Inschriftenkatalog: Dom zu Halberstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 75: Halberstadt Dom (2009)

Nr. 7 Dom, Schatzkammer 2.–3. D. 11. Jh.

Beschreibung

Liturgischer Diskos (Weihbrotschale), Domschatz Inv. Nr. 36;1) Silber vergoldet, gegossen, getrieben, ziseliert, punziert und graviert; nach Umarbeitung wohl 1864 und Restaurierung 1899 verhältnismäßig gut erhalten.2) Die Weihbrotschale ist kreisrund, Schalenboden und Wandung in Form eines Achtpasses, auf dem flachen von einem Rundstab umgebenen, reich mit Blatt- und Rankenornamentik ziselierten Schalenrand acht getriebene, von Perlstäben umgebene Medaillons mit den Brustbildern heiliger Bischöfe, sämtlich mit Nimbus, in der Rechten ein Buch haltend, auf das sie mit der Linken weisen. Die durch eierstabartige Schnüre vom Rand getrennte schräge Wandung zeigt in ähnlichem Schmuck acht Brustbilder von Soldatenheiligen und Märtyrern, in der Rechten ein Handkreuz haltend, die Linke segnend erhoben, jeweils zu beiden Seiten des Kopfes, von oben nach unten zu lesen, auf beiden Ebenen, rechts vom bzw. über dem Invokationskreuz beginnend und im Uhrzeigersinn umlaufend, die Tituli (F–M, N–U). Die Verzierungen setzen sich auch in den acht äußeren Segmenten des Schalenbodens fort. Die Kreuzigung im Schalenspiegel wird durch das zwischen Perlstäben umlaufende getriebene Bibelwort (A) eingefaßt. Zwischen dem auf einem breiten Suppedaneum stehenden Corpus des mit Kreuznimbus versehenen Christus und den unter dem Kreuz stehenden Figuren der Maria und des Johannes das Bibelwort (B), in zwei Spalten von oben nach unten zu lesen. Über den Kreuzbalken die auf den Erlöser weisenden Erzengel Michael und Gabriel, darüber die sie bezeichnenden Tituli (C, D), auf der Schrifttafel am oberen Kreuzstamm das Nomen Sacrum als Kreuztitulus (E). Die Inschrift A getrieben, alle anderen graviert, B–E in Konturschrift. Am Schalenboden in Höhe der Hüften des Gekreuzigten rechts eine größere kreisförmige Fehlstelle, durch welche die Buchstaben Y und H in der Inschrift B beschädigt worden waren. Weitere Bohrungen auf dem Schalenboden und in vier Ausbuchtungen des Achtpasses sowie am Rand, die noch auf einer Lichtbildaufnahme von vor 1896 zu sehen sind,3) verfüllt und die beschädigten Buchstaben ergänzt. Die vier mittels der Bohrungen befestigten, nicht ursprünglichen, steinewerfenden Juden werden heute getrennt aufbewahrt, eine ebenfalls nicht originale, erschlossene Figur des Hl. Stephan fehlte, wenn sie denn je existiert hat, schon 1717.4) Der spätere Ständer aus vergoldetem Kupfer ist vermutlich identisch mit Domschatz Inv. Nr. 327.

Maße: D. 41,4 cm, H. 3,8 cm, Bu. 1,3 cm (A), 0,7–0,8 cm (B), 0,5 cm (C, D), 0,6 cm (E), 0,2 cm (F–U).

Schriftart(en): Byzantinische Majuskel, ohne Worttrennung (Scriptura Continua), z. T. mit diakritischen Zeichen (B, E).

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Halle (Gunar Preuß) [1/19]

  1. A

    + ΛΑΒΕΤΕa) ΦΑΓΕΤΕ TOYTO ECTIN TO CΩΜΑ MOY TO ΥΠΕΡ ΥΜΩΝb) ΚΛΩΜΕΝΟΝ EIC ΑΦΕCΙΝ ΑΜΑΡΤΙΩΝc)5)+ λάβετεa) ϕάγετε τοῦτό ἐστιν τὸ σῶμά μου τὸ ὑπὲρ ὑμῶνb) κλώμενον εἰς ἄφεσιν ἁμαρτιῶνc)5)

  2. B

    ΙΔΕd) O YOC COY // ΙΔΟΥd) H MHTHP COY6)ἴδεd) ὁ ὑός σου // ἰδοῦd) ἡ μήτηρ σου6)

  3. C

    ΜΙΧΑΗΛe)Μιχαήλe)

  4. D

    ΓΑΒΡΙΗΛf)Γαβριήλf)

  5. E

    I(HCOY)C X(PICTO)Cg)Ἰ(ησοῦ)ς Χ(ριστό)ςg)

  6. F

    O Α(ΓΙΟC)h) BACI//ΛΕΙΟCi)ὁ ἅ(γιος)h) Βασί//λειοςi)

  7. G

    O Α(ΓΙΟC)h) ΓΡΗΓΟ//PIOCὁ ἅ(γιος)h) / Γρηγό//ριος

  8. H

    O Α(ΓΙΟC)h) ΡΟΛΑ//CIOCj)ὁ ἅ(γιος)h) / Ρολά//σιοςj)

  9. I

    O Α(ΓΙΟC)h) CΠΥ//ΡΙΔΟΝὁ ἅ(γιος)h) Σπυ//ρίδονk)

  10. J

    O Α(ΓΙΟC)h) ΑΘΑΝ//ACIOCὁ ἅ(γιος)h) Ἀϑαν//άσιος

  11. K

    O Α(ΓΙΟC)h) XPY//CΑΝΘΟCὁ ἅ(γιος)h) Χρύ//σανϑος

  12. L

    O Α(ΓΙΟC)h) ΙΩ(ΑΝΝΗC)l) // O XP(YCOCTOM)O(C)m)ὁ ἅ(γιος)h) / Ἰω(άννης)l) // ὁ / Χρ(υσόστομ)ο(ς)m)

  13. M

    O Α(ΓΙΟC)h) NIKO//ΛΑΟCὁ ἅ(γιος)h) / Νικό//λαος

  14. N

    O Α(ΓΙΟC)h) ΔΗΜΗ//TPIOCὁ ἅ(γιος)h) Δημή//τριος

  15. O

    O Α(ΓΙΟC)h) ΘΕΟ//ΔΩΡΟ(C)n)ὁ ἅ(γιος)h) Θεό//δωρο(ς)n)

  16. P

    O Α(ΓΙΟC)h) MEP//KOYPIO(C)o)ὁ ἅ(γιος)h) Μερ//κούριο(ς)o)

  17. Q

    O Α(ΓΙΟC)h) EYC//ΤΑΘΙΟC7)ὁ ἅ(γιος)h) / Εὐσ//τάϑιος

  18. R

    O Α(ΓΙΟC)h) NE//CΤΩΡ ὁ ἅ(γιος)h) / Νέ//στωρ

  19. S

    O Α(ΓΙΟC)h) NI//KHTACὁ ἅ(γιος)h) Νι//κήτας

  20. T

    O Α(ΓΙΟC)h) ΠΡΟ//ΚΟΠΙΟCὁ ἅ(γιος)h) Προ//κόπιος

  21. U

    O Α(ΓΙΟC)h) ΓΕΩΡ//ΓΙΟCὁ ἅ(γιος)h) Γεώρ//γιος

Übersetzung:

A: Nehmt, eßt, das ist mein Leib, der für euch gebrochen wird zur Vergebung der Sünden. B: Siehe da, dein Sohn! Siehe da, deine Mutter! C: Michael. D: Gabriel. E. Jesus Christus (der Gesalbte). F–M: Der heilige Basileios. Der heilige Gregorios. Der heilige Rolasios (statt Blasios). Der heilige Spyridon. Der heilige Athanasios. Der heilige Chrysanthos. Der heilige Johannes Chrysostomos (der Goldmund). Der heilige Nikolaos. N–U: Der heilige Demetrios. Der heilige Theodoros. Der heilige Merkurios. Der heilige Eustathios (Eustachius).7) Der heilige Nestor. Der heilige Niketas. Der heilige Prokopios. Der heilige Georgios.

Kommentar

Ein paläographischer Vergleich einiger ausgesuchter Buchstaben des Diskos mit denjenigen anderer byzantinischer Kunstwerke des 10. bis 13. Jahrhunderts, den Hans-G. Zuchold durchführte, verlief ergebnislos.8) Die „Fragen nach Provenienz, Entstehungszeit, Stifter und kultischer Verwendung des Objekts“9) sind nach nahezu zweihundertjähriger Forschungsgeschichte noch stets dieselben geblieben. Daß der Diskos aus Konstantinopel stammt, scheint sicher.10) Als Entstehungszeit gelten aufgrund ikonographischer und stilistischer Vergleiche die beiden letzten Drittel des 11. Jahrhunderts mit unterschiedlichen Schwerpunkten.11)

Zu welcher Zeit und auf welchem Weg der Diskos nach Halberstadt gelangte, bleibt umstritten. Nahm man zunächst an, daß Bischof Konrad von Krosigk das Stück vom Vierten Kreuzzug aus Konstantinopel mitbrachte, so wies Zuchold und nach ihm Burkhard Malich auch auf andere mögliche Gelegenheiten im 11. und 12. Jahrhundert hin.12) Die Verwendung des Diskos im „griechisch-orthodoxen Gottesdienst“ haben Zuchold und Flemming dargestellt.13) Davon unterschied sich die „römisch-katholische“ Liturgie. Deshalb war der Diskos in Halberstadt diesen Gegebenheiten anzupassen oder umzufunktionieren. Drei in der Schenkungsurkunde Bischof Konrads von Krosigk genannte Gegenstände, die nach ihrer Wortbedeutung einer Schale entsprechen könnten, kommen für eine Funktion im Rahmen der Liturgie oder Heiligenverehrung in Frage.14) Hermes und ihm folgend Hinz sahen „scutellam argenteam non modice quantitatis ad calicem deportandum“ für den Diskos an.15) Eine solche Funktion konnte er jedoch wegen des Reliefs auf dem Schalenboden kaum erfüllen. Johanna Flemming glaubte in der Schale ein im Rahmen der Liturgie genutztes, in der Urkunde von 1208 erwähntes „cyborium ubi sacrificium preparatur“ erkennen zu können;16) eine Aufgabe, die dem liturgischen Gerät jedoch nur im griechisch-orthodoxen Gottesdienst zukam.17) Die in der Urkunde von 1208 vor dem Kirchenornat aufgezählten Gegenstände sind wohl alle schon, da durch Gold, Silber und Edelsteine geschmückt, als Reliquiare anzusprechen und erfüllten nach ihrer Fassung oder Umarbeitung Funktionen, die dem westlichen Verständnis zuzurechnen sind. Dazu paßt am besten das von Effenberger18), Elbern19) wie auch Janke20) favorisierte „cyborium argenteum in quo testa prothomartyris recondita est, auro et gemmis ornatum“. Es wird in der Urkunde von 1208 als erstes nach den Reliquiaren aufgeführt21) und hätte vielleicht sogar dem umgearbeiteten „goldenen Geschirr“ entsprochen haben können, das als Reliquiar ein Überbleibsel des Abendmahlsbrotes enthalten und „als Inschrift die Wandlungsworte in griechischen Buchstaben“ aufgewiesen habe, und das nach den Worten des Nikolaos-Nektarios von Otranto, Abt von Casole, die Kreuzfahrer, darunter der Bischof von Halberstadt, aus der kaiserlichen Pharoskirche in Konstantinopel entwendet hatten, wenn die dort zitierte Inschrift nicht wesentlich ausführlicher und die Schale nicht mit Perlen und Edelsteinen verziert gewesen wären.22) Gerade das von Zuchold und Jürgen Dummer genutzte philologische Argument, die Wortbedeutung des Begriffs „cyborium“ schließe die Bedeutung eines Reliquienostensoriums aus,23) scheint aber im Gegenteil – nach der allgemeinen Grundbedeutung einer „Überdachung eines heiligen Gegenstandes“ – das umgearbeitete Stephanusreliquiar am besten zu erfassen.24) Ebenso weist alleine die Tatsache einer Umarbeitung auf eine neue Funktion hin, die Hans Belting „figürliche Monstranz“ nannte.25) Wenn man annimmt, daß die „steinewerfenden Juden“ am Rand des Diskos ihre Steine jeweils in die Mitte der Schale schleudernd dargestellt sind, in der sich die in Halberstadt urkundlich belegte Hirnschale des Märtyrers26) – fixiert oder lose aufliegend – alleine, begleitet von oder als Teil einer Stephanusfigur befand und von einer Art Baldachin überwölbt wurde oder in einem Behälter aufbewahrt wurde,27) fände man die Wortbedeutung perfekt wiedergegeben. Dann hätte Bischof Konrad von Krosigk die Schale nach Halberstadt gebracht, und die Umarbeitung, zu der auch die vier noch erhaltenen bronzenen Judenfigürchen gehören, wäre in die Jahre 1205–1208 zu datieren.28)

Eine Heiligenfigur kann man wegen der größten Bohrung rechts in Höhe der Hüfte, unmittelbar neben dem Gekreuzigten, vermuten. Wenn man an dieser Stelle nicht einen anderen Gegenstand postulieren will, etwa die Kalotte des Heiligen, die dort befestigt gewesen sein könnte, so könnte es sich um eine Stephanusstatuette gehandelt haben, die, obwohl von der Forschung aufgrund der Bohrung im Schalenboden angenommen, zwar bisher niemals bewiesen werden konnte,29) die jedoch zumindest hypothetisch identifiziert werden kann. Denn im Jahr 1344 und wieder 1350 werden in zwei Halberstädter Urkunden Kleinodien des dortigen Domkapitels genannt, die zuvor an den Rat von Braunschweig und einen Juden namens Gaczum verpfändet und zu den genannten Zeitpunkten wieder eingelöst worden waren.30) So wird 1344 zu den „clenodia aurea“ ein „dyadema s. Steffani, gemmis variis circumfulta“ gezählt, was die Existenz zumindest eines geschmückten Schädelreliquiars, wenn nicht gar einer Statuette voraussetzt.31) Sechs Jahre später werden unter „reliquias nostre ecclesie“ bezeichnet „ymagines … et b. prothomartyris Stephani, nostri patroni“, was eher eine Statuette meinen könnte.

Textkritischer Apparat

  1. ΛΑΒΕΤΕ] Bei B fehlt der untere vertikale Haarstrich zwischen den Hasten, so daß der Buchstabe wie ein (lateinisches) R aussieht; eine Störung durch eine spätere Bohrung für eine der Judenfiguren ist jedenfalls nicht feststellbar; aber siehe Inschrift F mit Anm. i.
  2. ΥΜΩΝ] Über diesem Wort war der Perlrand durch eine Bohrung gestört, wie die Aufnahme bei Hermes 1896, S. 90 zeigt.
  3. ΑΜΑΡΤΙΩΝ] Zwischen P und T soll nach Zuchold, S. 44 f., 49 der Fuß einer der Judenfiguren die Inschrift gestört haben.
  4. ΙΔΕ] Zum Schwanken zwischen ἴδε und ἰδοῦ in der Überlieferung vgl. Nr. 1, Anm. b.
  5. ΜΙΧΑΗΛ] Nach den ersten beiden Buchstaben jeweils ein beabsichtigter Abstand.
  6. ΓΑΒΡΙΗΛ] Nach den ersten beiden Buchstaben jeweils ein beabsichtigter Abstand.
  7. IHCOYC XPICTOC] Die Nomina Sacra durch Kürzungsstrich gekennzeichnet IC XC.
  8. O ΑΓΙΟC] A in O eingeschrieben.
  9. ΒΑCΙΛΕΙΟC] R lateinisch statt B griechisch geschrieben für ΒΑCΙΛΕΙΟC. Siehe auch Anm. a.
  10. ΡΟΛΑCΙΟC] ΡΟΛΑCΙΟC (Rολάσιος) verschrieben statt ΒΛΑCΙΟC (Βλάσιος), so zuerst Flemming/Lehmann/ Schubert 1990, S. 241 danach Elbern 1997, S. 121 f.
  11. CΠΥΡΙΔΟΝ] Orthographische Variante statt CΠΥΡΙΔΩΝ (Σπυρίδων).
  12. ΙΩΑΝΝΗC] Befund: Abkürzung Ιω.
  13. XPYCOCTOMOC] Der Name als Monogramm geschrieben, darunter Abkürzungsstrich.
  14. ΘΕΟΔΩΡΟC] Kürzungsstrich unten rechts.
  15. MEPKOYPIOC] Kürzungsstrich unten rechts.

Anmerkungen

  1. Siehe dazu: LHASA Magdeburg, Rep. A 14 Domkapitel zu Halberstadt Älteres Archiv Nr. 1852 Bd. 1, Nro. 28 (Inventar von 1717); Büsching 1819, S. 256; Niemann 1824, S. 36 f.; Lucanus 1837, S. 9; Elis 1857, S. 72; Lucanus 1866, S. 44 f.; Nebe 1880, S. 225 f.; Nebe 1889/1890, S. 88; Zschiesche 1895, S. 156 f.; Hermes 1896, 89–91 mit Abb.; BKD, S. 274; Doering 1927, S. 67 mit Abb. 62; Meyer 1936, S. 26 f. mit Abb.; Hinz 1964, S. 213–216 mit Abb.; Neumann 1968, S. 82–97; Katalog Berlin 1977, Nr. 31 S. 59 f. (A[rne] E[ffenberger]); Katalog Stuttgart 1977 Bd. 1, S. 435–437 mit Abb. 370–371 (Dietrich Kötzsche); Flemming 1979, S. 69 f. mit Abb. 62–64; Zuchold 1979; Flemming/Lehmann/Schubert 1990, S. 241 f. mit Abb. 122–125; Elbern 1997; Kostbarkeiten 2001, S. 36 mit Abb. ([Petra] S[evrugian]); Janke 2003, S. 24 mit Abb.; Janke 2006, Nr. 21 S. 216–219 mit Abb. 54–55; Katalog Magdeburg 2006b, IV. 101 S. 321 mit Abb. S. 323 (Petra Janke).
  2. In der Gräflich- (später: Fürstlich-)Ilsenburgischen Kunstgußhütte bzw. im königlichen Kunstgewerbemuseum Berlin; vgl. Zuchold 1979, S. 52–54.
  3. Hermes 1896, Abb. S. 90.
  4. LHASA Magdeburg, Rep. A 14 Domkapitel zu Halberstadt Älteres Archiv Nr. 1852 Bd. 1, Nro. 28 (Inventar von 1717): „1, Meeßings Schüßel von St. Stephani Steinigung, worin aber S Stephan fehlet“.
  5. Nach Mt 26,26 aus dem byzantinischen Gottesdienst; so Katalog Berlin 1977, Nr. 111 S. 59, aus der Chrysostomosliturgie, so zuerst Katalog Stuttgart 1977 Bd. 1, Nr. 567 S. 435. Zu weiterem Vorkommen dieser Stelle auf Weihbrotschalen siehe Elbern 1971, S. 62–68.
  6. Io 19,26–27.
  7. Taufname des Placidus. Vgl. zu den einzelnen Heiligen LCI Bd. 5–8 unter dem jeweiligen Lemma.
  8. Zuchold 1979, S. 73–75.
  9. Elbern 1997, S. 114.
  10. Über diese Frage besteht kein Dissens in der Forschung.
  11. Bis auf Wentzel 1972, S. 61: vor 1000; Neumann 1968, S. 96 f.: 11.–12. Jahrhundert; Hinz 1964, S. 84, Meyer 1936, S. 26: zwölftes Jahrhundert; Katalog New York 1997, Nr. 30 S. 68 f. (W[illiam] D[avid] W[ixom]): mid–12th century; Bank 1970, S. 345: au début de XI siècle; sonst 11. Jahrhundert: Nickel 1964, S. 98, Katalog Berlin 1977, Nr. 111 S. 59 (A[rne] E[ffenberger]), Katalog Stuttgart 1977, Nr. 567 S. 435 (Dietrich Kötzsche), Katalog Magdeburg 2006b, IV. 101 S. 321 mit Abb. S. 323 (Petra Janke); 2. Hälfte 11. Jahrhundert: Kostbarkeiten 2001, S. 36 ([Petra] S[evrugian]), Janke 2003, S. 24, Janke 2006, Nr. 21 S. 216; zweites Drittel 11. Jahrhundert: Flemming/Lehmann/Schubert 1990, S. 241; kaum vor der Mitte des 11. Jahrhunderts: Elbern 1997, S. 120; um die Mitte des 11. Jahrhunderts: Flemming 1979, S. 69; 1028–1034: Zuchold 1979, S. 5, 61, 84. Eine Zusammenfassung der Forschungsdiskussion bis zu diesem Zeitpunkt ebd., S. 11–26.
  12. Zuchold 1979, S. 30–32; Malich 1982 mit mehreren Vorschlägen das 12. Jahrhundert betreffend.
  13. Zuchold 1979, S. 7–9; Flemming/Lehmann/Schubert 1990, 241 f.
  14. UBHH Bd. 1, Nr. 449 S. 401 f.
  15. Hermes 1896, S. 91; Hinz 1964, S. 216 mit Anm. 70.
  16. Flemming/Lehmann/Schubert 1973, S. 240; Flemming/Lehmann/Schubert 1990, S. 242.
  17. Neumann 1968, S. 85–95; Katalog Berlin 1977, Nr. 111 S. 60 (A[rne] E[ffenberger]); Elbern 1997, S. 122.
  18. Katalog Berlin 1977, Nr. 111 S. 60 (A[rne] E[ffenberger]).
  19. Elbern 1997, S. 122 f.
  20. Kostbarkeiten 2001, S. 36 ([Petra] S[evrugian]); Janke 2003, S. 24; Janke 2006, Nr. 21 S. 217; Katalog Magdeburg 2006 b, IV. 101 S. 321 mit Abb. 323 (Petra Janke). So jetzt auch Der heilige Schatz 2008, Nr. 23 S. 102 f. mit Abb. (Martina Junghans).
  21. Es handelt sich bei den durch die Urkunde von 1208 übertragenen Gegenstände nicht mehr nur um Reliquien, wie in der summarischen Aufzählung in den GEH, sondern schon um Reliquiare oder zumindest Reliquienfassungen, da sie sämtlich mit Schmuck versehen sind. Sie werden in strenger Reihenfolge ihrer Wertigkeit und ihres Schmuckes angeführt: nach der Herrenreliquie folgen diejenigen des Erzmärtyrers und Dompatrons Stephan vor denjenigen der Apostel, dann ein silberner Reliquienschrein mit „unzähligen Reliquien“ und endlich ein Arm der heiligen Eufemia. Daran anschließend werden die Gefäße und Paramente ebenfalls in ihrer Reihenfolge nach Wert und Wichtigkeit geordnet, beginnend mit dem Cyborium des Stephanusreliquiars. Die Aufzählung wird dann in ebenso strenger Ordnung nach der Wertigkeit der Anbringungsstellen im Kirchenraum – vom Hochaltar zum Westchor – für den Kirchenornat fortgesetzt. Vgl. GEH, S. 120 f., UBHH Bd. 1, Nr. 449 S. 401 f., dagegen Leopold/ Schubert 1984, S. 20 f., wo angenommen wird, es werde ein räumlicher Weg von Westen nach Osten geschildert; siehe dazu auch Nr. 19 Anm. 16. Die Schädelreliquie des Stephanus wird man sich ebenso wie den noch erhaltenen Schädel des Jakobus mit byzantinischem Reliefschmuck versehen vorstellen müssen. Deshalb war sie vielleicht schon als Reliquiar angesehen worden; siehe dazu zuletzt Janke 2006, Nr. 22 a S. 220–222. Zu ähnlichen, jedoch wesentlich jüngeren Schädelreliquiaren aus Bad Iburg siehe van Os 2001, S. 93 mit Abb. 97. Die in der Urkunde von 1208 angeführte „testa capitis“ des Erzmärtyrers scheint nicht identisch zu sein mit dem „Hiern Scheitel von St. Stephan mit Silber ein=/gefaßt“, der im Inventar von 1717 und bei Haber genannt wird; LHASA Magdeburg, Rep. A 14 Domkapitel zu Halberstadt Älteres Archiv Nr. 1852 Bd. 1, Nro. 28; Haber 1739, S. 46 Nr. 9. Bei letzterem hat es sich wahrscheinlich um das noch existierende, unter der Inventarnummer 19 im Domschatz aufbewahrte Schädelreliquiar des Apostels Jacobus minor gehandelt, das zwar auch in der Schenkungsurkunde von 1208, aber nicht im Inventar von 1717 und bei Haber 1739, S. 45 f. erwähnt ist; vgl. auch Niemann 1824, S. 37 f., Elis 1857, S. 76, Lucanus 1866, S. 41 f. unter Inv. Nr. 149, Nebe 1889/1890, S. 90 f., Hermes 1896, S. 97, Janke 2006, Nr. 22 a S. 220. Die Bezeichnung für die Stephanusreliquie in den GEH, S. 120, lautet „de craneo sancti Stephani prothomartyris“; damit ist wohl auch hier – wie in in der Bezeichnung der Urkunde – kein ganzer Schädel, sondern [ein Teil (?)] eine[r] Hirnschale gemeint gewesen.
  22. Vgl. Christian Hecht zum Byzantinischen Diskos in Der heilige Schatz 2008, Nr. 20 S. 90–93 (Christian Hecht) auf Grundlage der Tria Syntagmata des Nikolaos-Nektarios von Casole. Die dort wiedergegebenen Gespräche zwischen Lateinern und Griechen über Glaubensfragen und den Azymenstreit fanden wohl in der ersten Hälfte des Jahres 1206 in Konstantinopel statt und sind zwischen 1220 und 1225 aufgezeichnet worden. Der Quellenbeleg bzgl. der Inschrift ist jedoch umfassender und die zitierte Inschrift enthielt mehr Informationen als nur die Einsetzungsworte auf der Schale, so daß die Halberstädter Weihbrotschale nicht der dort genannten entsprechen kann; vgl. dazu auch Hoeck/ Loenertz 1965, S. 37, 39 ff., 94, 98 und Riant 1878, S. 233 f. Fraglich ist dann aber auch, wo das Stückchen gesäuertes Brot vom Letzten Abendmahl abgeblieben ist, das in diesem Reliquiar aufbewahrt worden war? Oder sollten es die Lateiner haben verschwinden lassen, weil es in ihren Augen nicht echt sein konnte? Hecht legt eine Spätdatierung der Weihbrotschale gegen Ende des 12. Jahrhunderts nahe, versteht darunter allerdings das „cyborium ubi sacrificium preparatur“ und sieht sie im Zusammenhang mit den beiden eucharistischen Tüchern (Nr. 17). Die Maße des eucharistischen Tuches (H. ⨯ B. 49,4 ⨯ 47,3 cm) und der Weihbrotschale (D. 41,4 cm) sind tatsächlich in etwa stimmig. Man muß aber wohl davon ausgehen, daß Schalen dieser Art ungefähr dieselbe Größe hatten.
  23. Zuchold 1979, S. 28–30; Dummer 1982, S. 15. Zur Entstehung des Reliquienostensoriums seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts siehe Meyer 1950, S. 61 ff. Die Identifizierung mit dem griechischen Wort κιβώριον für Schale bzw. lat. ciborium für die konsekrierten Hostien mit einem Speisegefäß, die Der heilige Schatz 2008, Nr. 20 S. 90 und 93 (Christian Hecht) anführt, ist wenig wahrscheinlich, da doch der Gebrauch im westlichen Kulturkreis für das Verständnis des Urkundentextes maßgeblich ist und die Bedeutung des griechischen Wortes den Zeitgenossen vielleicht nicht einmal bekannt war. Außerdem handelte es sich bei allen drei in Frage kommenden, in der Urkunde von 1208 genannten Gegenständen nach den verwendeten Wortformen um Schalen.
  24. Mittellateinisches Wörterbuch Bd. 2, Sp. 565 f. In dieser Bedeutung auch bei Braun 1940, S. 59 f.
  25. Belting 1982, S. 40 f.: „zeitgenössische [d. h. westliche, Anm. d. Bearb.] Stephanus-Statuetten stellen in der Tat den heiligen Diakon entweder als Träger seiner eigenen oder einer anderen Reliquie dar … das Reliquiar wird zum Bild der Reliquie; es bietet der Reliquie … eine visuell erfahrbare Identität.“ Eine Vorstellung eines solchen Ensembles auf dem Halberstädter Diskos bietet Lüdke 1983, S. 29 mit Anm. 182. Allerdings kann die Pyxis (Inv. Nr. 51, MI 00770e10), die er in diesem Zusammenhang als zugehörig erwähnt, den von ihm vorgeschlagenen Platz schon deshalb nicht eingenommen haben, weil sie nach ihrer Inschrift als Staurothek vorgesehen war; vgl. dazu Nr. 24.
  26. UBHH Bd. 1, Nr. 449 S. 401: „testam capitis b. Stephani protomartyris auro argento et gemmis ornatum“. Die Wendung „auro argento et gemmis ornatum“, die Dummer 1982, S. 15 zurecht als möglichen Topos für reiche Ausstattung erkannt hat, könnte jedoch auch der tatsächlichen Ausstattung entsprechen, da wir ja nicht wissen, wie die Hirnschale, der Aufbau und die mögliche Stephanusfigur geschmückt waren. Die Überlegung von Christian Hecht (und mit ihm Martina Junghans), die Weihbrotschale könne das Armreliquiar (Domschatz Inv. Nr. 22) getragen haben, auf das die auf dem Rand angebrachten Judenfigürchen ihre Steine geschleuert haben könnten, ist doch recht unwahrscheinlich; vgl. Der heilige Schatz 2008, Nr. 20 S. 93 (Christian Hecht), Nr. 23 S. 102 f. (Martina Junghans) jeweils mit Abb.
  27. Zweitverwendungen byzantinischer Gegenstände als Reliquiare gab es häufiger, wie z. B. das Aachener sog. Anastasiusreliquiar (nicht Athanasius wie Rückert 1957, S. 9), das zuvor als Artophorion (Weihbrotschrank!) gedient hatte, oder ein venezianisches Heiligblutreliquiar, das ehemals als Rauchgefäß oder als Lampe genutzt wurde; zu diesen und weiteren Beispielen, darunter der Schädel des hl. Jacobus minor in Halberstadt; vgl. Rückert 1957, S. 9 ff.; Grimme 1972, Nr. 31 S. 46 f., Wentzel 1972, S. 80 f., Katalog Köln 1984, Nr. 32 S. 245–251; Katalog Paris 1992, Nr. 226 S. 313 (J[annic] D[urand]). Eine dem Halberstädter Diskos ganz ähnliche Reliquienfassung entdeckte der Kreuzfahrer Walon de Sarton vor 1206 in Konstantinopel, die er wie folgt schildert: „duos discos argenteos magnos, rotundos, cum sibi respondentibus operimentis“. Sie enthielten die Schädel des hl. Johannes des Täufers und des hl. Georg mit Deckeln (deshalb keine Johannesschüssel!), so daß eine Halberstädter Umarbeitung des Diskos zwischen 1205 und 1208 nach dem Muster ähnlicher, den Kreuzfahrern aus Konstantinopel bekannter, authentischer Reliquiare zustande gekommen sein könnte; vgl. Rückert 1957, S. 12 f. und 19 f.; Riant 1875, S. 200 f.; Riant 1877/1878 Bd. 1, S. 40 f., Bd. 2, S. 28. Zur Anverwandlung byzantinischer Formen durch den Kunstexport infolge des Vierten Kreuzzugs siehe Belting 1982, Gauthier 1982, bes. S. 60 f.
  28. Parallelen zu Stücken aus dem Rhein-Maas-Gebiet aus den siebziger und achtziger Jahren des 12. Jahrhunderts, insbesondere zum Siegburger Annoschrein oder zum Kölner Heribertschrein: Katalog Stuttgart 1977 Bd. 1, Nr. 567 S. 436 (Dietrich Kötzsche), Zuchold 1979, S. 46–48, Elbern 1997, S. 122; Katalog Magdeburg 2006b, IV. 101 S. 321 mit Abb. 323 (Petra Janke). Auch den Kölner Dreikönigenschrein nennt Janke 2006, S. 218, die damit wieder die Entstehungszeit bis in das erste Viertel des 13. Jahrhundert ausdehnt. Im übrigen scheinen etliche Schreine in ihren einzelnen Teilen über einen längeren Zeitraum hinweg entstanden zu sein, so daß mit diesen Vergleichsstücken nur sehr vorsichtig datiert werden kann. Freundliche Auskunft meines Kollegen Clemens Bayer, Bonn, wofür ich ihm herzlichst danke. Swarzenski datierte die Judenfigürchen um das Jahr 1208; vgl. Swarzenski 1953, Nr. 225 S. 83. Gosebruch 1975, S. 32 nahm an, daß sie unter Bischof Friedrich von Kirchberg (1209–1236) entstanden seien.
  29. Zuchold 1979, S. 44 mit einer hypothetischen Rekonstruktion einer solchen Figur. Die These des Verschwindens dieser Statuette im 14. Jahrhundert, zuerst bei Hinz 1964, S. 216, Katalog Berlin 1977, Nr. 111 S. 60, Katalog Stuttgart 1977 Bd. 1, Nr. 567 S. 436, war nach Zuchold 1979, S. 37 mit Anm. 139 angeblich nie durch Urkunden oder Akten zu belegen. So ist dann wohl auch der von Zuchold angeführte Hinweis des ehemaligen Restaurators des Institutes für Denkmalpflege Halle, Konrad Riemann, zu verstehen, ein ehemaliger Mitarbeiter des Amtes, Friedrich Bellmann, „kenne eine Stelle, aus der genau hervorgehe bis wann die Stephanus-Figur in Halberstadt gewesen sei“. Zucholds erneute „Durchsicht der Urkunden ergab jedoch das selbe negative Ergebnis“. Vermutlich handelt es sich bei dieser „Stelle“ um die beiden Urkunden von 1344 und 1350.
  30. UBHH Bd. 3, Nr. 2372 S. 476 f., Nr. 2414 S. 509–511. Im Jahr 1401 werden in einem pästlichen Ablaß dann auch neben dem Kreuzesholz nur noch zwei Schädelreliquien, die erhaltene Jacobs des Jüngeren und diejenige der heiligen Verena genannt, die „reverenter et pretiose recondite existunt“ und mit den Reliquien einiger anderer Heiliger bei Prozessionen mitgeführt wurden. Die Stephanusreliquie entbehrte also vielleicht schon des Schmuckes. Dieser wäre dann zwischen 1350 und 1401 – auf welchem Wege auch immer – verloren gegangen. Vgl. UBHH Bd. 4, Nr. 3174 S. 451–452; zum Haupt der Verena siehe unten Nr. 60. Zu dieser Zeit dürfte auch die Schädelreliquie Eingang in das Armreliquiar (Inv. Nr. 22) des hl. Stephanus gefunden haben.
  31. Die Erwähnung eines edelsteinbesetzten Diadems, das zum Abbild des Stephanus gehört haben soll, macht Zucholds Hypothese einer Identifizierung der erschlossenen Stephanusstatuette des Diskos mit einer im gedruckten Halleschen Heiltumbuch von 1520 abgebildeten, seiner Meinung nach aus Halberstadt herrührenden Stephanusfigur noch unwahrscheinlicher, weil dort ein solcher Kopfschmuck fehlt; vgl. Zuchold 1979, S. 37–51 und auch den Vorschlag von Janke 2006, S. 219, die eine Stephanusfigur, die in der Eremitage in Petersburg aufbewahrt wird, nahelegt, die die Autorin wegen der Größe der Statuette jedoch selbst wieder in Frage stellt. Siehe zur Stephanusfigur im Halleschen Heiltumsbuch: Das Hallesche Heiltumbuch, S. 58v. Siehe auch Fitz 2003, S. 81, die annimmt, daß es sich bei den „Bildern“ um Altarschmuck gehandelt habe.

Nachweise

  1. Nebe 1880 b, S. 225 f. (A, B, E).
  2. Nebe 1889/1890, S. 88 (E).
  3. Zschiesche 1895, S. 156 f. (E).
  4. Hermes 1896, S. 88–91 mit Abb. (A, E).
  5. Katalog Berlin 1977, Nr. 111 S. 59 mit Taf. 31 (A[rne] E[ffenberger]) (A, B, E).
  6. Katalog Stuttgart 1977 Bd. 1, S. 435 mit Abb. 370–371 (Dietrich Kötzsche) (A–E).
  7. Zuchold 1979, S. 6 f. mit Abb. 1 (A, B, E).
  8. Sevrugian 1992, S. 35 Anm. 32 (A).
  9. Katalog New York 1997, Nr. 30 S. 68 f. (W[illiam] D[avid] W[ixom]) (A–E).
  10. Der heilige Schatz 2008, Nr. 20 S. 90–93 mit Abb. (Christian Hecht) (A, B).

Zitierhinweis:
DI 75, Halberstadt Dom, Nr. 7 (Hans Fuhrmann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di075l003k0000708.