Inschriftenkatalog: Greifswald

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 77: Greifswald (2009)

Nr. 37 St. Marien 1353 o. früher, A.17.Jh., 1671, 1772

Beschreibung

Grabplatte für Hinrich Schupplenberg (A), Abraham Elver (B), Matthäus Tabbert (C) und Michel Christian Krei (D). Kalkstein. Hochrechteckige Platte im vierten Joch des nördlichen Seitenschiffs.1) An der rechten Seite fehlen beide Ecken. Von der umlaufenden Inschrift A für Hinrich Schupplenberg sind nur noch der Anfang an der oberen Schmalseite sowie der größte Teil des Namens an der unteren Schmalseite lesbar. Im Innenfeld direkt unterhalb der Mitte ein stark abgetretener, zu A gehöriger, gelehnter Wappenschild. In der oberen Hälfte des Innenfeldes untereinander drei Inschriften. Am oberen Rand Inschrift B für Abraham Elver. Am Ende der ersten Zeile Textverlust durch Beschädigung der Plattenecke. Die zweite Zeile ist fast vollständig abgetreten. Darunter nur noch schwach lesbar Inschrift C für Matthäus Tabbert, unter dieser Inschrift D für Michel Christian Krei. Die Inschriften A und B erhaben in vertiefter Zeile, C und D eingehauen.

Inschrift A ergänzt nach Pyl.

Maße: H. 280 cm, Br. 169 cm. Bu. 8,5 cm (A), 9,5 cm (B), 5 cm (C), 6 cm (D).

Schriftart(en): Gotische Majuskel (A), Kapitalis (B), mit Versalien (C, D).

Jürgen Herold [1/1]

  1. A

    ANNO [ - - - ] / [ - - - ] / HINRICV[S] [SCHU]PLENBE[RG] / [ - - - ]

  2. B

    Ha) ABRAHAM ELVER VND S[ - - - ] / [....]Nb)

  3. C

    NUMEHROc) / D(OMINI) MATTHIE TABERTI S(ACRO)S(ANCTAE) THEOL(OGIAE) / PROFESSOR(IS) ORDIN(ARII) ET ECCLESIAE HVIVS / PASTORIS ET HAEREDVM / ANNO M DC LXXI

  4. D

    MICHEL CHRISTIAN KREIJ / GEKAUFT ANNO 1772 DEN 17. DEC(EM)BR(IS)

Übersetzung:

Nunmehr (Besitz) des Herrn Matthäus Tabbert, ordentlicher Professor der hochheiligen Theologie und Pfarrer dieser Kirche, und (seiner) Erben, im Jahr 1671. (C)

Wappen:
Schupplenberg

Kommentar

Hinrich Schupplenberg (A) ist der erste nachweisbare Vertreter der späteren Greifswalder Ratsfamilie. In den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts ließ er sich vermutlich zusammen mit seinem jüngeren Bruder Dietrich in der Stadt nieder. Auf der Steuerliste des Jahres 1326 wird er mit 300 Mark aufgeführt und erscheint als Bürger und Besitzer eines Hauses in der Knopfstraße. 1337 erwarb er mit seinem Bruder, dessen Sohn und zwei eigenen Söhnen sowie drei Mitgliedern der Familie Witte die Einkünfte von sechs Hufen in Groß Kiesow (Ldkr. Vorpommern-Greifswald), 1343 zusammen mit Herbord Witte ein Gehölz bei Groß Kiesow. Im Stadtbuch erscheint für Dezember 1353 sein Sohn Hinrich als Besitzer des Hauses in der Knopfstraße. Demnach muss der Vater zu diesem Zeitpunkt verstorben gewesen sein.2)

Wann die Platte in den Besitz von Abraham Elver (B) kam und um welche Person dieses Namens es sich dabei handelt, ist zunächst unklar. Infrage kommen sowohl der bis 1594 amtierende Ratsherr als auch sein 1669 verstorbener Sohn, der ebenfalls dem städtischen Rat angehörte.3) Eine weitere Grabplatte in der Marienkirche zeigt eine Inschrift mit der Jahreszahl 1603, die eindeutig dem älteren Abraham Elver zugeordnet werden kann (Kat.-Nr. 140)4) und in der Ausführung (erhabene Kapitalis) dieser sehr ähnlich ist, sodass es nahe liegt, für beide die gleiche Entstehungszeit anzunehmen und sie derselben Person zuzusprechen. Der Übergang der Platte vom Vater auf den Sohn erfolgte, ohne dass dies durch eine Inschrift dokumentiert wurde. Dies zeigt der nächste Besitzwechsel (C). Die Tochter des jüngeren Abraham Elver, Barbara (1636–1726), vermählte sich 1656 mit dem späteren Theologieprofessor und Pfarrer von St. Marien Matthäus Tabbert (1625–1675), an den die Platte 1671, zwei Jahre nach dem Tod des Schwiegervaters, auf dem Erbweg gelangte,5) zusammen mit der anderen Platte der Familie Elver in der Marienkirche (s. o.). An beiden Platten ließ Tabbert seinen Besitz durch fast identische Inschriften kennzeichnen. Diese Grabplatte wurde 1772 schließlich von Michel Christian Krei, der sechs Jahre später in das Bürgerschaftliche Kollegium aufgenommen wurde, erworben (D).6)

Textkritischer Apparat

  1. H] ‚Herr‘.
  2. S[ - - - ] / [....]N] Zu ergänzen zu SINEN ERVEN oder SEINEN ERBEN.
  3. NUMEHRO] NUNC ERO Pyl.

Anmerkungen

  1. Siehe Grundriss St. Marien, Nr. 137. Zur früheren Lage siehe Pyl, Greifswalder Kirchen, nach S. 248, Grundriss St. Marien, Nr. 141.
  2. Pyl, Genealogien 3, S. 20–25, 74–79, 86f.
  3. Abraham Elver d. J. wurde 1633 Beisitzer des Stadtgerichts, 1650 Polizeiherr und Gerichtsvogt. Außerdem war er Provisor des Heilig-Geist- und des Georgenhospitals und besaß ein Haus am Mühlentor. 1635 heiratete er Margarete, Tochter des Generalsuperintendenten Barthold Krakewitz († 1642, siehe Kat.-Nr. 419). Er starb am 7. April 1669; Pyl, Genealogien 5, S. 414 (Nr. 482); Lange, Vitae Pomeranorum, S. 84.
  4. Zu Abraham Elver d. Ä. siehe dort.
  5. Schubert, Trauregister 9, S. 10 (Nr. 409); Alvermann/Dahlenburg, Köpfe, S. 195, mit weiteren Angaben zur Biografie von Matthäus Tabbert.
  6. Gesterding, Erste Fortsetzung, S. 143 (Nr. 187).

Nachweise

  1. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 550 (A), 579 (B, C), 598 (D).

Zitierhinweis:
DI 77, Greifswald, Nr. 37 (Jürgen Herold, Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di077g014k0003707.