Inschriftenkatalog: Stadt Goslar

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 45: Stadt Goslar (1997)

Nr. 150 Bergstr. 55 1618, ?

Beschreibung

Flügelbau an der Ostseite, vom Worthsatenwinkel aus zugänglich, bestehend aus drei Geschossen und sieben Gefachen; beide Obergeschosse kragen vor. Die Inschriften sind auf den Schwellbalken des ersten (A1) und zweiten Obergeschosses an der rechten (A2) und linken Seite (B) angebracht1). Inschrift B muß später als A1 und A2 angebracht worden sein, möglicherweise nach der Erneuerung der linken Hälfte des originalen Schwellbalkens. Es ist davon auszugehen, daß auch dieser eine in Minuskelbuchstaben ausgeführte, vor A2 einzuordnende lateinische Inschrift aufwies, die verloren ist. Auch das Ende von Inschrift B direkt unter einer Windeluke ist nicht zu erkennen, da der Balken hier überfaßt wurde und außerdem von einem Blechstreifen verdeckt ist.

Maße: Bu. 11 cm.

Schriftart(en): Minuskelbuchstaben und Kapitalis (A1, A2), Mischschrift aus gotischer Minuskel und Fraktur (B).

Inschriftenkommission Göttingen [1/4]

  1. A1

    Jn f[re]toa) viuimus. jn portu moriamurb)2) : Quid enim aliud vita quam iter ad mortem DEVS FORTITVDO (ET)c) SPES nostra3) : Heinricus Meier An(n)o 1618 Mense Maio

  2. A2

    [. . .] Spero dum spiro. mea spes est vnica CHRISTVS. V · D · N · D

  3. B

    Behüte mich Herr wie einen Augapfel im Auge. Beschirme mich vnter dem schatten deiner [. . .]d)4)

Übersetzung:

Auf dem (tosenden) Meer leben wir, im Hafen werden wir sterben. Denn was (ist) das Leben anderes als der Weg hin zum Tod. Gott (ist) unsere Stärke und Hoffnung. Heinrich Meier, im Jahr 1618, im Monat Mai. (A1)

Ich hoffe, solange ich atme. Christus ist meine einzige Hoffnung. (A2)

Kommentar

Die Bedeutung der Initialen in Inschrift A2 ist nicht bekannt. Heinrich Meier ist nicht eindeutig zu identifizieren; Personen dieses Namens bezahlten 1608 und 1615 das Bürgergeld5).

Textkritischer Apparat

  1. f[re]to] Nach dem ersten Buchstaben sind nur zwei unverbundene Hasten zu erkennen, Befund wohl auf eine fehlerhaft erneuerte Fassung der Inschrift zurückzuführen.
  2. moriamur] Richtig moriemur.
  3. ET-Ligatur.
  4. Zu ergänzen ist ‘Flügel’; Balken an dieser Stelle überdeckt.

Anmerkungen

  1. Wo sich die von Mithoff, Kunstdenkmale, S. 74, sowie von Griep, Bürgerhaus, S. 141, für dieses Haus wiedergegebene Inschrift Hilff Gott aus Noth / Abgunst ist groth / Welchen Gott will erneren / Den kan Niemandt verheren. / 1613 befindet, bleibt unklar.
  2. Vgl. Walther II 8, Nr. 37412l (In fretum horrido iuventa est, portum ad ipsum nat senex).
  3. Ps. (H) 45,2.
  4. Ps. 17,8.
  5. Vgl. Goslarer Bürgerbuch 1, 1608/38 (Bürgergeld auch für seine Braut Elisabeth Otte bezahlt), 1615/36.

Zitierhinweis:
DI 45, Stadt Goslar, Nr. 150 (Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di045g008k0015004.