Inschriftenkatalog: Stadt Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 86: Halberstadt (Stadt) (2014)

Nr. 166 Städtisches Museum 1580

Beschreibung

Inschriftenplatte; Städtisches Museum, ohne Inventarnummer, ohne Angabe der Herkunft, ehemals im Turmknopf des südlichen Turms der Martinikirche;1) Blei; leicht querrechteckig, Gewicht 640 g,2) Marke des Hans Kramer in der Mitte unterhalb der Inschrift;3) zwischen feinen Hilfslinien, zeilenweise mittels Punzen eingeschlagen oder geprägt, die erste Zeile eingezogen, die Historische Nachricht mit Namen und Datumsangabe.

Maße: H. 21 cm, B. 25,3 cm, T. 0,1 cm, Bu. 0,6 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. ANNO · DOMINI · 1 · 5 · 80 · DEN · 8 · SEPTEMBRIa) · / REGIRENDER · BVRGEMEISTER · HENNI · MEIER · WVLF · / LAMPE · CONRAT · BREITSPRAKE · ANDREAS · ZISENISE · / FENTZ · RVNSTET · SIXTVS · DROSTE · NICLAVS · HART=/MAN · HENNI · GROTE · IOCHIM · ZIGLER · AVTOR · HASEN=/BEIN · CORT · BREITSPRAKE · HANS · HOLSKEMEKER · / RATSHERN : · GEORGE · MVLDEGEN · NICLAVS · / HARTMAN · ALTERLEVTE : · / · Mb) · PHILIP · HAVSMAN · Mb) · HANS · MOSSEL · VND / HEINRICH · DIDERICHS · SCHEVERDECKERS : · / · Mb) · HEINRICH · KRAMER · KANNENGIESER : · H · Kc) · / DVSSE · 3 · SIDEN · SINT · IN · DVSSEM · IAR · NIE / GEMAKET · HANS · KRAMER ·

Übersetzung:

Diese 3 Seiten sind in diesem Jahr neugemacht.

Wappen:
Marke3)

Kommentar

Zu den Buchstabenformen siehe Nr. 167, auch 179.

Das Täfelchen gibt Nachricht über eine Reparatur oder eine Eindeckung des Turms, vielleicht aber auch von Dächern der Kirchenschiffe der Stadtpfarrkirche St. Martini im Jahr 1580, da die Namen sowohl der Verantwortlichen der Stadt angegeben sind, denen die Sorge für die städtischen Türme oblag, als auch die derjenigen der Kirchengemeinde, die für das Kirchenschiff zu sorgen hatten.4) Laut einer Notiz, die sich auf der Rückseite einer Kupfertafel von 1612 befindet (Nr. 238 †), die sich ebenfalls im Städtischen Museum befinden soll, wurde das Täfelchen zusammen mit anderen gefunden; der Text der Kupfertafel besagt, daß diese Tafel seit 1612 im Turmknopf des nördlichen Martinikirchturms eingeschlossen war und im Oktober 1902 dort entnommen wurde.5) Die anderen acht Bleiplatten, davon fünf aus der Zeit vor 1650, darunter auch die von 1580, hatten sich im südlichen Turm der Martinikirche befunden, wie eine Gedenktafel aus dem Jahr 1846 verzeichnet.6) Nach ihrer Entnahme 1902 wurden sie ins Städtische Museum gebracht und vermutlich im Turm durch andere Dokumente ersetzt, die bei der Zerstörung der Kirche durch die Bombenangriffe 1945 vernichtet wurden.7) Durch die Bleitäfelchen wurden, wie ähnliche Täfelchen in anderen Kirchen zeigen (Nr. 20, 23, 167, 179, 217, 218, 238 (†), 242, 265) und wie es allgemeiner Brauch war, Dachdeckerarbeiten am Turm oder den Kirchenschiffen dokumentiert. Das zeigt auch die Aufzählung der nach den Ratsherren und Altarleuten genannten Schieferdecker und die Erwähnung des Kannengießers, die die handwerkliche Ausführung in Händen hatten. Die zum Patriziat gehörigen Bürger des Stadtrats und der Pfarrgemeinde, die für St. Martini als Stadtpfarre verantwortlich waren, lassen sich hauptsächlich in den Listen der Halberstädtischen Brauberechtigten nachweisen.

Henni Meier (oder Mayer) braut in den Jahren 1570 und 1571 auf dem Bredewech, also dem Breiten Weg, wird jedoch dort noch nicht als Bürgermeister bezeichnet.8) Auch Wulff Lampe wird unter den Brauberechtigten genannt, der am Hohen Weg 1566 und im Jahr 1570 Lotbier braut.9) Gleiches gilt für Conrat Breitpracke, der allerdings nur für 1547 verzeichnet ist, aber auch in einer Inschrift am Schuhhof genannt wird,10) und ebenfalls Andreas Zisenise oder Sisenise am Hohen Weg, der 1570, aber auch im folgenden Jahr, die Erlaubnis hat.11) Ein Vens Runsthedde wird unter den Brauberechtigten 1547 und 1552 genannt, aber unter dem Namen Byrenß Runstedde, wobei es sich durchaus um denselben Namen handeln könnte, auch im Jahr 1570.12) Ob es sich dabei um ein und dieselbe Person handelt, ist nicht sicher. Auch ein Sictus, wohl für Sixtus, Droste gehört 1570 zu diesem Kreis und am Städtischen Marstall war sein Name in einer Inschrift verewigt.13) Dort wie auch am Schuhhof war Niclaus Hartmann zu finden, der ebenfalls 1570 unter den Brauberechtigten belegt ist.14) Auch der Name Henning Grotes, eines Mitgliedes des Rates, war am Marstall ebenso zu finden, wie er unter den Brauberechtigten im Jahr 1571 genannt wird.15) Ebenso gehörte Autor Hasenbein im Jahr 1580 zum Rat, der im Jahr 1570 brauberechtigt war und der 1579 in einer Inschrift Am Schuhhof sowie in einer an der Gleimstraße Nr. 5, in der er 1598 als Bürgermeister bezeichnet wird, und um das Jahr 1600 oder danach Am Kulk 1–2 genannt wird.16) Neben Conrat Breitspracke wird auch ein Cort Breitsprake genannt, der 1570 braut und in der Schreibweise Kurt 1579 am Schuhhof und als Coert zehn Jahre später als Bauherr des Hauses Harsleber Straße 6 inschriftlich genannt ist.17) Auch Hans Hoskemeker zählte 1570 zu den Brauberechtigten, wobei der Name Holschemeker buchstabiert wurde.18) Bis jetzt handelte es sich bei den Genannten um städtische Würdenträger, wie die Zusätze REGIRENDER BVRGEMEISTER und RATSHERN zeigen.

In der Folge werden als ALTERLEVTE von St. Martini genannt: Georg Muldegen und Niclaus Hartmann. Muldegen ist wohl mit dem Jürg oder Jeorgenn Multiegel zu identifizieren, der 1553, 1566 und 1570 unter den Brauberechtigten verzeichnet ist, und dessen Name sich auch am Schuhhof befand.19) Niclaus Hartmann hatte wohl beide Funktionen inne, sowohl Ratsherr als auch Altermann gewesen zu sein, wie das erneute Aufführen seines Namens zeigt.14)

Die folgend genannten Handwerker, die nicht zum Patriziat gehörten, kommen dann auch in den Braulisten oder sonstigen Quellen nicht vor. Nur in der zweiten Bleiplatte von 1580 und in derjenigen von 1586 werden einige der Dachdecker und der Gießer nochmals genannt.20)

Textkritischer Apparat

  1. SEPTEMBRI] Sic! Wohl als Ablativ gedacht.
  2. M] Wohl in der Bedeutung Meister.
  3. HK] Die Initialen vermutlich des voranstehenden Heinrich Kramer nicht auszuschließen, aber auch diejenigen des nachstehend genannten Hans Kramer.

Anmerkungen

  1. Siebrecht 1964, S. 228, es handelt sich um die so bezeichnete „Bleiplatte II“.
  2. Ebd. S. 230.
  3. Siehe Anhang Taf. 63 Nr. 27, begleitet zu den Seiten von den Buchstaben H und K.
  4. Siebrecht 1964, S. 227.
  5. Ebd., S. 228.
  6. Ebd., S. 228–231.
  7. Ebd.
  8. Bandau 1932, S. 37.
  9. Ebd., S. 36.
  10. Ebd., S. 21; Nr. 164 (†).
  11. Bandau 1932, S. 48, 54.
  12. Ebd., S. 44; vgl. Nr. 152, 183.
  13. Ebd., S. 23; Nr. 152 †.
  14. Ebd., Nr. 164 (†); Bandau 1932, S. 28.
  15. Ebd., S. 27; Nr. 152 †.
  16. Bandau 1932, S. 28; Nr. 164 (†), 200, 210.
  17. Bandau 1932, S. 21; 164 (†); 186 (†).
  18. Bandau 1932, S. 30.
  19. Bandau 1932, S. 39; Nr. 164 (†).
  20. Vgl. Nr. 167, 179.

Nachweise

  1. Siebrecht 1964, S. 230.

Zitierhinweis:
DI 86, Halberstadt (Stadt), Nr. 166 (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di086l005k0016601.