Inschriftenkatalog: Stadt Goslar

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 45: Stadt Goslar (1997)

Nr. 34 St. Cosmas und Damian zum Markte um 1480

Beschreibung

Wandmalereien an der Südwand des südlichen Querschiffs, sieben der Zehn Gebote und ihre Übertretung anhand biblischer und profaner Beispiele darstellend. Sie wurden 1938 aufgedeckt und 1967 konserviert1). Ursprünglich handelte es sich wohl um zwei Reihen bestehend aus je zehn Bildern mit einem Schriftfeld unterhalb jeder Darstellung2). Erhalten sind im wesentlichen die unteren Bereiche der oberen Bildreihe mit sieben Schriftfeldern sowie Reste von sieben der unteren Darstellungen mit zwei fragmentarisch lesbaren Schriftfeldern. Die obere Reihe gab in Text (und wohl auch Bild) das jeweilige Gebot (A–G) wieder3), die untere Reihe (H, I) dessen Übertretung. Von links nach rechts ist zu erkennen: Zum ersten Gebot, keine fremden Götter zu verehren (A), die Anbetung des goldenen Kalbs. Zum zweiten Gebot, den Namen Gottes nicht unnütz zu verwenden (B), die Verurteilung Jonathans durch König Saul zum Tode. Zum dritten Gebot, den Feiertag zu heiligen (C), sind ein Mann auf dem Feld und eine Frau am Spinnrocken dargestellt. Zum vierten Gebot, die Eltern zu ehren (D), hält ein Junge seinen Vater am Kopf und will ihn schlagen, die Tochter schlägt die Mutter mit dem Spinnrocken. Zum fünften Gebot, nicht zu töten (E), sind zwei mit Schwert und Hellebarde kämpfende Männer dargestellt. Zum sechsten Gebot, nicht die Ehe zu brechen (F), liegen ein Mann und eine Frau in einem Bett, daneben steht ein einander liebkosendes Paar. Schließlich folgt eine fragmentarisch erhaltene Szene zum siebten Gebot, nicht zu stehlen (G), in der möglicherweise ein Raubüberfall dargestellt ist. Der Inschriftrest H wird auf die Übertretung des Ehebruchverbots zu beziehen sein, I auf die Anbetung des Goldenen Kalbs. In fast allen Darstellungen ist der Teufel als phantastische Tiergestalt und Anstifter der dargestellten Sünden zu erkennen. Die in dunkler Farbe auf den hellen Untergrund aufgemalten Inschriften sind teilweise durch Restaurierung entstellt.

Inschriften A–G nach Photos NLVwA-IfD, Bildarchiv, Stadt Goslar, Marktkirche; Inschriften H–I nach Autopsie.

Maße: H. (eines Feldes) ca. 120 cm, Br. ca. 100 cm, Bu. 7 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

Inschriftenkommission Göttingen [1/2]

  1. A

    [. . .] almechtighe ewighe goddu hest ghegheuen de teyn geboddeme werdighen propheten moysy

  2. B

    in dussem bode vorbedestu meydevnnutte sw[ere]n vnde mene edeSunder ia vnde ney(n) scule vnse rede syn4)

  3. C

    [d]at dridde bod bud mek nochto viren den hillighe(n) dach hochvnde denen godde myt vlite

  4. D

    [m]it dem ver[ten] [...]a) wultu mek lerendat ek vader vnde moder scal erenvn(de) on alle tid gehorsam syn

  5. E

    [... f]efteb) bod het mek myden[. . .] to allen tyden[. . .] werken edder myt worde(n)

  6. F

    [h]ere dyn seste bod vorbe[..]t vnkushytc)de me mit der dat edder mit wort deytnoch vnkuschen rede(n) mit der menheyt

  7. G

    [h]ere dyn sev[. . .]vnd [. . .]dar [. . .]

  8. H

    [...] de [. . .][. . .][. . . a]dder den a[. . .]

  9. I

    [. . .]f[. . .][...]al[. . .][..]de uilen [. . .]

Übersetzung:

(...) allmächtiger ewiger Gott, du hast die zehn Gebote dem würdigen Propheten Moses gegeben. (A) In diesem Gebot verbietest du: Meide unnütze Schwüre und Meineide. Vielmehr soll unsere Rede ‘ja’ und ‘nein’ sein. (B) Das dritte Gebot gebietet mir weiter, den heiligen Tag gebührend zu feiern und Gott mit Fleiß zu dienen. (C) Mit dem vierten (Gebot) willst du mich lehren, daß ich Vater und Mutter ehren und ihnen allezeit gehorsam sein soll. (D) (Das) fünfte Gebot befiehlt mir, zu meiden (...) zu allen Zeiten (...) (mit) Werken oder mit Worten. (E) Herr, dein sechstes Gebot verbietet Unkeuschheit, die man als Tat oder mit dem Wort begeht, auch unkeusche Rede in der Gemeinschaft. (F)

Kommentar

Der niederdeutsche Text zu den Darstellungen besteht jeweils aus drei Zeilen, von denen sich in den meisten Fällen nur die ersten beiden reimen. Die zugrundeliegenden Gebote sind in Paraphrase wiedergegeben oder auch konkreter formuliert als im Buch Exodus. Im Jahr 1478 (vgl. A1 1478) bzw. in der Zeit nach einem Brand 14765) wurden bauliche Veränderungen an der Kirche vorgenommen. Für das Jahr 1480 sind Ausmalungen der Kirche belegbar, jedoch ohne daß die Darstellungen der Zehn Gebote ausdrücklich erwähnt würden6). Die Charakteristika der Schrift, die auf Photos aus der Zeit vor der Restaurierung noch erkennbar sind, sprechen indes nicht gegen eine Datierung in die Zeit um 1480. Der Balken des t weist gelegentlich einen rechts angesetzten, eingerollten Zierstrich auf, der ebenso als oberes Bogenende des e Verwendung findet.

Die Funktion der Bildtafeln mit dazugehörigem Text lag in der Laienunterweisung über den Inhalt der Zehn Gebote. In der Druckgraphik der Zeit wird dieses Thema in ähnlichem Text-Bild-Arrangement und mit vergleichbaren Illustrationen behandelt7).

Textkritischer Apparat

  1. Zu ergänzen ist bod oder bode.
  2. Am Versanfang ist Dat zu ergänzen.
  3. vnkushyt] Lesung am Wortende unsicher.

Anmerkungen

  1. NLVwA-IfD, Schriftarchiv, Stadt Goslar, Marktkirche.
  2. Nach Griep, Kunstwerke 1 H, S. 18, waren bei der Aufdeckung der Malereien auch geringe Reste einer dritten Bildreihe zu sehen.
  3. Nach 2 Mo. 20,2–17.
  4. Nach Mt. 5,37.
  5. Kdm. Stadt Goslar, S. 121.
  6. Crusius, S. 203; Hans Geismars Chronik Goslars, S. 116f. – Die von Griep, Kunstwerke 1 H, S. 19, angeführten Urkunden zur Ausmalung der Kirche waren im Stadtarchiv Goslar nicht zu finden.
  7. Vgl. Art. ‘Zehn Gebote’ (Martin Lechner), LCI 4, Sp. 564–569, bes. Abb. 2 S. 564 (Einblattdruck um 1460/80). GW 10575 datiert „um 1495“. Vgl. auch Ernst Murbach, Die Darstellung der Zehn Gebote im späten Mittelalter, in: Schweizerisches Archiv für Volkskunde 68/69, 1972/73, S. 454–459 (mit Abb. 1–9 S. 780f).

Nachweise

  1. NLVwA-IfD, Bildarchiv, Stadt Goslar, Marktkirche.
  2. Griep, Kunstwerke 1 H, S. 18f.

Zitierhinweis:
DI 45, Stadt Goslar, Nr. 34 (Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di045g008k0003405.