bezeichnete sich 1562 als fest (Nr. 184, A1/23). Frauen galten, ob ehrbar oder edel, stets als tugendsam oder gar als ehrenvieltugendsam oder vielehrentugendsam u. ä.

Seit der Mitte des 16. Jh. ist es allgemein üblich, auf Grabmälern deutsche und lateinische Bibelzitate anzubringen. Sie werden gelegentlich durch Bibeldichtungen Luthers ergänzt oder ersetzt (Nr. 232, 405, 509). Deutsche Reimverse sind seit 1560 (Nr. 177), lateinische Verse seit 1566 belegbar (Nr. 189). Im letzten Viertel des 16. Jh. erscheinen Grabinschriften mit mehreren elegischen Distichen auf Latein, deren Zahl sich von 5, 6 oder 7 auf 23 (Nr. 215) oder gar 32 (Nr. 238) steigert258). Die Neigung, mit umfangreichen lateinischen Versinschriften zu prunken, verliert sich im frühen 17. Jh. wieder (zuletzt Nr. 342, 426), obwohl elegische Distichen ihren Platz in Grabinschriften behaupten. Ein späthumanistischer Bildungsanspruch äußert sich auch in gelehrten Anspielungen auf die antike Geschichte (Nr. 215) und Mythologie (Nr. 421). Ein Beispiel klassischer Bildung und Sprachkenntnis gibt der Verfasser der lateinischen Grabinschriften für Magdalena und Lorenz Oehm (Nr. 207, 275), der zwei vergleichsweise umfangreiche Versinschriften schuf und die Todestage mythologisch umschrieb. Daß nur eine Grabinschrift des 16. Jh. einen antiken Autor zitiert (Nr. 154), ist wahrscheinlich dem Zufall der Überlieferung geschuldet, denn an den aus der gleichen Zeit stammenden Bogenkammern des Stadtgottesackers finden sich weitere Zitate antiker Literatur. Inschriften des Totengedenkens aus dem 17. Jh. zitieren Terenz und Ovid (Nr. 466, 480), paraphrasieren Plautus (Nr. 355) und Vergil (Nr. 389) und kennen außer dem Werk des lateinischen Kirchenvaters Augustinus (Nr. 474) die Schriften des griechischen frühchristlichen Theologen Theodoret von Cyrus – auf Latein (Nr. 386). Die Textkenntnis beruhte vermutlich weniger auf intensiver Lektüre der antiken und frühchristlichen Autoren, als auf Zitatsammlungen, wie sie z. B. durch Erbauungsbücher Verbreitung fanden. Man griff auch auf Gebetbücher (Nr. 251, 489, 515) und im 17. Jh. auf Liederbücher (Nr. 356, 369, 394, 428, 452, 474, 484, 489, 500) zurück, bat gelehrte Zeitgenossen um Verse (Nr. 421) oder schuf selber welche (Nr. 304).

Ein vergleichbares Spektrum an Zitaten und Textformen weisen die in der zweiten Hälfte des 16. Jh. entstandenen Inschriften an den Bogenkammern des Stadtgottesackers auf (Anhang 1). Auch sie sind Inschriften des Totengedenkens, wie die Inschriften über den Bögen selbst immer wieder zum Ausdruck bringen. Sie sind sowohl dem Gedenken einzelner Personen (Nr. A1/12C, A1/16C, A1/27C, A1/29C, A1/30C) als auch dem Gedenken aller verstorbenen Angehörigen einer Familie gewidmet, ohne daß diese namentlich genannt werden. Das wird an den Bögen typischerweise durch Formeln wie ZVM GEDÄCHTNIS SEINES GESCHLECHTS (Nr. A1/13C) oder ZV EHREN SEINER FREVNDSCHAFT (Nr. A1/16C) ausgedrückt. Dem gleichen Zweck dienen Epitaphien, die in den Bogenkammern errichtet und nicht einer einzelnen Person, sondern dem Gedächtnis ganzer Familien gewidmet wurden (Nr. 196, 318, 404). Biographische Angaben, die über einen Sterbevermerk hinausgehen, finden sich bis auf eine Ausnahme (Nr. A1/22A) an den Bogenkammern nicht. Die Inschriften an den Friesen über den Bögen enthalten deutsche und lateinische Bibelzitate, Luthers Bibeldichtungen, andere deutsche Reimdichtungen, Zitate nach Ovid (Nr. A1/19AA) und Prudentius (Nr. A1/55AB) und zeitgenössische lateinische Epigramme des Johannes Stigel (Nr. A1/19AA, A1/53AB), Philipp Melanchthon (Nr. A1/29AA, A1/74AB) und Nicolaus Reusner (Nr. A1/75A). Im letzten Viertel des 16. Jh. macht sich eine Betonung klassischer Bildung und Latinität bemerkbar; im 17. Jh. nahmen Umfang und Vielfalt der Textformen und Zitate deutlich zu, sofern sie nur irgendeinen Bezug zu Sterben, Rechtfertigung und Seligwerdung erkennen ließen.

5.1.3. Eschatologische Aspekte der Inschriften

Seit Einführung der Reformation 1541 bekannte sich ein ständig wachsender Teil der Einwohner von Halle zur lutherischen Kirche. Die theologischen Grundlagen des neuen Bekenntnisses sind auch als Grundlagen der nachreformatorischen Grabinschriften vorauszusetzen. Zahlreiche Inschriften drücken [Druckseite XLII] die Gewißheit der göttlichen Rechtfertigung und Seligmachung durch Jesu Christi Opfertod aus. Die Gewißheit schwingt schon im Modus des verbalen Indikativs mit, hat aber auch eine theologische Begründung: Sie ruht bis an [den] Jüngsten Tag, alsdann Sie GOtt wiederum auferwecken und in die ewige Herrlichkeit einführen wird, welche uns CHristus JEsus erworben hat mit seinem bitteren Leiden und Sterben am Stamm des Kreuzes, die ganze Christenheit erlöst vom ewigen Tode, Teufel und Hölle (Nr. 187). Die Begründung schuf Luther durch seine christozentrische Theologie, die nach dem Prinzip „scriptura suis ipsius interpres“ eine textimmanente, allein auf Christi Heilswirken ausgerichtete Auslegung der gesamten Bibel wagte. Komplementäre Bibelstellen aus Altem und Neuem Testament werden mehrfach für Grabinschriften, wie z. B. für das Epitaph für Magdalena Vetter zusammengestellt: Convertere ad me qvoniam redemite (Is 45,22). Ecce agnus DEI qvi tollit peccata mundi (Io 1,29). [Salvus eris] corde creditur ad iustitiam (Rm 10,9–10). Eine Deutung dieser Bibelstellen im Sinne der lutherischen Soteriologie ist evident, da auf dem Epitaph der Reformator selbst neben dem Kreuz Christi abgebildet war (Nr. 194). Die Dialektik von alttestamentlicher Verheißung und neutestamentlicher Erfüllung liegt auch der Textauswahl auf dem Epitaph der Familie Müller zugrunde (Nr. 311), die mit einer vielzitierten Stelle aus dem Buch Hiob (Hi 19,25) einsetzt (Ich weiß daß mein Erlöser lebt, und er wird mich hernach aus der Erden auferwecken.) und mit Zitaten aus dem Johannesevangelium fortfährt, die Christus als Erlöser (Jh 3,16) und sein Heilswirken als Versprechen der Rechtfertigung und Auferstehung aller (Jh 11,25) bezeugen. Das letzte Bibelzitat dieses Epitaphs versichert, daß diejenigen, die Jesu Wort glauben, den Tod überwunden haben (Jh 5,24). Es weist noch einmal auf die zentrale Bedeutung des individuellen Glaubens für die Heiligung hin, die durch die häufige Zitierung von Jh 11,25 immer wieder in Erinnerung gerufen wird: Ich bin die Auferstehung und das Leben, wer an mich glaubt, der wird leben, ob er gleich stürbe (Nr. 175).259) Eine Auswertung von Leichenpredigten ergab, daß der Glaube des Sterbenden als die entscheidende Bedingung für die Rechtfertigung angesehen wurde,260) wie es der lutherischen Theologie von der Rechtfertigung „sola fide“ entsprach. Aus tiefer Einsicht in das Heilswirken Jesu Christi hat der Wittenberger Theologe Martin Heinrich seinem Schwiegervater die Verse gewidmet: Felices qvibus in Christo spes una salutis, in Christi claudunt qvi sua fata fide (Nr. 238). Ein einziges Mal nur wird die Rechtfertigungshoffnung „sola fide“ explizit ausgedrückt. Drei Verse auf dem Epitaph der Familie Holzwirth lauten: Includit Christum pectore sola fides. Illius effusus cruor e nece liberat orbem. Eqve hac ad coelum nos revocabit humo (Nr. 196).

Die mehrfach inschriftlich erwähnten Heiligen (beati, sancti) sind die Gerechtfertigten, die im und durch den Glauben das Opfer Jesu Christi für die Menschen angenommen haben. Sie haben sich in dieser Welt durch ihre Glaubensfestigkeit hervor. Diese Heiligen sterben zwar wie alle anderen Menschen, werden aber gewiß ihrer Sünden entledigt werden und des ewigen Lebens teilhaftig sein.261) Auf ihr glaubensstärkendes Vorbild nimmt die Inschrift auf dem Epitaph für Balthasar Brunner Bezug, in der es heißt: fidemqve auxilio Sanctorum constanter servatam (Nr. 362). Der Verstorbene selbst muß als Gerechtfertigter gelten, wenn von ihm gesagt wird, daß er expectat resurrectionem et omnium beatorum communionem (Nr. 395) oder daß inter sanctos fulgere videbimus illum (Nr. 238). Die letzten, dem Verstorbenen zugedachten Worte auf dem Epitaph für Johann David Wogau setzen voraus, daß auch seine Angehörigen die göttliche Rechtfertigung erlangt haben: cum adiacentibus suis cunctisqve beatis resurrectionem expectans (Nr. 476).

Der Glaube oder eher noch die Glaubensfestigkeit spielt in der lutherischen Ars moriendi eine entscheidende Rolle. Die Sterbekunst des Luthertums ist aus der mittelalterlichen Tradition erwachsen, aber im Sinne der lutherischen Soteriologie umgeformt worden, ohne traditionelle Elemente gänzlich aufzugeben.262) Sie gebietet, daß sich der Mensch den stets drohenden Tod vor Augen halten soll, um frühzeitig auf die Anfechtung des Glaubens im Todeskampf vorbereitet zu sein. Dazu ermahnt das Memento mori:263) De coetero vale, et Memento Mari (Nr. 471); Vive bene et qvovis tempore disce mori (Nr. 395). Disce mori ist eine der geläufigen Formeln des Memento mori (vgl. Nr. A1/74), das aber auch die Form eines Bibelzitats, wie z. B. Ps 90,12 (Nr. 159) und Sir 38,23 (Nr. 515), einer Devise (Nr. 416, 466), eines Sprichworts oder Kirchenlieds (Nr. 474) oder einer Spruchdichtung (Nr. 479, 509) haben kann.

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Ihre eschatologische Dimension offenbart die Ars moriendi im Sterbevorgang, dessen Umstände immer wieder formelhaft in den Inschriften angesprochen werden. Sie sind durch den Sterbenden selbst und die Sterbebegleiter (Geistliche, Verwandte) so zu gestalten, daß es ein „gutes Sterben“ wird und der Sterbende jenen „guten Tod“ findet, der es ihm ermöglicht, Rechtfertigung und Seligkeit zu erlangen.264) Ein Gebet benennt diesen Zusammenhang: GOtt helfe, daß wir hie wohl lernen sterben und dort ewig leben mögen, Amen! (Nr. 404). Andere Inschriften schildern die näheren Umstände des Sterbens, auf die es ankommt: Der Tote ist inter preces interque suorum complexus mortuus, animam suam Christo redemptori fideliter commendavit (Nr. 254); tradit ovans animam vota ferenda DEO (Nr. 275). Hatte sich der Sterbende schließlich in wahrer Anrufung und Erkenntnis JEsu Christi seinem Schicksal ergeben, dann ist er sanft und seliglich entschlafen (Nr. 353). Die Junktur bedeutet, daß der Tote unter den von der Sterbekunst angestrebten günstigen Umständen gestorben und gerechtfertigt worden ist. Das sanfte Sterben bedeutet ein ruhiges Sterben ohne Todesfurcht;265) es ist duldsam und hadert nicht mit dem von Gott gegebenen Schicksal266) und zweifelt nicht an der von Christus erwirkten Rechtfertigung. Das selige Sterben gibt Gewißheit, daß der Verstorbene des ewigen Lebens teilhaftig ist,267) wie der Verfasser einer Inschrift weiß: Wer selig stirbt, der schläft fein sanft, frei von Not. Er wird bald wachen auf, wenn ihn wird rufen GOtt (Nr. 518).

Das Bekenntnis zu Jesus Christus (auch Symbolum oder Zeugnis) oder die Erkenntnis des Erlösers Jesus Christus ist eine der letzten, alles entscheidenden Äußerungen, die dem Sterbenden abverlangt wird.268) Es bedeutet, den seligmachenden Glauben kundzutun, und wurde deshalb mehrfach auf Grabmälern und häufig an den Bogenkammern des Stadtgottesackers (Anhang 1) angebracht. Über seinen Sohn schrieb der Pfarrer Matthäus Fischer (Nr. 215): Proximus hic morti tam laeta mente valebat, ut posset nemo dicere, mortis erit. Cur metuam mortem? dixit, mors mortis imago est. Non moriar, vivam sangvine, Christe, tuo. Vulneribus sanctis Christi me, credo, redemptum. Ah Jesu! ah Jesu! hac voce anima ipsa fugit. Das Glaubensbekenntnis mußte nicht in wörtlicher Rede niedergeschrieben werden, sondern konnte auch die Form eines Bibelzitats (Nr. 339), einer Bibelparaphrase (Nr. 431) oder einer Devise (Nr. 454) haben. Wesentlich ist, daß der Glaube an Jesus Christus, dessen Opfer die Auferstehung aller Toten verheißt, bzw. der Glaube an die eigene Auferstehung kundgetan wird, wie es der kurze Abschnitt aus dem Symbolum Nicaeno-Constantinopolitanum ausspricht, den der Pfarrer Christian Weber auf dem Grabstein seines Vaters anbringen ließ (Nr. 461). Die unpersönlich gehaltenen Bekenntnisse an den Bogenkammern des Stadtgottesackers setzen offensichtlich voraus, daß alle derzeit und zukünftig in den Bogenkammern Bestatteten glaubensfest gestorben sind (Anhang 1).

Der Tod wurde nur als vorläufiger Zustand begriffen, was das bevorzugte Synonym für Sterben entschlafen ausdrücken soll.269) Dementsprechend heißt es in den Inschriften: Mein Tod [ist] nur ein Schlaf (Nr. 518), oder nach Ps 4,9: Ich liege hier und schlafe (Nr. 404, 430). Im Tod ruht der Gestorbene nur; sein Grab wird metaphorisch als Ruhebett u. ä. (Nr. 177, 423, 518) oder Schlafkämmerlein bezeichnet (Nr. 479). Da mit dem Tod über Rechtfertigung und Seligkeit entschieden ist, befindet sich die Seele (oder der Geist) des selig Verstorbenen bereits bei Gott, während der Leib noch im Dieseits verharrt: Libera mens curis terrenis omnibus expers, conspectu fruitur liberiore DEI (Nr. 200); anima ad tranqvillitatem beatam et sanctissimum Divinitatis adspectum praemissa, corpore magnum Domini diem ac resurrectionem ad gloriam sub hoc Saxo expectat (Nr. 375); in seinen Schoß die Seele nahm der Leib allhier zur Ruhe kam, wartet bis GOtt an seinen Tag, beide einigen wird ohne alle Klag (Nr. 407); derer Leib allhier ruht, der Geist aber ist bei GOtt (Nr. 466). Dieses Bei-Gott-sein der Seele ist nach Luther ein zeitenthobener Zwischen- oder Übergangszustand, in den die Seele des durch den Glauben Gerechtfertigten bei Eintritt des Todes eintritt, um bei Anbruch des Jüngsten Gerichts wieder „geweckt“, mit dem auferstandenen Leib vereinigt und in vollkommener Seligkeit aufgenommen zu werden.270) Allem Anschein nach nivellieren einige Grabinschriften jedoch, was Luther in seiner Darstellung vom Tod als Übergang noch differenziert hat. Der volkstümliche Glaube läßt der Verstorbenen Seelen schon jetzt die Seligkeit vor dem Antlitz Gottes genießen, die eigentlich erst nach der Auferstehung erfahrbar sein soll: Da werd ich GOtt anschauen von hellem Angesicht, lieblich mit meinen Augen das ewige wahre Licht (Nr. 452).

Die Vorstellung, daß die Seligkeit mit der Anschauung (adspectus, conspectus) Gottes einhergehe oder vor dem Antlitz Gottes eintrete, stützt sich auf Bibelstellen wie Hi 19,26 („[Ich] werde in meinem Fleisch [Druckseite XLIV] Gott sehen.“) und Ps 17,15: Ich will schauen dein Angesicht in Gerechtigkeit, ich will satt werden, wenn ich erwache nach deinem Bilde (Nr. 318). Die bekannte Hiobstelle nach der Übersetzung Luthers (Hi 19,25– 26) wurde sicherlich als exemplarische Beschreibung von Auferstehung und Seligwerdung verstanden und deswegen so häufig in Inschriften des Totengedenkens zitiert. Der Kranz oder die Krone der Gerechtigkeit sind der Bibel entlehnte, häufig gebrauchte Metaphern (2 Ti 4,8; Jak 1,12) für die Rechtfertigung und das Ewige Leben,271) die den wahrhaft Gläubigen zuteil werden: Sie ist von dieser bösen Welt weggerafft, ihr Leib ruht hier sanft, ihre Seele erwartet der majestätischen Zukunft JEsu CHristi, da sie die Krone der Gerechtigkeit mit allen Gläubigen empfangen wird (Nr. 368).

Die Inschriften des Totengedenkens sind selten explizit konfessionell: Das Bekenntnis zum alten Glauben auf dem Epitaph für den letzten Sproß der Familie von Ammendorf 1550 (Nr. 154) und eine Abbildung Luthers auf dem Epitaph für Magdalena Vetter von 1569 (Nr. 194) sind Ausnahmen.

5.2. Inschriften an und in Bauwerken

Die häufigste, an Bauwerken angebrachte Textsorte ist die auf ein konkretes Bauvorhaben bezogene Bauinschrift. Die hallischen Bauinschriften sind zumeist, soweit überliefert, auf einer schmucklosen Steintafel oder einem schlichten Steinquader eingehauen oder erhaben ausgeführt. Manchen Inschriften wurde das Wappen der Bauherren hinzugefügt (Nr. 34, 37, 53), das aber zusammen mit der Bauinschrift selten eine so aufwendige Ausschmückung erfuhr wie am Kornhaus der Burg Giebichenstein 1473 (Nr. 46) und an der Neumühle 1582 (Nr. 229). Von 29 Bauinschriften aus dem gesamten Bearbeitungszeitraum sind allein 19 in dem Jahrhundert zwischen 1401 (Nr. 18) und 1509 (Nr. 90) entstanden; ihre in der zweiten Hälfte des 15. Jh. erheblich dichtere Überlieferung zeigt ein Baugeschehen großen Umfangs auf. Die Bauinschriften finden sich an den Kirchen und Klöstern, der Stadtbefestigung und an einem Bürgerhaus (Nr. 45) von Halle sowie am Neuwerkstift (Nr. 53) und an der Burg Giebichenstein (Nr. 46). Die bis 1509 entstandenen Inschriften beziehen sich auf die Gründung (Nr. 90) oder die Grundsteinlegung (Nr. 13, 14, 45) eines Bauwerks oder halten den Baubeginn fest und verwenden dafür fast ausschließlich den Terminus inceptus. Fast ebenso viele Bauinschriften vermerken den Bauabschluß, gebrauchen dafür aber unterschiedliche Begriffe wie completus, consummatus, finitus, perfectus und terminatus. Sie sind wie etwa die Hälfte der jüngeren Bauinschriften (Nr. 229, 246, 261, 374) in Latein geschrieben; nur zwei der vorreformatorischen Inschriften sind in lateinischen Hexametern verfaßt (Nr. 13, 90). Die nachreformatorischen Bauinschriften gebrauchen andere Verben; sie sagen erectus (Nr. 374), exstructus (Nr. 229, 246) und renovatus (Nr. 246, 261) oder auf Deutsch: erbauen (Nr. 116, 406) oder bauen (Nr. 132) und vollenden (Nr. 152). Die deutsche Sprache wurde in Halle für vier zwischen 1525 und 1554 entstandene Bauinschriften (Nr. 38B, 116, 132, 152MA) und eine aus dem Jahr 1618 (Nr. 406) verwendet.272) Daneben gibt es Bauinschriften, die den Fortgang der Bauarbeiten anzeigen, indem sie an die Setzung eines Steines oder des Quaders, auf dem die Inschrift steht, erinnern: locatus est lapis iste (Nr. 22B, 42A), fundatus hic lapis est (Nr. 44). Die Bauinschrift eines Bürgerhauses, in der der Bauherr in deutschen Reimversen seine Baukosten beklagt (Nr. 288), fällt gänzlich aus dem hier skizzierten Rahmen.

Die Verwendung der deutschen und der lateinischen Sprache in neuzeitlichen Bauinschriften entspricht der gleichzeitigen Verwendung beider Sprachen in allen anderen Inschriften, die an Bauwerken angebracht sind. Hausinschriften, die nicht auf das Baugeschehen Bezug nehmen, setzen in Halle 1516 ein (Nr. 101) und lassen sich in zwei große Gruppen teilen. Die eine Gruppe verkündet den Hausnamen (Nr. 101) und ist zumeist mit einer Abbildung des Hauszeichens verbunden (Nr. 110, 150, 277, 347, 400); die andere enthält fromme Sinnsprüche (Nr. 140, 193, 264, 347, 360) sowie Bibel- (Nr. 294) und Kirchenväterzitate (Nr. 321). Außerdem haben fast alle Hausinschriften eine Jahresangabe oder Jahreszahl, wenn sie nicht nur aus einer Jahreszahl – manchmal mit Initialen (Nr. 281, 344) – bestehen. Eine Ausnahme in jeder Hinsicht ist das allegorische Bild-Text-Programm von einem Haus in der Leipziger Straße, das im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde (Nr. 314). Es umfaßte mehrere lateinische Inschriften sowie Rundplastiken und Reliefs, die am Portal und an den angrenzenden Teilen der Fassade verteilt waren. Die Zweisprachigkeit und die Vielfalt der Textsorten nachreformatorischer bürgerlicher Hausinschriften haben eine Analogie in den bürgerlichen Grabinschriften, auch wenn sich in Hausinschriften viel seltener humanistisches Bildungsgut manifestiert (Nr. 314, 321).

Die Ausführung der Hausinschriften ist sehr unterschiedlich. Viele sind auf Steintafeln oder Quadern ausgearbeitet (Nr. 101, 110, 321, 347, 400), die über den Portalen angebracht sein können (Nr. 140, [Druckseite XLV] 150). Andere sind in Steinportale eingehauen (Nr. 264) oder im Auszug derselben angebracht (Nr. 277, 294). Bei Fachwerkbauten wurden die Hausinschriften entweder in das hölzerne Portal (Nr. 193, 263, 281) oder in das Gebälk des Hauses (Nr. 288, 360) geschnitzt bzw. eingehauen.

Eine weitere Gruppe von Inschriften befindet sich im Inneren der Bauwerke und ist i. d. R. als Malerei auf Putz oder auf Wand- und Deckenverkleidungen (Nr. 440, 525) ausgeführt. Die ältesten dieser Inschriften sind nur als Fragmente überliefert. Es handelt sich wahrscheinlich um Wappen- bzw. Bildbeischriften oder Tituli in profanen (Nr. 43) und klösterlichen Räumen (Nr. 123, 141) sowie Reste profaner Raumdekorationen, deren ursprünglicher Umfang nicht mehr ermittelt werden kann (Nr. 180, 198). Eine umfaßt zumindest ein lateinisches Bibelzitat. Nachreformatorische Inschriften befinden (bzw. befanden) sich in Bürgerhäusern und öffentlichen Gebäuden (Talhaus, Marienbibliothek, Stadtgymnasium) und nahmen zumeist auf Wandbilder oder wandfeste Bildwerke Bezug (Nr. 291, 320, 440, 512, 525). Die Inschriften in der Marienbibliothek (Nr. 377) und im Stadtgymnasium (Nr. 512) würdigten Stifter und forderten die Leser auf, gleichfalls zu spenden. Soweit das heute ersichtlich ist, waren diese Inschriften als einzige in elegischen Distichen verfaßt. Hervorhebenswert ist die Dominanz der lateinischen Sprache in der zur Raumdekoration gehörenden Gruppe von Inschriften.

5.3. Inschriften auf Ausstattungsstücken

5.3.1. Inschriften auf kirchlichen Ausstattungsstücken vor Einführung der Reformation

Zu den Prinzipalstücken einer Pfarrkirche gehört das Taufbecken, wie es für Halle, Neumarkt, Glaucha und zwei eingemeindete Dörfer überliefert ist (Nr. 1, 27, 28, 49, 68, 108). Die Taufbecken aus den Kirchen am Neumarkt und in Büschdorf und Trotha sind aus Stein gefertigt, die übrigen aus Bronze gegossen. Das stark verwitterte und beschädigte Trothaer Stück trägt die Namen der Heiligen, die an der Außenseite der Wandung als Relief ausgearbeitet sind (Nr. 1). Die Bronzetaufbecken in Halle umziehen Gießervermerke, aus denen hervorgeht, daß die sehr ähnlich gestalteten Becken für die Markt- und die Ulrichskirche von Ludolf von Braunschweig und seinem Sohn Hinrich 1430 gegossen wurden (Nr. 27, 28).273) Auch an ihren Wandungen sind Heilige abgebildet. Das Taufbecken in der Laurentiuskirche am Neumarkt ziert ein Relief des Kirchenpatrons (Nr. 49). Über die Gestaltung des Taufbeckens, das sich bis zum Brand 1740 in der Georgenkirche zu Glaucha befand, ist nichts überliefert. Der Gießer Johannes von Lobeda soll eine Anrufung in deutschen Reimversen auf dem Kessel angebracht haben (Nr. 68). Die Taufbecken vom Neumarkt und aus Büschdorf tragen nur Jahreszahlen (Nr. 49, 108).

In allen drei Pfarrkirchen Halles haben sich die großformatigen und künstlerisch anspruchsvollen spätgotischen Retabel der Hauptaltäre erhalten; der Altaraufsatz aus der Ulrichskirche ist derzeit allerdings in der Wallonerkirche in Magdeburg aufgestellt. Trotz erheblicher Unterschiede in der Ausführung sind ihre Heiligenprogramme untereinander sowie mit anderen Ausstattungsstücken der hallischen Kirchen vergleichbar. Zwei der drei Altaraufsätze haben hölzerne Schreine; der in der Moritzkirche enthält wiederverwendete Schnitzfiguren (Nr. 93). Das Retabel in der Marktkirche hat eine bemalte Mitteltafel (Nr. 127). Die Aufsätze aus Markt- und Ulrichskirche und das 1984 verbrannte Altarretabel der Laurentiuskirche am Neumarkt (Nr. 70) zeigen mariologische Bildprogramme. Die Malerei des Retabels vom Neumarkt wies zudem stilistische Ähnlichkeiten mit dem etwa gleichzeitig entstandenen, 1488 vollendeten Aufsatz der Ulrichskirche auf (Nr. 60). Die aufgemalten Inschriften haben einen geringen Umfang: Auf den drei letztgenannten Altaraufsätzen wurde die Verkündigung Mariae nach Lc 1,28 zitiert, auf dem Retabel der Ulrichskirche außerdem die Worte Simeons nach Lc 2,29. Die Heiligenzyklen auf den Retabelflügeln haben unterschiedliche Entsprechungen. Die Abbildung der hl. Kirchenväter Ambrosius, Augustinus, Hieronymus und Gregor auf den Außenseiten des äußeren Flügelpaares und die Gegenüberstellung heiliger Jungfrauen mit Märtyrern der Thebäischen Legion bzw. ritterlichen Heiligen auf den Innenseiten des inneren Flügelpaares findet sich sowohl auf dem Aufsatz aus der Ulrichskirche wie auch auf dem Retabel der Moritzkirche. Sie geben zweifellos einen Hinweis auf den hallischen Festkalender, der allerdings noch nicht näher untersucht ist. Leider sind die Inschriften in den Heiligennimben am Retabel in der Moritzkirche bis auf eine gänzlich verblaßt, so daß ein unmittelbarer Vergleich erschwert ist. Überhaupt ist die Ikonographie des Moritzretabels in Teilen ungeklärt, denn in den Kammern des auffallend tiefen und verschließbaren Mittelschreins stehen heute spätgotische Schnitzplastiken (eine mit inschriftlicher Bitte um Fürbitte), die nicht zur ursprünglichen skulpturalen Ausstattung des Aufsatzes gehören (Nr. 93). Der namentlich bezeichnete Heiligenzyklus auf den Flügeln des Altaraufsatzes in der Marktkirche wiederum hat offenkundige Parallelen in den Altarpatrozinien der Kirche des Neuen Stifts (Dom), aber [Druckseite XLVI] auch in den Altarpatrozinien der Pfarrkirchen St. Gertruden und St. Marien, die der von 1530 bis 1554 errichteten Marktkirche vorausgingen. Der ursprüngliche Bestimmungsort des 1529 vollendeten Retabels ist deshalb umstritten (Nr. 127). Zu der kleinen Gruppe von Marienretabeln gesellt sich noch das Retabel in der Elisabethkirche zu Beesen, das laut Inschrift an der Predella 1522 gefertigt wurde (Nr. 113). Auf der Rückseite der übermalten Flügel konnte ein kleines Stück einer gemalten Inschrift, vermutlich der Engelsgruß nach Lc 1,28, freigelegt werden.274)

Als Schöpfer der Retabelmalerei aus der Ulrichskirche gilt ein Künstler fränkischer Prägung (Nr. 60), der vielleicht auch das Andachtsbild in der Marktkirche geschaffen hat (Nr. 67). Den Altaraufsatz in der Marktkirche fertigte ein Maler der Cranach-Werkstatt, wahrscheinlich der in Halle nachweisbare Simon Franck (Nr. 127). Ein kleiner, 1507 gemalter Altaraufsatz aus der Maria-Magdalenen-Kapelle der Moritzburg und ein einzelnes Tafelbild in der Wenzelskirche zu Lettin von 1545 tragen Künstlermonogramme. Das Lettiner Monogramm ist noch nicht aufgelöst (Nr. 146), das andere gehört keinem geringeren als Hans Baldung Grien (Nr. 89). Der Bildschnitzer des Beesener Retabels ist wahrscheinlich in Leipzig ansässig gewesen (Nr. 113). Die Arbeiten so herausragender Künstler wie Hans Baldung Grien und Simon Franck sind der Stiftungsfreudigkeit der in Halle residierenden Erzbischöfe von Magdeburg Ernst von Sachsen und Albrecht von Brandenburg zu verdanken.

Der Erzbischof und Kardinal Albrecht von Brandenburg ließ die Kirche des von ihm gegründeten Neuen Stifts, den Dom, vollständig neu ausstatten. Zu den am Ort erhaltenen Ausstattungsstücken gehört ein umfangreicher Skulpturenzyklus, den der Mainzer Bildhauer Peter Schro um 1525 ausführte (Nr. 119). Er umfaßt Christus als Salvator Mundi, elf Apostel und drei Schutzpatrone des Neuen Stifts. Elf Skulpturen tragen Gewandsauminschriften: Den Erlöser und Paulus schmücken Bibelzitate; an sechs der Apostel sind Bitten um Fürbitten eingehauen. Vier weitere Apostel sind mit nur ihren Namen bezeichnet, die gleichwohl als Anrufungen gedacht sein werden. Ein Hauptwerk hallischer Bildhauerkunst am Übergang von der Spätgotik zur Frührenaissance ist die reliefgeschmückte, 1526 vollendete Kanzel des Domes (Nr. 120). An ihr waren mehrere Bildhauer beteiligt, deren Indentität bislang jedoch nicht geklärt werden konnte. Am Unterfang des Kanzelkorbs sind Moses und die Evangelisten, am Kanzelkorb die Apostel Petrus, Paulus, Jakobus Minor, Johannes und Judas Thaddäus und an der Brüstung der Kanzeltreppe die Kirchenväter Ambrosius, Augustinus, Hieronymus und Gregor abgebildet. Die Heiligen am Kanzelkorb sind durchgängig, die Heiligen an der Treppenbrüstung nur teilweise namentlich bezeichnet. Ein Zitat aus den Sprüchen Salomonis (Prv 30,5–6) bekräftigt die Tradition und Autorität altkirchlicher Lehre, die durch die Kirchenväter veranschaulicht wird. Wegen ihrer Größe, ihres unübersehbaren künstlerischen Anspruchs und der Darstellung der Kirchenpatrone Mauritius und Maria Magdalena dürfen auch zwei Wappentafeln mit Weiheinschriften zur kirchlichen Ausstattung des Domes gezählt werden. Ihre Schöpfer sind der Bildhauer Loy Hering aus Eichstätt (Nr. 114) und Peter Schro (Nr. 115). Schon im Jahr 1514 hatte Schro eine Wappentafel mit Weiheinschrift von vergleichbarer Qualität für die Maria-Magdalenen-Kapelle der Moritzburg geschaffen (Nr. 98).

Auch andere Kirchen erhielten Skulpturen ihrer Schutzheiligen: 1411 vollendete der Bildhauer Conrad von Einbeck die überlebensgroße Skulptur des hl. Mauritius für die Moritzkirche (Nr. 19). Sie ist ebenso wie die Schnitzplastik des hl. Wenzel in der Wenzelskirche in Lettin, die erst im 16. Jh. entstand (Nr. 109), durch eine Namensbeischrift bezeichnet. Die hl. Helena, deren steinernes Bildnis der Stadtrat 1501/02 an der Rathauskapelle aufstellen ließ, wird inschriftlich um Fürbitte gebeten (Nr. 84). Die Inschriften kirchlicher Ausstattungsgegenstände richteten sich vor der Reformation hauptsächlich an jene Heiligen, denen die Kirchen und Altäre geweiht waren. Sie sind fast alle auf Latein verfaßt; nur das Taufbecken aus der Georgenkirche, das vermutlich im letzten Viertel des 15. Jh. gegossen wurde, hat laut Überlieferung deutsche Inschriften getragen (Nr. 68).

Die eindrucksvollen, um 1410/20 für die Moritzkirche geschaffenen Steinplastiken des Conrad von Einbeck tragen ungewöhnlicherweise alle Meistervermerke (Nr. 19, 20, 21, 23, 24). Eine weitere epigraphische Ausnahme bildet die Skulptur der hl. Helena, die mit dem Monogramm des Bildhauers signiert ist (Nr. 84). Seine Hauptwerke schuf der Monogrammist HW für Kirchen in Sachsen. Die übrigen Plastiken in den hallischen Kirchen sind nicht signiert und konnten nur aufgrund von Stilvergleichen und archivalischen Recherchen bestimmten Künstlern zugewiesen werden.

5.3.2. Inschriften auf kirchlichen Ausstattungsstücken nach Einführung der Reformation

Ein weiteres Altarretabel mit geschnitzten Heiligenfiguren im Mittelschrein und gemalten Heiligen auf dem Flügelpaar ist ebenfalls vorreformatorischen Ursprungs. Es wurde trotz seiner altkirchlichen Ikonographie 1565 restauriert und bis weit in die Neuzeit hinein in der Kirche von Passendorf aufbewahrt (Nr. 186). Das Beispiel bestätigt die Beobachtung, daß in den Pfarreien von Halle und Umgebung (Beesen, Neumarkt) mittelalterliche Altarretabel trotz ihrer in der altkirchlichen Theologie und Liturgie begründeten Bildgehalte in den Kirchen verbleiben konnten. Neue Altarretabel, die dem lutherischen Dogma besser entsprochen hätten, sind für das Stadtgebiet von Halle nicht bezeugt. Eine Ausnahme bilden vier Gemälde auf Leinwand, die zur Abdeckung der Flügel des spätmittelalterlichen Altarretabels der Moritzkirche von dem hallischen Maler Michael Beyer 1649/50 geschaffen worden sind (Nr. 521). Eines der Gemälde mit der Darstellung des Jüngsten Gerichts ist ausweislich seiner Inschrift zugleich als Epitaph konzipiert. Auch die übrigen Gemälde haben Themen des Neuen Testaments (Geburt, Kreuzigung und Auferstehung Jesu).

Das sogenannte Lünettengemälde an der Ostwand der Marktkirche schuf zwischen 1589 und 1593 der aus Leipzig stammende Maler Heinrich Lichtenfelser. Es stellt Szenen aus der Apostelgeschichte dar, die wahrscheinlich ein ekklesiologisches Thema veranschaulichen (Nr. 266). Die auf dem Rahmen des gewaltigen Gemäldes stehenden alttestamentlichen Zitate sind vermutlich typologische Komponenten der Bildaussage. Das didaktische Moment lutherischer Kirchenkunst macht sich noch stärker an neuen Kirchenkanzeln geltend. Ihre bildnerische und epigraphische Gestaltung verdeutlicht den außerordentlichen Stellenwert der Verkündigung in der protestantischen Kirche. Während die unmittelbar nach Einführung der Reformation entstandene Kanzel der Marktkirche noch Bilder und Inschriften entbehrt, sind die in den letzten beiden Jahrzehnten des 16. Jh. geschaffenen Kanzeln von St. Ulrich und St. Moritz mit Bildern und Inschriften reich geschmückt. Die Kanzel der Ulrichskirche greift die Glaubensallegorie von GESETZ VND EVANGELIVM auf (Nr. 244), die zu einem Leitmotiv lutherischer Kirchenkunst bzw. lutherischer Kunst überhaupt geworden war, obwohl ihre Ikonographie auch in die katholische Kirchenkunst Eingang gefunden hatte. Das Bild-Text-Programm der Kanzel in der Moritzkirche ermahnt, die Lehre Jesu Christi anzunehmen, die allein zur Seligkeit führt (Nr. 270). Als Bildbeischriften stehen vor allem Bibelzitate. Die reich ausgestalteten Schalldeckel der Markt- und der Moritzkirche sind den Kanzeln später hinzugefügt worden und haben einen allgemeineren Symbolgehalt (Nr. 295, 331).

Zur Ausführung der anspruchsvollen Werke verpflichtete man zumeist erstrangige, auch auswärtige Künstler. An der Kanzel der Ulrichskirche war ein Erfurter Bildschnitzer beteiligt (Nr. 244), für die Kanzel der Moritzkirche wurden der namhafte Bildhauer Zacharias Bogenkrantz und der Monogrammist WG gewonnen (Nr. 270). Beide haben zahlreiche Werke im Süden Sachsen-Anhalts geschaffen. Am Schalldeckel der Kanzel in der Marktkirche wirkte der Bildschnitzer Henricus Heydenreitter (Nr. 295); den Schalldeckel für St. Moritz fertigten der Bildhauer Valentin Silbermann und der Maler Jean de Perre aus Leipzig (Nr. 331). Bogenkrantz, der Monogrammist WG und Heydenreitter haben ihre Arbeiten inschriftlich bezeichnet; die übrigen Künstler konnten aus den Quellen erschlossen werden.

Sinnfälliger Ausdruck für die zentrale Stellung der Kirchenmusik im lutherischen Gottesdienst ist der Neubau von Orgeln an den städtischen Pfarrkirchen Halles. Im 16. Jh. stattete der Orgelbauer Esaias Beck sämtliche Pfarrkirchen Halles mit neuen Instrumenten aus, die leider in den folgenden Jahrhunderten allesamt ersetzt wurden. An der Orgel von St. Ulrich wurde Beck namentlich genannt und porträtiert (Nr. 204). Zitate aus dem 2. Buch Samuel (Nr. 204) und dem 150. Psalm rühmen die Kirchenmusik als Gotteslob (Nr. 204, 255).

Sprachliche Präferenzen sind an den Inschriften der genannten Inschriftenträger nicht zu erkennen; Bibelzitate werden aber bevorzugt auf Latein wiedergegeben.

5.3.3. Inschriften an Goldschmiedearbeiten und anderen Metallgeräten

Aus dem Bearbeitungszeitraum ist ein reicher Bestand an Goldschmiedearbeiten mit Inschriften überliefert.275) Er teilt sich auf in 14 Abendmahlskelche, 4 Abendmahlskannen, 4 Hostiendosen und 3 Stücke der kirchlichen Schatzkunst. Nur drei Stücke gehören nicht zu den Vasa sacra, sondern sind höfische Luxusgefäße. Die Objekte kirchlicher Schatzkunst – zwei Teile eines dem hl. Laurentius gestifteten mutmaßlichen Reliquiars oder Tragaltars (Nr. 2), ein Reliquienkreuz (Nr. 12) und eine verlorene Monstranz (Nr. 32) – sowie alle Kelche (bis auf Nr. 153?) entstanden in vorreformatorischer Zeit. Seit der Vereinigung der drei innerstädtischen Pfarreien von St. Georgen, St. Moritz und St. Ulrich mit [Druckseite XLVIII] der Pfarrei der Marktkirche wird der größte Teil der Vasa sacra von der Marktkirchengemeinde aufbewahrt.

Die Gefäße zeichnet i. d. R. eine gute handwerkliche Qualität aus; auf einigen Kelchen sind die Inschriften mit hohem gestalterischem Anspruch eingraviert (Nr. 71, 74, 75, 79, 80, 81). Für eine lange Nutzungsdauer des gesamten kirchlichen Geräts ist bezeichnend, daß Stücke umgearbeitet oder in Teilen erneuert wurden (Nr. 69, 78, 81, 214). Das betrifft auch die Goldemailtafeln mit den Szenen der Laurentiuslegende (Nr. 2). Einzelne Stücke wurden um ältere oder jüngere Metallarbeiten ergänzt. Die Monstranz erhielt Jahrzehnte nach ihrer Herstellung eine gravierte Hostienkapsel (Nr. 32); dem Fuß eines spätgotischen Kelches aus der Georgenkirche hat man ältere figürliche Reliefs aus Silber appliziert (Nr. 73). Eine Abendmahlskanne aus der Ulrichskirche wurde wahrscheinlich im Jahr 1580 gestiftet und ist die ältestete erhaltene in der Kirchenprovinz Sachsen.276) Ihre ungewöhnliche Form könnte auf eine Unsicherheit bei der Gestaltung dieses Gefäßtyps hindeuten, der erst für die protestantische Liturgie ausgebildet wurde (Nr. 221). Die Abendmahlskanne und eine wahrscheinlich dazugehörige Hostiendose von 1580 (Nr. 220) tragen die ältesten hallischen Meister- und Beschauzeichen.

Die frühen Goldschmiedearbeiten weisen die größte Vielfalt an Textsorten auf. Die beiden, im 12. Jh. gefertigten Goldemailtafeln mit Szenen aus der Laurentiuslegende tragen Tituli (Nr. 2). Auf der Monstranz steht ein Hymnenzitat nach Thomas von Aquin (Nr. 32) und auf dem ältesten Kelch der Vers einer Antiphon (Nr. 16). Ein hervorhebenswertes Zeugnis hallischer Geschichte ist ein Abendmahlskelch, dessen Inschrift die Angehörigen zweier alter hallischer Geschlechter nennt, die allem Anschein nach im 15. Jh. erloschen sind (Nr. 17). Die jüngeren Kelche weisen nur wenige Textsorten auf, die sich in dem Ave-Maria-Gebet (Nr. 71, 75, 79, 80) und in deutschsprachigen Anrufungen Gottes, Jesu und Mariae (Nr. 71, 72, 73, 81, 137) erschöpfen. An den Nodi von neun Abendmahlskelchen steht der Name Jesu, an zwei Nodi der Name Mariae. Drei Kelche haben Kruzifixe mit Kreuztituli auf dem Fuß aufgenietet (Nr. 73, 78, 80).

Nach Einführung der Reformation änderte sich der Inhalt der Inschriften an den Vasa sacra gänzlich, sofern das bei Fehlen nachreformatorischer Kelche eindeutig beurteilt werden kann. Sowohl auf älteren Gefäßen, die erneut gestiftet wurden (Nr. 75, 81, 214), als auch auf Neuanfertigungen hat man nur noch Stifter- (Nr. 75, 81, 214, 280, 343, 370, 447, 503) oder Setzungsvermerke (Nr. 220, 221) angebracht, die gelegentlich um Bibelzitate (Nr. 214, 503), einen liturgischen Text (Nr. 280) oder eine Devise (Nr. 343) ergänzt wurden. Hervorhebenswert ist ein wahrscheinlich weitgehend neu geschaffener und 1633 der Moritzkirche gestifteter Kelch, den der Stifter, der Pfarrer Lukas Rudolphi, mit einer konfessionellen Polemik auf Latein beschriften ließ. Eine Hostiendose (Nr. 447) und ein verlorenes Velum aus dem Jahr 1629 (Nr. 446) könnten Teile ein und desselben, der Georgenkirche zugedachten Stiftungskomplexes gewesen sein. Das Velum und eine Pultdecke (Nr. 520) tragen (bzw. trugen) die Initialen mutmaßlicher Stifter.

Goldschmiede sind erst ab 1580 durch ihre Marken faßbar. Dem Schöpfer der Abendmahlskanne von 1580 mit dem Monogramm CW (Nr. 221) ist vielleicht ein zweites Gefäß aus dem Jahr 1592 zuzuschreiben, das keine Marke aufweist (Nr. 280). Eine Abendmahlskanne von 1611 fertigte der Goldschmied Heinrich Straub aus Nürnberg (Nr. 370), eine andere aus dem Jahr 1644 ist anhand der Marke vielleicht als Arbeit des hallischen Goldschmieds Hans Rockenthin zu identifizieren (Nr. 503). Drei Jahre später stempelte der Bruder des Hans, Peter Rockenthin, den Deckelbeschlag eines Kruges chinesischer Herkunft (Nr. 511). Einen vergleichbaren Beschlag hatte schon 1582 ein unbekannter Goldschmied für ein osmanisches Gefäß aus dem Besitz des Administrators Joachim Friedrich von Brandenburg geschaffen (Nr. 231). Zur gleichen Zeit wie Peter Rockenthin war noch ein anderer hallischer Meister mit den Initialen BD für den Hof des Administrators August von Sachsen tätig (Nr. 526).

Die Inschriften auf zwei Leuchtern von 1602 (Nr. 330) und einem Kelch von 1613 (Nr. 379), die vermutlich aus Zinn gefertigt sind, sowie die Inschriften auf zwei Taufschalen aus Messing von 1628 und 1643 (Nr. 443, 502) entsprechen den an neuzeitlichen Goldschmiedearbeiten üblichen Textsorten Stiftervermerk und Setzungsinschrift.277) An den neuzeitlichen Inschriften aller Metallgefäße ist zu beobachten, daß die Stifter- und Setzungsvermerke bis auf zwei Ausnahmen (Nr. 75, 503)278) auf Deutsch und Bibelzitate und bekenntnishafte Texte bis auf eine Ausnahme (Nr. 214) auf Latein geschrieben wurden. Darin zeigt sich eine Analogie zu den Inschriften anderer kirchlicher Ausstattungsstücke.

5.3.4. Inschriften auf Glocken

Für die Altstadt von Halle und die ehemaligen Vorstädte Neumarkt und Glaucha sind 19, für die eingemeindeten Dörfer Ammendorf, Beesen, Büschdorf, Dölau, Giebichenstein, Lettin, Mötzlich, Radewell und Wörmlitz sind 13 Glocken mit Inschriften bezeugt.279) Von den drei ältesten, aus dem 13. Jh. stammenden Glocken ist nur eine erhalten; die zeitlich nächstfolgende Glocke – sie entstand an der Wende vom 13. zum 14. Jh. – ist ebenfalls verloren. Von den fünf Glocken des 14. Jh. sind nur zwei,280) von den neun Glocken des 15. Jh. immerhin fünf original überliefert. Aus dem 16. Jh. blieben nur drei von neun Glocken erhalten, aus der ersten Hälfte des 17. Jh. haben zwei von drei die Zeiten überdauert. Die Zeitstellung zweier kopial überlieferter Glocken ist ungesichert (Nr. 143, 528). Die Verluste entstanden weniger durch die erzwungenen Glockenablieferungen während der Weltkriege (Nr. 7, 77, 410) als durch Umgießen vom 17. bis zum frühen 20. Jh. Allerdings wurden durch unmittelbare Kriegseinwirkung 1945 die drei spätmittelalterlichen Glocken des Roten Turmes zerstört (Nr. 11, 40, 51). Durch Brand gingen 1967 die beiden Glocken der St. Petruskirche in Wörmlitz verloren (Nr. 5, 95); durch Brandstiftung wurden 1984 die beiden Glocken der St. Laurentiuskirche auf dem Neumarkt unbrauchbar (Nr. 39, 328). Ein dreiteiliges spätmittelalterliches Geläut ist nur noch in der St. Elisabethkirche in Beesen erhalten (Nr. 25, 62, 66).

Eine Phase verstärkter Glockenbeschaffung oder Glockenerneuerung zeichnet sich zwischen 1480 und 1511 ab, als ein Viertel des überlieferten Gesamtbestandes gegossen wurde. Anhand seiner Werke ist als einziger Glockengießer in dieser Zeit der sogenannte Hallische Gießer nachweisbar. Ihm können wahrscheinlich zwei der Glocken in Beesen (Nr. 62, 66) und sicherlich zwei Glocken in Radewell (Nr. 87, 122) und eine in Wörmlitz (Nr. 95) zugeschrieben werden. Der anonyme Gießer erhielt den Notnamen nach einem Wappen, das er an den meisten seiner Glocken anbrachte und das dem hallischen Stadtwappen gleicht. In Halle selbst ist allerdings keine Glocke von ihm bezeugt. Im frühen 17. Jh. war Halle neuerlich ein Zentrum des Bronzegusses. Von dem führenden Gießer Georg Wolgast sind jedoch nur die nicht sicher zuweisbare Viertelstundenglocke auf dem Leipziger Turm (Nr. 308) und die Bruchstücke einer der 1984 zerstörten Glocken aus der Laurentiuskirche erhalten (Nr. 328).281) Die spätere Schaffenszeit Wolgasts überschneidet sich mit der des Gießers Lorenz Richter, der eine Glocke hinterlassen hat (Nr. 398). Richter hatte wahrscheinlich in Halle keinen Nachfolger gefunden, denn im Jahr 1619, zwei Jahre nach dem letzten bekannten Glockenguß Richters, wurde die neue Glocke für die Reideburger Kirche von dem aus Erfurt stammenden und für ganz Mitteldeutschland tätigen Gießer Jakob König geliefert (Nr. 410).

Auf fünf von acht Glocken, die nach Einführung der Reformation 1541 in Auftrag gegeben wurden, ist ihre Herkunft durch einen Gießervermerk gesichert. An älteren Glocken hingegen findet sich kein namentlicher Hinweis auf einen Gießer.282) Daneben gibt es anonyme Gußvermerke (Nr. 3, 25, 26), deren kürzeste Form die Jahresangabe ist. Ein Einzelfall ist die Jahresangabe nach der Inkarnationsära, wie sie eine verlorene Glocke aus der Bartholomäuskirche in Giebichenstein getragen hat (Nr. 3). Die am häufigsten als Glockeninschrift auftretende Textsorte ist die Glockenrede, in der die Glocke als handelndes Subjekt auftritt. Die Glockenrede erscheint über den gesamten Bearbeitungszeitraum und spricht die Gemeinde der Gläubigen direkt an, indem sie fordert dum trahor/tangor audite (Nr. 5, 40) und sagt, voco vos (Nr. 4, 5), oder ihre Aufgabe beschreibt: voco plebem (Nr. 313), ich ruf die Leute (Nr. 328). Dann folgt der kirchlich-liturgische Anlaß des Glockenläutens, eine Gebetszeit oder der Gottesdienst, der wiederum als unmittelbare Aufforderung ausgesprochen werden kann: orate (Nr. 4), ad sacra venite (Nr. 5). Auf einer anderen Glocke heißt es beschreibend: Ich rufe die Leute [...] in die Kirche zu Wort und Gesang (Nr. 328). Zu den ältesten und verbreitetsten Formularen gehört jenes, das die Funktion als Totenglocke anspricht: consolor viva fleo mortua (Nr. 39, 62, 143). In Verbindung mit der den Glocken zugeschriebenen Kraft, Unwetter und böse Geister abwehren zu können (pello/fuga nociva), erscheint dieses Formular im Bearbeitungsgebiet allerdings nur auf Glocken aus vorreformatorischer Zeit. In Versen oder in freier Rede werden die Aufgaben als Uhrglocke (Nr. 40) oder als Sturm- und Feuerglocke (Nr. 195) benannt.

Zu den vorreformatorischen Glockeninschriften gehören liturgische Texte (Nr. 10) und Gebete, wie O rex glorie veni cum pace (Nr. 7, 8, 15, 66), die indirekt auch Glockenfunktionen, wie z. B. die Gebetszeiten [Druckseite L] des Ave-Maria anzuzeigen (Nr. 9), benennen. Auch Inschriften mit Anrufungen der Gottesmutter Maria (Nr. 77, 83) und der Heiligen (Nr. 94) stehen nur auf Glocken vorreformatorischer Entstehungszeit. Zwei der spätmittelalterlichen Glocken im Roten Turm, dem „Liebfrauenturm“, waren inschriftlich Maria geweiht (Nr. 11, 51). Mit der Reformierung des Kultus verschwinden die an Heilige gerichteten Anrufungen und Weiheformeln. Typisch für Glocken, die in der Frühen Neuzeit angeschafft wurden, sind Inschriften mit frommen Devisen, wie VERBVM DOMINI MANET IN AETERNVM (Nr. 313) und GOTT IST MEIN TROST (Nr. 398), und der Nennung von städtischen und kirchlichen Amtsträgern, die für die Beschaffung der Glocken verantwortlich waren (Nr. 195, 313, 328).

Die Glockeninschriften sind bis zur Einführung der Reformation 1541 überwiegend auf Latein oder den verwendeten Formularen entsprechend in lateinischen Hexametern oder elegischen Distichen verfaßt (vgl. Nr. 4, 5, 39, 40, 56). Der allgemeinen Sprachentwicklung der Inschriften folgend, wird 1480 erstmals eine Glockeninschrift auf Deutsch geschrieben (Nr. 51). Sie bildet allerdings zusammen mit den Glocken Nr. 77 und 83 eine Ausnahme. Nach der Reformation stellen die deutschsprachigen Inschriften etwa die Hälfte der dann aber vergleichsweise geringen epigraphischen Überlieferung auf Glocken. Bemerkenswert ist die Wiederbelebung lateinischer Versinschriften um 1600 (Nr. 307, 313).

5.4. Inschriften auf Porträts

Für die Stadt Halle sind 29 Porträts mit Inschriften aus dem 16. und der ersten Hälfte des 17. Jh. überliefert, die allem Anschein nach nicht in einem Zusammenhang mit dem Totengedenken entstanden. Davon sind 21 Originalgemälde; ihre Maße liegen zwischen 37,5 und 66,5 cm in der Höhe sowie 25,4 und 53,5 cm in der Breite. Sie sind dem Befund zufolge im 16. Jh. auf Holz und seit Ende des 16. Jh. (Nr. 310) vorzugweise auf Leinwand gemalt. Die überlieferten Porträts lassen sich in drei Gruppen teilen: Die erste umfaßt neun Pfarrerporträts, die in Kirchen aufbewahrt werden (bzw. wurden), die zweite neun Bildnisse aus dem Rathaus, die sich heute in der Marienbibliothek befinden. Die dritte Gruppe schließt sieben Gemälde unterschiedlicher bzw. unbekannter Herkunft ein. Sechs der Pfarrerbildnisse sind in der Marktkirche (Nr. 201, 211, 510); je eines war in der Moritzkirche (Nr. 480) und in der Georgenkirche zu Glaucha (Nr. 403). Die Gemälde in der Marktkirche zeichnen sich durch ein kleines, annähernd gleiches Format von etwa 37 × 25 cm aus. Ein im Vergleich dazu ungewöhnlich großes Pastorenbildnis hat sich in der Katharinenkirche zu Ammendorf erhalten (Nr. 315). Vier weitere, heute verlorene Pfarrerporträts dienten laut Inschriften primär dem Totengedenken und wurden in der Moritzkirche (Nr. 335, 389) und in der Georgenkirche zu Glaucha (Nr. 205, 488) aufbewahrt.

Zwei der drei ältesten Pfarrerporträts sind nur mit Altersangaben beschriftet (Nr. 201, 211). Seit dem Anfang des 17. Jh. aber tragen die Pastorenbildnisse z. T. sehr umfangreiche Inschriften, die biographische, meist die Amtszeiten betreffende Angaben und fast immer auch Bibelzitate enthalten (Nr. 315, 335, 389, 403, 480, 488). Allerdings gibt es nur noch einen einzigen originalen Beleg für diesen Brauch: das Porträt des Johannes Böttinger in Ammendorf. Daß drei der übrigen vier Gemälde in der Marktkirche (Nr. 510) ursprünglich keine Inschriften trugen, ist vermutlich der Absicht zuzuschreiben, eine im dritten Viertel des 16. Jh. mit den Bildnissen Luthers, Melanchthons und der ersten lutherischen Pfarrer der Marktkirche begonnene Porträtserie fortzusetzen, die keine Inschriften (Luther, Melanchthon) oder nur knappe Altersangaben (Nr. 201, 211) hatte. Im Jahr 1647 wurden die vorliegenden Pfarrerbildnisse mit Namen und Sterbevermerken versehen sowie ein weiteres Porträt für den amtierenden Pfarrer Gottfried Olearius geschaffen und darauf dessen Berufung vermerkt (Nr. 510).

Die Bildnisse aus dem Rathaus teilen sich in zwei Zyklen: Der eine wurde mit den Porträts der Erzbischöfe von Magdeburg und Stadtherren von Halle Ernst von Sachsen, Albrecht von Brandenburg und Friedrich von Brandenburg begonnen (Nr. 192) und den Bildnissen der ihnen folgenden Stadtherren fortgesetzt; der andere bildet sechs Kurfürsten ab und ist als geschlossene Werkgruppe entstanden (Nr. 310). Die jüngeren Porträts des ersten Zyklus sind nicht erhalten, aber bezeugt. Trotz ihres vergleichsweise kleinen Formats trugen beide Zyklen einen repräsentativen Charakter, der über das 16. Jh., die Entstehungszeit der Bildnisse, hinaus fortwirken sollte. Die Erzbischöfe sind mit Namen und Titeln bezeichnet; die Porträts der Kurfürsten tragen nur die kurfürstlichen Titel, aber die Wappen der zeitgenössischen Amtsträger, so daß eine Datierung der Gemälde möglich war. Den Gemäldezyklen im Rathaus hat man in den 1660er Jahren einen Zyklus von Pfarrerbildnissen hinzugefügt, die als vergrößerte Repliken der Gemälde in der Marktkirche ausgeführt wurden. Der Symbolgehalt der unmittelbar nach dem Übergang der Stadt in brandenburgische Herrschaft aus dem Rathaus entfernten Gemäldezyklen ist noch nicht hinreichend erschlossen.283)

[Druckseite LI]

Zeitstellung und ursprüngliche Bestimmung eines stark überarbeiteten Bildnisses Albrechts von Brandenburg, das im Museum Moritzburg aufbewahrt wird, sind ungeklärt (Nr. 321a ).

Die übrigen Porträtgemälde sind von unterschiedlicher Art und Qualität. Das künstlerisch anspruchsvolle Bildnis des Hans von Schenitz von 1533 hat auf seiner Rückseite ein Vollwappen, den Namen des Porträtierten und Devisen (Nr. 136). Es ist das bislang einzige bekannte Bildnis eines hallischen Bürgers aus dem 16. Jh.284) Eine kleine Gruppe von Standesporträts aus dem 17. Jh. bildet drei namentlich benannte Beisitzer des hallischen Schöffenstuhls ab (Nr. 527). Von einem ausgeprägtem Künstlerbewußtsein oder einem hohen Verständnis für künstlerische Meisterschaft zeugten die Porträts des Hallenser Orgelbauers Esaias Beck und des Leipziger Malers Michael Treuding, die an der Orgel der Ulrichskirche angebracht waren (Nr. 204) und deren Auftraggeber unbekannt ist. Treuding ist neben dem Schöpfer der Schenitz-Porträts, Conrad Faber von Kreuznach, der einzige namentlich bekannte Porträtmaler. Das Monogramm auf dem Bildnis des Pfarrers und Superintendenten Justus Jonas (Nr. 211) konnte nicht aufgelöst werden.

Über den gesamten Zeitraum wurden die Inschriften auf Porträtgemälden gleichermaßen in deutscher und lateinischer Sprache verfaßt. Es hat aber den Anschein, daß im 17. Jh. die der städtischen Oberschicht zuzurechnenden Geistlichen und Schöffen Latein höher schätzten (Nr. 510, 527). Die verlorenen Gemälde in der Moritzkirche trugen sogar elegische Distichen auf Latein (Nr. 335, 480) und – eine Ausnahme – auf Altgriechisch (Nr. 389). Ihre anspruchsvollen Inschriften setzten sie von den in schlichtem Deutsch beschrifteten Porträts der Vorstadtpfarrer von St. Georgen ab (Nr. 205, 403, 488).

Eine Sondergruppe bilden drei aus verschiedenen Materialien gefertigte und um Porträtähnlichkeit bemühte Bildnisse, die Martin Luther in Markt- und Moritzkirche (Nr. 152, 265) und den Werkmeister Nickel Hofmann auf dem Stadtgottesacker (Nr. 269) würdigten. Auch sie entstanden nicht vorrangig zum Zwecke des Totengedenkens.

5.5. Ritzinschriften

Inschriften, die mit ungeeignetem Werkzeug vermutlich spontan und ohne gestalterischen Anspruch in Mauerzüge und Sitze aus Stein und Holz eingeritzt wurden, haben sich in allen altstädtischen Kirchen erhalten. Sie wurden zumeist in Formen der Kapitalis, die leicht zu ritzen sind, und selten in ungelenken Kleinbuchstaben ausgeführt. Den Schriftformen nach zu urteilen, entstanden sie durchweg im 16. und 17. Jh. Die Inschriften bestehen i. d. R. aus Initialen oder Namen und Jahreszahlen oder Jahresangaben. Inschriften, die nur eine Jahresangabe bieten, scheinen unvollendet zu sein, was für ihre spontane und heimliche Anbringung spräche. Allerdings bringt ein auf einer Fläche verdichteter und zudem beschädigter Bestand an Ritzinschriften, wie er z. B. in Markt- und Moritzkirche anzutreffen ist, das Problem mit sich, daß zusammengehörige Teile einzelner Inschriften nicht immer genau zu erkennen oder abzugrenzen sind. Deswegen sind die im Inschriftenkatalog edierten Junkturen von Namen und Jahreszahlen oft hypothetisch.

Die ältesten datierten Ritzinschriften der Moritzkirche entstanden in den 1540er Jahren und enthalten nur Initialen und Jahreszahlen. Die übrigen überliefern acht Namen, denen gelegentlich der Herkunftsort auf Latein hinzugefügt wurde (Nr. 145). Sämtliche Inschriften sind an den Frei- oder Wandpfeilern des Kirchenschiffs angebracht; einige zeigen durch ihre Lage an, wo die hölzernen Kirchenemporen zur Entstehungszeit der Inschriften eingebaut waren. In der Marktkirche sind die Ritzinschriften an den Wand- und Freipfeilern auf der Nordseite des Kirchenschiffs sowie an den massiven, 1554 vollendeten Emporen und Emporentreppen (Nr. 155) sowie am Kirchengestühl (Nr. 182) angebracht. Sie geben achtzehn Namen und viele Initialen, Jahreszahlen oder Jahresangaben wieder. Außerdem wurden an den Kanzeln von Markt- und Moritzkirche Inschriften eingeritzt (Nr. 144, 270); eine davon könnte ein deutsches Kirchenlied wiedergeben (Nr. 144B). Auffällig ist, daß keiner der inschriftlich Genannten in anderen Inschriften auftaucht und nur in einigen wenigen Fällen eine Identifizierung möglich erscheint. Daraus kann man mit Vorsicht schließen, daß es sich meist nicht um Angehörige der städtischen Oberschicht handelt.

Ein Sonderfall ist die Ritzinschrift, die ein Anton Fischer 1577 im städtischen Karzer anbrachte (Nr. 210). Sie besteht aus Spruchdichtungen und Gebeten in deutschen Reimversen, die das Schicksal des Arrestanten beklagen.

Hinweis: Diese Einleitung enthält Abweichungen gegenüber der Druckfassung. Alle Von-Bis-Angaben bei Verweisen auf Katalognummern (z. B. Nr. 7173) wurden aus Referenzierungsgründen zu kommaseparierten Listen aufgelöst.

6. Die Schriftformen

6.1. Romanische und Gotische Majuskel285)

Die erhaltenen Beispiele Romanischer Majuskel (Nr. 1, 2) zeigen ausgeprägte Buchstabenformen, die eine zeitliche Einordnung in das 12. Jh. ermöglichen, jedoch keine Rückschlüsse auf eine lokale oder regionale Schriftentwicklung erlauben, zumal sie in unterschiedlichen Materialien ausgeführt sind und der Entstehungsort des zweiten Inschriftenträgers unbekannt ist (Nr. 2). Die an einem Taufstein eingehauenen beschädigten und fragmentierten Namensbeischriften (Nr. 1) zeigen trotz eines geringen Buchstabenbestandes einen auffälligen Formenreichtum der mehrfach auftretenden Buchstaben A und M. Die Bögen der Buchstaben sind nicht geschwellt, das unziale E ist aber allem Anschein nach geschlossen. Die schwache Bogenschwellung der in Emaille ausgeführten Buchstaben von Nr. 2 deuten auf eine fortgeschrittenere Stufe der Schriftentwicklung, obwohl die Schriftform noch durchgängig offene Buchstabenumrisse aufweist. An beiden Inschriftenträgern treten nebeneinander kapitale und unziale Buchstabenformen auf. Eine paläographische Einordnung der teilweise erloschenen Inschrift an der ältesten erhaltenen Glocke (Nr. 4) und der nur abschnittsweise lesbaren Inschrift auf der ältesten Grabplatte (Nr. 6) ist schwierig. Die Überlieferungsumstände der Grabplatte sprechen für eine Bestimmung ihrer Schriftform als Gotische Majuskel und eine Datierung in das letzte Viertel des 13. Jh.

Das erste, zwar verlorene, aber im Bild gut überlieferte Beispiel der Gotischen Majuskel zeigt eine für das späte 13. und für das frühe 14. Jh. typische Ausbildung dieser Schriftform auf Glocken (Nr. 5). Die Inschriften auf dieser ältesten und den zeitlich folgenden Glocken (Nr. 7, 8, 9) wurden in einer Konturschrift ausgeführt, in der einzelne Abschnitte der Buchstaben bis auf Strichstärke reduziert sind. Ihre Buchstaben weisen deutliche Bogenschwellungen auf; die Schaftenden sind häufig keilförmig verbreitert (Nr. 5, 8), einzelne Bogenenden keilförmig gebildet (Nr. 5, 7). An den Schaft-, Balken- und Bogenenden einzelner Buchstaben setzen strichförmige Sporen an, deren Enden als Häkchen geformt oder eingerollt sind. Im einzelnen unterscheiden sich die Glockeninschriften durch bestimmte Buchstabenformen, Details der Buchstabenbildung, den gestalterischen Anspruch und den Zierrat. Das Schriftbild der Glocken aus Laurentius- und Ulrichskirche (Nr. 7, 8) dominieren unziale Buchstabenformen. Sie sind auf der zweiten Glocke (Nr. 8) mit dem Zirkel konstruiert und mit Begleitstrichen verziert; eine zarte, manchmal kaum noch wahrnehmbare Ornamentik füllt die stets durch Abschlußstriche geschlossenen Innenflächen aus. Die Inschrift auf der Glocke in Lettin hingegen (Nr. 9) ist eher derb ausgeführt. Einige ihrer Buchstaben sind geneigt und stehen nicht auf gleicher Höhe. Die fehlende (Nr. 5), an einzelnen Buchstaben bereits ausgeführte (Nr. 7, 9) oder beinahe durchgängige Schließung der Buchstabenkonturen (Nr. 8) deutet eine Schriftentwicklung an, wie sie sich im Raum Halle vollzogen haben könnte, sind doch die Glocken mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Ort gegossen worden. Die wenigen, durch Abzeichnung überlieferten erhabenen Buchstaben einer verlorenen Glocke vom Roten Turm (Nr. 11) lassen immerhin erkennen, daß die Buchstaben mit Nodi und Halbnodi verziert und das A durch jene bucklige Schwellung ausgezeichnet war, die die Gotische Majuskel im Laufe des 14. Jh. annahm und in jüngeren Inschriften spitz zulaufen ließ (Nr. 73). Sie erscheint auch an den Buchstaben des Kreuztitulus eines Reliquienkreuzes (Nr. 12), die zudem schon jene weitausschwingenden Sporen haben, wie sie für die späte Gotische Majuskel charakteristisch werden. Die Gotische Majuskel wird um und nach 1400 als Versalien in der Gotischen Minuskel, als Initialen (Nr. 65, 73) und sehr selten in ganzen Worten (Nr. 17) tradiert.

6.2. Gotische Minuskel

Einen sicheren Beleg für das Auftreten der Gotischen Minuskel in Halle vor 1400 gibt es nicht, da die im Katalog vorangestellten Bauinschriften an der Moritzkirche erst Jahre nach dem Baubeginn der Kirche 1388 geschaffen und eingebaut worden sein können (Nr. 13, 14). Die erste datierte Inschrift in Gotischer Minuskel stammt aus dem Jahr 1401 (Nr. 18), so daß für Halle nur das mit Gewißheit gesagt werden kann, was nach bisherigem Kenntnisstand für alle epigraphisch bearbeiteten Städte Mitteldeutschlands gilt: Um 1400 tritt plötzlich die Gotische Minuskel gehäuft auf und setzt sich überraschend schnell als epigraphische Schrift durch. Für die Erörterung des hallischen Bestandes ist es sinnvoll, nach dem Material des Inschriftenträgers zu differenzieren, da die unterschiedlichen Ausführungstechniken zu unterschiedlicher Buchstabengestaltung führen.

[Druckseite LIII]

Die Inschriften an der Moritzkirche stehen am Anfang einer Gruppe von Inschriften des 15. Jh., die in Stein entweder eingehauen oder erhaben ausgeführt wurden. Die Buchstaben folgen dem Gestaltungsschema der Gotischen Minuskel und weisen zumeist keine Schmuckformen auf. An den hallischen Beispielen ist weniger eine Schriftentwicklung als eine Variantenvielfalt zu erkennen. In den Inschriften des Conrad von Einbeck in der Moritzkirche (Nr. 19, 20, 21, 23, 24) und in der ältesten Bauinschrift am Roten Turm (Nr. 22A), die 1410/20 entstanden,286) sind einzelnen Buchstabenteilen Zierstriche angesetzt. Die Bauinschrift am Roten Turm von 1470 zeichnet sich durch schlichte Buchstabenzier – Begleitstriche an zwei t und perlähnlichen Besatz am oberen umgebrochenen Bogenabschnitt des c –, aber auch durch vielgestaltige Worttrenner aus (Nr. 42).

In Nr. 22A wurden zudem die oberen Bogenabschnitte der c-Buchstaben waagerecht ausgeführt; in den Jahresangaben jüngerer Inschriften sind die oberen Bogenabschnitte der aufeinanderfolgenden c-Buchstaben zu einem Balken zusammengezogen (Nr. 34, 36, 48). In der aus dem Jahr 1457 stammenden Bauinschrift (Nr. 34) hat man die Oberlängen von b, h, l und t spitz ausgezogen; in der Bauinschrift vom ehemaligen Dominikanerkloster (Nr. 58B) berühren sich Buchstabenteile, ohne Nexus litterarum zu bilden. Einzelne ungewöhnliche Großbuchstaben weisen die Minuskelschriften Nr. 20 und 54 auf. Seitlich ansetzende Zacken schmücken einzelne (Nr. 19) oder mehrere Großbuchstaben (Nr. 46, 48), aber auch einen Kleinbuchstaben – sofern es sich um einen solchen handelt (Nr. 20). Hervorhebenswert ist auch das unregelmäßige Auftreten der I-longa (Nr. 29, 31). Wegen gemeinsamer Schriftmerkmale können die Bauinschriften des Moritztores von 1457 und des Rannischen Tores von 1462 vielleicht als Arbeiten ein und desselben Steinmetzen gesehen werden (Nr. 34, 36).

Die Minuskelbuchstaben an den Goldschmiedearbeiten – es sind fast durchweg Abendmahlskelche – sind durch typische Gravuren ausgezeichnet: Der breite Strich des Buchstabens wird wie ein Band gefaltet oder geknickt (Nr. 71, 74, 80, 137), die Abschnitte sind durch Schattenschraffuren abgesetzt. Die Balken entsprechender Buchstaben sind ein- oder durchgesteckt und meist auch mit Schattenschraffuren versehen (Nr. 71, 72, 75, 79). Die Buchstabenenden sind gelegentlich gespalten (Nr. 16, 75) oder weisen kurze eingerollte Zierstriche oder perlähnlichen Besatz (Nr. 72, 80, 118) oder auch prägnantere Zierstriche (Nr. 73, 75, 79) auf. Eine besonders schöne Ausschmückung haben die Buchstaben auf einem Kelch, der zu den ältesten in Halle gehört (Nr. 16). Den unteren Enden der Buchstaben e und (Schaft-)s des Namens iesvs entwachsen kleine Blätter, die durch Schattenschraffuren Plastizität gewinnen. Ein Kelch im Germanischen Nationalmuseum weist für Halle einzigartige Buchstabenformen auf, wenn er denn eine hallische Goldschmiedearbeit ist (Nr. 69). Die charakteristische Form seines s-Buchstabens findet sich aber wieder auf einem Tafelbild des späten 15. Jh. (Nr. 67), dessen Inschrift zur Datierung herangezogen werden kann.

Die Glocken weisen keine signifikanten Schriftformen und Schriftzierden auf; es sind von denen, die Inschriften in der Gotischen Minuskel gehabt haben, auch nur fünf original erhalten. Die Schrift des Hallischen Gießers, der zwei Glocken für die Kirche in Beesen goß, zeichnet sich ohnehin durch schmucklose schwerfällige Formen aus (Nr. 62, 66). Die beschriebene Umbildung des c ist auch hier anzutreffen. In den Inschriften auf den Bronzetaufbecken der Gießer Ludolf und Hinrich von Braunschweig haben die Buchstaben e, f, s und t Zierstriche mit eingerollten Enden (Nr. 27, 28).

Für alle Inschriften der Gotischen Minuskel gilt, daß Ober- und Unterlängen der nach dem Vierlinienschema konzipierten Buchstaben viel kürzer angelegt sind als die Mittellängen, daß sie aber bis auf wenige Ausnahmen (Nr. 32, 71, 72, 73, 113) den Mittellängenbereich überragen und mitunter auch die Zeilenbegrenzung durchstoßen (Nr. 16, 31, 36, 46, 53, 75, 80). Die jüngsten datierten bzw. datierbaren Inschriften der Gotischen Minuskel entstanden in den 1530er Jahren (Nr. 136, 137).287) Seit 1511 treten sie zusammen mit einzelnen Buchstaben oder Inschriften der Frühhumanistischen Kapitalis oder Kapitalis an denselben Inschriftenträgern auf (Nr. 93, 110, 113, 136, 137).

6.3. Frühhumanistische Kapitalis und Kapitalis

Die frühesten Inschriften der Frühhumanistischen Kapitalis erscheinen in Halle wie in anderen Regionen Deutschlands zuerst an Altarretabeln und vergleichbaren Bildwerken; vier der neun Schriftbeispiele sind gemalte bzw. trassierte Inschriften (Nr. 60, 70, 93, 109). Auf den im letzten Drittel des 15. Jh. geschaffenen Tafelbildern der Altarretabel aus der Ulrichs- und der Laurentiuskirche (Nr. 60, 70) finden sich die typischen Buchstabenformen der Frühhumanistischen Kapitalis. Neben unzialen und anderen [Druckseite LIV] Buchstabenformen, wie sie aus der Romanischen und Gotischen Majuskel bekannt sind, stehen jene, die der neuen Schriftform eigentümlich sind: das offene kapitale D mit einwärts abgewinkeltem Schaft, das vielleicht aus dem unzialen D entwickelt wurde, das zweibogige E, das eingerollte G, das M, dessen Schrägschäfte etwa auf Höhe der Mittellinie zu einem Mittelschaft zusammengeführt sind, und das N mit breiten Schäften und strichförmigem Schrägschaft (Nr. 60, 70). Einige dieser Buchstaben wie E und M, aber auch das H-förmige N (Nr. 84) sind griechischen Alphabeten entnommen. Inschriften in der Moritzkirche von 1510/11 weisen weitere Sonderformen auf: Da steht ein H auch für M (Nr. 92) und weisen auch die Schrägschäfte von M und N Ausbuchtungen auf (Nr. 93).

Nach dem ersten Jahrzehnt des 16. Jh. wird eine Abgrenzung von Formen der frühen Kapitalis schwieriger, weil die hallischen Beispiele dann außer dem A mit einseitig oder beidseitig überkragendem Deckbalken und gebrochenem Mittelbalken keine der genannten Formen mehr aufweisen und andere, weniger signifikante Schriftmerkmale zur Schriftbestimmung herangezogen werden müssen (Nr. 109, 137, 153). Schon im zweiten Jahrzehnt wird die Kapitalis zur vorherrschenden Schriftform, die aber einige Eigentümlichkeiten der Frühhumanistischen Kapitalis beibehält, wie z. B. die Ausbuchtung an Balken und Schäften der Buchstaben (z. B. Nr. 131, 164, 221). Einige frühe, im Auftrag des Kardinals Albrecht von Brandenburg in Mainz (Nr. 98, 115, 119) und Eichstätt (Nr. 114) entstandene Inschriften in Kapitalis sagen jedoch nichts über die Schriftentwicklung in Halle aus. Die Arbeiten des Mainzer Bildhauers Peter Schro heben sich auch paläographisch von dem Relief Loy Herings ab (Nr. 114). Beider Werke zeichnen sich durch anspruchsvolle und sorgfältige Schriftausführung aus, die dem antiken Schriftbild stärker angenähert ist als irgendeine andere Inschrift dieser Zeit in Halle. Weitere Auftragswerke Albrechts aus dem zweiten und dritten Jahrzehnt des 16. Jh., wie die Wappentafeln Albrechts am Tor der Moritzburg (Nr. 103) und in der Unterburg Giebichenstein (Nr. 121), das Domportal (Nr. 117) und die Domkanzel (Nr. 120), schufen vermutlich in Halle tätige Bildhauer. Die Schriftform der auf 1517 datierten Wappentafel am Tor der Moritzburg (Nr. 103) gleicht am meisten der des 1525 vollendeten Domportals (Nr. 117), sofern das anhand des kleinen übereinstimmenden Buchstabenbestands (A, D, E und O) beurteilt werden kann. An den Buchstaben beider Inschriften sind gelegentlich schon Serifen ausgebildet. Die Inschrift in Giebichenstein (Nr. 121) greift aber noch einmal Buchstabenformen auf, die in der Frühhumanistischen Kapitalis gebräuchlich waren, wie das G mit abgewinkelter Cauda, das in derselben Inschrift retrograd auch als D Verwendung fand (vgl. Nr. 70). Die schwerfälligeren Formen der Kapitalis auf einer Glocke von 1521 (Nr. 112) haben keilförmig verbreiterte Schaft-, Balken- und Bogenenden.

Besondere Schriftmerkmale, die erstmals mit der Frühhumanistischen Kapitalis aufgetreten waren, werden noch bis zur Mitte des 16. Jh. tradiert: So berühren in einzelnen Inschriften das zur Mitte des Schafts geführte Bogenende des B (Nr. 84, 156) und P (Nr. 120) sowie das untere Bogenende und die Cauda des R (Nr. 93, 148, 156) den Schaft nicht; der untere Balken des E und der Balken des L ist an seinem Ende hakenförmig gebogen (Nr. 120, 131, 140). Bis zur Jahrhundertmitte werden mehrfach Enklaven gebildet (Nr. 130, 140, 156). Andere charakteristische Schriftdetails, wie z. B. die weit ausgestellte, steil abfallende und dabei kräftig geschwungene Cauda des R, tauchen bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums immer wieder auf oder treten in der zweiten Hälfte des 16. Jh. hinzu, wie die getrennte Verknüpfung von Cauda und Bogen mit dem Schaft des R (Nr. 247, 248, 269, 273, 354, 396). Im 17. Jh. schwingt die Cauda des R unter die Grundlinie aus (Nr. 340, 370, 421B, 506, 507). Erst gegen Ende des Bearbeitungszeitraums erscheint häufiger das runde U und verändert das Schriftbild nachhaltig (Nr. 491, 506, 507, 510, 525).

Seit der Mitte des 16. Jh. behalten die Buchstaben der Kapitalis ihre den antiken Schriften entlehnten Grundformen, werden aber entsprechend dem Material und der Ausführungstechnik vielfach variiert. Allerdings sind die paläographischen Unterschiede bei der Kapitalis weniger bedeutsam als etwa bei der Gotischen Minuskel, zumal auch Inschriften auf Goldschmiedearbeiten durchgängig linear graviert sind und ihr Erscheinungsbild den in Stein mit schmaler Kerbe eingehauenen Inschriften nicht unähnlich ist. Die Schriftvarianten ermöglichen es, die Werke einzelner Bildhauer einzugrenzen (Nr. 119, 120, 247, 248, 258).

6.4. Fraktur und Humanistische Minuskel

Die beiden vermutlich ältesten Inschriften in Fraktur sind nur fragmentarisch überliefert (Nr. 180) bzw. kopial bezeugt (Nr. 186); ihre Datierung in die Jahre um 1560/65 ist unsicher, obwohl in dieser Zeit die Fraktur als epigraphische Schrift in Mitteldeutschland Eingang fand. Danach sind bis zum Ende des 16. Jh. keine Frakturinschriften original erhalten. Die eindeutige Bevorzugung der Kapitalis für Monumentalinschriften in der zweiten Hälfte des 16. Jh. wird vor allem dann offensichtlich, wenn man sich [Druckseite LV] vor Augen hält, daß sämtliche zwischen 1557 und 1590 entstandenen baugebundenen Inschriften des Stadtgottesackers in Kapitalis ausgeführt sind (Anhang 1). Durch die Auswertung der im Laufe des 16. Jh. dichter werdenden kopialen Überlieferung wird die Menge der Kapitalisinschriften weiter erhöht, weil gelegentlich mit guter Begründung eine Ausführung der Inschrift in Kapitalis erschlossen, niemals aber eine Ausführung in Fraktur wahrscheinlich gemacht werden kann. Wenn der Kopist eine Inschrift in Kleinbuchstaben wiedergibt, so kann ihm doch eine in Großbuchstaben vorgelegen haben (vgl. Nr. 357). Erst 1598/99 setzt mit einer in Stein gehauenen (Nr. 306) und einer gemalten Inschrift (Nr. 310) eine kontinuierliche Überlieferung von Originalinschriften ein, deren Anzahl zunächst weit hinter der originaler Kapitalisinschriften zurückbleibt. Erst im zweiten Viertel des 17. Jh. stellt sich zwischen beiden Schriftformen ein ausgewogenes Verhältnis ein.

Als Schriftform für deutschsprachige Texte konkurrierte die Fraktur nur bedingt mit der Kapitalis, was sicherlich ein Grund für ihre zunächst seltene Verwendung war. Selbst an Inschriftenträgern mit deutschen Texten in Fraktur finden sich weitere deutsche Texte in Kapitalis (Nr. 306, 521). Außerdem treten immer wieder Inschriften mit einzelnen Buchstaben oder Worten auf, die in Kapitalis ausgeführt wurden (Nr. 318, 430, 432, 456, 484, 487). Durchaus typisch ist hingegen die Anbringung deutscher Texte in Fraktur neben lateinischen in Kapitalis (Nr. 306, 455, 486, 491, 507).

Die erhaltenen originalen Frakturinschriften sind in Stein gehauen und gemalt. Sie weisen die typischen Buchstabenformen auf; in der Regel sind nur Versalien mit Zierstrichen und Zierschleifen geschmückt.

Die Humanistische Minuskel erscheint nur viermal, in allen Fällen zusammen mit anderen Schriftformen (Nr. 211, 278, 430, 454). Der gesamte Bestand ist durch das einstöckige a gekennzeichnet. Die größte Inschrift ist kursiv in Stein gehauen (Nr. 454); die Bögen ihrer Buchstaben sind so stark gekrümmt, daß sie gebrochen wirken. Die Buchstaben f und Schaft-s derselben Inschrift weisen leicht gebogene Unterlängen auf.

6.5 Zeitliche Verteilung der Schriftformen

In die Tabelle sind aufgenommen alle erhaltenen und auf Abbildungen überlieferten Inschriften sowie die verlorenen, deren Schriftform aus der Überlieferung zu erschließen ist. Inschriftenträger, auf denen sich Texte in verschiedenen Schriftformen befinden, wurden mehrfach gezählt, wobei Versalien keine Berücksichtigung fanden. Die durchweg in Kapitalis ausgeführten, bauzeitlichen und baugebundenen Inschriften des Stadtgottesackers wurden bis auf eine Ausnahme (hebräische Schriftzeichen) nur einmal gezählt.

– 1200 – 1300 – 1400 – 1500 – 1550 – 1600 – 1650
Romanische Majuskel 2 1 (?)
Gotische Majuskel 2 7 3
Gotische Minuskel 2 49 19
Frühhumanistische Kapitalis 2 7
Kapitalis 29 69 53
Humanistische Minuskel 1 (?)
Fraktur 6 21
griechische/hebräische Schriftzeichen 2 1 8 3

Hinweis: Diese Einleitung enthält Abweichungen gegenüber der Druckfassung. Alle Von-Bis-Angaben bei Verweisen auf Katalognummern (z. B. Nr. 7173) wurden aus Referenzierungsgründen zu kommaseparierten Listen aufgelöst.

7. Nicht aufgenommene Inschriften

In den vorliegenden Katalog wurden alle Inschriftenträger aufgenommen, die bis zum Ende des Jahres 1650 in das heutige Stadtgebiet von Halle gelangt sind. Unerwähnt blieben Texte, die nicht der von Rudolf Kloos geprägten Definition für Inschriften entsprechen,288) und Texte, die zwar als Inschriften bezeugt, aber nur in Paraphrase tradiert sind. Bei kopial überlieferten Inschriften, die nicht datiert bzw. datierbar sind, wurde in jedem einzelnen Fall nach sorgfältiger Abwägung über eine Aufnahme in den vorliegenden Katalog entschieden. Ausgeschlossen wurden alle Inschriften, die mit Modeln, Matrizen oder Stempeln seriell hergestellt sind. Dazu zählen

– die Inschrift auf einem gestanzten Metallmedaillon am Boden einer spätromanischen Bronzeschale, die 1913 bei Schachtarbeiten in der Altstadt von Halle gefunden wurde. Das Medaillon hat ein Pendant auf einer vergleichbaren Bronzeschale;289)

– die Namensbeischriften auf Ofenkacheln mit figürlichen Reliefs, die im zweiten Viertel des 16. Jh. entstanden und 1917 bzw. 1955/56 bei Ausgrabungen im Hof der Moritzburg entdeckt wurden.290) Ein archäologischer Fund aus Wittenberg beweist, daß es sich auch bei ihnen um seriell hergestellte Stücke handelt.291) Ferner wurden Inschriftenträger nicht aufgenommen, die zu einem unbekannten Zeitpunkt nach Halle gelangt sind. Dazu gehören

– ein Gewicht mit einer Inschrift von 1427, das 1917 vom Museum Moritzburg übernommen wurde;292)

– ein Krug mit der Jahreszahl 1561, der 1997 zusammen mit Kücheninventar des 17. und 18. Jh. bei einer archäologischen Grabung in der Altstadt von Halle aufgefunden wurde.293)

Kreuztituli mit den Initialen INRI wurden wegen ihrer stets gleichen Bedeutung um die wahrscheinlich komplett erneuerten Beispiele an den spätgotischen geschnitzten Kruzifixen in den Kirchen von Beesen, Giebichenstein und Trotha reduziert. Wegen ihrer nicht präzisierbaren Aussage blieben Ritz- und Rötelinschriften, die nur aus Initialen und Jahreszahlen bestehen, ausgespart – es sei denn, sie weisen paläographisch bedeutsame Buchstabenformen auf oder geben über die Geschichte ihrer Träger Auskunft. Ritzinschriften aus Initialen und Jahreszahlen wurden auch dann ediert, wenn sie sich auf Trägern befinden, die wegen anderer Inschriften Aufnahme fanden. Nicht edierte Ritz- und Rötelinschriften sind an den Außenwänden der Moritz- und der Ulrichskirche, im Inneren von Markt- und Moritzkirche294) sowie an und in den oberen Geschossen der Türme der Marktkirche und des Roten Turmes erhalten.

Die sogenannten Beckenschlägerschalen aus dem späten 15. oder dem 16. Jh., die in der Stadt Halle in großer Zahl überliefert sind, weisen entweder die bekannte, aus einigen wenigen Zeichen295) bestehende Pseudoinschrift (in der Markt- und der Laurentiuskirche sowie in den Kirchen von Ammendorf, Dölau, Giebichenstein, Passendorf und Reideburg), eine andere Pseudoinschrift (in der Kirche von Kanena) oder die Inschrift IEH BART AL ZEIT GELVEK (in der Kirche von Beesen) auf. Schalen in der Moritzkirche und in der Kirche von Mötzlich tragen sowohl die vielfach belegte Pseudoinschrift als auch die Beesener Inschrift; die Schalen in den Kirchen von Ammendorf, Dölau und Passendorf haben außerdem Stiftervermerke aus den Jahren 1628 (Nr. 443), 1666 und 1689. Die getriebenen Bodenreliefs dieser Schalen zeigen die üblichen Bildmotive, wie den Sündenfall, die Kundschafter Moses', eine Weintraube tragend (4 Mo 13,23), einen ruhenden Hirsch, die Verkündigung Mariae und den hl. Georg.296)

Einzelne, nicht aufgenommene Buchstaben und Ziffern, die im späten Mittelalter oder frühen 16. Jh. in die Sandsteinplatten des Fußbodenbelags im Chor des Domes eingehauen wurden, stellen wahrscheinlich Versatzmarken dar. Sie verdienen eine nähere Untersuchung, da die Platten bei einer Verlegung entsprechend den Versatzmarken vermutlich eine bestimmte Figur im Fußboden ergeben hätten (oder hatten).

Zitationshinweis:

DI 85, Halle/Saale, Einleitung (Franz Jäger), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di085l004e002.

  1. Die Höhe der Glocken wurde ohne Krone gemessen. »
  2. In Halle galt im Bearbeitungszeitraum der Julianische Kalender, der Kalender „alten Stils“. »
  3. Vgl. Terminologie 1999. »
  4. Vgl. Sibylle Harksen, Bibliographie zur Kunstgeschichte von Sachsen-Anhalt, Berlin 1966 (Schriften zur Kunstgeschichte); Horst Höhne, Bibliographie zur Geschichte der Stadt Halle und des Saalkreises, Bd. 1 (Von den Anfängen bis 1648), Halle (Saale) 1968 (Arbeiten aus der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle an der Saale 8). Die jüngere Literatur findet man in der digitalen Regionalbibliographie unter http://bibliothek.uni-halle.de/regbib/»
  5. Vgl. Schütte 2006. »
  6. UBH I, S. 15 (Nr. 11). »
  7. UBH I, S. 5–8 (Nr. 4, 5); siehe auch Huschner 2006. »
  8. UBH I, S. 11 f. (Nr. 8). »
  9. Die grundherrlichen Rechte sind im einzelnen dargestellt bei Hünicken 1941, S. 128–132. »
  10. Zur frühen Geschichte der Burg s. Herrmann 2006b; zur Geschichte der Burg im ausgehenden Mittelalter s. Scholz 1998, S. 122–125 und Scholz 2000. »
  11. Vgl. Schwab 2006. »
  12. Herrmann 2006a, S. 14, 26–28. »
  13. Ranft/Ruprecht 2006, S. 131–133; Hecht 2010, S. 39–47. »
  14. UBH I, S. 19 (Nr. 15), 23 (Nr. 17). Zur Stiftsgründung s. auch die Vita des ersten Propstes Lambert; MGH SS XXX,II, S. 947–953. »
  15. Sie lag im Bereich der Großen und Kleinen Klausstraße und wurde 1569 abgebrochen; Dreyhaupt 1, 1749, S. 937 f.; Schultze-Galléra 1920, S. 215 f. »
  16. Bei Dreyhaupt 1, 1749, S. 699 f. aber die Gottesgebärerin Maria, ein Heiliger namens Johannes und der hl. Alexander. »
  17. Vgl. MGH SS XXX,II, S. 954–957. »
  18. Das Archidiakonat erstmals explizit 1194 als Besitz des Stifts genannt; UBH I, S. 110 (Nr. 107). »
  19. Vgl. Bönhoff 1914, S. 133–138, 146–153. In Bönhoffs Verzeichnis fehlt die Kirche von Kanena, die aber 1514 als zugehörig genannt wird; Bauermann 1933, S. 24 f. »
  20. ADB 3, 1876, S. 640 f. (Grotefend); NDB 3, 1957, S. 62 f. (Erwin Iserloh). Eine eigene Darstellung seines Wirkens gab Johannes Busch im Liber de reformatione monasteriorum; siehe Grube 1886, S. 377–799. »
  21. UBH I, S. 93–97 (Nr. 91, 93). »
  22. Ebd., S. 81 f. (Nr. 84). »
  23. Ranft/Ruprecht 2006, S. 103–105. »
  24. UBH I, S. 190–193 (Nr. 205–207), 195 f. (Nr. 209). »
  25. Vgl. Rüther 2008. »
  26. UBH I, S. 130 f. (Nr. 135); Schultze-Galléra 1920, S. 132 f.; Scholz 1998, S. 269–272. »
  27. Scholz 2001, S. 64–66, 71 f.; zur mittelalterlichen Pfarreigliederung s. auch Ranft/Ruprecht 2006, S. 122. »
  28. Vgl. Findeisen/Höhne 2006. »
  29. Ranft/Ruprecht 2006, S. 102. »
  30. Ebd., S. 104 f. »
  31. UBH I, S. 206–214 (Nr. 224); Ranft/Ruprecht 2006, S. 107–109. »
  32. UBH I, S. 272 f. (Nr. 293). »
  33. Ranft/Ruprecht 2006, S. 111. »
  34. Ebd., S. 113. »
  35. Streeck 1953, S. 288–299. »
  36. Streeck 1953, S. 300–305; Lück 2006, S. 244–247. »
  37. Vgl. Lück 1995; Lück 2006, S. 247–250. »
  38. Im Gegensatz zum „Tal“ und seinem „Talgericht“ hieß das auf der Anhöhe über dem „Tal“ tagende Schultheißengericht auch „Berggericht“. »
  39. Von 1427 bis 1479 gehörten auch die Oberbornmeister der Saline dem Weiteren Rat an; Streeck 1953, S. 69. »
  40. Einer der beiden Vierherren fungierte später als Worthalter der Vierherren. »
  41. Vgl. Streeck 1953, S. 69–86. »
  42. Der sitzende Weitere Rat war außerdem durch die Worthalter und den Kämmerer an der Ratswahl beteiligt; Streeck 1953, S. 70. »
  43. Ebd., S. 142–145, 359 f., 373. »
  44. Ebd., S. 128–132. »
  45. Einen ausführlichen Bericht über die Ereignisse gibt der Zeitzeuge Marcus Spittendorf; vgl. Spittendorf 1880. Vgl. auch Meinhardt 2004, Scholz 2006. »
  46. Hecht 2010, S. 62–64. »
  47. Streeck 1953, S. 312. »
  48. Vgl. Lück 2002. »
  49. Streeck 1953, S. 306–313. »
  50. Zu Erzbischof Ernst von Sachsen s. Rogge 2002. »
  51. Vgl. Willich 2001. »
  52. Zu Albrecht von Brandenburg s. den biographischen Abriß bei Gatz 1996, S. 13–16 (Friedhelm Jürgensmeier) und die folgende Literatur. »
  53. Scholz 1998, S. 245, 270; Scholz 2005, S. 84–99. »
  54. Kühne 2000, S. 424–444; vgl. Diedrichs 2006. »
  55. Vgl. Wolters 1882. »
  56. Vgl. Halm/Berliner 1931, Nickel 2001. »
  57. Sauerlandt 1922; Rasmussen 2, 1977, S. 116–121. »
  58. Rasmussen 1–2, 1976–1977; vgl. auch Katalog Halle 1, 2006, S. 67–101. »
  59. Vgl. BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 388–394; Volkmann 1956; Krause 1991, S. 326–337; Krause 2005; Schmitt 2010. »
  60. Neugebauer 2006, S. 233 f., 245–250, 255 f. »
  61. Zu Bastian Binder s. Thieme/Becker 4, 1910, S. 37; AKL 11, 1995, S. 76 (Frauke Hinneburg). »
  62. Vgl. einen Brief an Kardinal Albrecht vom 7. März 1529; Redlich 1900b, S. 453 f. (Nr. 2). »
  63. Scholz 1998, S. 309 f. »
  64. Zu Johann Albrecht von Brandenburg s. Gatz 1996, S. 337 f. (Josef Pilvousek). »
  65. Delius 1953, S. 109, 111. »
  66. Zu Friedrich von Brandenburg s. Gatz 1996, S. 202 (Josef Pilvousek). »
  67. Zu Sigismund von Brandenburg s. Gatz 1996, S. 665 (Josef Pilvousek). »
  68. Sehling 1904, S. 401–404, 407–413; Schrader 1977, S. 33–37. »
  69. Zu G. Winkler s. Delius 1953, S. 33, 39–41. »
  70. AGB 2, 1942, S. 216–222 (Nr. 1345). »
  71. Vgl. ein Mandat Albrechts von Brandenburg vom 10. September 1523; Herrmann 1907, S. 226 (Beilage X). »
  72. Vgl. das Zeugnis des erzbischöflichen Kanzlers Christoph Türk von 1531; Förstemann 1834, S. 205. »
  73. Zu den Pfarrern Johannes Sauer und Matthias Metz s. Scholz 1998, S. 352, 354. »
  74. Delius 1953, S. 52 f. »
  75. Olearius 1667, S. 274. »
  76. Schrader 1978, S. 36 f. »
  77. Delius 1952, S. 81–99. »
  78. Mittag 2, 1747, S. 71 f. »
  79. Delius 1953, S. 135–137. »
  80. Dreyhaupt 2, 1750, S. 610. »
  81. Vgl. Dreyhaupt 1, 1749, S. 1023–1025, 1050–1052, 1086–1088; vgl. Eisenmenger 2004. »
  82. Olearius 1667, S. 63; Dreyhaupt 1, 1749, S. 988, der allerdings nur noch einen „Kirchenvorsteher“ kennt; vgl. Saran 1884. Zu den „Kirchenmeistern“ des späten Mittelalters, d. s. die Kirchväter der Frühen Neuzeit vgl. Reitemeier 2005, S. 102–122; zu Halle vgl. ebd., S. 103 f. Der Titel „Kirchvater“ war im östlichen Teil des deutschen Reiches und in den deutschsprachigen Siedlungsgebieten Ostmitteleuropas verbreitet; vgl. Schröcker 1934, S. 189. »
  83. Vgl. Wolgast 1995, S. 130–132, 261–266, 275 f. »
  84. Zum Joachim Friedrich von Brandenburg s. ADB 14, 1881, S. 86–90 (Th. Hirsch); NDB 10, 1974, S. 438 f. (Johannes Schultze). »
  85. Delius 1953, S. 135 f. »
  86. Zur Politik des Christian Wilhelm von Brandenburg s. Dreyhaupt 1, 1749, S. 328–390; May 1983, S. 192 f. »
  87. Zu Leopold Wilhelm von Österreich s. Gatz 1990, S. 265–267 (August Leidl); zur Huldigung Brademann 2006a, S. 35. »
  88. Zu Geschichte des Erzstifts Magdeburg während der schwedischen Besetzung s. Meumann 2006; zur Geschichte der Stadt Halle im Dreißigjährigen Krieg s. Brademann 2006b. »
  89. Jacobs 1897, S. 205–207, 290–292. »
  90. Zu August von Sachsen zuletzt Thiele 2011. »
  91. August war seit 1657 auch Herzog von Sachsen-Weißenfels und Begründer der 1746 wieder erloschenen Sekundogenitur von Sachsen-Weißenfels. »
  92. Vgl. Opel 1880. »
  93. Vgl. Ruprecht 2006, S. 350 f. »
  94. Schultze-Galléra 1921, S. 1. »
  95. UBH I, S. 206 (Nr. 223). »
  96. Vgl. Albrecht-Birkner/Schulze-Thulin 2009. »
  97. UBH I, S. 17 (Nr. 23). »
  98. Ruprecht 2006, S. 351–358. »
  99. Die Ausführungen zum Dom stützen sich auf folgende Übersichtswerke, wobei die jüngeren Forschungsergebnisse maßgeblich sind: BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 218–261; Albertz 1888; Redlich 1900a, S. 90–226; Nickel 1962; Krause 1991, S. 311–326; Scholz 1998, S. 187–204; Todenhöfer 2010, S. 81–91. »
  100. Vgl. Nickel 1962, Frontispiz. »
  101. Scholz 1998, S. 347, 350, 356. »
  102. Vgl. Redlich 1900a, S. 40* (Beilage 15). Das Holz des neuen Dachstuhls wurde zwischen 1518 und 1522 eingeschlagen; Eißing 2009, Taf. 49. »
  103. Vgl. Karlson 1994. »
  104. Vgl. Tacke 1992, S. 71–169; Tacke 2006; Münch 2006. Einige Retabel sind heute auf Standorte außerhalb Halles verteilt, andere sind verloren. »
  105. Vgl. Merkel 2004; Hauschke 2006, S. 317–322 (Kat.-Nr. 101). Sämtliche Teile der Grabanlage befinden sich heute in der ehemaligen Stiftskirche St. Peter und Alexander in Aschaffenburg. »
  106. Dreyhaupt 1, 1749, S. 783. Der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt. »
  107. Ebd., S. 1093 f. »
  108. Vgl. das sogenannte Domhaus auf dem Stadtplan von Gottfried Olearius (Nr. 25); Dreyhaupt 1, 1749, S. 698 f. »
  109. Schultze-Galléra 1920, S. 180–183; Dolgner 2003, S. 21–24. »
  110. Teile des Ost- und des Westflügels der Klausur wurden 1962 und 1964 archäologisch untersucht; vgl. Nickel 1966. »
  111. Vgl. Förstemann 1834, S. 205. »
  112. Die Ausführungen zur Marktkirche und ihrer Vorgängerbauten stützen sich auf folgende Übersichtswerke, wobei die jüngeren Forschungsergebnisse maßgeblich sind: BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 6–84; Hünicken 1933/34; Hasse 1948; Volkmann 1959; Krause 1983; Rüger 1983; Krause 1995; Broda 1998, S. 135–156; Scholz 1998, S. 263–267; Schmitt 2008. »
  113. Zur Verehrung der hl. Gertrud von Nivelles s. LexMa 4, 2002, Sp. 1356 f. (M. van Uytfanghe). »
  114. Scholz 2001, S. 66 geht von einer einzigen Pfarrei aus, ohne sich festzulegen, welche der 1116 genannten Kirchen das gewesen sein könnte. Ranft/Ruprecht 2006, S. 101 plädieren für St. Gertruden. »
  115. Vgl. Schmitt 1995. »
  116. Wachter 1882, S. 116. »
  117. Eißing 2009, S. 174 und Taf. 53: Holzeinschlag 1473/74, 1474/75 (d). Dagegen nimmt Thomas Eißing an, daß das Dachwerk zuerst auf der 1529 abgerissenen Marienkirche gestanden habe; ebd., S. 174. »
  118. Olearius 1, 1667, S. 224 f., 227 f.; Schmitt 2008, S. 166: Holzeinschlag 1504/05 bzw. 1510/11 (d). »
  119. UBH I, S. 80 (Nr. 81). »
  120. Vgl. Herrmann 2008a; Schmitt 2008, S. 166 f. »
  121. Schmitt 2008, S. 169 nimmt einen Baubeginn im späten 12. bzw. frühen 13. Jh. an und bringt noch Ablässe von 1275 und 1287 mit dem Westbau in Verbindung. »
  122. Zu C. Kraft s. Hünicken 1933/34, S. 60, 72, 74. Rolf Hünicken, der erstmals die Baugeschichte auf Grundlage archivalischer Quellen darstellte, glaubte noch, daß Kraft 1539 den gesamten Kirchenbau vollendet habe. Der aktuelle Forschungsstand bei Krause 1983, S. 240–247. »
  123. Außerdem eine inschriftlose Glocke des 13. Jh., die noch heute in der Laterne des Nordostturms hängt, aber nicht mehr geläutet werden kann. Zur Geschichte der neuzeitlichen Glocken s. Grothe 2004. »
  124. Beide wurden durch jüngere Instrumente ersetzt; vgl. Mund 1908, Runowski 2004. »
  125. Vgl. Olearius 1674, S. 158–192. »
  126. Die Ausführungen zur Moritzkirche stützen sich auf folgende Übersichtswerke, wobei die jüngeren Forschungsergebnisse maßgeblich sind: Dähne 1856; Wolf 1856; BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 85–167; Schadendorf 1958; Krause 1983; Todenhöfer 2006, S. 211–214. »
  127. Herrmann 2001, S. 138, 270 (Kat.-Nr. 18). »
  128. MGH SS XXX, II, S. 951; zur Datierung der Quelle s. ebd., S. 947. Einem Necrologium zufolge soll die Moritzkirche bereits von den Erzbischöfen Norbert (1126–1134) und Konrad von Querfurt (1134–1142) beschenkt worden sein; UBH I, S. 29 (Nr. 24), 35 (Nr. 29). »
  129. UBH I, S. 93–97 (Nr. 91, 93). »
  130. Vgl. Groß 1967, Bureš 1999. »
  131. Für eine bei Schadendorf 1958, S. 10 erwogene Kirchenweihe im Jahr 1411 hat sich bislang kein urkundlicher oder chronikalischer Beleg finden lassen; vgl. Krause 1983, S. 249 (Anm. 19). »
  132. Zu H. Brochstete s. Hünicken 1936, S. 85, 129 f. (Anm. 248–251); Krause 1983, S. 233, 249 f. (Anm. 21–25); Thieme/Becker 5, 1911, S. 37; AKL 14, 1996, S. 297 (Catrin Ritter). »
  133. Moritzkirche 1838, S. 1045. »
  134. Das Kirchendach wird von zwei eigenständigen Konstruktionen getragen. Das Holz für das westliche Dachwerk hat man 1503/04 und 1504/05 (d) eingeschlagen; Eißing 2009, Taf. 54. »
  135. Wolf 1856, S. 35, 51; Delius 1953, S. 94 f. »
  136. Schubart 1662, fol. E2r»
  137. Vgl. Dolgner 2011. »
  138. Siehe auch Nr. 190»
  139. Vgl. Schubart 1662, fol. E2v»
  140. Der Maler Wilhelm von Kügelgen erzählt in seinen Jugenderinnerungen, er habe 1811 in der Moritzkirche noch „alte Fahnen und Epitaphien“ sowie Grabplatten mit den Reliefs „eines geharnischten Mannes“ und der „vermummte(n) Gestalt“ einer Frau gesehen; von Kügelgen 1954, S. 84, 87, 423. »
  141. Rüger 1983, S. 261–267. »
  142. Zur Geschichte des Klosters s. Dreyhaupt 1, 1749, S. 793–801; vgl. Weigel 2006. Die wichtigsten Forschungsergebnisse zusammengefaßt bei Todenhöfer 2010, S. 92–99. »
  143. UBH I, S. 348 (Nr. 384). »
  144. Olearius 1667, S. 215, 496 f.; Dreyhaupt 2, 1750, S. 203 f. »
  145. Nissen 1938, S. 158, 161. »
  146. Das ehemalige Klosterareal wird etwa von dem Straßenzug des Kaulenbergs im Nordwesten, dem Universitätsring im Nordosten und dem Robertinum der Universität im Südosten begrenzt. »
  147. Dreyhaupt 1, 1749, S. 295, 796. »
  148. Serauky 1, 1935, S. 265–269. »
  149. Siehe auch Dreyhaupt 2, 1750, S. 204. »
  150. Schultze-Galléra 1920, S. 119 f. »
  151. Ebd., S. 120. Zur Geschichte des Stadtgymnasiums s. auch Dolgner 2003, S. 12–15, 27. »
  152. Die Ausführungen zur Ulrichskirche stützen sich auf folgende Übersichtswerke, wobei die jüngeren Forschungsergebnisse maßgeblich sind: BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 168–217; Ulrichskirche 1939; Todenhöfer 2006, S. 218–220. »
  153. UBH I, S. 148 f. (Nr. 154). »
  154. UBH II, S. 8 f. (Nr. 480). »
  155. Ebd., S. 9 f. (Nr. 482). »
  156. Es bleibt offen, ob das unter Erzbischof Burkhard II. (1296–1305) oder Burkhard III. (1307–1325) geschah. Arthur Bierbach plädiert für letzteren; UBH II, S. 90 f. (Nr. 553). Der Standort des Klosters vor dem Galgtor, d. h. am heutigen Riebeckplatz, bezeugen die im folgenden genannten Urkunden. »
  157. UBH II, S. 278–282 (Nr. 696–698), 284–287 (Nr. 700–702). »
  158. Das Klosterareal erstreckte sich zwischen Leipziger Straße, Christian-Wolff-Straße und Kleiner Märkerstraße. »
  159. Vgl. UBH II, S. 282 (Nr. 698); Olearius 1667, S. 161. »
  160. Eißing 2009, Taf. 56. »
  161. Ebd. »
  162. Scholz 1998, S. 269–271. »
  163. Dreyhaupt 1, 1749, S. 1054. »
  164. Rüger 1983, S. 259, 261. »
  165. Die Martinskapelle wurde 1547 abgerissen. Die folgende Übersichtsdarstellung stützt sich auf BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 422–432; Broda 1998, S. 162–192; Tietz 2004, Krüger 2004. »
  166. Tietz 2009, S. 5–97. »
  167. Zur Datierung und Zählung der Bogenkammern s. Anhang 1, insbesondere S. 423. »
  168. Das Holz dafür wurde 1560/61 (d) eingeschlagen; Eißing 2009, S. 123, Taf. 55. »
  169. Weitere Fragmente entziehen sich einer zeitlichen Einordnung. Eine figürliche Grabplatte des 16. oder 17. Jh., die seit jeher im Freien liegt und verwittert ist, trägt keine Inschrift mehr; vgl. Nr. 218»
  170. Unklar bleibt, ob damit eine Umbettung der Gebeine einherging. »
  171. Die Ausführungen zur Moritzburg stützen sich auf folgende Übersichtswerke, wobei die jüngeren Forschungsergebnisse maßgeblich sind: BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 299–326; Wäscher 1955; Werner 1955; Scholz 1998, S. 154–166; Nickel 1999a; Stahl 2002; Krause 2005; Mock 2007, S. 21–92, 165–251. »
  172. Scholz 1998, S. 179–181. »
  173. Vgl. das Inventar der Maria-Magdalenen-Kapelle von 1608; Mock 2007, S. 279–289 (Nr. 7). »
  174. Thiele 2011, S. 111. »
  175. Seit 1952 Staatliche Galerie Moritzburg, seit 2003 Stiftung Moritzburg, Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt. »
  176. Neuß 1955, S. 3 f. »
  177. UBH I, S. 84, 86 f. (Nr. 86). »
  178. Gemeint ist das Stadtviertel zwischen dem Marktplatz, Große Märkerstraße und Moritzzwinger. »
  179. Zusammenfassend Herrmann 2001, S. 128–130. »
  180. Der Hallorenring verläuft über der heute unterirdisch fließenden Gerbersaale. »
  181. Das waren im Norden beginnend und im Uhrzeigersinn fortfahrend das Ulrichstor, das Steintor, das Galgtor, das Rannische Tor, das Moritztor und das Klaustor. Die letzten beiden führten zur Saalebrücke. »
  182. UBH I, S. 419 (Nr. 466); UBH II, S. 13 (Nr. 484), 91 (Nr. 553). »
  183. Vgl. StAH S 13 M 2; BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 327–336; Neuß 1–2, 1934–1935. »
  184. Neuß 2, 1935, insbesondere S. 77–82; Dolgner 2006, S. 79 f., 102 f. »
  185. Folgender Darstellung liegt die Zusammenfassung aller baugeschichtlichen Forschungsergebnisse bei Rühl 2008 zugrunde. »
  186. Rühl 2008, S. 32, 36; siehe auch Herrmann 2001, S. 375 (Nr. 17). »
  187. Einige Anhaltspunkte ergaben sich aus archäologischen Untersuchungen 2004/05; Herrmann 2008b. »
  188. UBH II, S. 62 (Nr. 529), 93–95 (Nr. 555). »
  189. Schöffenbücher 1, 1882, S. 288 (Nr. 675). »
  190. UBH II, S. 178 (Nr. 617). »
  191. Hünicken 1936, S. 65 f. »
  192. Broda 1998, S. 274–279. »
  193. Olearius 1667, S. 29 bezeugt die Kaiserbildnisse im Rathaus; Dreyhaupt 2, 1750, S. 219 nennt zwei der Bildnisse als Besitz der Marienbibliothek, wohin sie 1680 oder 1681 mit den übrigen Porträtzyklen gelangt sind. Vgl. auch Stiebritz 2, 1773, S. 294. »
  194. Vgl. Jäger 2011b. »
  195. Olearius 1667, S. 494 f. »
  196. Für die Bildnisse der Superintendenten untersucht bei Jäger 2011b. »
  197. Rieken 2008, S. 117–119; vgl. auch Rathaus 1884. »
  198. Rieken 2008, S. 136. »
  199. Vgl. Rühl 2008b. »
  200. Grundlage folgender Ausführungen ist ein noch unveröffentlichtes Manuskript von Frau Dr. Anke Neugebauer, Halle (Saale), über die Baugeschichte des Hofes „Kühler Brunnen“, das die wichtigsten älteren Arbeiten berücksichtigt; vgl. Volkmann 1956, S. 35–78; Rüger 1989; Krause 1991, S. 347–352. »
  201. Vgl. Dreyhaupt 2, 1750, Beylage B, S. 146 („Geschlechts-Register derer von Schenitz“). »
  202. Zum Verhältnis des H. v. Schenitz zu Albrecht von Brandenburg und zu seiner Verurteilung s. Hülße 1889; Scholz 1998, S. 102–105; Brecht 2004. »
  203. Vgl. Redlich 1900a, S. 210, 293, 306–309, 17*–29* (Beilage 9), 80*–81* (Beilage 20). »
  204. Dreyhaupt 1, 1750, S. 940 f. (Nr. 298). »
  205. Die Ankäufe ließen sich quellenmäßig noch nicht belegen, ergeben sich aber aus den später nachweisbaren Besitzverhältnissen und den Inschriften. Frau Dr. Neugebauer sei für die gewährte Einsichtnahme in ihr Manuskript herzlich gedankt. »
  206. Cramer 1999, S. 59; Eißing 2009, S. 139. Schultze-Galléra 1920, S. 258 f. betrachtet irrtümlich Marktplatz 16 und 17 als Haupthäuser des „Kühlen Brunnens“. »
  207. Darunter ein hölzernes Ziergewölbe, das zur Zeit ausgelagert ist. »
  208. Neugebauer 2006, S. 230–244. »
  209. Zur jüngeren Geschichte des „Kühlen Brunnens“ s. Schultze-Galléra 1920, S. 208–211, 258 f. »
  210. Dreyhaupt 1, 1749, Beylage A, Plan zwischen S. 52 und 53. »
  211. Just/Just 2007, S. 33–42. »
  212. Schultze-Galléra 1920, S. 18 f.; Just/Just 2007, S. 50–52. »
  213. Schultze-Galléra 1920, S. 20, 231–235. »
  214. Münzberg/Richter/Findeisen 1977, S. 24. Die Gassen Freudenplan und Hanfsack sind vollständig verschwunden. »
  215. Eine Übersicht über Geschichte und Ausstattung der Kirche bis zum Ende des 19. Jh. geben: BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 273–276; Knuth 1891; Kopitzke 1968, S. 22–46. »
  216. UBH I, S. 19 (Nr. 15), 23 (Nr. 17). »
  217. Ebd., S. 81 f. (Nr. 84). »
  218. Ebd., S. 190–193 (Nr. 205–207), 195 f. (Nr. 209). »
  219. Darüber hinaus scheinen bis zum Brand 1740 noch vorreformatorische Bildwerke erhalten gewesen zu sein, z. B. Schnitzplastiken der Hll. Maria und Petrus; vgl. PfA St. Georgen C 1, fol. 65v, 66r»
  220. Held/Hoyer 2004, S. 115–122 (Nr. 69–73). »
  221. Dreyhaupt 1,1749, S. 808. »
  222. Delius 1953, S. 112 f. Zur nachreformatorischen Geschichte der Gemeinde s. auch Witte 1927. »
  223. PfA St. Georgen C 1, fol. 64v–65v»
  224. Grötschel/Behne 2006, S. 65. »
  225. Zur Geschichte des Hospitals s. Eckstein 1841a, Weise 2008. »
  226. UBH I, S. 228 f. (Nr. 239). Zur Geschichte der Kirche und ihrer Ausstattung s. BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 262–272; Wagner 1927. »
  227. Dreyhaupt 2, 1750, S. 770. Auch der Kirchturm entstammt dem 12. Jh.; vgl. Dehio 1999, S. 270. »
  228. Vgl. Dreyhaupt 1, 1749, S. 737–743 (Nr. 181–184). »
  229. Dreyhaupt 2, 1750, S. 770. »
  230. Grötschel/Behne 2006, S. 57. »
  231. Die Ausführungen zur Baugeschichte folgen Schmitt 1993. »
  232. MGH Script. Rer. Germ. NS IX. S. 362; UBH 1, S. 19 f. (Nr. 15). »
  233. UBH I, S. 86 (Nr. 86). »
  234. Dreyhhaupt 2, 1750, S. 849; Schultze-Galléra 1924, S. 12 f., 18. »
  235. Mit den baulichen Veränderungen im ersten Viertel des 20. Jh. ging auch eine Anhebung des nach Westen hin stark abfallenden Hofniveaus einher, so daß das Erdgeschoß des Westflügels jetzt unter Hofniveau liegt. »
  236. Dreyhaupt 2, 1750, S. 852; Schultze-Galléra 1924, S. 14–16. »
  237. Vgl. Schmitt 1993, S. 12, 16. »
  238. Ebd., S. 22–24. »
  239. Seit 2010 „Burg Giebichenstein, Kunsthochschule Halle“. »
  240. Mengering/Olearius/Müller 1642, fol. Mijr»
  241. Johannes Olearius, Das fröliche Hallelujah Auß dem CL. Psalm / Bey Christlicher Einweihung deß schönen Neuerbaueten Orgelwercks / in der Fürstlichen S. M. Dom-Kirchen zu Halle den XVIII. Octobris, Anno 1667 betrachtet, Halle (Saale) [1667], fol. Biv»
  242. Olearius 1674, fol. aiiijv, biv»
  243. Vgl. Stiebritz 1772/73, vom Hagen 1867, Runde 1933. Die Chronik des Christian Gottlieb August Runde wurde bereits 1835 abgeschlossen, aber erst 1933 von Bernhard Weißenborn herausgegeben. Zur älteren Stadtgeschichtsschreibung vgl. die Einleitung bei Runde 1933, S. XIII–XVIII. »
  244. Eine Ausnahme ist Schultze-Galléra 1925 und 1929. Zur Stadtgeschichtsschreibung vgl. auch Brademann 2011. »
  245. Z. B. Puttrich 1845, Knauth 1853. »
  246. Vgl. Büsching 1819, Weise 1824. »
  247. Hesekiel 1824, Kruse 1825, Förstemann 1835, Hallische Inschriften 1835, Förstemann 1836, Eckstein 1845, Knauth 1855. »
  248. Vgl. Grell 1990, Findeisen 2012. »
  249. Vgl. Krause 1995, Bartusch 1998, de Boor 2004, Schuffels 2007. »
  250. Das älteste bekannte Grabmal mit Inschrift entstand im 13. Jh., wurde erst im Jahr 2000 auf dem Domhof entdeckt und ist heute wieder verschwunden (Nr. 6). »
  251. Auf den Kirchhöfen in Ammendorf, Beesen, Diemitz, Lettin, Neumarkt und Reideburg sind noch barocke Grabmäler erhalten, deren Zeitstellung wegen ihres zumeist schlechten Erhaltungszustandes nicht immer zu bestimmen war. »
  252. Das Epitaph für Christoph von Polschnitz (Nr. 432) bestand hauptsächlich aus einem gerahmten Gemälde, von dem heute nur noch der Rahmen erhalten ist. »
  253. Vgl. Cieślak 1998, S. 95–97. »
  254. Die in den folgenden Abschnitten und Kapiteln aufgeführten Zitate aus Inschriften werden stets in normalisierter Schreibung und ohne Kennzeichnung der Abkürzungen wiedergegeben. Die Schrägstriche markieren hier nicht den Zeilenumbruch, sondern trennen verschiedene Formulierungsvarianten. Die in eckige Klammern gesetzten Wörter stellen mögliche Textergänzungen dar. »
  255. Ausgenommen Nr. 523»
  256. Ausgenommen Nr. 418»
  257. Ausgenommen Nr. 37»
  258. In diesen Kontext würde sich ein Epitaph aus dem Dom mit 17 elegischen Distichen einfügen, wenn seine Inschrift nicht ein Bekenntnis zur Alten Kirche enthielte und deshalb vor der endgültigen Schließung des Domes als katholische Kirche entstanden sein muß (Nr. 154).  »
  259. Allerdings muß angemerkt werden, daß die Auswahl der Bibelstellen an sich i. d. R. keine konfessionelle Eigenart aufweist, sondern daß sich ihre konfessionsspezifische Aussage nur im Kontext der lutherischen Lehre erschließt; vgl. Steininger 2006. »
  260. Winkler 1967, S. 57, 150, 153, 165. »
  261. Vgl. TRE 14, 1993, S. 725 f. (John Riches); Hauschild 2, 2005, S. 301–304; vgl. auch Mohr 1964, S. 98. »
  262. Vgl. Barth 1989. Luther selbst hat die Begriffe „Ars moriendi“ und „Sterbekunst“ nicht benutzt, wenn er über Sterbevorbereitungen sprach; ebd., S. 45 und Anm. 1. Zur lutherischen Ars moriendi s. auch TRE 4, 1979, S. 149–154 (Rudolf Mohr). »
  263. Zum Memento mori vgl. Sörries 2002, S. 221 f. »
  264. Das „gute Sterben“ nach der Überlieferung der Leichenpredigten vgl. Mohr 1964, S. 277–296. »
  265. Vgl. die Auswertung von Leichenpredigten bei Kümmel 1984, S. 202–204, 207. »
  266. Ebd., S. 216–218. »
  267. Vgl. die Auswertung der Leichenpredigten bei Mohr 1964, S. 98; Winkler 1967, S. 133, 171, 174, 187, 238. »
  268. Vgl. Kümmel 1984, S. 208–210, 214. »
  269. Vgl. die begrifflichen Analogien in Leichenpredigten; van Hoof 1984, S. 255 f. »
  270. Thiede 1982, S. 28–41. »
  271. Zur Kronensymbolik in Leichenpredigten vgl. Mohr 1964, S. 309–341. »
  272. Außerdem ist ein Teil der Inschrift Nr. 229 von 1582 auf Deutsch verfaßt. »
  273. Das Taufbecken aus der Ulrichskirche steht heute in der Wallonerkirche zu Magdeburg. »
  274. Ein vorreformatorisches Altarretabel aus der Kirche in Passendorf wird unter den nachreformatorischen Ausstattungsstücken behandelt (Nr. 186). »
  275. Obwohl 1806 der Kirchenschatz der Marktkirche geplündert worden sein soll; Vogel 1932, S. 1. »
  276. Die Evangelische Kirchenprovinz Sachsen ist 2009 in der „Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland“ aufgegangen. »
  277. Nr. 379 trägt allerdings nur den Namen des Kirchortes und eine Jahreszahl. »
  278. Ein mutmaßlicher Meistervermerk ist ebenfalls auf Latein geschrieben (Nr. 526). »
  279. Außerdem blieben vier unbeschriftete mittelalterliche Glocken in der Marktkirche und der Moritzkirche sowie in der Nikolauskirche zu Büschdorf und der Wenzelskirche zu Lettin erhalten. »
  280. Das Schicksal einer 1931 nach Erfurt verkauften Glocke ist ungeklärt (Nr. 10). »
  281. Zwei weitere Glocken Wolgasts sind kopial überliefert (Nr. 307, 313). »
  282. In dieser Hinsicht ist die Deutung der Inschrift Nr. 25 unklar. »
  283. Zu den Bildnissen der Pfarrer der Marktkirche und Superintendenten s. Jäger 2011 b. »
  284. Abgesehen von zwei in Wachs ausgeführten Miniaturporträts aus dem Jahr 1591, deren Provenienz aber unsicher ist (Nr. 278). »
  285. Zum Erscheinungsbild der in diesem und den folgenden Abschnitten behandelten Schrift- und Buchstabenformen s. Terminologie 1999. »
  286. Die unter Nr. 22A edierte Inschrift könnte aber auch später entstanden sein. »
  287. Zwei Inschriften der Gotischen Minuskel sind nicht sicher datierbar (Nr. 142, 222). »
  288. Kloos 1992, S. 2. Eine begründete Ausnahme ist Nr. 215»
  289. Weitzmann-Fiedler 1981, S. 132 f., Taf. 148; Nickel 1988, S. 15–21. Die Schale befindet sich unter der Inv.-Nr. Z 230/39c im Besitz der Stiftung Moritzburg, Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt. »
  290. Katalog Halle 1, 2006, S. 258–260 (N. 147; Hans-Georg Stephan). Die Kacheln befinden sich unter den Inv.-Nr. KHW Ke 128, 129, 130 im Besitz der Stiftung Moritzburg, Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt. »
  291. Vgl. Stephan 2011. »
  292. Das Gewicht befindet sich unter der Inv.-Nr. MO III 00142 im Besitz der Stiftung Moritzburg, Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt. »
  293. Freundliche Mitteilung von Frau Dr. Caroline Schulz, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Halle (Saale). Der im Depot des Landesamtes verwahrte Krug trägt die HK-Nr. 97: 25932p. »
  294. Die edierten Ritzinschriften aus beiden Kirchen unter Nr. 144, 145, 155, 270»
  295. Vgl. DI 62 (Lk. Weißenfels), S. LIV»
  296. Kruse 1825, S. 77–84, Taf. 4 (Georgenkirche, jetzt Marktkirche; Moritzkirche, Giebichenstein); BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 163–165 (Moritzkirche), 276 (Georgenkirche, jetzt Marktkirche), 448 (Beesen), 465 (Kanena), 482 (Dölau), 492 f. (Giebichenstein), 527 (Mötzlich), 570 (Reideburg). Die Schale aus Beesen wurde in den 1980er Jahren gestohlen. »