Inschriftenkatalog: Stadt Goslar

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 45: Stadt Goslar (1997)

Nr. 85 Bergstr. 52 1564

Beschreibung

Balken, wohl vom Vorgängerbau des im späten 19. Jahrhundert errichteten Hauses1) an der Ecke Bergstraße/Obere Mühlenstraße, das aus zwei Geschossen und 24 Gefachen besteht. Er ist in den dreigeschossigen, schräggestellten Hausteil eingebaut und weist eine dreizeilige Inschrift auf, die erhaben in vertieftem und von einem einfachen Rahmen umgebenen Feld ausgeführt ist; die dritte Zeile ist aus Platzgründen in kleineren Buchstaben gestaltet. Oberhalb der Inschrift ist eine Hausmarke (M39) angebracht.

Maße: Bu. ca. 8 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit einzelnen Elementen der Fraktur2).

Inschriftenkommission Göttingen [1/3]

  1. God der her der alles vormag :gebe vns sine gnade tag vnd nacht :das wir das vorgengliche vorachten :vnd stedes : / nach sinem worte trachten dan hie elend vnd grose · nod auch bald herin velt der herbe tod : derhalben hilf o : vater mein · /das alles dis mage . dein ere sein : Tonniesa) : meier : bin ich genand :wesphalen : min : vaderlandt · Anno : 1:5:6:4 :

Kommentar

Die überwiegend in hochdeutscher Sprache formulierte Hausinschrift weist mehrere niederdeutsche Formen auf. Tonnies Meier erwarb 1554 das Haus von der Witwe des Ludeke Schowerter3). 1564 schlichtete der Rat einen Streit zwischen ihm und Jeronimus Hantschemaker4). In den Jahren 1568 und 1573 wird Tonnies Meier als Dingmann erwähnt5).

Textkritischer Apparat

  1. In der Wortmitte zwischen o und e sind fünf Hasten zu sehen. Diese könnten – außer als nni – auch als Ligatur zweier m (vergleichbar mit Anno am Ende der Inschrift) gelesen werden, so daß sich der Vorname Tommes ergäbe. Die hier gewählte Lesung folgt den archivalischen Nachweisen des Namens.

Anmerkungen

  1. Nach Steinacker, S. 87, ist der Balken „in ein neueres Gebäude eingefügt“.
  2. Zur Bestimmung der Schriftart vgl. Einleitung, S. XXXI.
  3. StA Goslar, Häuserbuch 1546–1587, B 3646, 1554/291.
  4. StA Goslar, Ratsurteilsbuch 1519–1619, B 1000, S. 398f (1564 März 10).
  5. StA Goslar, Häuserbuch (wie Anm. 3), 1568/809, 1573/1006.

Nachweise

  1. Mithoff, Archiv, S. 41.
  2. Mithoff, Kunstdenkmale, S. 73.
  3. Steinacker, S. 87.
  4. Andrae, S. 433.
  5. Bonhoff, Hausinschriften, S. 12.
  6. Griep, Bürgerhaus, S. 141.
  7. Geyer, Abb. S. 39.

Zitierhinweis:
DI 45, Stadt Goslar, Nr. 85 (Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di045g008k0008502.