Die Inschriften des Doms zu Halberstadt

Hinweis: Diese Einleitung enthält Abweichungen gegenüber der Druckfassung. Alle Von-Bis-Angaben bei Verweisen auf Katalognummern (z. B. Nr. 213223) wurden aus Referenzierungsgründen zu kommaseparierten Listen aufgelöst.

3. Die nicht-originale Überlieferung der Inschriften

281 Inschriftenträger des Halberstädter Doms und seines Domschatzes sind erfaßt worden. Bei 132 – also nahezu der Hälfte der Inschriften – handelt es sich um Ersteditionen. Erhalten sind noch 256. Von 25 Inschriftenträgern – das sind etwa neun Prozent des Gesamtbestandes – wissen wir nur durch Abschriften, Drucke, Zeichnungen oder Lichtbildaufnahmen. Zehn Inschriftenträger sind ganz oder teilweise noch erhalten, nur Inschriften sind erloschen, vergangen, zerstört. Ihre Texte sind jedoch durch kopiale Überlieferung auf uns gekommen. Insgesamt sind nur gut zwölf Prozent der ermittelten Inschriften verlorengegangen.69) Der Bestand ist jedoch disparat und lückenhaft, insbesondere hinsichtlich der Inschriften des Totengedenkens, deren es gewiß wesentlich mehr gegeben hat und die eine heute verlorene Aufzeichnung vom Anfang des 18. Jahrhunderts noch enthalten hatte.70)

Nur eine Inschrift des Bestandes (Nr. 9 †) und zwar die älteste kopial überlieferte, die 1145/46 entstanden sein könnte – ihre Ausführung ist jedoch nicht gesichert –, ist durch eine mittelalterliche Handschrift auf uns gekommen. Die Annales Palidenses oder besser das Chronicon Palidense, eine [Druckseite XXIV] Kompilation verschiedener Quellentexte, verzeichnet für die Jahre nach 1144 Texte, „die meist wörtlich, fast immer aber inhaltlich auch in anderen Quellen wiederkehren“.71) Sie stammen nach Wattenbach/Schmale aus einem heute verlorenen Werk. Der wiedergegebene Inschriftentext ist in einer Originalhandschrift wohl des späten 12. Jahrhunderts überliefert, die nach England verbracht wurde und seit dem 17. Jahrhundert in Cambridge aufbewahrt wird.72) Benutzbar ist diese Handschrift durch die Edition einer Abschrift des 18. Jahrhunderts in der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen in den MGH.73) Auf die Pöhlder Annalen oder Pöhlder Chronik geht die Übernahme der Inschrift in die Sächsische Weltchronik zurück.74) Von dort aus fand sie Verbreitung in Schriften des 17. und 18. Jahrhunderts.75) Die Wiedergabe des Textes der Inschrift Nr. 9 † in der Pöhlder Chronik könnte zu einer Präzisierung der Entstehungszeit der Gesta Episcoporum Halberstadensium beitragen, weil sie dort fehlt. Da die vorletzte Redaktionsstufe der GEH, für deren Entstehung Jäschke die Jahre zwischen 1138 und 1153 ansetzt,76) die mit der Inschrift verbundene Episode um den Domkanoniker Wigand nicht wiedergibt, könnte sie vor 1145/46 schon vollendet gewesen sein, als der Tod des Wigand eintrat und seine Grabschrift geschaffen wurde. Deshalb könnte sie keinen Eingang in die Halberstädter Gesta gefunden haben. Die vorletzte Redaktionsstufe der GEH wäre dann für die Jahre 1138–1144 anzusetzen.

Eine Inschrift, die zur Zeit der Weihe des gotischen Halberstädter Doms im Jahr 1491 angebracht worden sein soll, aber heute verschwunden ist (Nr. 114 C†), konnte nur über eine Handschrift des Humanisten Beatus Rhenanus aus Schlettstadt und Exzerpte in einer Gedichtsammlung des Braunschweigisch-Hildesheimischen Arztes Theodericus Block ermittelt werden.77) Beatus Rhenanus (1485–1547) hat diese Inschrift im Zusammenhang mit einer weiteren, noch in Halberstadt befindlichen Inschrift (Nr. 114 A) und einer Inschriftensammlung überliefert, die er selbst 1509 im Oberrheingebiet erstellt hatte.78) Theodericus Block, der außer diesen Inschriften auch eine Weiheinschrift von 1491 für den Halberstädter Dom überliefert (Nr. 113†), ist in Halberstadt sonst nicht nachweisbar. Nach dem Text seines von ihm selbst entworfenen Grabgedichts und den Informationen Leibniz’ stammte er aus Hildesheim, lebte gegen Ende des 15. Jahrhunderts und erwarb einen medizinischen Titel an der Universität Rostock.79) In der Matrikel der Universität Rostock wird er am 23. Mai 1502 aufgeführt als „artium et medicine doctor honoratus“.80) Die beiden überlieferten Texte werden in der von Leibniz herausgegebenen Druckfassung als Inschrift bezeichnet, müssen jedoch wegen der in ihnen verwendeten ungewöhnlichen Terminologie vorsichtig bewertet werden, obwohl die bei Beatus Rhenanus und Leibniz überlieferten Texte der Inschrift Nr. 114 C† weitgehend übereinstimmen. Eine gemeinsame Quelle ließ sich nicht ausfindig machen.

Im Jahre 1619 veröffentlichte der Komponist, Organist und Musiktheoretiker Michael Praetorius aus Creuzburg in Thüringen sein Syntagma musicum. Der zweite Teil des Werkes, De organographia, eine Abhandlung über die Musikinstrumente der Zeit und ihre Anwendung, verzeichnet in seinem VI. Kapitel „Von den großen Alten Orgelwercken“ auch die Inschrift einer untergegangenen Orgel des Halberstädter Doms, die 1361 erbaut und 1495 erneuert worden war.81) (Nr. 43†) Praetorius wird als Hofkapellmeister des Halberstädter Administrators und Reformators Herzog Heinrich-Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel (1566–1613) gewiß mit den Halberstädter Verhältnissen vertraut gewesen sein.82)

[Druckseite XXV]

Elf heute verlorene Inschriften verdanken wir ausschließlich dem gedruckten Werk des Halberstädter Domküsters Conrad Matthias Haber, der am Anfang des 18. Jahrhunderts eine Art frühen „Domführer“ schrieb. Im Jahre 1728 erschien das Werk, das elf Jahre später eine Neuauflage erfuhr.83) Nach einem knappen Abriß der Geschichte der Kirche schildert Haber die Kirche sowohl von außen als auch inwendig und gibt dabei neben den erwähnten Baulichkeiten und Kunstwerken auch Inschriften wieder. Durch diese Schrift erstmalig bekannt sind unter anderen Denkmalen, die noch erhalten sind, Inschriften an fünf Grabmälern oder Epitaphien des 15., 16. und 17. Jahrhunderts (Nr. 76 †, 85 †, 86 †, 204 †, 258 †), an zwei untergegangenen Glocken (Nr. 97 †, 99 †), an einem Standbild (Nr. 207 †) sowie an einem Kruzifix (Nr. 260 †). Auch heute verlorene zusätzliche Inschriften an noch erhaltenen Inschriftenträgern, etwa der Trumeaufigur des Domes (Nr. 156(†)) und an einer Leuchterkrone (Nr. 183(†)) kennen wir nur durch Habers Arbeit. Daß zur damaligen Zeit noch weitere Grabmäler unter dem Gestühl verborgen waren, die er (noch) nicht abschreiben konnte, berichtet Haber auch.84) Im Kreuzgang waren etliche Grabdenkmale noch vorhanden, die er aus Platzgründen in seiner Veröffentlichung aussparen mußte. Er betont jedoch, daß er deren Inschriften „accurat“ abgeschrieben habe und sie jedem Interessierten zur Kenntnis geben würde. Auch andere Nachrichten stellt er in Aussicht. Diese Überlieferung, zu der noch zu Anfang des 19. Jahrhunderts eine Handzeichnung vorhanden war, die selbst jedoch keine Inschriften enthielt und nach der Carl Elis 1836 seinen Plan des Kreuzgangs gezeichnet und litographiert hat,85) ist nicht mehr auffindbar.

Derselbe Domküster bewahrte durch von ihm auf Sackleinwand (Drillich) gemalte Kopien, die er angeblich im Jahr des Erscheinens der zweiten Auflage seiner Schrift (1739) herstellte, die Bildthemen verlorengegangener Wandteppiche vor dem Untergang, von denen aber nur noch zwei erhalten sind.86) Eine der beiden Kopien gibt ein Fragment eines sog. Jakobs- bzw. Gabrielsteppichs (Nr. 11 †) wieder, das in seiner Anlage mit dem noch vorhandenen Abrahams- oder Michaelsteppich (Nr. 10) aus der Mitte des 12. Jahrhunderts verwandt ist.87) Die zweite zeigt die Überreste eines Christus-Evangelistenteppichs (Nr. 15 †), der Übereinstimmungen mit dem erhaltenen Christus-Apostelteppich (Nr. 14) aus dem zweiten Drittel des 12. Jahrhunderts aufweist.88) Als Maler hatte sich Haber zu Anfang des 18. Jahrhunderts schon mit Bildern an den Altären der Magdeburger St. Stephans- und St. Ulrichskirche hervorgetan.89)

Eine Reihe von insgesamt siebzehn Handzeichnungen von Grabdenkmalen des Domes und einem aus der Martinikirche fertigte auf Betreiben der Domgemeinde in Zusammenarbeit mit dem Wiener Privatgelehrten Melly ein Kunstmaler namens Hermann Schäfer an.90) Einige der von ihm im Jahr 1842 gezeichneten und signierten Blätter gelangten als Lithographien der Kaiserlich-Königlichen Kunstanstalt zu Wien in den Besitz des Dompredigers Augustin.91) Alle Objekte sind noch im Original vorhanden. Sie lassen nur in wenigen Fällen (Nr. 101, 107, 160) eine Vervollständigung der Inschriften zu.

Eine handschriftliche Sammlung von „Grabinschriften in deutschen Kirchen“, die Julius Karl Adolf Graf von Oeynhausen (1843–1886) in Einzelblättern anlegte, enthält dreizehn Inschriften an Grabdenkmalen des Halberstädter Doms.92) Davon sind sieben ausschließlich durch sie überliefert (Nr. 50 †, 75 †, 98 †, 199 †, 210 †, 227 †, 234 †). Von zwei weiteren sind die Originale noch vollständig (Nr. 160, 184) und von einem ist das Original teilweise (Nr. 200(†)) erhalten geblieben. Drei (Nr. 76 †, 86 †, 204 †) überliefern auch andere Abschriften. Ein Vergleich mit den erhaltenen Denkmalen erweist [Druckseite XXVI] die Quelle im Ganzen als zuverlässig, sowohl was Vollständigkeit als auch Genauigkeit angeht, von Kleinigkeiten abgesehen. Oeynhausen normalisiert jedoch Texte und richtet sein Augenmerk besonders auf genealogische und heraldische Sachverhalte. In einem Fall läßt er auch einen Textteil aus. Bis auf eine Inschrift (Nr. 234 †) fällt in den Exzerpten aus Halberstadt allerdings keine regestenartige Verdichtung der Texte auf, wie sie für Braunschweiger Inschriften zu bemerken war.93) Die Halberstädter Überlieferung kann Oeynhausen, wie schon in Hildesheim und Braunschweig festzustellen war, nicht im Original gesehen haben, weil mindestens drei der Denkmale (Nr. 50 †, 75 †, 98 †) zu seinen Lebzeiten schon längst nicht mehr vorhanden waren.94) Möglicherweise handelte es sich bei der von ihm benutzten Quelle um die verschollene Haber’sche Handschrift, auf die er – wie Elis – damals noch Zugriff gehabt haben konnte.95)

Einige Jahreszahlen am Bau oder an Skulpturen verdanken wir den Publikationen von Carl Elis96) (Nr. 158 (†), 213 †) und Karl Scheffer97) (Nr. 254 †), die sie im 19. Jahrhundert noch mit eigenen Augen gesehen haben.

Vor dem Zweiten Weltkrieg entstandene Lichtbildaufnahmen vermitteln uns die Inschriften von vier verschollenen oder zerstörten Gemälden98) (Nr. 106 (†), 214 †) und Skulpturen99) (Nr. 116 (†), 164 (†)). Sie sind bei Photokampagnen am Ende des 19. bzw. in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden, deren Ergebnisse heute im Marburger Index vorliegen. Dieser speist sich aus dem Bildarchiv Foto Marburg und seinen Partnerinstitutionen in Archiven, Bibliotheken, Denkmalämtern sowie anderen Instituten und Museen und der Preußischen Meßbildanstalt zu Berlin.

Kopiale Überlieferung besonders einzelner, meist noch erhaltener Inschriften findet sich in der Literatur seit 1632.100) Zumeist fußen diese Publikationen hinsichtlich der Inschriften auf der 1728 zuerst veröffentlichten Arbeit von Conrad Matthias Haber. Für die in historischen Werken der frühen Neuzeit beliebten Merkverse ließ sich eine inschriftliche Ausführung nicht nachweisen.101)

Zitationshinweis:

DI 75, Halberstadt (Dom), Einleitung (Hans Fuhrmann), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di075l003e008.

  1. Ausgenommen sind dabei einzelne, kopial überlieferte Inschriften als Ergänzungen an Inschriftenträgern, deren Inschriften ansonsten überwiegend erhalten sind. »
  2. Siehe unten bei Anm. 104 f. »
  3. Wattenbach/Schmale 1976, S. 389. »
  4. Cambridge, Bodleian Library, Laud. Misc. 633; vgl. dagegen Annales Palidenses, MGH SS XVI, S. 48–51 „autographum potius saeculo XII medio“; Waitz 1879, S. 28–30 „unzweifelhalft im 12. Jahrhundert geschrieben“; Wattenbach/Schmale 1976, S. 388. »
  5. Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, Cod. 5 a (Cod. ms. Hist. 333); Annales Palidenses, S. 48–51, 81; vgl. Waitz 1879, S. 28–30. Eine „vollständige u. kritische Ausgabe nach d. Original“ und eine „Klärung der quellenkundlichen Fragen“ sind nach Wattenbach/Schmale 1976, S. 388, Forschungsdesiderate. »
  6. MGH Deutsche Chroniken, Bd. II, 1 (Sächsische Weltchronik), S. 213; Menzel 1985, S. 65–74. »
  7. Zum Beispiel Chronicon Engelhusii 1671, S. 227; Eckard 1723 Bd. I, S. 1379; Lentz 1749, S. 102. »
  8. Jäschke 1970, S. 50 f. »
  9. Besançon, Bibliothèque municipale, Nr. 1219, fol. 65v–66r; Leibniz 1711, S. 683 = Block, S. 683. »
  10. Fuchs 1995, S. 29 f. mit weiterer Literatur zu Beatus Rhenanus. »
  11. Leibniz 1711, S. 677, 683. »
  12. Hofmeister 1891 Bd. 2, S. 12 Sp. A Z. 42 f. »
  13. Praetorius 1619, S. 98. »
  14. Vgl. zu Michael Praetorius NDB Bd. 20, S. 668–670; ADB Bd. 26, S. 530–533. »
  15. Haber 1739. »
  16. Ebd., S. 45. »
  17. Halberstadt, Domarchiv, Grundriß und Seitenansichten des Kreuzganges der Domkirche zu Halberstadt. Nach einer Handzeichnung des vormahligen Domküsters Conrad Matthias Haber auf Stein gezeichnet von Carl Elis, Lehrer an der höheren Töchterschule zu Halberstadt 1836, ohne Signatur. »
  18. Elis 1857, S. 88. »
  19. Wilckens 1967. »
  20. Ebd. »
  21. Dehio, Sachsen-Anhalt I, S. 607 (dort fälschlich Matthäus Haber); in der Ulrichskirche zusammen mit dem Bildhauer Michael Helwig 1704. »
  22. DKK 1853, S. 9. »
  23. Halberstadt, Domarchiv, Konvolut von losen Blättern, ohne Signatur. »
  24. Hannover, Niedersächsische Landesbibliothek Oy-H, 42 (Julius Karl Adolf Friedrich Graf von Oeynhausen (1843– 1886), Sammlung von Grabinschriften in deutschen Kirchen). Die Kenntnis und Übermittlung dieser Quellensammlung verdanke ich meinen beiden Göttinger Kolleginnen Dres. Sabine Wehking und Christine Wulf, denen hiermit herzlichst gedankt sei. »
  25. Vgl. DI 56 (Stadt Braunschweig II), S. XXIV; DI 58 (Stadt Hildesheim) Teil 1, S. 32»
  26. DKK 1845, S. 9; ebd. 1846, S. 5. Vgl. auch Nr. 50 † und DI 56 (Stadt Braunschweig II), S. XXIV; DI 58 (Stadt Hildesheim) Teil 1, S. 32»
  27. Vgl. oben bei Anm. 85 und unten 105»
  28. Elis 1857. »
  29. Scheffer 1864. »
  30. Marburger Index, Archivnr. 00768a04 (89. 582); 00768c02 (87. 548). »
  31. Marburger Index, Archivnr. 05. 487d04 (+ 1.083 132); Meßblatt d. Preußischen Meßbildanstalt zu Berlin 1898, Nr. 46 324, Kunstgeschichtliches Institut d. Universität Halle/S., Inv. Nr. 10 206 und Marburger Index, Archivnr. 00762b06 (88 025 v. 1936) KBB 14 310. »
  32. Vgl. z. B. Zeiller 1632, Zeiller 1653, Leuckfeld 1710 a, Erhard 1715, Meibom 1749, Uffenbach 1753, Plato 1791, Müller 1795, Lentz 1749, Büsching 1819, Niemann 1824, Lucanus 1837, Elis 1857, Lucanus 1866, Zschiesche 1895, Hermes 1896, BKD jeweils passim. »
  33. Zum Beispiel Feuerbaum 1675, Reimmann 1702, Abel 1732 (= Winnigstedt) jeweils passim. Vgl. zur Verwendung solcher Merkverse DI 46 (Stadt Minden), S. XX und Anhang 2, S. 186–190. »