Inschriftenkatalog: Dom zu Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 75: Halberstadt Dom (2009)

Nr. 174 Dom, Langhaus, nördliches Seitenschiff 1512

Beschreibung

Sakramentsnische, an der Westwand des nördlichen Seitenschiffs, wo sie sich schon 1857 befand,1) die aber vermutlich nicht der ursprüngliche Standort ist, Sandstein. Hochrechteckig, oberes Drittel vorkragend, darin Nische von 10 cm Tiefe, oben mit einem Kielbogen abgeschlossen, darunter die Jahreszahl (A) eingehauen, unter dieser eine Tartsche mit den erhaben ausgeführten Initialen (B). Am Stein mehrere Ritzinschriften des 19. und 20. Jahrhunderts.

Maße: H. 120 cm, B. 47,5 cm, T. 27 cm, Bu. 5 cm (A), 9 cm (B).

Schriftart(en): (Frühhumanistische) Kapitalis?

  1. A

    · 1 · 5 · 1 · 2 ·

  2. B

    I · H ·a)

Wappen:
Harlingen?2).

Kommentar

Die Schriftart ist wegen des geringen und unspezifischen Buchstabenbestandes nicht exakt zu bestimmen. Die Frühhumanistische Kapitalis wäre in der angegebenen Entstehungszeit nicht ungewöhnlich. Die Schaftenden sind keilförmig verbreitert. Der Balken des H zeigt einen Bügel, der nach oben weist. Als Zifferntrenner fungieren ausgezogene und gegenläufig eingerollte Quadrangel auf der Zeilenmitte (A), als Worttrenner dreiblättrige Kleeblätter (B).

Die Sakramentsnische soll zur Aufbewahrung liturgischen Geräts gedient haben.3) Elis und Hermes lösen die Initialen, die sich auch an der 1561 gestifteten Skulptur des Johannes d. T. an einem der Langhauspfeiler befunden haben, mit Johannes von Harlingen auf.4) Es kann nicht nachgewiesen werden, ob einer und wer von den beiden Trägern dieses Namens Stifter des Behältnisses gewesen ist. Der Name Johann de Harlingen hat zweimal, zusammen mit den Jahreszahlen 1557 und 1585, im fünften Gewölbe der Nordseite des Kreuzganges gestanden.5) Dort deutete er auf eine Stiftung bemalter Holztafeln mit Szenen aus der Heilsgeschichte, die ehemals die Gewölbe schmückten, durch die Harlinger hin. Lentz nennt für das Jahr 1518 einen Johannes de Halingen.6) Den Namen löst er Harlingen auf. Es ist jedoch nicht sicher, ob es sich bei dieser Nennung nicht nur um eine Fehlschreibung für Johannes von Heilingen bzw. Helingen handelt. Eine Stiftung durch den Domherrn Johannes von Heilingen, belegt 1518–1565, ist allerdings unwahrscheinlich, da er ein anderes Wappen führte.7)

Textkritischer Apparat

  1. Buchstabe im unteren linken Teil beschädigt. J. v. H. Elis, Hermes.

Anmerkungen

  1. Vgl. Elis 1857, S. 57.
  2. Initialen IH begleitet von zwei Kleeblättern.
  3. Vgl. Elis 1857, S. 57; Hermes 1896, S. 76 Anm.
  4. Ebd.; vgl. auch Nr. 207 (†); 209.
  5. Halberstadt, Domarchiv, Grundriß des Kreuzgangs nach haber von Carl Elis … 1836, ohne Signatur. Vgl. auch Nr. 209.
  6. Lentz 1749, S. 309.
  7. Vgl. Nr. 181; 209.

Nachweise

  1. Elis 1857, S. 57.
  2. Hermes 1896, S. 76*.
  3. BKD, S. 263 (A).

Zitierhinweis:
DI 75, Halberstadt Dom, Nr. 174 (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di075l003k0017404.