Inschriftenkatalog: Dom zu Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 75: Halberstadt Dom (2009)

Nr. 194a Dom, Stephanuskapelle 1545

Beschreibung

Laterne;1) ehemals im ersten Glockengeschoß des Nordturmes aufgestellt,2) das Original heute in der Stephanskapelle aufbewahrt, im nördlichen Turm nach Westen hin eine Kopie; Kupferblech, Eisen, Bleiverglasung; auf einer achteckigen Eisenkonstruktion, in die die Bleiverglasungen eingepaßt sind, ruht ein kegelförmiger, spitzer Aufsatz von fünf aneinandergenieteten Segmenten aus Kupferblech, die von einem kugelförmigen in der Mitte mit einem Wulst umgebenen Aufsatz und einer weiteren kegelförmigen Spitze abgeschlossen wird; auf dem untersten Kupferblechsegment, einzeilig, in Konturschrift ausgeführt (getrieben), die Jahreszahl.

Maße: H. 275 cm, D. 60 cm, Bu. 7 cm.

  1. 1545

Kommentar

Die Schriftformen zeigen zwei verschiedene Arten der Fünf. Neben der rechtsgewendeten, kommt auch eine linksgewendete vor. Erwähnt werden Laternen, die den Weg weisen sollen, schon in einer Urkunde des Jahres 1429 [II 14] als die Pfortenfrauen die Auflage bekommen daß sie die Leuchten an den Türmen unterhalten sollen (ervullende de luchten unde lechte an de torne).3) Ehemals waren es zwei Laternen, in denen sowohl im Sommer als auch im Winter4) – nach anderen nur im Winter5) – ein Licht leuchtete. Der Legende nach soll ein verirrter Domherr, der zufällig den Küster mit einer Laterne auf dem Turm gesehen habe, das Legat dazu gegeben haben. Nach Elis, der sich auf eine Baurechnung beruft, sollen die beiden Laternen am 1. Februar 1553 mit roter Farbe neu gestrichen worden sein.5) Sie sollen im Winter ab acht Uhr abends bis zur Aufhebung des Stiftes 1810 noch angezündet worden sein.6) Sie galten auch als Wahrzeichen der Stadt.7)

Anmerkungen

  1. Haber 1739, S. 17; Plato 1791, S. 348 f.; Elis 1857, S. 50; Zschiesche 1895, S. 139; Hermes 1896, S. 25; BKD, S. 279 f.; Doering 1927, S. 58. Die Inschrift wurde erst nach langer und gründlicher Überlegung kurz vor Abschluß der Arbeiten in den Katalog aufgenommen (deshalb der Buchstabenzusatz der Katalognummer), weil eine Einordnung in das Jahr 1545 nicht als vollkommen gesichert gelten kann. Es könnte sich nach ihren Formen auch um die Jahreszahl 1745 gehandelt haben. In dubio pro inscriptione (Dr. Eberhard J. Nikitsch) heißt der abgewandelte Rechtsspruch des Egidio Bossi (1486–1546), der angewandt wurde, denn ein wenig mehr spricht doch für ihre Ausführung noch im 16. Jahrhundert.
  2. Vor dem Umbau der Türme in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts sollen sie tiefer gehangen haben; vgl. Zschiesche 1895, S. 139.
  3. Magdeburg LHASA, Rep. U 5, XIII, 233 a; vgl. auch BKD, S. 279.
  4. Haber 1739, S. 17; Plato 1791, S. 348.
  5. Elis 1857, S. 50.
  6. Elis 1857, S. 50; Zschiesche 1895, S. 139 galt das bis 1870; Hermes 1896, S. 25; BKD, S. 280.
  7. BKD, S. 280; Doering 1927, S. 58. Bei Otte 1883, Bd. 1, S. 390 werden sie zusammen mit den Totenleuchten behandelt.

Zitierhinweis:
DI 75, Halberstadt Dom, Nr. 194a (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di075l003k00194a2.