Inschriftenkatalog: Stadt Goslar
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 45: Stadt Goslar (1997)
Nr. 62 St. Jakobi um 1512
Beschreibung
Steintafel, querrechteckig, heute in der nordwestlichen Ecke des nördlichen Seitenschiffs über dem Relief der Marienkrönung von 1513 (Nr. 64) vermauert1). In unmittelbarer Nähe befindet sich ein weiterer Stein, auf dem die Weihenotiz für den 1512 gestifteten Trinitätsaltar angebracht ist (Nr. 60). Der ursprüngliche Standort ist unbekannt. Die vierzeilige Inschrift ist erhaben in vertieften Zeilen ausgeführt.
Maße: H. ca. 30 cm, Br. ca. 75 cm, Bu. ca. 6 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel.
pat(er) · s(an)c(t)a · t(ri)nitas · ma(r)ia / a(n)na · s(an)cti reges · baptist(a) / o(mn)es · a(n)geli · o(mn)es · s(an)c(t)i · d(atum) · d(omi)ni/ca · p(ost) · petri · et · pauli · ap(osto)lo(rum)
Übersetzung:
Der Vater, die heilige Dreifaltigkeit, Maria, Anna, die heiligen Könige, (Johannes) der Täufer, alle Engel, alle Heiligen. Gegeben am Sonntag nach (dem Tag) der Apostel Petrus und Paulus.
Anmerkungen
- Die Tafel wird in keinem der älteren Werke zu den Goslarer Kunstdenkmälern erwähnt.
- StA Goslar, Bestand B (unverzeichneter Teil), Jakobikirche, Urkunde 1512 März 5.
Zitierhinweis:
DI 45, Stadt Goslar, Nr. 62 (Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di045g008k0006209.
Kommentar
Aus der Nennung der Dreifaltigkeit an zweiter Stelle in der Inschrift geht hervor, daß sie dem Trinitätsaltar zuzuordnen ist. Ebenso wie die beiden bereits genannten Inschriftenträger, die auf diesen Altar zu beziehen sind, wird auch dieser Stein, auf dem die Altarpatrozinien festgehalten werden, 1512 oder 1513 angefertigt worden sein. Der Sonntag nach Peter und Paul fiel im Jahr 1512 auf den 4. Juli, im darauffolgenden Jahr auf den 3. Juli. Die Inschrift ist in einer breiten, sich von Nr. 60 und Nr. 64 unterscheidenden gotischen Minuskel ausgeführt, bei der besonders das a auffällt, dessen senkrechter Teil des gebrochenen unteren Bogens einen deutlichen waagerechten Sporn aufweist. Auf dem Stein werden mehr Altarpatrozinien aufgeführt als in einer Urkunde von 1512, die eine Stiftung zugunsten der Dreifaltigkeit, des allmächtigen Gottes, Mariens, des hl. Jakobus und aller Heiligen dokumentiert2).