Inschriftenkatalog: Stadt Goslar

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 45: Stadt Goslar (1997)

Nr. 51 Rathaus, Sitzungssaal um 1500

Beschreibung

Wandmalerei auf Holzbohlen an der Ostwand des tonnengewölbten Saals. Das Gemälde wurde 1959 unter späteren Bemalungen entdeckt und stark überfaßt1). Vor allem Inschrift B wurde dabei entstellend übermalt. Dargestellt ist das Jüngste Gericht mit Christus in der Mandorla. Links und rechts von ihm sind Apostel, außerdem links Maria und rechts Johannes Bap. zu sehen. In der unteren Bildzone erheben sich Tote aus Gräbern, die links von Engeln über eine Treppe in das ‘Haus des Himmels’ geleitet und rechts vom Teufel in die Hölle geführt werden. Inschrift A ist auf der rechten Seite des von Christus gehaltenen Spruchbands aufgemalt, B am unteren Rand der Darstellung. Das gesamte Gemälde ist beschädigt, die Inschriften sind nur noch zu einem geringen Teil lesbar.

Maße: H. (Scheitelpunkt) ca. 210 cm, L. 735 cm, Bu. 3,5 cm (A), 7 cm (B) cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

Julia Zech [1/5]

  1. A

    [. . .]a) [...]b) maledicti in [..... ........]c)2)

  2. B

    [. . .] vox reor[..]x [. . .]re [.]Benedict[.] · [.]maria [. . .] v[....]e [. . .] h(omi)nibus · [...] · B[. . .]d)

Übersetzung:

(Geht,) Verfluchte, ins (ewige Feuer). (A)

Kommentar

Da die ursprünglichen Schrifteigenheiten nicht mehr zu erkennen sind, wird die in der Literatur vorgeschlagene Datierung in die Zeit um 1500 übernommen3).

Seit dem 15. Jahrhundert war es üblich, daß Ratssäle und -stuben mit Darstellungen des Jüngsten Gerichts ausgeschmückt wurden, um den Zusammenhang zwischen göttlichem Weltgericht und menschlichem Stadtgericht zu betonen4).

Textkritischer Apparat

  1. Auf der linken Seite des Spruchbands Christi muß ein Text nach Mt. 25,34 gestanden haben: Venite benedicti patris mei accipite regnum.
  2. Aus Platzgründen ist vermutlich Ite statt des biblischen Discedite zu ergänzen; vgl. Anm. 2.
  3. Nur noch ansatzweise Buchstabenschäfte zu erkennen. Zu ergänzen sind die Worte ignem aeternum; vgl. Anm. 2.
  4. Übriger Wortlaut der Inschrift unlesbar oder fehlend, Ende des Texts nicht zu erkennen, Bedeutung der Inschrift unklar.

Anmerkungen

  1. Vgl. die entsprechenden Akten im NLVwA-IfD, Schriftarchiv, Stadt Goslar, Rathaus; siehe auch den Fund- und Restaurierungsbericht bei Griep, Huldigungssaalmeister, S. 134f.
  2. Mt. 25,41 (discedite maledicti in ignem aeternum).
  3. Griep, Huldigungssaalmeister, S. 138; Gmelin, Nr. 216 S. 658f.
  4. Vgl. Troescher, S. 151f; auch ebd., Katalog der zur Zeit nachweisbaren Darstellungen des Jüngsten Gerichts, S. 157–205. Zur Rathausikonographie allgemein vgl. U. Meier, bes. S. 356–358 zu den Weltgerichtsdarstellungen.

Nachweise

  1. Griep, Huldigungssaalmeister, Tf. V, VI a, b.
  2. Gmelin, Nr. 216 S. 658f.

Zitierhinweis:
DI 45, Stadt Goslar, Nr. 51 (Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di045g008k0005106.