Inschriftenkatalog: Stadt Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 86: Halberstadt (Stadt) (2014)

Nr. 156 Gröperstraße 32 1575

Beschreibung

Schwellbalken; Holz; die Inschrift trat bei der Sanierung des Hauses zutage, nach Kunze soll sie unvollständig sein,1) teilweise farbig gefaßt; gut erhalten, restauriert, Schrift verändert; am Schwellbalken des ehemals wohl traufenständigen Hauses, dessen vorderer Teil mit Schiffskehlen verziert ist, die Balkenköpfe, über denen noch Teile von Fächerrosetten erhalten sind, werden durch Kreuzsterne ornamentiert, einzeilig erhaben ausgeführt in zeilenhoch eingetieftem Inschriftenfeld die Bauinschrift (?) mit Jahresangabe. An einem der Ständer im hinteren Gebäudeteil sind noch Stern-, Muschel-, Fächer- und Wirbelornamente erhalten.

Maße: Bu. ca. 10 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Markus Scholz) [1/2]

  1. A(NNO) D(O)M(INI)a) · 1575 BALZERb) GRVTTEMEKERc)

Übersetzung:

Im Jahre 1575 Balthasar Gruttemeker.

Kommentar

Die Schrift ist serifenlos. Die Schäfte des spitzen A sind leicht nach innen gebogen. Der untere Bogen des B ist kleiner als der obere. Das Bogenende des D steht über dem oberen Schaftende nach links über. Schaft und Bogen sind jedoch geschlossen. Der Mittelbalken des E ist nur wenig verkürzt. Der Balken des L ist verhältnismäßig lang. Die seitlichen Hasten des M sind schräggestellt, der Mittelteil verkürzt. Schmal proportioniert ist das R, die Cauda leicht nach innen durchgebogen. Z ist wie eine 3 geschwungen. Die Ziffer 5 ist leicht gerundet.

Balthasar Gruttemaker verschreibt am 7. September 1543 in einer Urkunde dem Moritzstift (St. Bonifatius) von seinem Haus auf der Gröperstraße, das gegenüber dem Moritzkirchhof und zwischen den Häusern von Paul Hoiger und Ludwig Piper liegt, wiederkäuflich für 15 Mark einen Zins von 1 Halberstädter Mark zu 30 Schilling, die jährlich auf Ostern zu zahlen sind.2) Es ist anzunehmen, daß es sich dabei um ein und dieselbe Immobilie handelt. Demnach scheint Gruttemaker 32 Jahre nach diesem Termin Umbauten oder andere Maßnahmen an besagtem Objekt vorgenommen zu haben, das sich offensichtlich schon zuvor in seinem Eigentum befunden hatte.

Textkritischer Apparat

  1. A(NNO) D(O)M(INI] ADM Kunze.
  2. BALZER] Balbergkv Arndt; BALSER Kunze.
  3. GRVTTEMEKER] Das zweite T ist unter den Balken des ersten gestellt. Ttemek. K... Arndt; GRVTTEMERER Kunze. Das K scheint überrestauriert und sieht einem R sehr ähnlich.

Anmerkungen

  1. Kunze 2001, S. 55.
  2. UB S. Bonifacii et S. Pauli, Nr. 470 S. 235.

Nachweise

  1. Arndt 1910 a, S. 96.
  2. Kunze 2001, S. 55 mit Abb. S. 55 f.

Zitierhinweis:
DI 86, Halberstadt (Stadt), Nr. 156 (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di086l005k0015605.