Inschriftenkatalog: Dom zu Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 75: Halberstadt Dom (2009)

Nr. 262 Dom, Kreuzgang 1641

Beschreibung

Wappengrabplatte des Domherrn Johannes Georg Vitzthum von Eckstedt an der Nordwand des Kreuzgangs, im zwölften Joch von Osten aufgestellt, ehemals mit einem „hölzernen Verdeck“ versehen im ersten Joch von Osten des südlichen Seitenschiffs.1) Heller Sandstein, unterer Bereich gräulich. Im Innenfeld eine vertiefte, umrandete Beschlagwerkkartusche in einem erhabenen Oval, darin reliefiert ein Vollwappen, in den Ecken vier Ahnenwappen. Auf schmaler Inschriftenleiste am Rand umlaufend der Sterbevermerk (A). In zwei Kartuschen über und unter dem mittleren Wappen in eingetieften, an den Enden abgerundeten Inschriftenleisten zeilenweise der Bibelspruch (B); beide Inschriften erhaben ausgehauen.

Maße: H. 196 cm, B. 107,5 cm, T. 14,5 cm, Bu. 5 cm (A), 4,3–4,6 cm (B).

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    D(OMINVS)a) IOHANNES GEORGIVS VITZTHVMB AB / ECKSTEDT CANONIC(VS)b) SVBSEN(IOR) ET VICEDOM(INVS) CATHEDRAL(IS) ECCL(ESIA)Ec) HALBERST(ADENSIS)d) / NEC NON PRAEPOSIT(VS) B(EATAE) M(ARIAE) V(IRGINIS) AC CONSILIARI(VS)e) / AVLAE IBIDEM MERITISSIM(VS)f)2) NAT(VS) A(NN)O 1585 OBIIT 4 DIE FEB(RVARII)g) A(NN)O 1641

  2. B

    IESAIA AM / LVII CAP(ITVLVM)h) / IVSTVS PERIT / ET NEMO HOMO / REPONIT IN ANIMO / HOMINES INQVAM BENINGNI / RECIPIVNTVR NEMINE ADVER=/TENTEi) ANTE ADVENTVM // IPSIVS MALI RECIPI IVSTVM / INGREDI PACEM REQVIESCERE / IN CVBILIBVS SVIS QVIS/QVIS AMBVLAT / IN AEQVITATE / SVA3)

Übersetzung:

A: Herr Johannes Georg Vitzthum von Eckstedt, Domherr, Subsenior und Vicedominus der Halberstädter Bischofskirche, ebenfalls Propst der seligen Jungfrau Maria (Liebfrauen) und hochverdienter Hofrat ebenda,2) geboren im Jahre 1585, ist gestorben am vierten Tag des Februar im Jahr 1641.4) B: Jesaia am 57. Kapitel: Der Gerechte kommt um und kein Mensch bewahrt es im Herzen, die freundlichen Menschen, heißt es, werden hinweggenommen und niemand bemerkt, daß der Gerechte vor dem Hereinbrechen des leibhaftigen Bösen hinweggenommen wird; eingehen wird in den Frieden, ruhen wird auf seinen Lagern, wer in seinem Gleichmaß wandelt.

Wappen:
Vitzthum von Eckstedt5)
Vitzthum von Eckstedt5) Asseburg6)
Pflugk7) Cramm8).

Kommentar

Hasten-, Balken- und Bogenenden sind leicht keilförmig verbreitert. Der Dreispitz als i-Punkt kommt fast ausschließlich an der oberen und der linken Seite sowie in den Kartuschen vor. Der Mittelbalken des A setzt in der oberen Hälfte des Buchstabens an. B weist nur geringe Berührung der beiden Bögen auf. Nur die untere Schräghaste des K ist geschwungen, das Balkenende des L besonders stark keilförmig verbreitert. M hat gerade Hasten, der Mittelteil ist verkürzt. O wird spitzoval geformt. Das Q von ovaler Form, ist leicht links geneigt, die geschwungene, lange Cauda setzt im mittleren Bogenabschnitt des linken Bogens an. Der Balken des T ist im unteren Teil etwas nach oben durchgebogen und nicht immer vom Rand abgesetzt, d. h. er geht darin über. Der Balken des Z verläuft rechtsschräg. Balken und Haste der 5 sind gegenläufig schräg (rechtsschräger Balken, linksschräge Haste). Die us-Kürzung läuft spitz aus. Als Worttrenner wurden Quadrangel und Dreisspitze auf Zeilenmitte verwendet.

Lentz nennt Johannes Vitzthum von Eckstedt, aus ursprünglich thüringischer Familie, zuerst für das Jahr 1619 als Halberstädter Domherrn und Propst des Liebfrauenstifts, führt ihn irrtümlich aber auch 1648, sieben Jahre nach dessen Tod.9) Er gehörte zu den evangelischen Domherren, die sich zwar lange der Aufnahme weiterer Katholiken in das Domkapitel, nicht jedoch der gemeinsam mit der katholischen Partei 1628 durchgeführten Wahl des Erzherzogs Leopold Wilhelm zum Halberstädter Bischof widersetzten.10) Vitzthum von Eckstedt selbst blieb dieser Wahl jedoch fern.11) Durch einen Briefwechsel mit Bischof Christian zog er sich den Zorn Kaiser Ferdinands II. und die Drohung einer Verhaftung zu, der er sich durch Flucht aus dem Domstift entzog.12) Nach dem Restitutionsedikt von 1629 verlor er wie die übrigen evangelischen Kanoniker Ämter und Pfründen, die sie auch nach dem erneuten Wechsel der Verhältnisse unter schwedischer Vorherrschaft nicht wiedererlangen konnten.13) Mit der in der Inschrift erwähnten Funktion eines Hofrates ist vermutlich die des Präsidenten eines Verwaltungsgremiums des Domstiftes gemeint, in die er im Anschluß an den Prager Frieden von 1635 am 7. Januar 1636 eingesetzt wurde.14) Sein Bekenntnis läßt sich auch an dem offensichtlich aus der Lutherbibel ins Lateinische übersetzten Leichtext seiner Grabplatte ablesen.

Textkritischer Apparat

  1. DOMINVS] Kürzung mittels Doppelpunkt (Quadrangel).
  2. CANONICVS] Kürzung mittels Doppelpunkt (Quadrangel).
  3. SVBSENIOR – ECCLESIAE] Kürzungszeichen fehlen.
  4. HALBERSTADENSIS – VIRGINIS] Kürzungen durch Doppelpunkt (Quadrangel).
  5. CONSILIARIVS] Die ersten drei Buchstaben beschädigt, die drei letzten samt Kürzungszeichen verkleinert und hochgestellt auf den Rand.
  6. MERITISSMVS] Die Kürzung teilweise auf dem Rand.
  7. FEBRVARII] Kürzung mittels Doppelpunkt (Quadrangel).
  8. CAPITVLVM] Kürzung mittels Doppelpunkt (Quadrangel).
  9. ADVERTENTE] Trennungszeichen auf dem Rand.

Anmerkungen

  1. Vgl. Haber 1739, S. 33; BKD, S. 300; siehe auch Halberstadt, Domarchiv, Loc III Nr. 1, Alte Inventarien-Verzeichnisse, Bl. 54.
  2. Bischöfliche Residenz war der Peterhof, der allerdings 1629 den Jesuiten übergeben worden war; vgl. dazu BKD, S. 443 ff.
  3. Nach Jes 57,1–2 aus der Lutherbibel ins Lateinische übersetzt? Vgl. auch den abweichenden Vulgatatext Is 57,1–2.
  4. 4. oder 14. Februar 1641. Es ist fraglich, ob es sich um ein Datum alten oder neuen Stils handelt. Unter schwedischer bzw. protestantischer Herrschaft wurde alter Stil berücksichtigt; vgl. dazu Grotefend 1991, S. 24 ff.
  5. Zwei Pfähle, überdeckt von einem Balken, HZ: über Helmkrone ein Spitzhut besteckt mit einem sechsstrahligen Stern und beseitet von je drei Hahnenfedern; vgl. Siebmacher Si 1, S. 146; ebd. BraA, S. 99 und Taf. 60; ebd. Pr, S. 428 und Taf. 471; ebd. Sa, S. 6 und Taf. 5; Ledebur Bd. 3, S. 60.
  6. Ein linksgewendeter Wolf, HZ: ein mit Pfauenfedern besteckter Köcher; vgl. Siebmacher AnhA, S. 4 f. mit Taf. 2.
  7. Quadriert 1./4. rechtsgelegte Pflugschar, 2./3. schräggelegter Ast mit zwei gegenständigen Blättern, HZ: zwei Pflugscharen mit Federn besteckt; vgl. Siebmacher Si 1, S. 153.
  8. Drei Lilien 2:1, HZ: ein Federköcher zwischen zwei Lilienszeptern; vgl. Siebmacher Brau, S. 4 mit Taf. 2.
  9. Lentz 1749, S. 311.
  10. Opel 1891, S. 32, 43, 67.
  11. Opel 1891, S. 70.
  12. Opel 1891, S. 73; es muß sich um Bischof Christian Wilhelm von Brandenburg, Administrator von Magdeburg und Halberstadt (1598 bzw. 1624 bis 1628 bzw. 1631), gehandelt haben. Einen weiteren Briefwechsel Vitzthum von Eckstedts mit Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen (1611–1656) in reformationspolitischen Angelegenheiten erwähnt Opel 1891, S. 32.
  13. Vgl. Opel 1891, S. 77 f. und Anm. 1; Jacobs 1897, S. 175 ff.
  14. Vgl. Lucanus 1788, S. 11. Bischöfliche Räte waren schon bei der Postulation des noch minderjährigen Bischofs Heinrich Julius vertraglich als Berater des Fürsten festgeschrieben; vgl. Langenbeck 1886, S. 49; Opel 1891, S. 60. 1605 beschloß das Domstift allerdings, daß Dekan und Senior des Kapitels nicht mehr als herzogliche Räte in gewöhnlichen Justizangelegenheiten fungieren sollten, nahmen den damaligen Senior jedoch davon aus; vgl. Lünig, Spicilegium ecclesiasticum Bd. 17, S. 70, abweichend geben den Sachverhalt wieder Langenbeck 1886, S. 127; Opel 1891, S. 60. So kann Vitzthum von Eckstedt dieses Amt auch als Subsenior automatisch zugefallen sein.

Nachweise

  1. Haber 1739, S. 23 (A, B nur teilweise).

Zitierhinweis:
DI 75, Halberstadt Dom, Nr. 262 (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di075l003k0026209.