Inschriftenkatalog: Stadt Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 86: Halberstadt (Stadt) (2014)

Nr. 33 Liebfrauen um 1420/1430, 1512

Beschreibung

Altarretabel; Barbarakapelle, Ostwand; Holz; Farbe, der Goldgrund ist teilweise beschädigt, Craquelée, einige größere Längsrisse; 1966 restauriert.1) Zweiflügeliger Aufsatz (mit Predella) in ochsenblutfarbenem Rahmen mit schablonierten Blatt- und Blütenmustern geschmückt, nach innen durch eine vergoldete Hohlkehle profiliert. Auf den Außenseiten der Flügel, ohne Goldgrund, links oben der Hl. Stephan mit Steinen und Buch, unten Johannes Baptista mit dem Lamm, rechts oben Andreas mit einem als Schrägkreuz gehaltenen Stabkreuz, unten Bartholomäus mit dem Schindemesser. Die Malerei der Innenseiten und der Mitteltafel vor Goldgrund. Die Innenseite des linken Flügels zeigt oben einen Heiligen mit Hammer in der Linken und Kreuzschild in der Rechten, den Hl. Reinhold, unten die Hl. Dorothea mit Rosenschapel, Schwert und Rosenkorb; vor der Kreuzigung der Mitteltafel links Maria und die gekrönte Barbara mit einem Turm und dem Hostienkelch darin, rechts der Evangelist Johannes mit Buch in der Linken, die Rechte an die Wange gelegt, und Jakobus d. Ä. mit Pilgerstab in der Rechten und Muschel in der Linken knien die geistlichen Stifter, links ein Chorherr in Almutie und Superpelliceum, rechts eine Stifterin in braunem Mantel und weißem Schleier. Von beider gefalteten Händen gehen Spruchbänder mit den schwarz auf Weiß aufgemalten Fürbitten (I, J) aus. In der Mitte zwischen ihnen das Wappen der Stifter. Auf der Innenseite des rechten Flügels oben der Hl. Georg mit einem Speer den Drachen tötend, unten die Hl. Gertrud von Nivelles mit dem Modell eines Spitals in den Händen. Um die Nimben der auf den Innenseiten abgebildeten Heiligen laufen einzeilig in Konturschrift trassiert die Tituli (A–H) um. Zu Füßen der Hl. Dorothea in der rechten unteren Ecke des linken Seitenflügels sind zwei eingeritzte Sinnsprüche (K, L) zu sehen, gegenüber auf der linken Seite desselben Flügels sind der Name und die Jahreszahl (M) eingeritzt. Die ursprünglich nicht zugehörige Predella2) zeigt von links Erasmus mit Winde und Bischofsstab, Paulus mit Schwert, Petrus mit geöffnetem Buch und Schlüssel, Anna Selbdritt, Cosmas und Damian mit Ampulle, Feder und Apothekerkästchen sowie den Hl. Jakobus d. Ä. mit Pilgerhut und -stab sowie einem Rosenkranz.3)

Maße: H. 144,4 cm (Predella 44 cm), B. 124,6 cm (Schrein), 124 cm (Flügel je 62 cm), T. 7,2 cm (Tafeln), 21,6 cm (Predella).

Schriftart(en): Gotische Minuskel (A–J), kursive Schreibschrift (K–M).

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Markus Scholz) [1/16]

  1. A

    · sanctus habundi(us)a)

  2. B

    · sancta · dorothea · vir(go)b)

  3. C

    sancta · barbara · virgo

  4. D

    · sancta · maria · virg(o)b)

  5. E

    · sanctus · iohanesc) ·

  6. F

    · sanctus · iacobus · ma(ior)d)

  7. G

    sanctus · georgius

  8. H

    · sancta · gerdrudis · virg(o)b)

  9. I

    · · propicius esto michi peccatori alleluia4) · ·

  10. J

    · miserere mei deuse) secundum magnamf) 5)

  11. K

    Deus dat omne bonum / sed non per cornua / taurum6)

  12. L

    Quod semel placu[i]t / ampli(us) displice[re] / non debet7)

  13. M

    And(reas) specht / 1512

Übersetzung:

A: Der heilige Habundius. B: Die heilige Jungfrau Dorothea. C: Die heilige Jungfrau Barbara. D: Die heilige Jungfrau Maria. E: Der heilige Johannes. F: Der heilige Jacobus der Ältere. G: Der heilige Georgius. H: Die heilige Jungfrau Gertrud. I: Sei mir Sünder gnädig, alleluja. J: Erbarme dich meiner nach [deiner] großen [Barmherzigkeit]. K: Gott gibt jedes Gut, aber nicht den Stier an den Hörnern. L: Was einmal gefällt, muß nicht mehr mißfallen.

Versmaß: Hexameter, einsilbig rein leoninisch gereimt (K).

Wappen:
unbekannt8)

Kommentar

Die Brechung ist in den Inschriften A bis H, wie oft bei Konturschriften, durch Umschlagen der Schaft-, Balken- bzw. Bogenenden erfolgt. Die unteren Schaftenden sind sehr stark und spitz gebrochen. Die Schäfte sind zum Teil an der rechten Seite nach links durchgebogen, das betrifft jedoch nur die Außenseiten. Wie auch in I und J ist ct miteinander verbunden. Kaum eine Verbindung zwischen Schaft und Bogen zeigt sich am h. Die Fahne des r ist ohne Zierstrich nur als Quadrangel angesetzt. Auffällig ist besonders das gegenläufige S. Unterschieden werden u und v. Rosetten oder Blattrosetten fungieren als Worttrenner. Die Schaftenden der Inschriften I und J laufen rechtsschräg zu. Die Schrift ist nur wenig ausgeprägt gebrochen oder zu Quadrangeln reduziert, die unteren Schaftenden werden meistens umgeknickt. Das doppelstöckige a wird am unteren Bogenende spitz gebrochen. Der obere Bogen wird kaum nach unten ausgezogen. An seinem oberen Schaftende stark verbreitert ist das h. Der Schaft des l zeigt eine leicht geschwungene Brechung an seinem unteren Ende. Dem Schaft des r wird als Fahne nur ein Quadrangel angesetzt, er weist einen Verbindungsstrich nach links auf. Die i-Punkte werden als lange Striche ausgeführt. Gegenläufiges s kommt fast wie bei A–H vor. ct ist miteinander verbunden. Als Endzeichen wurden zwei übereinandergestellte Quadrangel mit einem folgenden geschwungenen Strich genutzt.

Als der Dekan des Liebfrauenstiftes, Johann Jansman, in einer Urkunde am 26. Januar des Jahres 1442 die Einwilligung des zeitigen Vikars von „sunte Jacobs unde sunte Barbaren altares“, Arndt Ruding, einholt zur Erbzinsverleihung des Großen Tempelhofs am Breitentor, des Stiftes Eigen und offensichtlich der Vikarie obliegend, der die Einkünfte daraus zustanden, wird der Altar zuerst urkundlich erwähnt.9) Die Kapelle diente so, wie Sakralräume häufig genutzt wurden, als Versammlungsort des Kapitels bei Wahlen oder als Ort feierlicher juristischer Handlungen.10) Der Altar muß damals schon einige Zeit bestanden haben und mit ihm seit der Zeit um 1420 bis 1430 sowohl Paneel wie Retabel, wie sich aus deren Entstehungszeit ergibt.11) Das Retabel wurde bis jetzt noch nicht eingehend untersucht.12) Eva Fitz erkennt darin Einflüsse aus Köln und Westfalen und nimmt einen Entstehungszusammenhang mit Glasmalereien im Halberstädter Dom sowie Wand- und Tafelmalereien am selben Ort an, aus deren weiterem Umfeld das Triptychon stammen soll. Sibylle Lauth schreibt das Werk der Werkstatt der Paneelmalerei in der Barbarakapelle zu, die den Hintergrund des Triptychons bildet.13)

Der ausführenden Werkstatt bzw. den ausführenden Gewerken für Vergoldung und Malerei unterlief bei der Anfertigung ein Fehler. Im oberen Abschnitt des linken Innenflügels ist der Patron der Steinmetzen, der Heilige Reinhold dargestellt. Als Ritter in Rüstung mit Schild trägt er in seiner Linken als Zeichen seines Martyriums den Hammer.14) Die fragmentarische Umschrift seines Heiligenscheins nennt aber den Heiligen Abundius. Unter den verschiedenen Heiligen dieses Namens wird es sich wohl um den gemeinsam mit Irenäus verehrten Märtyrer handeln, der den Leichnam der Hl. Concordia aus einer Kloake barg und anschließend ihr Schicksal, in einer Kloake ertränkt zu werden, teilen mußte.15) Diesem Heiligen war gemeinsam mit Moritz, Valentin und Agapit 961 im Magdeburger Dom eine Krypta geweiht worden, die 1926 ergraben worden ist.16) Die beiden Heiligen wurden nach dem Halberstädter Festkalender am 26. August mit drei Lesungen verehrt.17) Auch die als Spitalstifterin dargestellte Heilige Gertrud von Nivelles ist in Halberstadt eher ungewöhnlich. Allerdings wird sie im Halberstädter Festkalender am 17. März mit neun Lesungen gefeiert.18)

Die Stifterfamilie kann trotz des gemeinsam mit dem Oberwappen gut erkennbaren Wappens auf dem Paneel im Hintergrund nicht identifiziert werden. Nach den Darstellungen auf dem Paneel und der Mitteltafel des Retabels scheinen es drei oder nur zwei Säkularkanoniker – wenn einer dieselbe Person wie die auf dem Altarretabel abgebildete darstellen soll – und eine Religiose gewesen zu sein, ihrer Kleidung nach vielleicht eine Hospitaliterin oder eine der Witwen des Pfortenklosters, die aber einen schwarzen Mantel und einen weißen Schleier trugen,19) vielleicht sogar eine Angehörige der Familie aus einer gar nicht in Halberstadt ansässigen geistlichen Institution, die den Altar samt dem sie umgebenden Paneel stifteten.20) Es kann sich bei dieser Familie jedoch weder um die von Mahrenholtz21) noch die von Plötzke22) handeln, wie an dem Wappen abzulesen ist. Möglicherweise korrespondiert die Darstellung der Wappenfigur und des Oberwappens hinsichtlich der dargestellten Rosen mit den Rosen der Hl. Dorothea auf dem linken Flügel des Altars.

Andreas Specht, der die Inschriften K–M wohl eingeritzt hat, ließ sich unter den Stiftsherren oder eher noch bei den Vikaren von Liebfrauen nicht nachweisen.23) Die beiden Sprüche, die sowohl in Predigten vorkommen wie auch als Rechtssprüche interpretiert werden können, lassen viel Platz für eventuelle Deutungen. Inschrift K bedeutet wohl, daß Gott alles gibt, aber man selbst dafür arbeiten bzw. die Gelegenheit ergreifen muß. Der Spruch ist auch bei Luther überliefert und zeigt dadurch wohl nur seine weite Verbreitung.24) Inschrift L kommt etwa ein Jahrhundert später einmal in einer Predigt vor,25) kann aber auch als Rechtsregel aus dem Liber Sextus Papst Bonifaz’ VIII. verstanden werden, der schon auf den Codex Justinianus zurückzuführen ist und freier als Rechtsspruch übersetzt werden kann: „Was bejaht worden ist, kann nicht mehr abgelehnt werden“.26) Soll heißen, ein einmal gesetztes Recht kann nicht mehr zurückgenommen werden. Ganz ähnliche Ritzinschriften wurden auch an dem aus der Halberstädter Liebfrauenkirche stammenden Halberstädter Schrank angebracht und wurden in den „Inschriften des Doms zu Halberstadt“ als im ausgehenden 13. oder im Verlauf des 14. Jahrhunderts verursacht bezeichnet.27) Es hat sich aber wohl nicht um denselben Schreiber gehandelt, auch wenn das anhand der wenigen Schriftzeichen nicht mit Sicherheit behauptet werden kann.

Textkritischer Apparat

  1. habundius] Sic! Kürzungszeichen fehlt. Die Form hyperkorrekt. Elis las S. Halisius?; siehe auch Siebrecht 2000, S. 67 Anm. 99.
  2. virgo] Kürzungszeichen fehlt.
  3. iohanes] Sic!
  4. maior] Kürzungszeichen fehlt.
  5. deus] Fehlt BKD, Stange, Lauth.
  6. magnam] Zu ergänzen misericordiam tuam.

Anmerkungen

  1. Lauth 1998, Nr. 12 S. 62; Siebrecht 2000, S. 51–83, einschließlich Predella, hier: S. 55 f.; Siebrecht 2002g, S. 223 f.
  2. Ebd., Nr. 12 S. 61; Siebrecht 2000, S. 79–83.
  3. Es handelt sich – wegen des Rosenkranzes als Attribut – nicht um den Hl. Rochus; so Friedrich 1995, S. 25, siehe aber Keller 1996, S. 309.
  4. Nach Ps 50,3; vgl. Carmina Scripturarum, S. 134; danach auch in etlichen geistlichen Gesängen, vgl. CAO Vol. 3, Nr. 3773 ff.
  5. Nach Psalm 78,9; vgl. Carmina Scripturarum, S. 170; auch als Antiphon verwendet siehe CAO Vol. 3, Nr. 4393 f. Vgl. auch zum genauen Wortlaut Nr. 32 Anm. 2.
  6. Walther Proverbia, Nr. 4976; Thesaurus proverbiorum Bd. 9, S. 318 Nr. 4.1 S. 77–87.
  7. Walther Proverbia, Nr. 3986n; Lateinische Rechtsregeln, S. 202 Nr. 126.
  8. In Rot ein silberner Balken belegt mit zwei roten Rosen. Es handelt sich weder um das Wappen Plötzke, das nur einen (auch damasziert vorkommenden) Balken zeigt; vgl. Siebmacher AnhA, S. 45 mit Taf. 26; ebd. SaA, S. 123 mit Taf. 80, wie schon vermutet wurde, noch um dasjenige der Familie Mahrenholtz, das von Rot und Schwarz geteilt mit einer silbernen Rose belegt ist; vgl. Siebmacher AnhA, S. 39 mit Taf. 22; ebd. Pr, S. 254 mit Taf. 304; ebd. BraA, S. 58 f. mit Taf. 34. Siehe auch Nr. 32 mit Anm. 2. Das Siegel des Domherrn Friedrich von Plötzke aus dem Jahr 1302, das unter anderem das Wappen der Familie zeigt, gibt jedoch nicht, wie Siebrecht 2000, S. 130 mit Abb. S. 132 nach der Abbildung in UBHH Bd. 2, Taf. XI Nr. 82 meint, einen Balken belegt mit zwei Blüten wieder, sondern, da hier zum Druck mit den aus der Wappenkunde des 19. Jahrhunderts gewohnten Schraffuren gearbeitet wurde, in Rot einen damaszierten, silbernen Balken. Zur Darstellung der Damaszierung nutzte man die scheinbar lilienartigen Blüten.
  9. UB Stadt Halberstadt Bd. 2, Nr. 920 S. 209 f.
  10. Siebrecht 2000, S. 127.
  11. Die Kapelle war nach einer Notiz am 30. März 1345 zu Ehren der Heilgen Jacobus und Barbara geweiht worden; Magdeburg LHASA, Film 337, S. 309 (Cop. Nr. 468). Über die ursprüngliche Ausstattung ist nichts bekannt. Vgl. auch das Folgende und Siebrecht 2000, S. 36 ff.
  12. Vgl. auch zum Folgenden Fitz 2003, S. 58–63. Siehe auch die sorgfältige Magisterarbeit aus dem Jahr 2000 zur Barbarakapelle von Uta Siebrecht; vgl. darin zum Altarretabel Siebrecht 2000, S. 51–78.
  13. Lauth 1998, Nr. 12 S. 60–63; vgl. auch Nr. 32.
  14. Hier scheint es sich um eine Kontamination zweier Darstellungsweisen zu handeln, denn Reinhold wird entweder als Mönch mit einem Hammer oder aber nach der Sage als eines der Haimonskinder als Ritter mit Schwert und Schild dargestellt; LCI Bd. 8, Sp. 260 (K[onrad] Kunze); Torsy 1959, Sp. 465. Am sog. Färberaltar, der aus der Erfurter Barfüßerkirche stammen soll, ist auf der linken Flügelinnenseite übrigens nicht Reinhold zu sehen, wie verschiedentlich in der Literatur erwähnt, sondern Eligius von Noyon mit Pferdefuß und Hammer; vgl. BKD Erfurt, S. 198 f. Nr. 14; LCI Bd. 6, Sp. 122–127 (F[riederike] Werner).
  15. BHL Nr. 4464 f. S. 661; Bibliotheca Sanctorum Bd. 7, Sp. 900 f. (A[gostino] Amore). Die beiden Heiligen fehlen im LCI; vgl. LCI Bd. 1, Sp. 14 f.; Torsy 1959, Sp. 2. Neben Bischof Abundius von Como werden Abundius, ein Diakon und Märtyrer genannt, ein Priester und Märtyrer Abundius von Cordoba, ein weiterer Diakon und Märtyrer Abundius von Rignano Flaminio sowie ein gleichnamiger seliger Mönch von Villers, der durch Visionen und Ekstasen auf sich aufmerksam gemacht hatte und nach 1237 verstarb. Auch zu Irenäus hilft das LCI nicht weiter; vgl. ebd. Bd. 7, Sp. 3, wo nur Irenäus von Chiusi und Irenäus von Lyon genannt werden.
  16. GS Magdeburg Bd. 1, S. 18; Forster 2009, S. 12, 20; Brandl/Forster 2011, S. 60 mit Anm. 57 f.; vgl. dazu auch die Fälschungsthese von Huschner 2003 Bd. 2, S. 694 f. und 776 f. Anm. 733, die jedoch die Existenz einer Kapelle für diese Heiligen zu einem späteren Zeitpunkt des 10. Jahrhunderts trotzdem ausdrücklich bestätigt. Siehe dazu auch Hoffmann 2005, S. 453 f.; Forster 2006, S. 112 und Seifert 2009, S. 367.
  17. Grotefend 1892, S. 61.
  18. Ebd., S. 60.
  19. Demmin 1877–1878, S. 208; BKD, S. 436; zum Pfortenhaus: Koch 1997, S. 204. Stange 1967–1978 Bd. 1, Nr. 782 S. 237 und Lauth 1998, Nr. 12 S. 60 nehmen an, es habe sich um eine Angehörige des Franziskanerordens gehandelt. Clarissen tragen jedoch ein graues Kleid und einen schwarzen Kopfschleier, einen weißen Gürtelstrick und ein weißes Busentuch (Wimpel), lediglich Kapuziner trugen eine braune Kutte; vgl. Demmin 1877–1878, S. 208.
  20. Paneele dieser Art kamen im Mittelalter und der Frühen Neuzeit häufig vor. So waren etwa die Chorschranken des Halberstädter Doms und die Gewölbe seines Kreuzganges mit bemalten Paneelen geradezu bepflastert; vgl. DI 75 (Halberstadt Dom), S. XIX, XXXVI und Nr. 125, 207, 209.
  21. Lucanus 1848, S. 19; Lucanus 1866, S. 37. Siehe oben Anm. 8.
  22. Elis 1886, S. 9 f.; BKD, S. 350; Doering 1927, S. 26; Stange 1967–1978 Bd. 1, Nr. 782 S. 237; Lauth 1998, Nr. 12 S. 62. Siehe oben Anm. 8, obwohl die von Plötzke angeblich eine Gruft unterhalb als Begräbnisstätte genutzt haben sollen. Der Eingang zu einer Gruft ist noch vorhanden. Siehe auch Siebrecht 2000, S. 127, zur Stifterfamilie S. 129–132.
  23. Den Hinweis auf die beiden letzten Inschriften verdanke ich meiner Kollegin Marion Gronemann, die sie durch ihre Aufmerksamkeit und mittels ihres guten und geschulten Auges entdeckt hat. Mitglieder einer Familie Specht finden sich in den Halberstädter Urkundenbüchern öfter, nur eben kein Andreas; vgl. UB S. Bonifacii et S. Pauli, Register S. 616; UB Stadt Halberstadt Bd. 2, Register S. 502.
  24. Luther WA 31,1, S. 436,7–19, in der Auslegung des 147. Psalms Lauda Jerusalem.
  25. Laurentius a Brundusio (Giulio Cesare Russo), Opera Omnia vol. VI (1941), hom. 1, par. 7, lin. 29 f.
  26. Lateinische Rechtsregeln, S. 202 Nr. 126.
  27. DI 75 (Halberstadt Dom), Nr. 21 mit Abb. 37.

Nachweise

  1. Elis 1886, S. 10 (I, J).
  2. BKD, S. 350 (I, J).
  3. Stange 1967–1978 Bd. 1, Nr. 782 S. 237 (I, J).
  4. Lauth 1998, Nr. 12 S. 60 (I, J).
  5. Siebrecht 2000, S. 66 (I, J).

Zitierhinweis:
DI 86, Halberstadt (Stadt), Nr. 33 (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di086l005k0003307.