Inschriftenkatalog: Stadt Goslar
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 45: Stadt Goslar (1997)
Nr. 73† Goslarer Museum 1520
Beschreibung
Grabplatte des Siegfried von Hoym, Sandstein, in drei Teile zerbrochen. Sie befand sich im Innenhof des Museums, ihr ursprünglicher Standort ist unbekannt. Die heute verschollene Platte wies Spuren einer dreifachen Nutzung auf: Auf der Rückseite waren Reste einer Ritzzeichnung wohl aus dem 14. Jahrhundert zu erkennen. Ähnlich wie auf weiteren Goslarer Grabdenkmälern (Nr. 17, 21, 23) war wohl auch hier ein Scheibenkreuz auf einem Sockel dargestellt. Diese Seite wurde später ausgemeißelt, um den Stein anderweitig zu verwenden. Die 1520 bearbeitete Vorderseite wies ein einzeilig umlaufendes Schriftband sowie ein Wappen im Mittelfeld auf. Die Inschrift war erhaben in vertiefter Zeile ausgeführt1). Als Worttrenner wurden hochgestellte Punkte und (nach filius) Kreuze verwendet.
Inschrift nach Griep3).
Maße: H. 201 cm, Br. 62 cm2).
Schriftart(en): Gotische Minuskel (mit Versalien ?).
Anno · [d(omi)n]i · M · d · XX · feria · sexta · [pos]t · Luce · o(biit) · sifrid(us) · filius · validi · wilhelmi · de · heym · c(uius) an(ima) · r(equies)cat · i(n) · pace · a(men)
Übersetzung:
Im Jahr des Herrn 1520, am Freitag nach Lukas (19.10.), starb Siegfried, Sohn des bedeutenden Wilhelm von Hoym. Seine Seele ruhe in Frieden. Amen.
Hoym4) |
Anmerkungen
- Griep vermutet, diese Platte, eine nicht erhaltene von 1514 (Nr. 65) und die in der Neuwerkkirche aufgestellte eines Priesters (Nr. 77) könnten von demselben Steinmetz geschaffen worden sein (Griep, Kunstwerke 1 K, S. 18).
- Maße nach Griep, Kunstwerke 1 K, S. 18.
- Aus der Wiedergabe der Inschrift bei Griep wird nicht in jedem Fall ersichtlich, welche Buchstaben am Original vorhanden waren oder vom Autor für die Wiedergabe ergänzt wurden.
- Wappen Hoym (zwei Balken [Bonhoff/Griep, Nr. 731, 783]; nach Siebmacher/Hefner 3.2, Tf. 227, besteht das Wappen der Familie aus fünf Balken).
- StA Goslar, Urkunde Stadt Goslar Nr. 811 (1461 April 17).
- Bonhoff/Griep, S. 56. Bei Samse, S. 158, wird ein Otto von Hoym, gest. 1604, als Mitglied des „Halberstädter Adel(s)“ bezeichnet.
Nachweise
- Griep, Kunstwerke 1 K, S. 18.
Zitierhinweis:
DI 45, Stadt Goslar, Nr. 73† (Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di045g008k0007302.
Kommentar
Der als Vater des Verstorbenen genannte Wilhelm von Hoym ist nicht nachweisbar; der in einer Urkunde von 1461 genannte Siverd von Hoym wird als Sohn von Geverd bezeichnet5), kann also mit dem Verstorbenen nicht identisch sein. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts tritt ein Heinrich von Hoym auf, der das gleiche Wappen wie der Bestattete führte und Hofmeister des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg war6).