Inschriftenkatalog: Greifswald

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 77: Greifswald (2009)

Nr. 429 St. Nikolai 1650, nach 1660

Beschreibung

Grabplatte für Peter Stephani (A) und Anton Kirchhoff (B). Kalkstein. Hochrechteckige Platte zwischen dem ersten und zweiten Joch des südlichen Seitenschiffs.1) An der oberen Schmalseite eine nicht mehr lesbare Inschrift. Darunter die stark abgetretene, im unteren Bereich heute teilweise verlorene Inschrift A für Peter Stephani. In der Plattenmitte ein zugehöriges, ebenso abgetretenes Vollwappen. Darunter Inschrift B für Anton Kirchhoff. An der unteren Schmalseite auf dem Kopf stehend Nummerierung C. Alle Inschriften sind eingehauen.

Inschrift A ergänzt nach Pyl.

Maße: H. 231 cm, Br. 126 cm. Bu. 5 cm (A), 7,5 cm (B).

Schriftart(en): Kapitalis mit Versalien.

Jürgen Herold [1/1]

  1. A

    SEPVLCHRVM HAEREDITARIVM / D(OMI)NI PETRI STEPHANI / I(VRIS) [V(TRIVSQVE) DOC]TORIS ET PANDECTARVM / [PROFESSORIS ACAD(EMIAE)] GRYS/[PISWALDENSIS] OR[DIN]ARỊỊ / [ANN]O [165]0

  2. B

    ANTHON KIRCHHOFF

  3. C

    31

Übersetzung:

Erbbegräbnis des Herrn Peter Stephani, Doktor beider Rechte und ordentlicher Professor der Pandekten an der Greifswalder Hohen Schule. Im Jahr 1650. (A)

Wappen:
Stephani2)

Kommentar

Ein früherer Besitzer dieser Grabplatte lässt sich durch den Verlust der ältesten Inschrift nicht mehr bestimmen. 1650 kam die Platte an Peter Stephani (A), der 1616 als Sohn des Professors der Rechte Matthias Stephani († 1646) und dessen zweiter Ehefrau Dorothea Seidel geboren wurde. Zusammen mit drei älteren Brüdern immatrikulierte ihn sein Vater bereits 1625 an der Universität. 1633 ging er zum Studium nach Rostock, wechselte zwei Jahre später nach Königsberg und unternahm nach Abschluss seiner Studien eine Reise durch Preußen und Polen. 1637 erlangte er die Aussicht auf eine juristische Professur in Greifswald, wurde hier im Jahr darauf zum Lizentiaten, im Dezember 1639 zum Doktor beider Rechte promoviert, nachdem er bereits im Frühjahr eine außerordentliche Professur erlangt hatte, die 1642 durch ein entsprechendes Ordinariat abgelöst wurde. Im selben Jahr heiratete er Elisabeth Tindlay, Tochter eines einheimischen Seidenhändlers und herzoglichen Hoflieferanten. Aus der Ehe gingen drei Töchter hervor, Dorothea, Euphrosina und Katharina Elisabeth, von denen die mittlere mit nicht ganz 14 Jahren verstarb. 1652 erfolgte seine Wahl zum Rektor der Universität. Bis zu seinem Tod im Februar oder März 1660 war er dreimal Dekan der Juristischen Fakultät.3)

Seine Grabplatte ging später an Anton Kirchhoff über, der sich nach Stephanis Tod mit dessen ältester Tochter Dorothea verheiratet hatte (B). Zum Zeitpunkt der Hochzeit, die nach 1660 stattfand, war Kirchhoff Kandidat der Jurisprudenz. Er besaß noch eine weitere Grabplatte in St. Nikolai (Kat.-Nr. 253).4) Danach gelangte die Platte in den Kirchenbesitz (C).

Anmerkungen

  1. Siehe Grundriss St. Nikolai, Nr. 291. Zur früheren Lage siehe Pyl, Greifswalder Kirchen, nach S. 248, Grundriss St. Nikolai, Nr. 286.
  2. Wappen Stephani: Scheiben mit Initialen D A M A hier nicht zu erkennen.
  3. Lange, Vitae Pomeranorum, S. 329 (auch UB Greifswald, Vitae Pomeranorum, Bd. 37: Abraham Battus, Leichenprogramm für Petrus Stephani, 1660); Kosegarten, Universität 1, S. 257; Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 448; Ältere Matrikel Greifswald 1, S. 477, 564, 575, 577, 582; Bd. 2, S. 57, 61, 66, 69, 70f. 85; Matrikel Rostock 3, S. 90; Alvermann/Dahlenburg, Köpfe, S. 191.
  4. Lange, Vitae Pomeranorum, S. 166 (auch UB Greifswald, Vitae Pomeranorum, Bd. 85, Hochzeitsgedichte anlässlich der Vermählung von Anton Kirchhoff und Dorothea Stephani, nach 1660).

Nachweise

  1. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 448 (A), 475 (B).

Zitierhinweis:
DI 77, Greifswald, Nr. 429 (Jürgen Herold, Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di077g014k0042902.