Inschriftenkatalog: Dom zu Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 75: Halberstadt Dom (2009)

Nr. 181 Dom, Neuer Kapitelsaal 1514–1516

Hinweis: Die vorliegende Online-Katalognummer ist im Vergleich zum gedruckten Band mit Ergänzungen und Korrekturen versehen. Sie finden diese am Ende des Artikels. [Dorthin springen]

Beschreibung

Schlußsteine des Neuen Kapitelsaals; sieben im zweiten bis achten nördlichen Joch noch in situ, auf dem Boden des Raumes aufgestellt, drei sind in 80–100 cm Höhe in die östliche Gartenmauer des Gemeindezentrums eingelassen; heller Sandstein, teils noch farbig gefaßt, Farbe teilweise abgeblättert, verschmutzt, Schriftbänder z. T. beschädigt, Schriftverlust. Bei dem Wappen des bischöflichen Administrators von Halberstadt, Albrecht von Brandenburg, an der Stirnwand des Kapitelsaals stand ehemals die Jahreszahl (A). Lichtbildaufnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie SachsenAnhalt in Halle geben noch Inschriften (B–E) des zerstörten südlichen Gewölbezuges wieder. Auf den kreisrunden Schlußsteinen des zweiten bis vierten und des siebten Jochs von Osten sind die Wappen Mahrenholtz, Schulenburg, Lindenau und Lochow im Kapitelsaal angebracht, auf dem Boden des Saals wird derjenige mit dem Wappen Bissing bewahrt. Die Tinkturen der Wappen stark verblaßt, seitlich und über den Wappen je ein verschlungenes ehemals vergoldetes Schriftband, darauf die Wappenbeischriften (F–I) in Schwarz aufgemalt. Auf den weiteren noch vorhandenen Schlußsteinen sind die Wappen vollständig, die Tinkturen teilweise, die Inschriften nicht mehr erhalten.

Inschrift A nach Jacobs 1873, B, C und E nach Lichtbildaufnahmen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Halle Nr. 7983, 7993, 7995, 7997, 7998, 8000–8003.

Maße: D. 46–55 cm, Bu. 6 cm.

Schriftart(en): Frühhumanistische Kapitalis (B–I), zwei Buchstaben in gotischer Minuskel (G).

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Halle (Reinhard Ulbrich) [1/16]

  1. A †

    1514a)

  2. B †

    [– – –]//H[– – –]b)

  3. C †

    D[(OMI)NI] FRIDERICIc) · SC//[...]CKENd) // CELERARIe) · HVIVS // ECCLESIEf)

  4. D

    [D(OMI)N(V)S // CONEMANN..]g) · BISC[...//...]h)

  5. E †

    [– – – // WOLEFGANGVS // SC[...]E//RIZ]i)

  6. F

    D(OMI)N(V)S // [– – –]Sj) [DE] // · MARENHOL//TEk) ·

  7. G

    D(OMI)N(V)S · // VERNERVS // DE · SchVLEN//BORGl)

  8. H

    D(OMI)N(V)S [– – –]NDVS // LINDEN·//NAV ·m)

  9. I

    [– – –] // [NICOLAVS]n) // [– – –]

Übersetzung:

C: Des Herrn Friedrich Schencken, des Cellerarius dieser Kirche. D: Herr Conemann Bi(ssing). E: [Herr] Wolfgang Schaderitz. F: Herr Conrad Mahrenholtz. G: Herr Werner von (der) Schulenburg. H: Herr Siegmund Lindenau. I: [Herr Nikolaus Lochow].

Wappen:
Albrecht von Brandenburg1), Mahrenholtz2), Schenck von Lützendorf3), Bissing4), Schaderitz5), Mahrenholtz2), v. d. Schulenburg6), Lindenau7), Lochow8).

Kommentar

Die Wappenbeischriften beinhalten den typischen Buchstabenkanon der Frühhumanistischen Kapitalis. Die Sporen an Hasten-, Balken- und Bogenenden sind stark verbreitert. Die beiden Bögen des B berühren einander in der Buchstabenmitte, jedoch nicht den Schaft, der obere Bogen ist kleiner. Statt des offenen kapitalen D findet sich ein unziales eingerolltes D mit sehr flachem rechten Bogenabschnitt. Epsilonförmiges E ist gleichmäßig gestaltet. Der Balken des H bzw. der Schrägbalken des N sind als Haarstriche gestaltet und zeigen Ausbuchtungen nach unten bzw. nach links unten. Die äußeren Hasten des M sind schräggestellt, der Mittelteil verkürzt. O ist spitzoval geformt. Schaft und Bogen des R berühren sich nur am oberen Schaftende, der obere Bogenverlauf ist geschwungen. Die gerade Cauda setzt nur am Bogen an. Zwei Buchstaben wurden in gotischer Minuskel angebracht. Das c endet stumpf auf der Grundlinie und wird oben scharf nach rechts umgeknickt. Der Bogen des h setzt knapp unter dem oberen Schaftende an, so daß der Buchstabe kaum Oberlänge zeigt. Schaft und Bogen werden direkt unter der Grundlinie nach links umgebogen. Als Worttrenner wurden mit vier eingerollten Zierstrichen versehene Quadrangel verwendet.

Wappen und Wappenbeischriften geben die Namen von Domherren an, die zur Zeit der Fertigstellung des Neuen Kapitelsaales Mitglieder des Domkapitels waren. Nicht alle Wappen der bei dem Bombenangriff vom 8. April 1945 stark zerstörten südlichen Gewölbejoche9) können zweifelsfrei identifiziert werden, da nicht nur die Wappenbeischriften z. T. zerstört oder erloschen, sondern auch die Tinkturen der Wappen teilweise vergangen sind. Die Anbringung der Wappen folgte vermutlich der Rangordnung des Kapitels. Die Wappen des Bischofs und der Dignitäre wurden wohl von Osten nach Westen im Raum zunächst an der Ostwand bzw. auf den Schlußsteinen der neun Sterngewölbe des südlichen Gewölbezuges angebracht, dann an denjenigen der sechs Netzgewölbe des nördlichen Zuges. Die Anbringung folgte also nicht allein dem heraldischen Prinzip, sondern bevorzugte die Schauseite im Süden mit den großen Glasfenstern gegenüber den leicht erhöhten Nischen zwischen den Strebepfeilern des Domes, vermutlich weil der Saal als Festsaal fungierte.10) Dabei verwendete man für die Dignitäre im Osten des südlichen Zuges eine etwas aufwendigere Form der Wappenschilde.

Unterhalb des ehemaligen Gewölbeansatzes über der Tür in der Ostwand ist heute das Wappen des Administrators des Halberstädter Stifts, des Magdeburger und Mainzer Erzbischofs Albrecht IV. von Brandenburg (1513–1545) angebracht.1) Weil nur die Schlußsteine des nördlichen Gewölbezuges in situ erhalten sind, kann die Position der erhaltenen Wappen des zerstörten südlichen Zuges nur mittels der Kapitelordnung und anhand alter Lichtbilder teilweise rekonstruiert werden. Das erste zum Treppenturm der Südempore gelegene halbe Joch weist keinen Schlußstein auf. Das Wappen im ersten Joch des südlichen Zuges wird wegen seines Vorrangs dasjenige des Dompropstes Balthasar von Neuenstadt gewesen sein.11) Ihm folgte wohl das Wappen des Domdekans Johannes von Mahrenholtz (B).12) Danach ist nach der Rangordnung vielleicht dasjenige des Seniors und Cellerarius Friedrich Schenck von Lützendorf zu erwarten.3) Die beiden folgenden Joche des südlichen Zugs zeigten vor ihrer Zerstörung beide Wappen der miteinander verwandten Domherren Michael und Heinrich d. J. Stammer.13) Das Wappen, das ehemals im sechsten Joch des südlichen Zuges angebracht war, könnte vielleicht dasjenige der Familie von Hoym, vielleicht aber auch das derer von Reden oder Raben gewesen sein.14) Auf Fotoaufnahmen aus der Zeit vor der Zerstörung ist im siebten Joch des südlichen Zugs das Wappen des Jakob von Ammendorf zu sehen.15) Von den zwei verbleibenden Schlußsteinen, die auf dem Boden des Raumes aufgestellt sind, ist der für den Domherrn Konemann von Bissing (E) durch Inschriftenreste zu identifizieren, der das achte Joch geschmückt haben muß.16) Im neunten, westlichsten Joch des südlichen Gewölbezuges sah man vor der Zerstörung als letztes das Wappen des Wolfgang von Schaderitz.5) Das erste Joch des nördlichen Zuges nimmt einen Treppenturm auf. Deshalb befindet sich im verbleibenden Halbjoch kein Schlußstein. Im zweiten Joch des nördlichen Zuges folgt wiederum das mahrenholtzsche Wappen, wohl das des Domherrn Conrad von Mahrenholtz.17) Im dritten nördlichen Joch befindet sich das Wappen des Domherrn Werner von der Schulenburg (B).18) Das vierte nördliche Joch zeigt das Wappen des Sigmund von Lindenau (C).19) Das fünfte heute wieder das mahrenholtzsche Wappen, wohl dasjenige des Dekans Johannes von Mahrenholtz, das nach dem Einsturz der südlichen Gewölbe 1945, wo es sich im zweiten Joch befand, hier angebracht worden sein muß. Im sechsten Joch des nördlichen Zuges sieht man ein Wappen, das vermutlich der Domkanoniker Johannes von Heilingen führte.20) Am Ansatz der nordwestlichen Gewölberippe dieses Joches ein Engel als Wappenträger mit einem kleinen Wappenschild.21) Im siebenten nördlichen Joch befindet sich das Wappen derer von Lochow (D).22) Analog zum voraufgehenden Joch am nordöstlichen Rippenansatz ein wappentragender Engel.23) Der nur zur Hälfte ausgeführte Schlußstein des parallelen achten, nur halben Jochs des nördlichen Zuges zeigt ein nicht mehr zuzuordnendes Ornament, das nicht mit Sicherheit als Wappenfigur gedeutet werden kann. Das verbliebene Wappen könnte vielleicht dasjenige des Levin von Veltheim sein und möglicherweise ehemals im zweiten Joch des nördlichen Gewölbezuges gehangen haben.24)

Das Wappen Albrechts von Brandenburg war ehemals durch die Jahreszahl 1514 (A) ergänzt.25) In diesem Jahr war Albrecht Erzbischof sowohl von Magdeburg als auch von Mainz und Administrator des Stifts Halberstadt.26) Da dem Wappen ein Kardinalshut fehlt – diese Würde erhielt Albrecht erst 1518 – und einer der durch Wappen repräsentierten Domherren, der Dompropst Balthasar von Neuenstadt, 1516 gestorben war, läßt sich der Zeitpunkt der Einwölbung des Neuen Kapitelsaales auf die Jahre 1514 bis 1516 einschränken. Wegen der überlieferten Jahreszahl ist das Jahr 1514, und zwar im Herbst, das wahrscheinlichere Datum.27)

Textkritischer Apparat

  1. 1514] Die arabische Form der Ziffern ungewiß.
  2. [– – –]//H[– – –] Wohl zu ergänzen zu D(OMI)N(V)S IOHANNES DE MARENHOLTE.
  3. FRIDERICI] Sic! Der zweite bis vierte Buchstabe beschädigt; das letzte I in das voraufgehende C eingestellt. Möglicherweise befand sich hinter dem letzten Buchstaben des Vornamens noch eine us-Kürzung, wie eine geweißte Fehlstelle interpretiert werden könnte. Der Vorname hätte dann FRIDERICIVS gelautet, was eher unwahrscheinlich ist. Jedoch lassen sich auch für den Genitiv zeitgenössische Beispiele finden, in denen Wappen mit dem Genitiv bezeichnet werden.
  4. S[...]CKEN] Zu ergänzen zu SCHENCKEN.
  5. CELERARI] Sic! Für CELLERARII! Möglich wäre im Nominativ auch die Schreibung CELERARIV[S]. Der vorletzte Buchstabe ist jedoch nicht mehr exakt bestimmbar.
  6. ECCLESIE] Der erste und der letzte Buchstabe verwischt.
  7. CONEMANN..] Zu ergänzen zu CONEMANNVS.
  8. B/SC[...//...]] Der Name ist zu BISSING oder eher BISCHING zu ergänzen.
  9. SC [...] ERIZ] Zu ergänzen zu D(OMI)N(V)S und SCHADERIZ.
  10. [– – –] S] Wohl zu ergänzen zu CONRADVS.
  11. MARENHOLTE] Der folgende Worttrenner ist unsicher.
  12. SchVLENBORG] E über den Balken des L gestellt.
  13. LINDENAV] Der Vorname ist wohl zu SIGMVNDVS oder SIGISMVNDVS zu ergänzen.
  14. [NICOLAVS]] Der Name ist wohl zu D(OMI)N(V)S NICOLAVS LOCHAW zu ergänzen.

Anmerkungen

  1. Zweimal geteilt, in der oberen und unteren Reihe zweimal, in der mittleren einmal gespalten und mit drei 2:1 gestellten Herzschilden Erzbistum Magdeburg, Erzbistum Mainz, Bistum Halberstadt belegt, die Felder in springender Reihenfolge 2. Brandenburg, 1. Burggrafschaft Nürnberg, 3. Stettin, 4. Pommern, 5. Cassuben, 7. Grafschaft Hohenzollern, 6. Wenden, 8. Rügen, im Schildfuß des siebten Feldes die Regalien. Alle Felder der rechten Reihe linksgewendet. Vgl. Drös 2006, S. 32 mit Abb. S. 30 (W 9); Siebmacher Bi, S. 103 mit Taf. 171, nicht exakt dasselbe Wappen; vgl. auch DI 2 (Mainz), Nr. 1148; Reber 1990 a, S. 136 f., die Reihenfolge der Mittelschilde abweichend; Lühmann-Schmid 1975, S. 49 ff. und Abb. 56.
  2. Von Schwarz und Silber geteilt, darin eine rote Rose; fehlerhafte Tinkturen; vgl. zu den üblichen Tinkturen Siebmacher Han, S. 12 mit Taf. 13; ebd. Pr, S. 54 mit Taf. 69; ebd. Pr, S. 254 und Taf. 304; ebd. PrE, S. 13 mit Taf. 112; ebd. BraA, S. 58 f. mit Taf. 34; ebd. AnhA, S. 39 mit Taf. 22. Einer der beiden Steine in situ im 2. Joch von Osten des nördlichen Gewölbezuges, der andere vom zweiten südlichen, wo er sich wohl ehemals befand, in das 5. nördliche Joch transferiert, wie die Wappenform zeigt.
  3. Geteilt, oben dreimal gespalten von Mauerwerk, der erste und dritte Platz gemauert, der zweite und vierte Platz durch ein Wolkenband gespalten, ohne Tinkturen. Es handelt sich wohl um eine persönliche Variation des Stammwappens und soll wohl das himmlische Jerusalem (Mauern in Wolkenburg) symbolisieren. Darauf deutet auch hin, daß die Spaltungen in die obere Schildhälfte verlagert sind; freundlicher Hinweis von Dr. Harald Drös, Heidelberg. Vgl. das abweichende Wappen der Schenck von Lützendorf bei Siebmacher BraA, S. 58 mit Taf. 33; ebd. BraAE, S. 81 und Taf. 48. Friedrich Schenck von Lützendorf ist zwischen 1496 und 1512 als Domkellner und Senior vielfach belegt; vgl. LHASA Magdeburg, Rep. U 5 XVIII f Nr. 114, ebd., XVII f Nr. 139. Lentz 1749, S. 309 führt ihn noch für das Jahr 1514 in den genannten Würden. Der Stein ist auf dem Boden des Neuen Kapitelsaales aufgestellt.
  4. Zwei mit den Schneiden gegeneinander gekehrte Sensenklingen; Tinkturen fehlen; vgl. Siebmacher Sa, S. 8 mit Taf. 6; ebd. Pr, S. 89 Taf. 113; ebd. SaA, S. 19 mit Taf. 12; ebd. AnhA, S. 8 und Taf. 4; die Wappenfigur abweichend: Sensenklingen voneinander abgewendet. Heute auf dem Boden des Neuen Kapitelsaales aufgestellt.
  5. Gespalten, vorn ein Schräggitter, hinten leer, Tinkturen fehlen; vgl. Siebmacher SaA, S. 143 und Taf. 93. Vgl. auch Siebmacher Si1, S. 152. Wolfgang von Schaderitz ist bei Lentz 1749, S. 309 für die Jahre 1514 und 1518 belegt, einmal als Archidiakon von Eisleben. Eine weitere Photographie zeigt den Stein in situ: Marburger Index, Archiv Nr. 00764f09 = Nr. 87 515.
  6. In Silber drei rote Greifenklauen 2:1; Feld zu Grau-Schwarz nachgedunkelt, an der Wappenfigur rote Farbreste; vgl. Siebmacher Brau, S. 9 mit Taf. 7; ebd. Han, S. 16 mit Taf. 17; ebd. Pr, S. 368 und Taf. 417.
  7. Von Silber und Grün geteilt, darin ein goldener, ausgerissener, grün belaubter Lindenbaum, begleitet zu beiden Seiten im oberen Platz von zwei, unten von einer roten Rose; Tinkturen nachgedunkelt; vgl. Siebmacher Sa, S. 37 mit Taf. 41; ebd. SaA, S. 99 mit Taf. 64; ebd. Pr, S. 239 und Taf. 289.
  8. In Blau drei bärtige Männerköpfe mit (silbernen) Eisenhüten; Tinkturen anders als Siebmacher Pr, S. 243 mit Taf. 293; ebd. SaA, S. 100 mit Taf. 64; ebd. AnhA, S. 38 mit Taf. 21.
  9. Vgl. Bolze 1991, S. 11 f., 61–63.
  10. Für diesen Hinweis danke ich Frau Dipl. phil. Barbara Pregla.
  11. Im Neuen Kapitelsaal aufgestellt; vgl. zu Wappen und Person Nr. 184, 110, 159, 178, 179, 183 (†), Fuhrmann 2002 a.
  12. Siehe oben Anm. 2; vgl. zur Person Nr. 192. Johannes von Mahrenholtz urkundete 1513 V 9 zum ersten Mal als Halberstädter Dekan, jedoch findet sich auch noch eine letzte Urkunde des vorherigen, resignierenden Dekans Sebastian von Plotho von 1513 X 9. Die Hintergründe sind nicht bekannt; vgl. Nr. 176.
  13. Ein Wellenschrägbalken, ohne Tinkturen; vgl. Siebmacher Sa, S. 48 mit Taf. 55; ebd. Pr, S. 388 und Taf. 436; ebd. Anh, S. 7 mit Taf. 8. Nach Lentz 1749, S. 309 beide Domherren 1514 und 1524 nachweisbar. Michael Stammer zwischen 1497 und 1512 belegt, teils als Archidiakon des Balsamgaus; LHASA Magdeburg, Rep U 5 XVI Nr. 17, ebd. XV Nr. 21. Siehe zu Michael Stammer auch Fuhrmann 2002 a, S. 206. Auf einer Photographie sind die Schlußsteine in situ erkennbar: Marburger Index, Archiv Nr. 00744f07 = 87 516. Ein Stein ist heute auf dem Boden des Neuen Kapitelsaales aufgestellt, der andere in die Gartenmauer des Gemeindezentrums eingemauert.
  14. Dreimal geteilt, ohne Tinkturen; Hoym: vgl. Siebmacher SaA, S. 78 und Taf. 49. In Frage kämen auch Angehörige der Häuser von Reden und Rabe(n); vgl. Siebmacher Si1, S. 179 und S. 161. Erkennbar ist der Schlußstein in situ auf einer Photographie: Marburger Index, Archiv Nr. 00764f06 = 87 518, 00764f08 = 87 519. Dieser Stein befindet sich heute in der Gartenmauer des Gemeindezentrums. Ein Mitglied des Geschlechtes Hoym kommt in den Domherrenlisten zwischen 1510 und 1520 nicht vor. Kanoniker der Familien von Reden und Rabe(n) sind in der fraglichen Zeit in Halberstadt ebenfalls nicht belegt.
  15. Bärtiger Männerkopf mit gestulpter Mütze, ohne Tinkturen; vgl. Siebmacher SaA, S. 4 und Taf. 3; ebd. AnhA, S. 3 und Taf. 1; nach Lentz 1749, S. 309 1518 Domherr. Vgl. auch LHASA Magdeburg, Rep. U 5 XVI Nr. 17 von 1497 V 25, im Jahr 1504 IV 30 auch als Portanarius genannt. Der beschädigte Stein ist heute in die Gartenmauer des Gemeindezentrums eingelassen. Im Gewölbejoch zeigt den Stein in situ eine Abbildung bei Niebelschütz 1937, S. 39 sowie Marburger Index, Nr. 00764f06 = 87 518, 00764f08 = 87 519.
  16. Siehe oben Anm. 4; nach Lentz 1749, S. 309 Domherr 1514, 1518 und 1524. Auch schon von 1504 bis 1509 als Domherr belegt; LHASA Magdeburg, Rep. U 5 XVII d Nr. 16, ebd., Rep. Cop. 104, fol. 471. Vermutlich war das Wappen im vorletzten Joch des südlichen Zuges angebracht.
  17. Siehe oben Anm. 2; nach Lentz 1749, S. 309 Domherr 1514 und 1518 als Archidiakon des Bannes Ossendorf (= Ochsendorf).
  18. Siehe oben Anm. 6; nach Lentz 1749, S. 309 1518 Domherr. Vgl. zu Werner von der Schulenburg als Werner (XIV.) 1506–1534 auch Schmidt 1899, S. 176 f.; Danneil 1847, S. 87 Nr. 26.
  19. Siehe oben Anm. 7; nach Lentz 1749, S. 309 1514 Domherr und Archidiakon des Bannes Wetterstedt (= Wiederstedt). Von 1535 bis 1544 als Bischof von Merseburg belegt; vgl. DI 11 (Stadt Merseburg), Nr. 42 (im Jahr 1535 noch als Merseburger Dekan), 80, 81, 86, 89.
  20. In Rot ein silberner (?) Balken, Tinkturen unsicher; vgl. Siebmacher SaA, S. 67 und Taf. 42, Tinkturen abweichend. Nach Lentz 1749, S. 309 als Domherr 1518 und 1524 belegt; 1565 gestorben, vgl. zu ihm Nr. 209, 210 †.
  21. Drei Hahnenfedern, Tinkturen vergangen.
  22. Siehe oben Anm. 8; ein Domherr aus dieser Familie ist um 1514 nicht nachzuweisen; vgl. zu Nikolaus Lochow Nr. 199 †. In Nr. 252 trägt ein Heinrich von Lochow dieses Wappen.
  23. Schräggeteilt (?), die Tinkturen sind vergangen.
  24. In Rot (?) ein mit einem Zwillingsbalken belegter Balken, Tinkturen unsicher; Veltheim: vgl. Siebmacher Brau, S. 10 und Taf. 9; ebd. Pr, S. 425 mit Taf. 469. Levin von Veltheim ist von 1492 bis 1531 belegt, darunter als Propst von St. Bonifatius und Domherr in Halberstadt; vgl. Schmidt 1912, Nr. 73 S. 108 ff. und Stammtaf. III. Vielleicht handelt es sich um das Wappen, das ehemals als viertes von Osten angebracht war, wegen des Vorranges des Domherrn nach Anciennität und der Würde als Propst von St. Bonifatius vor Conemann von Bissing. Das Wappen ist heute auf dem Boden des Raumes aufgestellt.
  25. Lucanus 1845 b, ohne Seitenangabe; Lotz 1862, S. 270; Jacobs 1873, S. 509.
  26. Dazu und zum Folgenden vgl. Jürgensmeier 1990, S. 26–28; Gatz 1996, S. 14 (Friedhelm Jürgensmeier). Vgl. Nr. 184.
  27. Nach der päpstlichen Bestätigung der Erhebung des Erzbischofs von Magdeburg Albrecht von Brandenburg zum Erzbischof von Mainz erfolgten Huldigung und Inthronisation als Administrator in Halberstadt – nach Jürgensmeier 1990, S. 26–28, der wiederum Hertel/Hülße 1885 Bd. 1, S. 310 folgt, und Hartmann 2006, S. 16 – am 4. Oktober 1514. Das von Scholz 1998, S. 293, 358 erstellte Itinerar Albrechts setzt eine Reise nach Halberstadt auf den 17. Mai und weist ihn außerdem noch in der ersten Augusthälfte dort nach. Es stellt sich die Frage, ob die Wappen der Mitglieder des Halberstädter Domkapitels an den Schlußsteinen des Kapitelsaales die Fertigstellung während der Sedisvakanz des Bistums seit dem Tode Erzbischof Ernsts von Sachsen am 3. August 1513 bis zur Wahl Albrechts von Brandenburg am 25. September desselben Jahres bzw. eventuell bis zur Huldigung dokumentieren, oder ob ein bischöfliches Wappen eigentlich nicht vorgesehen war, da Bau und Nutzung des Kapitelsaales hauptsächlich Angelegenheiten des Kapitels waren und daher ausschließlich von ihm finanziert wurden und hauptsächlich seiner Repräsentation zu dienen hatten? Daraus ergibt sich die Überlegung, da ein Wappen des Administrators Ernst von Sachsen fehlt, ob auch die Anbringung des Wappens seines Nachfolgers Albrecht ursprünglich nicht vorgesehen war und deshalb zwar an der östlichsten und damit vornehmsten Stelle im Raum, aber in der Höhe unterhalb derjenigen der Kapitelmitglieder und erst nachträglich eingefügt worden war. Dann wäre das Datum der Halberstädter Huldigung als terminus ad quem im Jahr 1514 für die Anbringung dieses Wappens anzunehmen und die Huldigung der Anlaß, wenn es nicht erst später zur Erinnerung daran angebracht wurde. Zu bemerken ist, daß ein Hochstiftswappen für die vorliegende Wappenserie nicht überliefert ist. Vgl. auch die etwa zur gleichen Zeit (1514–1516) vollzogene Einwölbung des Merseburger Doms, an der mit Balthasar von Neuenstadt ein Mitglied des Halberstädter Kapitels als Merseburger Kanoniker Anteil hatte, wo die Wappen des Propsteichores (südl. Seitenschiff) und des Dekaneichores (nördl. Seitenschiff) nach Rang und Anciennität gestaffelt sind; vgl. DI 11 (Stadt Merseburg), Nr. 50.

Nachweise

  1. Lucanus 1845 b, ohne Seitenzählung.
  2. Lotz 1862, S. 270 (A).
  3. Jacobs 1873, S. 509 (A).
  4. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Halle, Lichtbildaufnahmen Nr. 7983, 7993, 7995, 7997, 7998, 8000–8003 (B–E).
Addenda & Corrigenda (Stand: 20. Oktober 2015):

Beschreibung: Schlußsteine des Neuen Kapitelsaals; sieben im zweiten bis achten nördlichen Joch noch in situ, fünf heute auf dem Boden des Raumes aufgestellt, drei sind in 80–100 cm Höhe in die östliche Gartenmauer des Gemeindezentrums eingelassen; […]. Durch die Red. gekürzt.

Zitierhinweis:
DI 75, Halberstadt Dom, Nr. 181 (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di075l003k0018109.