Inschriftenkatalog: Stadt Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 86: Halberstadt (Stadt) (2014)

Nr. 147 Städtisches Museum 1568

Beschreibung

Laterne, sog. Hilariuslaterne, Inv.-Nr. C 4/134; Eisen, vergoldet, Holz, Horn; die Hornbespannung beschädigt, sonst gut erhalten, restauriert; der Laternenkörper, ein durch Niete gehaltenes Eisengitter, das vom runden hölzernen Standboden aus nach oben konisch zuläuft und an den Enden von je einer umlaufenden Leiste gehalten wird, an der oberen Leiste setzt die bauchig geformte Laternenkrone an, die an ihrem oberen Ende zusammengeführt wird und in einem Ring für die Aufhängung endet; die Längsstreben sind durch jeweils drei Grate profiliert, eine waagerechte Strebe im oberen Drittel des Laternenkörpers weist nach unten gerichtete Zacken auf, die Zwischenräume des Gitters sind mit Hornplatten gefüllt, die Reste einer Bemalung mit Zunftzeichen enthalten, an der Vorderseite eine hochrechteckige Tür, die von mit Graten versehenen Stegen umgeben ist, darin unter dem Halberstädter Stadtwappen die Initialen (A) über der Jahreszahl (B).

Maße: H. 82 cm, D. 66 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Wolfgang Huschner) [1/2]

  1. A

    M R

  2. B

    1568

Wappen:
Stadt Halberstadt1)

Kommentar

M hat schräggestellte Seitenhasten und einen verkürzten Mittelteil. Das R wirkt aufrecht, seine Cauda ist leicht geschwungen. Bis auf die 5 wirken die Ziffern fast modern.

Die Initialen ließen sich nicht auflösen. Man weiß nicht, ob es sich um Kürzel für einen Namen, etwa den des Herstellers, oder eine andere Bedeutung handelt.

Die sog. Hilariuslaterne gehört in einen Zusammenhang mit dem Ratsmahl, dem sog. Hilariusmahl, das am Tag der Wahl des Rates und seiner Einsetzung, dem Hilariustag am 13. Januar, gehalten wurde und damit die Konstituierung des Rates noch vor der fürstlichen Bestätigung anzeigte.2) Für die Zeit vor dem Jahr 1560 gibt es dazu jedoch keine verläßlichen Nachrichten. Gudrun Wittek hält es in ihren Überlegungen zum „Halberstädter Hilariusmahl und Kerstranke“ aber für wahrscheinlich, daß der Brauch des Mahls zu „gemeinem Nutzen“ am Abend der Ratswahl schon 1494 und wohl auch schon seit der Halberstädter Schicht (1423) gepflegt wurde.3) Am Tag der Wahl wurden die frisch gewählten Ratsmitglieder, denen ein Ratsdiener die Laterne voraustrug, nach der Abholung von ihren Wohnstätten feierlich zum Festmahl ins Rathaus geleitet.4)

Anmerkungen

  1. Siebmacher St, S. 144 mit Taf. 175; Blaschke 1979, S. 180–182.
  2. Wittek 2004 mit der weiterführenden Literatur.
  3. Ebd., S. 106–110. Siehe dazu auch Nr. 22 (†).
  4. Katalog Magdeburg 1996 Bd. 2, Nr. 2. 102 S. 130 (G[ünter] M[aseberg]).

Nachweise

  1. Katalog Magdeburg 1996 Bd. 2, Nr. 2. 102 S. 129 f. (G[ünter] M[aseberg]) mit Abb. S. 127 (B).
  2. Katalog Halberstadt 2004, Nr. V. 3 S. 262 (U[ta] S[iebrecht]) mit Abb. S. 105.

Zitierhinweis:
DI 86, Halberstadt (Stadt), Nr. 147 (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di086l005k0014706.