Inschriftenkatalog: Stadt Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 86: Halberstadt (Stadt) (2014)

Nr. 115† Franziskanerstraße 23/24 1544

Beschreibung

„An der nördlichen Häuserreihe“ befand sich die Bauinschrift mit Datumsangabe und Anempfehlung.1)

Text nach Arndt.2)

Schriftart(en): Kapitalis.3)

  1. ANNO DOMINI 1544 . XXVI . AVGVSTI . / HAS AEDES4) PLACIDO SVPERVMQVE HOMINVMQVE FAVORE / HOCa) POSVI SERVES QVAS PIE CHRISTE PRECOR . / NICOLAVS HAVSMAN . R . D . D . F .5)

Übersetzung:

Im Jahre des Herrn 1544, am 26. August, habe ich dieses Haus4) mit gütiger Hilfe Gottes (wörtl.: der Götter) und der Menschen hierher gebaut, du, treuer Christus, mögest es bewahren, bitte ich Nicolaus Hausmann R. D. D. F.

Versmaß: Elegisches Distichon (Zeile 2 und 3).

Kommentar

Das Wort SVPERVM ist eine aus metrischen Gründen zusammengezogene Form von SVPERORVM. Scheffer nahm anhand des verwendeten elegischen Distichons an, ein „Gelehrter ... wahrscheinlich ein Gottesgelehrter, wie es auch der beigefügte Titel anzudeuten scheint“ sei für den Text verantwortlich.6) Seiner Meinung nach handelt es sich bei dieser Inschrift um die „erste und älteste, die einen frommen Spruch, die ein Gebet, und zwar an Christum gerichtet, enthält.“7) Ein Nicolai de Haussmansche in der Schmiedestraße wird im Jahr 1565 unter den Halberstädter Brauberechtigten genannt und braut Lotbier.8) Über dessen Lebensgeschichte ist allerdings sonst nichts bekannt.

Textkritischer Apparat

  1. HOC] huc Scheffer 1864.

Anmerkungen

  1. Scheffer 1864, S. 12. Die Straße hieß zu Scheffers Zeiten noch Neue Straße. Es handelte sich um die Häuser Nr. 248 und 249.
  2. Allerdings in den von Scheffer erwähnten Kapitalisbuchstaben.
  3. Scheffer 1864, S. 12 beschreibt sie als „schon mit großen lateinischen Buchstaben geschrieben“.
  4. Es könnten vielleicht auch Häuser gemeint sein, weil die Inschrift sich nach Scheffer über eine Häuserreihe, also mindestens zwei, hingezogen hat; vgl. ebd. In der Bedeutung „Haus“ ist „ AEDES“ jedoch Plurale tantum.
  5. Die Auflösung der einzeln hintangestellten Buchstaben RDDF könnte vielleicht R(EVERENDVS) D(OMINVS) D(OMINVS) F(ECIT) gelautet haben.
  6. Scheffer 1864, S. 12.
  7. Ebd.
  8. Bandau 1932, S. 28.

Nachweise

  1. Scheffer 1864, S. 12.
  2. Arndt 1910 a, S. 92.

Zitierhinweis:
DI 86, Halberstadt (Stadt), Nr. 115† (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di086l005k0011504.