Die Inschriften der Stadt Greifswald

6. Die Sprache der Inschriften

Die ältesten Inschriften Greifswalds entstanden seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts und sind – mit Ausnahme der Runeninschrift Kat.-Nr. 1 – in lateinischer Sprache verfasst. Sofern sich die Inschriften datieren und sprachlich bestimmen lassen,69) handelt es sich bis zum Jahr 1650 insgesamt um etwa 385 lateinische sowie etwa 320 zunächst niederdeutsche, später hochdeutsche Texte. Unter den volkssprachigen Inschriften sind etwa 120 niederdeutsch, davon stammen ca. 33 aus der Zeit bis 1500. Die übrigen Belege sind entweder sprachlich nicht genau zuzuordnen (ca. 60) oder weisen sowohl niederdeutsche als auch hochdeutsche Formen auf (ca. 27). Eindeutig hochdeutsch sind ungefähr 110 Inschriften.

Im 14. Jahrhundert trat die mittelniederdeutsche Schriftsprache im Bereich der Hanse und in der herzoglichen Kanzlei an die Stelle des Lateinischen.70) Als Hochzeit der sog. Hansesprache, einer von Sprachformen der führenden Hansestadt Lübeck dominierten und vor allem in Handel, Recht und Verwaltung wirksamen überregionalen Ausgleichssprache,71) gilt das 15. Jahrhundert. In welchem Verhältnis das niederdeutsche Verwaltungsschriftgut Greifswalds zu diesen überregionalen Entwicklungen steht, ist noch nicht im Detail untersucht. Seit den 80er Jahren des 14. Jahrhunderts scheint sich in den Stadtbüchern die Volkssprache allmählich durchzusetzen.72)

Für die Inschriften der Stadt lässt sich die Etablierung des Niederdeutschen – neben der weiterhin ebenso gewählten lateinischen Sprache – aufgrund der unbefriedigenden Quellenlage nur schlaglichtartig beschreiben. Die ältesten niederdeutschen Inschriften sind entweder nicht im Original erhalten (Kat.-Nr. 61B, 1380) oder liegen nur in übermalter und dadurch verfremdeter Form vor (Kat.-Nr. 113, nach 1420). Erst der Gedenkstein für Hinrich Rubenow (Kat.-Nr. 143A, 1463) trägt eine datierte niederdeutsche Inschrift im ursprünglichen Zustand.73) Wahrscheinlich älter ist der Eigentumsvermerk auf dem Kelch der Fronleichnamsbruderschaft (Kat.-Nr. 128A, M. 14.–M. 15. Jh.). Die genannten Inschriften sind darüber hinaus mit lateinischen Passagen bzw. Texten kombiniert. Die lateinische [Druckseite 38] Sprache wurde dabei für religiös-liturgische Inhalte gewählt: für die Beischriften zu den Christus- und Mariendarstellungen in den Wandmalereien (Kat.-Nr. 113L, M), sowie für die Schriftbänder in der Kreuzigungsszene und das Gebet des Ermordeten auf dem Gedenkstein (Kat.-Nr. 143C, D) sowie schließlich für die Bitte um das göttliche Erbarmen auf dem Bruderschaftskelch (Inschrift A). Zwei weitere, wohl niederdeutsche Inschriften, die nur allgemein ins 15. Jahrhundert datiert werden können, sind ebenfalls nicht erhalten: zwei Verse auf einer Messingtafel oder einem Schild (Kat.-Nr. 163) und ein längerer ebenfalls gereimter Text, der wohl dem Bereich der franziskanischen Laiendidaxe und -seelsorge zuzuweisen ist (Kat.-Nr. 156).

Die frühesten Beispiele für niederdeutsche Grabplatteninschriften sind kurze Eigentumsvermerke, die noch lateinische Bestandteile aufweisen und sich erst seit dem späten 15. Jahrhundert belegen lassen. Die heute verlorene Grabplatte für den Bürgermeister Henning Hennings, die sich auf das Jahr 1463 datieren lässt, trug seinen Titel und Namen in Niederdeutsch (her hennink henninghes) gefolgt von der lateinischen Amtsbezeichnung proconsul (Kat.-Nr. 144). Ein weiterer, wohl wenig jüngerer Eigentumsvermerk lautet Jste lapis pertinet her iohan schele et suis heredibus (Kat.-Nr. 202, E. 15.–A. 16. Jh.). Der Übergang zu rein niederdeutschen Inschriften auf Grabplatten, die seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts mehr und mehr an die Seite der lateinischen treten, ohne jedoch diese ganz zu verdrängen, zeigt sich an zwei Inschriften aus den Jahren 1501 und 1520, in denen nur noch die einleitende anno domini-Formel lateinisch ist (Kat.-Nr. 208A, 215A). Bei späteren nieder- wie hochdeutschen Grabplatteninschriften bleibt allein das anno der Datumsangabe bis ins 18. Jahrhundert erhalten.74)

Da Untersuchungen zur historischen Stadtsprache Greifswalds im Kanzlei- und Schulwesen fehlen, kann die Verdrängung der niederdeutschen durch die hochdeutsche Schriftsprache in inschriftlichen Zeugnissen nicht zum Verlauf des Sprachwechsels im ‚außerinschriftlichen‘ Bereich in Beziehung gesetzt werden. Im Kanzleibetrieb der benachbarten Stadt Stralsund wurden hochdeutsche Einflüsse seit 1540 wirksam, in der Universitätsstadt Rostock seit dem Jahr 1559 – nach einzelnen Anstößen ohne dauerhafte Auswirkungen 1529. Bis etwa 1640 verschwand das Niederdeutsche aus der Verwaltungsschriftlichkeit beider Städte.75) Jedoch gibt es Hinweise darauf, dass in Pommern die niederdeutsche Sprache im kirchlichen Bereich noch länger, vielleicht bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts, wirksam war.76)

Auf den gesamten Inschriftenbestand Greifswalds bezogen, zeigen sich die ersten hochdeutschen Einflüsse in den 1570er und 1580er Jahren, die Belege bestehen jedoch vorwiegend aus nicht datierten und/oder nur abschriftlich überlieferten Texten. Darüber hinaus ist die Beispielmenge für längere, nicht formelhafte Texte relativ gering. Dennoch zeigt sich, dass noch in der ersten Hälfte bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts rein niederdeutsche oder wenigstens variabel niederdeutsch-hochdeutsch gemischte Inschriften auf Zunftgeschirr gebräuchlich waren (Kat.-Nr. 424, 1647; Kat.-Nr. 438, vor 1650?). Allerdings wurden in diesem Zeitraum auch schon hochdeutsche Inschriften angefertigt (Kat.-Nr. 399, 1635).

Im Hinblick auf sprachlich-funktionale und sprachhistorische Zusammenhänge ist auch ein Vergleich der beiden 1568 und 1569 von Johannes de Borch gegossenen Glocken mit den 1614 und 1615 durch Dinnies Droyse angefertigten Glocken aussagekräftig. Die niederdeutschen, eher sprichwortartig-volkstümlichen Glockensprüche werden auf der jüngeren der Borch-Glocken ergänzt durch einen formelhaften lateinischen me fecit-Vermerk (Kat.-Nr. 240B), die ältere Glocke zeigt nur den Gießernamen (Kat.-Nr. 239B). Die Droyse-Glocken wurden mit biblisch-liturgischen Texten verziert, einem lateinischen Bibelzitat (Kat.-Nr. 311) und hochdeutschen Versen aus dem Sanctus Martin Luthers (Kat.-Nr. 317A). Niederdeutsch ist allerdings der Gießervermerk (B): DINNIES DROYSE HEFT MI GEGATEN. Singulär in Greifswald ist die niederdeutsche Form des gängigen Bibelverses Jh. 11,25 auf einer Grabplatte (Kat.-Nr. 38C, 1579): Jck bin de vpstanding vnde dat levendt ...

Schon die kurzen Eigentumsvermerke auf Grabplatten weisen seit den 1570er Jahren einzelne hochdeutsche Elemente auf.77) In die Jahre nach 1570 gehören auch zwei dominant hochdeutsche, [Druckseite 39]allerdings nur kopial überlieferte Inschriften auf dem Epitaph für Ezechias Reich (Kat.-Nr. 243B, C) von 1572. Der früheste datierte und weitgehend original erhaltene Beleg für nahezu ausschließlich hochdeutsche Formen sind die Inschriften auf der Grabplatte für Henning von Walsleben (Kat.-Nr. 91BE, 1597). Rein hochdeutsche Inschriften ebenso wie solche mit einzelnen niederdeutschen Elementen finden sich auf Grabplatten also seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert,78) auf Epitaphien zu Beginn des 17. Jahrhunderts (Kat.-Nr. 295B, 1606?; Kat.-Nr. 314A, 1615). Bezogen auf die Grabplatten fand die endgültige Ablösung des Niederdeutschen in den drei folgenden Jahrzehnten und damit früher als auf den Zunftgeräten statt. Die jüngste rein niederdeutsche Grabinschrift stammt aus dem Jahr 1626 (Kat.-Nr. 356A), eine letzte niederdeutsche Namensform findet sich wenige Jahre später (CLAUES BRANDENBORCH, Kat.-Nr. 375A, 1632).

Die Fraktur bzw. Fraktur-Mischschriften (vgl. Kap. 7.4) wurden in Greifswald ebenso wie andernorts ausschließlich für deutsche Texte verwendet. Der lateinischen Sprache angemessen war die Kapitalis, in Einzelfällen auch die humanistische Minuskel. Inwiefern sich ein Einfluss der Universität und ihrer Angehörigen auf die Sprache der Inschriften feststellen lässt, wird in Kap. 3.4 erörtert.

Zitationshinweis:

DI 77, Greifswald, Einleitung, 6. Die Sprache der Inschriften (Jürgen Herold, Christine Magin), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di077g014e009.

  1. Die folgenden Zahlenangaben berücksichtigen Inschriften, die im Original erhalten sind und einen über Personennamen hinaus ausreichenden Wortbestand aufweisen. Speziell hinsichtlich der Unterscheidung niederdeutscher von hochdeutschen Inschriften wurde die kopiale Überlieferung nur dann berücksichtigt, wenn sie einigermaßen sichere Rückschlüsse auf den Sprachstand des Originals zulässt. Die ungefähren Zahlenangaben zu den einzelnen Teilmengen sind darauf zurückzuführen, dass viele Inschriften nicht präzise, sondern nur annähernd in einen bestimmten Zeitraum datiert werden können.  »
  2. Zeitangaben zur Hansesprache nach Gabrielsson, Verdrängung, S. 119; zur herzoglichen Kanzlei vgl. Herrmann-Winter, Sprachen, S. 166f. »
  3. Dazu Sanders, Sachsensprache, S. 138–153. »
  4. Nach Herrmann-Winter, Sprachen, S. 168. Vgl. zur niederdeutschen Verwaltungsschriftlichkeit des 15. Jahrhunderts auch Schröder, Kommunikation. »
  5. Allerdings fallen die hochdeutschen Formen beide und -meister in Inschrift A auf. »
  6. Die jüngsten Inschriften auf Grabplatten mit Anno: Kat.-Nr. 21D, 37D, 45C, 98F, 147C»
  7. Vgl. dazu die Übersicht bei Gabrielsson, Verdrängung, S. 148. »
  8. Vgl. Herrmann-Winter, Sprachen, S. 173. »
  9. Kat.-Nr. 174B (1573): ERBEN für ERVEN; Kat.-Nr. 208B (1584): Erben; Kat.-Nr. 257B (1577–1587): Bvrgermeister»
  10. Neben den bereits genannten Inschriften für Henning von Walsleben auch Kat.-Nr. 21B (1606), 140B (1603). »