Inschriftenkatalog: Stadt Goslar

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 45: Stadt Goslar (1997)

Nr. 29 St. Simon und Judas, Vorhalle 14. Jh.

Beschreibung

Gedenkstein, Sandstein, außen links vom Eingang eingemauert. Auf dem Stein befindet sich ein stark erhabenes lateinisches Kreuz mit nach unten breiter werdendem Schaft und einer rautenförmigen Vertiefung in der Vierung. Da die baufällige Vorhalle nach dem Abriß der Stiftskirche St. Simon und Judas renoviert wurde, ist nicht zu klären, seit wann sich der Gedenkstein an seinem Platz befindet. Die eingehauene Inschrift ist zweizeilig über dem linken und rechten Arm des Kreuzes angebracht. Die Buchstaben der zweiten Zeile sind kleiner ausgeführt als die der ersten.

Maße: H. 85 cm, Br. 45 cm, Bu. 4–5 cm.

Schriftart(en): Gotische Majuskel.

Inschriftenkommission Göttingen [1/1]

  1. + · ARNOL/D(US) · COLBER ·

Kommentar

Die Inschrift weist ausgeprägte Bogenschwellungen und Schaftverbreiterungen auf. Die äußere Kontur des oben runden A ist an beiden Seiten stachelförmig ausgezogen. In gleicher Weise ist der Bogen des R mit einem stachelförmigen Ansatz versehen, der sich wie beim A auch an der rechten Seite des Bogens findet. Soweit feststellbar, sind in Goslar im 13. Jahrhundert einfachere Schriftformen gebräuchlich. Die manieriert wirkenden, stachelförmigen Zierelemente legen trotz der offenen Formen von C und E eine Datierung ins 14. Jahrhundert nahe. Arnold Colber ist urkundlich nicht nachzuweisen1).

Anmerkungen

  1. Der Stein wird aufgrund der Nennung eines Arnold in einem Besitzverzeichnis von St. Simon und Judas aus dem späten 12. Jahrhundert (UB Goslar 1, Nr. 301 S. 320–338, hier S. 321) in die Zeit um 1200 datiert (so Griep, Kunstwerke 1 K, S. 14). Diese Identifizierung ist aus schriftgeschichtlichen Gründen nicht möglich. Auch die zwei in einer Urkunde über die Ordination von Geistlichen der Diözese Hildesheim (1203) genannten Kleriker mit Namen Arnold aus dem Stift St. Simon und Judas und aus dem Petersbergstift (UB Goslar 1, Nr. 362 S. 384–386, hier S. 385) kommen als auf dem Gedenkstein bezeichnete Person kaum in Frage.

Nachweise

  1. Mithoff, Archiv, S. 7.
  2. Mithoff, Kunstdenkmale, S. 42.
  3. Kdm. Stadt Goslar, S. 56.
  4. Griep, Kunstwerke 1 K, S. 14.
  5. Arnold, Nr. 4.

Zitierhinweis:
DI 45, Stadt Goslar, Nr. 29 (Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di045g008k0002901.