Inschriftenkatalog: Stadt Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 86: Halberstadt (Stadt) (2014)

Nr. 199 Wehrstedt, ev. Pfarrkirche St. Laurentius 1598

Beschreibung

Grabplatte oder Epitaph für Elisabet Vorchamer und Kinder; Pfarrkirche St. Laurentius; ehemals an der östlichen Wand der Sakristei, außen, heute an der südöstlichen Ecke des Chors in ca. 45 cm Höhe eingemauert; Sandstein, hell, bis auf Einschlüsse gut erhalten; hochrechteckig, mit profiliertem Rahmen, zuoberst zweizeilig die Spruchweisheit (A), darunter zwei Wappen, zwischen beiden die Bibelstelle (B) daran anschließend die Sterbevermerke samt einer Fürbitte (C), allesamt zeilenweise.

Maße: H. 175 cm, B. 82,5 cm, T. < 3 cm, Bu. 5 cm (A), 3,4 cm (B), 4,7 cm (C).

Schriftart(en): Kapitalis.

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Karina Viehmann) [1/2]

  1. A

    WER · GOTT · VOR · THRAVT / HATT · WOLL · GEBAVTT1)

  2. B

    CHRISTVS / IST · MEIN / LEBENa) / STERBEN / IST · MEIN / GEWIN2)

  3. C

    DEN · 18 · SEPTEMBRIS · AN(N)O / 1598 · IST · IN · GOTT · SELI/GLICH · ENTSCHLAFFEN · DIE / ERBARN · / VND · WOLGEACHTEN STEF/FAN · ELISABET · DES · ERBARN · / VND · WOLGEACHTEN STEF/FAN · VORCHAMERS · EHLICHE / HAVS · FRAW · SAMBT · 2 · KIN/DERLEIN · DIE · SIE · 2 · DAGE / VOR [·] IHREN · SELIGEN · ABST/ERBEN · GEBOREN · WELCHE / AVCH · BEIDE [·] NACH : ENPFAN/GENERb) · TAVFF · IN · CHRISTO / SEc) · VER · SCHIEDEN · GOTT / VERLE[IE]d) · IHNEN · EIN · FRO/LICHEe) · AVFFERSTEHVNG / AMENf)

Wappen:
Vorchamer3)unbekannt4)

Kommentar

Sporen an Schaft-, Balken- und Bogenenden. Die I sind jeweils mit i-Punkten versehen. Als Worttrenner wurden drei in der Mitte zusammengeführte Bögen verwendet. Etliche Ligaturen kommen vor. Der untere Bogen des B ist größer als der obere. E weist nur einen kurzen Mittelbalken auf. Die obere Schräghaste des K verläuft gerade, die untere gebogen. L kommt nur mit langem Balken vor. Die Schäfte des M sind schräggestellt, der Mittelteil stark verkürzt. Die Schräghaste des N ist dünner ausgeführt. Die Schattenachsen des O sind verstärkt. R weist eine geschwungene Cauda auf. V kommt nur in spitzer Form vor, W besteht aus zwei verschränkten V.

Elisabet Vorchamer war offensichtlich kurz nach der Geburt eines Zwillingspaares im Wochenbett gestorben. Die Verstorbene oder ihre Familie ließen sich in den Halberstädter Quellen weiter nicht nachweisen.

Textkritischer Apparat

  1. LEBEN] und fügt hinzu Schröter-Halberstadt.
  2. ENPFANGENER] Sic!
  3. SE] Möglich wären die Auflösungen SELIG; SELIGLICH; SELBST oder SEIN. Kürzung durch einen Kürzungsstrich. Die Auflösungen nach moderner Schreibweise, da die zeitgenössische nicht eindeutig hergestellt werden kann.
  4. VERLEIE] Die letzten Buchstaben beschädigt. Lesung unsicher.
  5. FROLICHE] Das O am rechten oberen Bogen mit einem Bogen, wie ein C versehen. Das soll wohl auf einen Umlaut hinweisen.
  6. AMEN] Schröter-Halberstadt gibt diese Inschrift paraphrasierend wieder. Sie stimmt im Wortlaut, jedoch nicht in der Wortstellung und in der Schreibweise. Auf eine Kommentierung der Abweichungen wurde hier verzichtet.

Anmerkungen

  1. Wander Bd. 2, Nr. 2200 S. 90 f.; erweitert als Kirchenlied, das auf Joachim von Magdeburg (1525–1587) aus Gardelegen im Jahr 1571 zurückgeführt wird; vgl. Wackernagel Bd. 3, Nr. 1213 S. 1042. Die Ursprünge des Spruchs reichen bis in das Mittelalter zurück; vgl. Thesaurus proverbiorum Bd. 5, S. 200 Nr. 1318–1336. In den Inschriftenbänden der DI bis Band 80 (Landkreis Passau) kommt die Inschrift in der einen oder anderen Form 109 mal vor. Siehe auch Nr. 139 †, 142 †, 235 †, 317 †.
  2. Phl 1,21; siehe auch Luther Heilige Schrifft Deudsch, S. 2366.
  3. Ein an Ketten aufrechter, kopfständiger Anker.
  4. Ein dreimastiges Segelschiff auf den Wellen schwimmend, oben ein versinkender Mann mit Hut, in den Händen rechts ein nach oben weisender Pfeil, links ein Bogen.

Nachweise

  1. Schröter-Halberstadt 1938, S. 65 mit Abb.

Zitierhinweis:
DI 86, Halberstadt (Stadt), Nr. 199 (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di086l005k0019904.