Inschriftenkatalog: Stadt Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 86: Halberstadt (Stadt) (2014)

Nr. 112† Rathaus † 1541

Beschreibung

Brüstungsplatten der Fensterbrüstungen des Erkers an der Südseite mit den Wappen von Stift und Stadt Halberstadt und der Jahreszahl (A), über den Wappen der Sinnspruch (B).1)

Text nach BKD (A) und Arndt (B).

Schriftart(en): Gotische Minuskel (?).2)

  1. A

    1541

  2. B

    Mannigera) . saget . dvs . vnd . das . Vnd . weisb) . selb . nit . was . // Bistv . Froembe . svnder . niet . vnde . has . So . mach . dv . es . besser . so . lobe . ich . das .

Übersetzung:

B: Mancher sagt dies und das und weiß selbst nicht was. Bist Du fromm, ohne Neid und Hass, dann mach Du es besser, dann lobe ich das.

Versmaß: Deutscher Reimvers.

Wappen:
Hochstift Halberstadt3)Stadt Halberstadt4)

Kommentar

Bei dem Sinnspruch (B) handelt es sich um eine eher verkappte Neidinschrift, der sicher auch ein apotropäischer Charakter zugesprochen werden kann. Neidsprüche sind häufig unter den Hausinschriften zu finden. Sie gehören zum inschriftlichen Allgemeingut und sind oft eher formelhaft benutzt worden.5)

Textkritischer Apparat

  1. Manniger] Maniger BKD.
  2. weis] weiß Zschiesche.

Anmerkungen

  1. BKD, S. 455.
  2. Ebd. mit der Angabe „in Majuskeln“. Nach den schemenhaft erkennbaren Buchstaben eines Lichtbildes des Erkers MBI 1.013. 300, Aufnahme vor 1906, scheint es sich eher um Minuskelbuchstaben zu handeln; ehestens gotische Minuskel, vielleicht mit Fraktureinschlag. Aus der Aufnahme geht auch hervor, daß die Inschrift auf beiden Fensterbrüstungen angebracht war. Vermutlich fand die Trennung nach dem ersten Reim statt.
  3. Vgl. Siebmacher Bi, S. 144 mit Taf. 227.
  4. Vgl. Siebmacher St, S. 144 mit Taf. 175.
  5. Vgl. DI 35 (Stadt Braunschweig I), S. XLVI, XLVIII f.; dort kommen solche Sprüche besonders in der Zeit von 1500 bis 1530 vor. Siehe auch DI 45 (Stadt Goslar), S. XXIV und DI 28 (Hameln), S. XXIX; zu den Neidinschriften in Niedersachsen siehe Mielke 1932.

Nachweise

  1. Zschiesche 1895, S. 124.
  2. BKD, S. 455.
  3. Arndt 1910 a, S. 93.
  4. Spohr 1926, S. 39.
  5. Stöwesand 1940 b, S. 23.

Zitierhinweis:
DI 86, Halberstadt (Stadt), Nr. 112† (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di086l005k0011203.