Inschriftenkatalog: Stadt Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 86: Halberstadt (Stadt) (2014)

Nr. 182 Emersleben, ev. Pfarrkirche St. Petri 1587

Beschreibung

Grabplatte des Gunter von Dorstadt; heute an der Westwand eingemauert; Sandstein, hell, Bestoßungen an den Ecken, sonst gut erhalten; im Binnenfeld der hochrechteckigen Platte in einem mit Kettenbändern und Eierstabornamentik verzierten Architekturbogen, der durch ein Gesims in Höhe der Schultern des Dargestellten abgesetzt ist, ein Ritter in vollem Harnisch mit Halskrause, einen Kommandostab in der Rechten und das Schwert an der Linken, an dieser Seite zu seinen Füßen ein Handschuh und ein Helm mit geöffnetem Visier, in den Ecken Wappen, am Rand umlaufend, erhaben ausgeführt in zeilenhoch eingetieftem Inschriftenfeld der Sterbevermerk.

Maße: H. 195 cm, B. 100 cm, T. –, Bu. 5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Hans Fuhrmann) [1/1]

  1. ANNO DOM(INI)a) 1587 . DEN // 4 MAY IST DER EDLE ERNVESTE GVNTER VON // DORSTADT . FRANTZ // : Sb) : SON . IN GOTT SELIG ENTSCHLAFFEN AETAT(IS) 25 .

Wappen:
Dorstadt1)Bartensleben2)
Drachsdorf3)Bothmer4)

Kommentar

Die Schrift ist als klar aber leicht schräggestellt zu charakterisieren. An den Schaft- und Balkenenden sind Serifen zu sehen. A ist durch einen leicht schräggestellten linken Schaft gekennzeichnet. Die Bogenenden des D gehen ein wenig über den Schaft hinaus. Das E weist einen verkürzten Mittelbalken auf. Das G endet in einer angesetzten Cauda. Die Schräghaste des N ist verstärkt. Die oberen und unteren Bogenteile des S verlaufen waagerecht. Y wartet mit einer gekrümmten rechten Haste auf. Siehe auch Nr. 173 sowie mit abweichender Schriftart Nr. 153 und Nr. 151.

Über Gunter von Dorstadt, einen der vier Söhne des Franz von Dorstadt (vgl. Nr. 153), der mit seinen drei Brüdern den Hof zu Emersleben bewirtschaftete5) und der offensichtlich einen Offiziersrang bekleidete, wie der Kommandostab zeigt, ist weiter nichts bekannt geworden. Im Jahr 1589 wurde zwischen den verbliebenen Erben eine Erbteilung vollzogen.6)

Textkritischer Apparat

  1. DOMINI] Gekürzt durch einen unmittelbar folgenden Doppelpunkt.
  2. S] Es handelt sich entweder um eine Abkürzung für SELIGEN oder SEIN, vielleicht auch um ein Genitiv-s. Gewißheit ist darüber nicht zu erlangen.

Anmerkungen

  1. Siehe Nr. 153 Anm. 1; vgl. auch Siebmacher SaA, S. 38 (Dorstadt III) mit Taf. 23.
  2. Siehe Nr. 173 Anm. 1; vgl. auch Siebmacher SaA, S, 9 mit Taf. 6; ebd. ThüA, S. 72 mit Taf. 56.
  3. Siehe Nr. 153 Anm. 2; vgl. auch Siebmacher SaA, S. 38 mit Taf. 23.
  4. Siehe Nr. 173 Anm. 2; vgl. Siebmacher AnhA, S. 10 mit Taf. 5.
  5. Wennig 1912, S. 54.
  6. Ebd.

Zitierhinweis:
DI 86, Halberstadt (Stadt), Nr. 182 (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di086l005k0018205.