Inschriftenkatalog: Stadt Goslar

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 45: Stadt Goslar (1997)

Nr. 71 Rathaus, Ratsstube 1519

Beschreibung

Zwei Pokale des Ratssilbers, Silber, vergoldet. Sie weisen gebuckelte Füße auf; auch die Schalen sind reich gebuckelt und mit Blattfiligrangehängen verziert. Am oberen Rand ist ein blattloser Ast eingraviert, um den ein Schriftband mit der ebenfalls eingravierten Stifterinschrift geschlungen ist. Zwei Wappen aus Email sind auf dem Fuß beider Pokale angebracht; das Goslarer Wappen, ebenfalls Email, findet sich unter dem Fuß. Die identische Gestaltung der beiden Pokale findet ihre Entsprechung im identischen Wortlaut der Inschriften. Da sich lediglich minimale Abweichungen in der Ausführung feststellen lassen, wird hier nur eine Fassung ediert. Die leicht variierende Ausführung der Inschriften beruht – neben unterschiedlicher Spationierung des Texts auf den einzelnen Segmenten des Schriftbands – überwiegend auf Nasalkürzungen vor allem am Wortende, die entweder nur den Konsonanten n oder auch den vorausgehenden Vokal e umfassen.

Maße: H. 24,5 cm, Du. 14 cm, Bu. 0,3 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

  1. + disse · vorgvld=/=en · coppe · tw/ei · sint · vt · / des · achtbar(n)a) · m(a)g(ist)ri · iohan / pape(n)b) · borg(er)mes/ters · seliger · testame(n)te · to(m)m / gemeine(n)c) · beste(n) / un(de) · he(n)·gegeve(n)d) / 1519

Übersetzung:

Diese beiden vergoldeten Becher sind aus dem Testament des seligen, achtbaren Magisters und Bürgermeisters Johann Pape zum allgemeinen Nutzen hingegeben (worden). 1519.

Wappen:
Pape1)?2)

Kommentar

Johann Pape, geboren um 1450, studierte seit 1468 bis zur Erlangung des Magistertitels in Leipzig. Er war zunächst als Stadtschreiber angestellt, Mitglied der Kaufleute- und der Kramergilde und amtierte von 1497–1510 als Bürgermeister von Goslar; er starb 15103). Während seiner Amtszeit wurde möglicherweise die Ausmalung der Ratsstube vorgenommen (vgl. Nr. 59)4). Die beiden Pokale wurden laut Inschrift von den Erben des Johann Pape entsprechend einer Verfügung in seinem Testament5) gestiftet.

Textkritischer Apparat

  1. achtbar(n)] achtbare(n) zweiter Pokal.
  2. pape(n)] pappe(n) zweiter Pokal.
  3. gemeine(n)] gemei(n)ne(n) zweiter Pokal.
  4. he(ngegeve(n)] Auf dem zweiten Pokal am Wortende v mit übergeschriebenem kleineren v.

Anmerkungen

  1. Wappen Pape (zwei Eichblätter am Stamm; Bonhoff/Griep, Nr. 1247).
  2. Wappen ? (gebogener Sparren mit drei Sternen; ebd., Nr. 1247a).
  3. Biographische Daten nach Cordes, S. 14f; weitere Daten in StA Goslar, Buhmann, S. 12f.
  4. Zu seiner Amtszeit vgl. auch Crusius, S. 206–208.
  5. Vgl. StA Goslar, v. d. Hardt, Antiquitates, S. 652: Bürgermeister Johan Papen Erben haben zu erfüllung dessen testamentarischer disposition zwey silberne stark vergüldete Stöpe oder Pocale machen und zum Rathhause liefern laßen, auß welchen bey der gewohnlichen opferung noch diese zeit süßer wein geschenket wird.

Nachweise

  1. Mithoff, Kunstdenkmale, S. 70.
  2. Kdm. Stadt Goslar, S. 291.

Zitierhinweis:
DI 45, Stadt Goslar, Nr. 71 (Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di045g008k0007108.