Inschriftenkatalog: Dom zu Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 75: Halberstadt Dom (2009)

Nr. 98† Dom, unbekannter Standort 1458

Beschreibung

Grabbezeugung für Bischof Burchard III. von Warberg (1437–1458).

Text nach Oeynhausen, Sammlung. Inschriftliche Ausführung nicht gesichert.

  1. A(nno)a) D(omini) 1458b) Reverendus pater Dominus Borchardusc) nobilis de Werberge hujus Ecclesiaed) Episcopus 17 Kal(endas) April(is)1) diem clausit extremum hic sepultus

Übersetzung:

Im Jahre des Herrn 1458 beschloß der ehrwürdige Vater, Herr Burchard Edler von Warberg, Bischof dieser Kirche, am 17. Tag vor den Kalenden des April1) seinen letzten Tag. [Er ist] hier begraben.

Wappen:
Bischof Burchard von Warberg2).

Kommentar

Dem Inschriftentext ist zu entnehmen, daß der Inschriftenträger ein Grabdenkmal gewesen sein muß. Oeynhausen, der die Inschrift überliefert, kann es nicht mehr selbst gesehen haben, da die Neuverlegung des Fußbodens im Dom im Jahre 1845 ihren Abschluß fand.3) Die von ihm wiedergegebenen Tinkturen des abgezeichneten Wappens lassen vermuten, daß es sich um ein farbig gefaßtes Grabdenkmal gehandelt hat.

Burchard von Warberg, der in Bologna die Rechte studiert hatte, war wohl vor 1420 Thesaurar in Halberstadt und gleichzeitig Kanoniker in Magdeburg, hielt eine Pfründe in Hildesheim sowie im Jahr 1430 die Archidiakonate Ochsendorf und Oschersleben. Nachdem er seit 1429 als Propst von Walbeck nachweisbar ist, wurde er im folgenden Jahr zum Magdeburger Dompropst und 1437 zum Halberstädter Bischof gewählt.4) Nach kriegerischen Auseinandersetzungen zu Anfang seiner Amtszeit setzte er die Bündnispolitik seiner Vorgänger fort.5) Nach einer Angabe Winnigstedts soll er „mitten im Thum“ bestattet worden sein.6)

Textkritischer Apparat

  1. Anno] Die Auflösungen geben jeweils Kürzungen durch einen Punkt wieder. Es ist unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, daß nur diese gekürzten Formen auf dem Grabdenkmal vorhanden waren.
  2. 1458] Nach der Jahreszahl, die auch in römischen Zahlzeichen ausgeführt gewesen sein könnte, folgen in der Abschrift in Klammern die Wörter „übergeschrieben: at 1462“. Vermutlich wurde diese Bemerkung von Oeynhausen aus seiner Vorlage übernommen und kommentiert und stammt eher nicht vom Original. Der Text ist wohl zu verbessern in „aut 1462“. In LHASA Magdeburg, Rep. Cop. 104 Nr. 129, zu Anfang des 16. Jahrhunderts geschrieben, wird irrig angegeben, daß Burchard III. 25 Jahre regiert habe. Nimmt man das Jahr seiner Wahl, 1437, als Ausgangspunkt, paßt das zum Jahr 1462; leider geht dieselbe Quelle irrtümlich von einer Wahl 1434 aus. Wenn es sich aber bei den im Kopiar wiedergegebenen römischen Zahlzeichen M.CCCC.XXXiiij um eine Verschreibung für M.CCCC.XXXvij – dem Jahr seiner Wahl – handelte, wäre eine plausible Erklärung für den übergeschriebenen Text möglich. Der Schreiber der vermuteten Vorlage könnte die ihm bekannte falsche Jahreszahl über seine Abschrift der Inschrift gesetzt haben; vgl. zum Magdeburger Copiar 104 Schmidt 1883, S. 253.
  3. Borchardus] Die Lesung ist unsicher. Nicht auszuschließen ist auch die Lesung Borcherdus.
  4. hujus Ecclesiae] Die Schreibweise des Originals wird vermutlich huius ecclesie gewesen sein.

Anmerkungen

  1. 16. März 1458.
  2. Quadriert, 1./4. Hochstift Halberstadt (gespalten von Silber und Rot), 2. in Blau ein silbernes Tatzenkreuz, 3. Feld Warberg (in Gold ein [mit den Wurzeln ausgerissener] Haselnußstrauch mit zwei aufgerichteten Blättern). Vgl. Siebmacher Bi, S. 144, ebd. SaA, S. 178 und Taf. 116. Vgl. auch Nr. 95 und den Schlußstein mit dem Wappen Burchards im 3. Joch des südlichen Seitenschiffs im Halberstädter Dom. Nach der Beschreibung bei Qeynhausen war das Grabmal also zumindest in Teilen farbig gefaßt.
  3. Vgl. Nr. 50 † und DKK 1845, S. 9.
  4. Vgl. Knod 1899, Nr. 4143 S. 621; RGR I, Nr. 281 S. 54; RG IV, Sp. 309; RG VI, Nr. 599 S. 65; GS Magdeburg Bd. 1, S. 330; Gatz 1996, S. 735 f. (Josef Pilvousek); Schmidt führt ihn im Register des UBHH Bd. 4, S. 647 als Domthesaurar von 1417–1429, ohne daß aus Urkunden stammende Belege angeführt werden. Belegt ist er als Kustos zweifelsfrei im Jahr 1429 I 25; LHASA Magdeburg, Rep U 5, IV Nr. 19. Zur Walbecker Präpositur vgl. Abel 1732 (Winnigstedt), S. 360, wohl nach Winnigstedt Reimmann 1702 zu 1436; Feuerbaum 1675, S. 76; Zedler Bd. LII, Sp. 2057; Meibom 1749, S. 149; Lentz 1749, S. 278; Lucanus 1799, S. 81; Elis 186.
  5. Vgl. Boettcher 1913, S. 296 ff.; Averkorn 1997, S. 43 f.
  6. Abel 1732, S. 361 (Winnigstedt), wohl danach Zedler Bd. LII, Sp. 2057; Lentz 1749, S. 285; Abel 1754, S. 386 f.; Elis 1857, S. 31. Das Todesdatum vom 14. Januar 1458, noch von Knod 1899, S. 622 und bei GS Magdeburg Bd. 1, S. 330 sowie Gatz 1996, S. 735 f. (Josef Pilvousek) angegeben, ist falsch. Schon Schmidt 1883, S. 253 f. gibt den März 1458 an. Noch am 20. Februar urkundete Burchard, sein Nachfolger Gebhard von Hoym wurde um den 25. des Monats März gewählt.

Nachweise

  1. Oeynhausen Sammlung, Hannover, Niedersächsische Landesbibliothek, Oy-H, 42 Nr. 92 (Julius Karl Adolf Friedrich Graf von Oeynhausen (1843–1886), Sammlung von Grabinschriften in deutschen Kirchen).

Zitierhinweis:
DI 75, Halberstadt Dom, Nr. 98† (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di075l003k0009800.