Die Inschriften der Stadt Goslar

2. Die Goslarer Inschriften und die Stadtgeschichte

Das Territorium der späteren Stadt am Nordrand des Harzes9) war zunächst königliches Eigengut. Seit 1290 bzw. 1340 war Goslar Reichsstadt und gehörte in den Jahren 1802–1807 zum Königreich Preußen, 1808–1813 zum napoleonischen Königreich Westfalen. Aufgrund der Beschlüsse des Wiener Kongresses wurde die Stadt 1815 dem Königreich Hannover zugeordnet; von 1866 bis 1919 war sie Bestandteil der hannoverschen Provinz des Königreichs Preußen, bis 1946 Teil des Freistaats Preußen.

Zwar erscheint der Name Goslar erst seit 1005 in den Quellen10), die Gegend um den später so benannten Ort besaß jedoch bereits im 10. Jahrhundert Bedeutung aufgrund der im Rammelsberg abgebauten Silber-, Kupfer- und später auch Bleierze11). Der Harz blieb bis zum Ende des hohen Mittelalters „wichtigster mitteleuropäischer Silberlieferant“12), und der Rammelsberg war eine seiner Hauptlagerstätten. Für die Salierzeit seit Heinrich III. und besonders unter seinem Sohn und Nachfolger Heinrich IV. ist die Bedeutung der Goslarer Pfalz und des zugehörigen Stifts St. Simon und Judas für die politische Geschichte und die Kirchengeschichte hinlänglich bekannt und schon von Zeitgenossen formuliert worden13). Zwei weitere kaiserliche Stiftsgründungen verdeutlichen die herausragende Position, die dem Ort zukam: Außerhalb der späteren Stadt lagen das Augustiner-Chorherrenstift auf dem Georgenberg14) und das Kollegiatstift auf dem P e t e r s b e r g (vgl. Nr. 17, 21). Aus dem nordwestlich der Stadt in Riechenberg15) gelegenen und im frühen 12. Jahrhundert gegründeten Augustiner-Chorherrenstift St. Maria haben sich von einer Jahresangabe abgesehen (A1 1485) keine Inschriften erhalten. Bereits im Jahr 1472 wurde Riechenberg geplündert16). Nach dem Brand der Propstei 1816 wurde die Kirche als Steinbruch genutzt und 1818 abgerissen.

Die Goslarer P f a l z wird seit der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts in den Quellen erwähnt16). Einiges spricht dafür, daß in der Mitte des Jahrhunderts eine Erweiterung der [Druckseite XIII] Pfalzgebäude gleichzeitig mit dem Bau der kaiserlichen Stiftskirche S t .  S i m o n  u n d  J u d a s erfolgte17), die 1051 geweiht wurde18). Es handelte sich um eine kreuzförmige Basilika mit Westriegel und einer Säulenkrypta unter dem Chor. Die Längsachse der Kirche war auf den Haupteingang der Kaiserpfalz ausgerichtet. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts wurde dem nördlichen Seitenschiff eine Vorhalle vorgebaut, deren doppelbogiger Eingang der Siedlung Goslar zugewandt war (vgl. Nr. 3); nur diese offene, zweijochige Vorhalle entging dem Abriß zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Weitere Umbaumaßnahmen des hohen Mittelalters sind nicht eindeutig zu datieren. Das gesamte Stiftsareal wurde im 12. Jahrhundert in die Stadtbefestigung einbezogen19) und war von Kurien umgeben20). Bis ins 13. Jahrhundert hinein21) war die Pfalz mit der Marien- und der Ulrichskapelle und der benachbarten Stiftskirche bevorzugter Aufenthaltsort der Kaiser und als solcher Empfänger zahlreicher Stiftungen von Grundbesitz, aber auch von Ausstattungsstücken für St. Simon und Judas22). In der folgenden Zeit begann der wirtschaftliche und institutionelle Niedergang; baugeschichtliche Nachrichten liegen kaum vor. Alte Pläne und Zeichnungen aus der Zeit vor dem Abbruch der Kirche lassen verbreiterte gotische Seitenschiffe mit Privatkapellen, einen polygonalen Chor und an der Südseite sich anschließende Stiftsgebäude erkennen23). Die Pfalzgebäude gingen in den Besitz der Stadt über und dienten als Sitz des nunmehr städtischen Vogts. Die Ulrichskapelle wurde seit 1575 als Gefängnis genutzt24), 1576 wurde am Nordflügel der Pfalz gebaut (A1 1576). Auch der kurze Aufenthalt der Jesuiten, denen 1630–1632 Pfalz und Marienkapelle übergeben wurden, konnte den baulichen Niedergang nicht aufhalten25). Im 19. Jahrhundert stürzten mehrere Fassadenteile ein, anders als die Stiftskirche entging die Pfalz jedoch dem unausweichlich scheinenden Abriß. In den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts erwarb die hannoversche Regierung die Pfalzgebäude; sie wurden dann von B. Ebhard bis zum Ende des Jahrhunderts als Monument kaiserlich-wilhelminischer Herrschaft gestaltet26).

Alle in der Stadt im Lauf des 11. und 12. Jahrhunderts errichteten Kirchen wurden durch das architektonische Vorbild von St. Simon und Judas geprägt und als kreuzförmige Basiliken mit Hauptapsis und Nebenapsiden errichtet, die gelegentlich auch einen Westbau aufweisen. Der kaiserliche Vogt Volkmar und seine Frau Helena (vgl. Nr. 45) stifteten im späten 12. Jahrhundert ein Areal vor dem Rosentor und ließen dort ein Frauenkloster26) und die zugehörige Kirche St. Maria in horto (N e u w e r k k i r c h e) errichten27), deren Langhaus mit rippengewölbter Decke erbaut wurde. Die Kirche verfügt mit einer etwa aus der Gründungszeit stammenden Glocke (Nr. 5), der Ausmalung im Ostteil (Nr. 6) und einer Engelsskulptur, auf deren Schriftband sich das Lob für den Steinmetzen Wilhelm findet (Nr. 8), über drei Inschriften, die vor der Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden28). Das Kloster diente vor allem als Versorgungsstätte für die Töchter wohlhabender [Druckseite XIV] Goslarer Bürger; seit der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert wurde der Klosterbesitz von städtischen Provisoren verwaltet. Nach einer Zeit des inneren und äußeren Verfalls im späten 15. und frühen 16. Jahrhundert29) sah sich der Konvent im 16. Jahrhundert gezwungen, vasa sacra zu verkaufen30). Aus nachreformatorischer Zeit31) sind keine Inschriften überliefert. Heute dient die Neuwerkkirche als evangelische Pfarrkirche.

Die im Westen der Stadt unmittelbar an der Stadtmauer gelegene Kirche S t.  P e t e r  u n d  P a u l  z u m  F r a n k e n b e r g e ist bereits im Jahr 1108 als Pfarrkirche bezeugt31). 1234 wurde neben der Basilika mit Westbau ein Kloster des jungen Ordens der Büßenden Schwestern der Hl. Maria Magdalena gegründet, dem dann die Pfarrkirche übertragen wurde. Gleichzeitig oder wenig später könnten die Ausmalung des Langhauses und des Westteils der Kirche (Nr. 7) sowie ihre Einwölbung erfolgt sein. Zu Beginn der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstand die Doppelgrabplatte für einen kaiserlichen Vogt und seine Ehefrau (Nr. 11). Der hier Bestattete ist aller Wahrscheinlichkeit nach Volkmar (II.) von Goslar, der maßgeblichen Anteil an der Übergabe der Pfarrkirche an die Nonnen hatte. Als Mitglieder des Konvents sind relativ bald Töchter wohlhabender Goslarer Familien nachzuweisen32). Die Stadt bemühte sich darum, den Einfluß des Hildesheimer Bischofs einzuschränken; die Entwicklung von Pfarrkirche und Kloster verlief in zunehmendem Maße getrennt33). Die Pfarrkirche wurde 1529 protestantisch, der Konvent endgültig erst 1568. Um die Frankenberger Kirche und das Kloster konkurrierte die Stadt Goslar mit den Braunschweiger Herzögen; der Streit wurde erst 1571 beigelegt34). Nachdem die letzte Insassin gestorben war, wurde das Inventar 1837 versteigert und der Goslarer Besitz von einem Privatmann erworben.

Bei der Kirche S t.  C o s m a s  u n d  D a m i a n  z u m  M a r k t e, deren frühester Bau wohl in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Marktsiedlung entstand, handelt es sich um die größte der Goslarer Stadtkirchen. Im 15. Jahrhundert hatte sie die Funktion einer Pfarrkirche des Rats. Dieser hatte das Recht, die Pfarrer einzusetzen und verfügte über ein eigenes Gestühl34). Das Mittelschiff wurde Mitte des 13. Jahrhunderts eingewölbt, der romanische Chor um 1300 verändert und mit gotischen Maßwerkfenstern geschmückt35) (vgl. Nr. 9). Wann die Erweiterung der Seitenschiffe erfolgte, ist nicht bekannt. Die Darstellungen der Zehn Gebote und ihrer Übertretung an der Wand des südlichen Querschiffs (Nr. 34) wurden erst um 1480 angebracht. Um diese Zeit muß die Kirche großflächig mit Wandmalereien ausgeschmückt worden sein, deren Überreste man zu Beginn des 19. Jahrhunderts beseitigt hat36). Im späten 15. Jahrhundert stifteten Cort und Margareta Mechtshusen für diese Kirche einen Kelch (Nr. 36), der zu den ältesten vasa sacra Goslars zählt.

Die Kirche S t.  J a k o b i, eine bischöfliche Gründung des späten 11. oder des 12. Jahrhunderts, wurde Mitte des 13. Jahrhunderts eingewölbt37); bald darauf wurde der gotisierte Chor mit Aposteldarstellungen ausgeschmückt, von denen sich nur geringe Reste erhalten haben (Nr. 13). [Druckseite XV] Das Patronat über die Kirche ging 1334 an das Kloster Neuwerk über38). St. Jakobi, die von den städtischen Gilden bevorzugte Kirche, wurde seit dem Ende des 15. Jahrhunderts zur Hallenkirche umgebaut39). 1803 wurde die Kirche den Katholiken Goslars übergeben, die bis dahin in der Riechenberger Stiftskirche ihre Gottesdienste abgehalten hatten.

Die Mitte des 12. Jahrhunderts erstmals bezeugte Kirche S t.  S t e p h a n i40) fiel im April 1728 einem verheerenden Stadtbrand zum Opfer41) und wurde danach neu errichtet. Da jedoch ein Teil des alten Abendmahlsgeräts der Kirche gerettet werden konnte42), besitzt die bauhistorisch jüngste Kirche Goslars vasa sacra des 15., 16. und 17. Jahrhunderts (vgl. Nr. 24, 37 aus dem Annenhospital, Nr. 80, 156).

Die Johanniter-Kommende Z u m  H e i l i g e n  G r a b wurde im späten 12. oder frühen 13. Jahrhundert vor der Stadt am Vititor gegründet. Die zugehörige Kirche, ein Zentralbau, besaß Pfarrechte43). Zu Beginn des 16. Jahrhunderts verhandelte die Stadt mit dem Orden über die Verlegung der offenbar reparaturbedürftigen Kirche44). Im Jahr 1515 wurde die Grabplatte für den Prior Johannes Engel angefertigt (Nr. 66). Die Kommende wurde im Juli 1527 von den Goslarer Bürgern aus Gründen der Stadtverteidigung niedergebrannt.

In und aus den zahlreichen Kapellen der Stadt45) haben sich nur wenige Inschriften erhalten. Die K l a u s k a p e l l e (Kapelle St. Nikolaus), am Ende der Bergstraße unmittelbar an einem Stadttor gelegen, existierte wohl schon im 13. Jahrhundert46). Seit 1537 hielten die Bergleute dort ihre Gottesdienste ab und führten umfangreiche Umbaumaßnahmen aus, an denen Mitglieder der Familie Tunssel wohl maßgeblich beteiligt waren (A1 1537–1539, A1 1537–1539?). Aufgrund des Riechenberger Vertrags wurde die Kapelle 1552 den Braunschweiger Herzögen übergeben.

Aus der seit dem frühen 13. Jahrhundert nachzuweisenden K a t h a r i n e n k a p e l l e in der Glockengießerstraße ist eine Inschrift des Jahres 1603 überliefert, die auf die Nutzung der Kapelle durch die Kanoniker des Petersbergstifts Bezug nimmt (Nr. 131)47); diesem Stift war die Kapelle unterstellt. Ebenfalls zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurden zahlreiche Wappenscheiben angefertigt, die beim Abriß im Jahr 185048) erhalten blieben und heute im Hospital Zum Großen Heiligen Kreuz angebracht sind (Nr. 141).

Seit dem 13. Jahrhundert wurden in der Stadt zahlreiche Hospitäler gegründet. Eine Grabplatte, die den kaiserlichen Vogt Giselbert (von Goslar) als Stifter des seit 1227 bestehenden A l t e n  H o s p i t a l s an der Königsbrücke nennt (Nr. 10), verdeutlicht die zentrale Rolle, die der Familie von Goslar in der Stadt zukam49). Das Hospital wurde dem Deutschen Orden unterstellt50), der Ende des 14. Jahrhunderts die Stadt verließ. Hospital und Kommendegebäude wurden 1898 bzw. 1901 abgerissen51).

Außer auf wirtschaftliche Gründe war die Abwanderung des Deutschen Ordens auch darauf zurückzuführen, daß das sog. Neue Hospital (Z u m  G r o ß e n  H e i l i g e n  K r e u z), eine [Druckseite XVI] städtische Gründung des Jahres 1254, bei den Bürgern stärkeren Zuspruch fand. Dieses Hospital, das bis heute gegenüber der Stelle des Alten Hospitals an der Königsbrücke im Hohen Weg steht, unterstand seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts zwei städtischen Provisoren52). An den Wänden des Hospitals finden sich Überreste mehrerer Ausmalungsschichten (vgl. Nr. 125).

Das seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts nachweisbare städtische H o s p i t a l  S t.  P a n k r a t i u s, in dem Leprakranke untergebracht waren, lag außerhalb der Stadtmauern vor dem Breiten Tor. Die baufälligen Gebäude wurden 1750 abgerissen, das Hospital anschließend neu errichtet. Die Glocke des Leprosenhauses, wohl aus dem 13. Jahrhundert (Nr. 16), wurde der Klauskapelle übergeben.

Der Bau des gegenüber der Katharinenkapelle in der Glockengießerstraße gelegenen S t.  A n n e n h o s p i t a l s wurde 1488 von einem Goslarer Bürger unter Zustimmung des Petersbergstifts veranlaßt53). Schon früh war der Pfarrer von St. Stephani an der Leitung des Hospitals beteiligt. Aus der Entstehungszeit ist ein Kelch erhalten (Nr. 37); aus nachreformatorischer Zeit stammen die zahlreichen Wappenscheiben (Nr. 166) ebenso wie die Ausmalung der Diele mit Bibelsprüchen (Nr. 175). Heute wird das Hospital als Wohnhaus und für Andachten genutzt.

Die ältesten, zunächst räumlich voneinander getrennten Siedlungskerne der späteren S t a d t  G o s l a r sind im Bergdorf um die St. Johanniskapelle, am Frankenberg und im Bereich des heutigen Marktes zu suchen54). Friedrich II. verlieh Goslar 1219 ein umfassendes Stadtrechtsprivileg, das den Goslarer Kaufleuten weitgehende Zollbefreiungen garantierte und in dem ein consilium burgensium erwähnt wird55). Mit der Zustimmung Rudolfs von Habsburg erwarb Goslar 1290 die Reichsvogtei von den letzten Lehnsinhabern und konnte seitdem Bürger der Stadt mit diesem Amt betrauen56). 1340 verlieh Ludwig der Bayer den Goslarer Bürgern mit dem Heerschildrecht die Befähigung, Lehen anzunehmen57). Im Verlauf des 14. Jahrhunderts kam es zu mehreren Verpfändungen der Reichsstadt Goslar an verschiedene Fürsten: Das königliche Interesse an der Stadt konzentrierte sich auf die Möglichkeit, durch solche Maßnahmen Einkünfte zu erzielen. Dennoch wurden die Reichsherrscher nach wie vor als Garanten der reichsstädtischen Freiheit betrachtet58). Es gelang dem Rat, das Gebiet zwischen der Stadt und dem Rammelsberg sowie zusätzliche Einnahmen aus dem Bergbau unter seine Kontrolle zu bringen59). Der jedoch schon zu dieser Zeit allmählich einsetzende Niedergang im Montanwesen wurde durch die abnehmende Qualität der Erze ausgelöst und durch den Bevölkerungsverlust verstärkt, den die Mitte des 14. Jahrhunderts [Druckseite XVII] wütende Pest zur Folge hatte60). Eine erneute wirtschaftliche Blüte seit dem Ende des 15. Jahrhunderts61) fand ihren Niederschlag in zahlreichen Umbauten und Erweiterungen der Goslarer Kirchen, auf die bereits hingewiesen wurde. Auch die Ausmalung der Ratsstube (Nr. 59) und der angrenzenden Trinitatiskapelle (Nr. 58) fällt ebenso wie der Bau repräsentativer, aufwendig geschmückter Bürgerhäuser (Nr. 70, 75) in diese Zeit des Wohlstands. Es wird davon ausgegangen, daß die Bevölkerungszahl Goslars von knapp 6000 um 1490 auf knapp 7000 um 1500 anstieg62).

Zwei Besonderheiten der Goslarer Verfassungsgeschichte, die in die Vorzeit der städtischen Entwicklung zurückreichen, müssen hier kurz erwähnt werden. Die Bewohner der alten Siedlungen am Frankenberg und im Bergdorf waren vor allem im Hütten- und Bergwesen tätig. Als genossenschaftlich organisierte silvani und montani (vgl. Nr. 55) sind sie seit dem 13. Jahrhundert neben der Bürgerschaft in den Quellen faßbar63). 1290 wurden sie als teilweise selbständiger Verband in die städtische Verfassung eingegliedert64).

Die Institution der Reichsvogtei ist seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts kontinuierlich belegt. Dem vom Herrscher ernannten Vogt oblag die Verwaltung des königlichen Besitzes, seit 1219 war er auch Inhaber der Hochgerichtsbarkeit in der Stadt. Es haben sich drei Grabdenkmäler mit Darstellungen von kaiserlichen Vögten aus der Familie von Goslar erhalten (Nr. 10, 11, 45). Die Bestatteten sind durch ein aufrecht gehaltenes Schwert als Amtsträger erkennbar65). Die über die Schwertklingen verlaufenden diagonalen Streifen sind als „Umwickelung“ und das so gestaltete Schwert als spezifisches Zeichen der Vogtwürde bezeichnet worden66). Tatsächlich lassen sich Darstellungen aufrecht gehaltener Schwerter mit um die Scheide gewickeltem Schwertgurt mehrfach nachweisen; es handelt sich dabei jedoch weder um ein Amtszeichen, das nur für die Goslarer Reichsvögte üblich war, noch um ein Rechtssymbol mit genau festgelegter Bedeutung67).

Zwar hatte das Stadtrechtsprivileg Friedrichs II. von 1219 noch ein Gildeverbot im Sinne des mächtigen städtischen Patriziats verfügt68), 1290 wurden jedoch bestimmte Gilden an der Ratsherrschaft beteiligt69). Die Leitung der Gilden oblag den Worthaltern bzw. den Vormunden und den Tafelherren70) (vgl. Nr. 76). Über die größten Vermögen verfügten die Kaufleute und Kramer71). Ende des 15. Jahrhunderts bestand das erweiterte Ratskollegium aus den Vorstehern der großen [Druckseite XVIII] Gilden sowie der Schmiede und Kürschner, aus zwanzig „unbegildeten Personen“ und acht Vertretern der Kirchengemeinden72). Zwei der drei erhaltenen Goslarer Gildehäuser weisen Textinschriften des 16. Jahrhunderts auf, das der Bäcker (Nr. 54) und der Tuchmacher (Nr. 83)73). Aus der kopialen Überlieferung sind außerdem die Inschriften am Kramergildehaus (Nr. 76) bekannt. Die früheste Inschrift aus dem Bereich des städtischen Wirtschafts- und Rechtslebens, gleichzeitig ein Beleg für den Tuchhandel in Goslar, liegt in der Maßelle vor, die um oder kurz nach 1300 angefertigt wurde und vor dem Rathaus, d. h. in der Nähe des Markts, angebracht war (Nr. 19).

Im Lauf des 12. Jahrhunderts wurde der Mauerring um die Stadt geschlossen74) und seit der Mitte des 15. Jahrhunderts durch Baumaßnahmen und die Anlage eines Wall- und Grabensystems erheblich verstärkt. Man hoffte, Goslar so gegen die immer häufiger eingesetzten Geschütze sichern zu können75). In dieser Zeit wurden an den Stadttoren auch Inschriften angebracht, die in den meisten Fällen lediglich aus einem Baudatum bestehen (A1 1443, A1 1501, A1 1517, auch A1 1541). Mit dem Bau zweier Türme befassen sich ausführlichere Texte (Nr. 32, 52).

In den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts kam es zu sozial und wirtschaftlich motivierten Unruhen in der Stadt76), in deren Gefolge reformatorische Bestrebungen an Boden gewannen. Der Verlauf der Reformation in Goslar ist eng verbunden mit den Auseinandersetzungen der Stadt mit Hzg. Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel seit 152477). Die Stadt weigerte sich, dem Herzog die ihm aufgrund der Hildesheimer Stiftsfehde zugefallenen Goslarer Klöster und Stifte zu überlassen78). Hzg. Heinrich seinerseits betonte die alten Rechte seines Hauses am Rammelsberg und legte die Erzförderung der Goslarer Berg- und Hüttenherren lahm79) (vgl. Nr. 75). Diese politischen Auseinandersetzungen wurden auch juristisch und militärisch ausgetragen, so daß Wohlstand und soziale Sicherheit in der Stadt stark gefährdet waren. Schließlich wurde der Magdeburger Prediger Nikolaus von Amsdorf 1528 nach Goslar gerufen, der nach einigen Rückschlägen 1531 eine neue Kirchenordnung veröffentlichte80). Auch der 1532 erfolgte Beitritt der Stadt zum Schmalkaldischen Bund81) führte indes nicht zu einem endgültigen Erfolg gegen den Herzog. 1540 wurde über Goslar die Reichsacht verhängt82). Bei diesem Urteil handelte es sich um eine späte Auswirkung der 1527 durch die Goslarer Bürger erfolgten Zerstörung von Kirchen außerhalb der Stadtmauern. Zu dieser Maßnahme hatte man gegriffen, um zu verhindern, daß sich Heinrich d. J. dort festsetzte. Der mit dem Herzog schließlich 1552 geschlossene Riechenberger Vertrag bedeutete das Ende der städtischen Oberhoheit über Bergwerke und Forsten. Somit war diese für die Entwicklung Goslars ausgesprochen wichtige Einkommensquelle endgültig versiegt. Außerdem erzwang Heinrich seine Bestallung zum Erbschutzherrn über die Stadt. Bis 1802 nutzten die Herzöge diese Position, um die politische Eigenständigkeit Goslars zugunsten ihrer Herrschaftsgewalt einzuschränken83).

Bereits zu Beginn des Dreißigjährigen Kriegs, dessen Ereignisse in den Inschriften keinen Niederschlag gefunden haben, führten Münzverschlechterungen zu Not und Unruhen84). Nachdem Hzg. Christian von Braunschweig-Lüneburg vergeblich versucht hatte, die kaisertreue Stadt [Druckseite XIX] einzunehmen85), wurde sie schließlich 1632–1635 vom schwedischen Heer besetzt, dem hohe Geldzahlungen geleistet werden mußten86).

Als eine Besonderheit des Goslarer Bestands können Objekte verschiedener Art gelten, welche die Reichsunmittelbarkeit und die Beziehungen Goslars zu den Kaisern betonen, indem sie in Schrift und Bild deren Anwesenheit evozieren. Als herausragendes und frühes Beispiel, das allerdings keine Inschrift aufweist, sei zunächst auf den bronzenen Adler auf dem Marktbrunnen, dem ältesten Deutschlands, hingewiesen, der wohl im 13. Jahrhundert (Körper) bzw. im 14. Jahrhundert (Flügel) angefertigt wurde87). Weiterhin sind der Kleine Kaiserleuchter im Rathaus (Nr. 50), der Stuckadler an der Decke des Sitzungssaals (Nr. 169) und die Tür zum Kaiserthron (Nr. 180) sowie die Kaiserskulpturen und -wappen an den Stadttoren (s. o.) und öffentlichen Gebäuden (A1 1560)88) zu nennen. Im weiteren Sinne wird die Kaiser-Thematik auch in der Ausmalung der Ratsstube aufgegriffen (Nr. 59). Selbst der kirchliche Bereich blieb nicht ausgespart, wie die Glasfenster aus St. Simon und Judas mit Darstellungen einzelner Kaiser und dem kaiserlichen Wappen (Nr. 90) deutlich machen. Bei aller zeitlichen und sprachlichen Verschiedenheit der Inschriftenträger und Texte fällt auf, daß die genannten Inschriften (oder entsprechende bildliche Darstellungen in engem räumlichem Zusammenhang mit Inschriften) offenbar erst zu einer Zeit entstanden, als das herrscherliche Interesse an der Stadt nachgelassen hatte, nämlich im 16. und 17. Jahrhundert. Die Berufung auf die den Kaisern zu verdankende historische Größe kann als eine Art Propagandainstrument im Dienste zeitgenössischer Politik gesehen werden. Während der Kleine Kaiserleuchter, die Kaiser- und Sibyllendarstellungen der Ratsstube, die Throntür und der Stuck-adler dabei Vergegenwärtigungen der kaiserlichen Anwesenheit im innerstädtischen Bereich dar-stellen, sind die kaiserlichen Wappen an der Feldseite der Stadttore nach außen gerichtet. Als ideelle Adressaten dieser demonstrativen Hinweise auf die Reichsfreiheit Goslars kommen nur die Braunschweiger Herzöge in Frage, deren Bestreben dahin gerichtet war, die Stadt ihrem Machtbereich einzugliedern.

Vor dem Hintergrund dieses knappen historischen Abrisses fällt auf, daß die Goslarer Inschriften gegen alle Erwartung kaum Reflexe der historischen Bedeutung der Stadt erkennen lassen, vielmehr erstaunt die geringe Anzahl und Qualität insbesondere der Inschriften vor 1400. Erklären läßt sich dies zum einen mit einer radikalen, sehr früh einsetzenden Zerstörung historischer Bausubstanz und mit dem nahezu völligen Fehlen einer systematischen kopialen Inschriftenüberlieferung. Zahlreiche außerhalb der Stadtmauern gelegene sakrale Bauwerke wurden bereits im Juli 1527 von den Goslarer Bürgern zerstört, um zu verhindern, daß sich Hzg. Heinrich d. J. von dort aus Zugang zu der Stadt verschaffte. Dieser Maßnahme fielen die Stiftskirchen und -gebäude auf dem Georgenberg und dem Petersberg sowie die Johanniter-Kommende Zum Heiligen Grab und die Kuratkapelle St. Johannis im Bergdorf zum Opfer89). Im Zusammenhang mit reformatorischen Unruhen innerhalb der Stadtmauern soll es außerdem 1529 zu teilweise schweren Übergriffen auf die Ausstattung des Frankenberger Klosters sowie der Pfarrkirchen St. Thomas und St. Stephani gekommen sein; Verluste an Ausstattungsstücken sind jedoch nicht nur auf diese Unruhen, sondern auch auf die Einziehung von Kostbarkeiten durch die im Auftrag des protestantisch gesonnenen Rats handelnden Kastenherren zurückzuführen90) (vgl. Nr. 80). Der Abriß der Stiftskirche St. Simon und Judas zwischen 1819 und 1822 hat sicherlich bedeutende, nicht nur steinerne Inschriftenträger vernichtet und zum Verlust und Verkauf von Ausstattungsstücken beigetragen. Seit der frühen [Druckseite XX] Neuzeit wurden Einrichtungsgegenstände des allmählich verfallenden Stifts verkauft91) oder verschwanden im Lauf von Kriegswirren. Zunächst war die Kirche von den Plünderungen des Jahres 1529 betroffen92). Ein vermutlich vor diesem Datum von Johann Ebeling erstelltes Inventar zählt auf mehreren eng beschriebenen Seiten etwa 30 Kelche, 27 Reliquienschreine und Körperreliquiare mit teilweise zugehörigen samtenen Abdeckungen, acht Heiligendarstellungen (als beld bezeichnet) und vier Kruzifixe auf93). Offenbar kam es auch während der Anwesenheit der schwedischen Armee in Goslar 1632–1635 zu bedeutenden Verlusten94). In einem Anfang des 19. Jahrhunderts verfaßten Gutachten über den wegen irreparabler Baufälligkeit geplanten Abriß der Stiftskirche St. Simon und Judas95) findet sich die Ermahnung, mit der letzten noch erhaltenen Ausstattung vorsichtig umzugehen, um sie nicht zu zerstören; auch Grabplatten werden dabei genannt: „Es war Befehl gegeben, Gräber und Wände mit Vorsicht beim Abbruch zu untersuchen, da das Begräbniß mehrerer Großen des Alterthumes daselbst“ vorzufinden sei96) . Diese Ermahnung blieb offenbar wirkungslos; der genaue Hergang des 1819 beschlossenen Abrisses, dem der Verkauf des übriggebliebenen Kirchenschatzes und des Mobiliars vorausgegangen war97), ist noch nicht untersucht98). Nach St. Simon und Judas können heute nur noch 15 Inschriftenträger mit einiger Sicherheit lokalisiert werden99). Unter den noch im Original vorhandenen, aber vielfach beschädigten oder nur teilweise erhaltenen Stücken aus dem 15., 16. und 17. Jahrhundert sind sechs Grabdenkmäler für Mitglieder der Familien Schwiecheldt und Wallmoden zu finden. Wenn in der Überlieferung vermutet wird, ein Stück stamme aus St. Simon und Judas, so entziehen sich diese Angaben in aller Regel einer Überprüfung, weil aus der Abbruchzeit der Kirche keine Inventare bekannt sind. Die Vermutung, daß in vielen Fällen die Besitzer alter Kunstgegenstände und Inschriftenträger deren ideellen oder materiellen Wert zu steigern versuchten, indem sie behaupteten, sie stammten aus der altehrwürdigen kaiserlichen Stiftskirche, ist wohl nicht von der Hand zu weisen.

Zitationshinweis:

DI 45, Stadt Goslar, Einleitung, 2. Die Goslarer Inschriften und die Stadtgeschichte (Christine Magin), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di045g008e008.

  1. Eine moderne Stadtgeschichte Goslars fehlt; als Gesamtdarstellung ist das 1842 erschienene Werk von Gottlob Crusius zu nennen. Zur rechtlichen und topographischen Entwicklung liegen bis heute gültige Ergebnisse Karl Frölichs vor (vgl. Eva Krüger, Schriftenverzeichnis Professor Dr. Karl Frölich, in: Frölich-Festschrift [Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar 13], Goslar 1952, S. 155–170). In jüngerer Zeit sind vor allem verschiedene Aspekte der mittelalterlichen Geschichte Goslars untersucht worden. »
  2. Die Urkunden Heinrichs II. und Arduins, hg. von Harry Bresslau u. a. (MGH Diplomata 3), Hannover 1900–1903, ND München 1980, Nr. 99 S. 123f; UB Goslar 1, Nr. 8 S. 115.  »
  3. Vgl. Franz Irsigler, Über Harzmetalle, ihre Verarbeitung und Verbreitung im Mittelalter, in: Stadt im Wandel 3, S. 315–321; auch Stadt im Wandel 1, Nr. 71f S. 120f. »
  4. Irsigler (wie Anm. 3), S. 316. »
  5. Vgl. die Bezeichnung der Goslarer Pfalz als clarissimum illud regni domicilium (Lampert von Hersfeld, Annales, hg. von Otto Holder-Egger [MGH Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi 38], Hannover/Leipzig 1894, ND Hannover 1984, S. 1–304, hier S. 119 Z. 8f). »
  6. Die Entstehungsgeschichte des Stifts auf dem Georgenberg ist nicht hinreichend geklärt. Als gesichert gilt, daß die Kirche nicht vor 1130 fertiggestellt war. Dazu Dahlhaus, S. 393–398, bes. S. 398; Streich, S. 64f. Aus dem Stift St. Georg sind keine Inschriften überliefert. Auszüge aus einem um 1200 zusammengestellten Inventar finden sich bei Kroos, Anhang, Nr. 24. »
  7. Vgl. Streich, S. 115; zur baulichen Anlage vgl. Borchers, passim. »
  8. Zur Architektur und Topographie der Pfalzgebäude vgl. Martin Möhle, Die mittelalterliche Königspfalz. Bauphasen und Datierung nach kunstgeschichtlichen Kriterien, in: Frontzek/Memmert u. a., S. 81–130; s. auch folgende Beiträge in dem Band ‘Goslar. Bergstadt – Kaiserstadt’: Cord Meckseper, Der Palas der Goslarer Königspfalz und der europäische Profansaalbau, S. 45–61; Thomas Zotz, Die Goslarer Pfalz im Umfeld der königlichen Herrschaftssitze in Sachsen – Topographie, Architektur und historische Bedeutung, S. 63–79; Mathias Haenchen, Zur Architektur der Goslarer Pfalzkapelle St. Ulrich und ihrer Herkunft, S. 81–94. »
  9. Dahlhaus, S. 391f. Zu St. Simon und Judas vgl. auch Streich, S. 65. »
  10. Dazu Dahlhaus, S. 404f. »
  11. Vgl. Arens, S. 119. »
  12. Dazu Griep, Pfalzbezirk, passim. »
  13. Als letzter Herrscher hielt sich Kg. Wilhelm von Holland 1253 hier auf; dazu Schneidmüller, Pfalzstift, S. 39 mit Anm. 60. »
  14. Dazu zuletzt Dahlhaus, S. 404, 407–416. S. auch Stadt im Wandel 1, Nr. 68f S. 118f; Schneidmüller, Pfalzstift, passim. Zum Schicksal der Ausstattung von St. Simon und Judas vgl. unten, S. XIXf. »
  15. Zeichnung Ilse (StA Goslar, Photosammlung Bau- und Kunstdenkmäler). Vgl. auch die in Nr. 113, Anm. 1, erwähnte Federzeichnung der Kirche. »
  16. Zur spätmittelalterlichen und neuzeitlichen Geschichte der Pfalz vgl. Arens, S. 118, 121; Hölscher, Kaiserpfalz, S. 142. Neuerdings Torsten Memmert, Die Geschichte der Pfalz nach der schriftlichen Überlieferung, in: Frontzek/Memmert u. a., S. 7–80, bes. S. 62–80. »
  17. Dazu Memmert (wie Anm. 17), S. 73, 75. »
  18. Die Ordenszugehörigkeit des Konvents schwankte bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts zwischen zisterziensisch und benediktinisch; vgl. dazu Römer-Johannsen, S. 251f. »
  19. Zur Baugeschichte der Kirche vgl. Hölscher, Forschungen, S. 15–35. Zur Klostergründung vgl. Graf, Kap. II.1.4. ‘Die Pfarrechte der Stifts- und Klosterkirchen: Die Frauenklöster Neuwerk und Frankenberg’. Zur geschichtlichen Entwicklung vgl. Römer-Johannsen, passim; Griep, Neuwerk, passim; Streich, S. 66; Schiller, S. 27–30. »
  20. Für das Kloster war auch das bekannte, um 1230–1240 angefertigte, illuminierte sog. Goslarer Evangeliar bestimmt, das sich heute im Goslarer Museum befindet; vgl. Stadt im Wandel 2, Nr. 1037a S. 1190–1193. Dazu Barbara Klössel, Zum Programm des Goslarer Evangeliars, in: Goslar. Bergstadt – Kaiserstadt, S. 317–336. »
  21. Kdm. Stadt Goslar, S. 87f; ähnlich auch Römer-Johannsen, S. 257f. »
  22. Kdm. Stadt Goslar, S. 88; Römer-Johannsen, S. 273. Weitere Verluste sind für die Jahre 1629 und 1841 nachzu-weisen. Im Besitz des Klosters befand sich noch 1750 ein seitdem verschollener „Einhornteppich“ mit einer Darstellung Mariens im hortus conclusus, auf dem neue Konventsmitglieder ihr Eintrittsversprechen leisteten (ebd., S. 274). »
  23. Zur Baugeschichte vgl. Lange, bes. S. 29–143; Hölscher, Forschungen, S. 65–83. Allgemeines bei Lange, S. 15–28; Streich, S. 66f; Schiller, S. 30–32. »
  24. Lange, S. 22. »
  25. Ebd., S. 22f. »
  26. Eine Monographie zur Geschichte der Marktkirche und ihrer Gemeinde liegt nicht vor. Zur Baugeschichte vgl. Hölscher, Forschungen, S. 47–64. Zu den Verbindungen zwischen Goslarer Rat und Marktkirche vgl. Graf, Kap. II.4. ‘Pfarrkirchen des Rates’, Kap. III.4. ‘Religiös-kirchliches Leben’. »
  27. Hölscher, Forschungen, S. 61. »
  28. Vgl. Kdm. Stadt Goslar, S. 121f; Hans Geismars Chronik Goslars, S. 116f; Griep, Kunstwerke 1 H, S. 19. Jahresangaben an Bauteilen der Kirche belegen folgende Baumaßnahmen: 1478 Reparatur oder Erhöhung des Chors (A1 1478), 1535 zweistöckiger Anbau (Sakristei und Konsistorialzimmer) an der Nordseite der Kirche (A1 1535), 1611 Einbau einer Tür zum nördlichen Seitenschiff (A1 1611). »
  29. Zur Baugeschichte der Kirche vgl. Hölscher, Forschungen, S. 36. Zur geschichtlichen Entwicklung vgl. Graf, Kap. II.3. ‘Pfarrerwahl, Patronat und Inkorporation: St. Jakob’; Gidion, S. 12–47. »
  30. Dazu Graf, Kap. II.3. (wie Anm. 33). »
  31. Folgende am Gebäude angebrachte Baudaten sind mit dieser Maßnahme in Verbindung zu bringen: 1496 Veränderung der Apsis (A1 1496), 1507 Umbau des südlichen Seitenschiffs (A1 1507), wohl 1512/1513 Umbau des nördlichen Seitenschiffs (Nr. 60, 62, 64, A1 1513?). Der Umbau nahm somit etwa siebzehn Jahre in Anspruch. »
  32. Zur Beschreibung und Ausstattung des romanischen Baus vgl. Hasselbring, Stephanikirche, S. 38–44. Zur Entwicklung der Kirche während des Mittelalters vgl. Graf, Kap. I.3. ‘Die Entstehung der Pfarreien’. »
  33. Zu diesem Brand vgl. Hasselbring, Stephanikirche, S. 16–18. »
  34. Dazu Hasselbring, Stephanikirche, S. 11f. »
  35. Vgl. Graf, Kap. I.3. ‘Die Entstehung der Pfarreien’, Kap. II.1.4. ‘Die Pfarrechte der Stifts- und Klosterkirchen: Die Johanniterkommende zum Heiligen Grab’; auch Streich, S. 66; Griep, Das Heilige Grab, passim. Rekonstruktion der Kirche bei Griep, Goslar um 1500, S. 16f. »
  36. Vgl. Graf, Kap. II.1.4. (wie Anm. 39). »
  37. Henning Brunke, Das kirchliche Leben Goslars am Vorabend der Reformation, in: 450 Jahre Reformation in Goslar, Goslar [1978], S. 3–11, hier S. 4, zählt 16 Kapellen auf. »
  38. Graf, Kap. II.1.2.2. ‘Kapellen mit Dotation: St. Nikolaus’. »
  39. Zur Lage der Kapelle und ihrer Entwicklung in der frühen Neuzeit vgl. Griep, Ausgrabungen 1, in: Harz-Zs. 9, 1957, S. 66–73; ders., Goslar um 1500, S. 7. In diese Kapelle konnten einige Ausstattungsstücke des Petersbergstifts gerettet werden (ders., Kunstwerke 1, S. 12); keines hat sich erhalten. »
  40. Griep, Goslar um 1500, S. 7. »
  41. Zu dieser Familie vgl. Wilke, S. 118–122, 162–164, 168–171, 214–229. »
  42. Dazu Streich, S. 67; Schiller, S. 33f. »
  43. Griep, Goslar um 1500, S. 7. »
  44. Graf, Kap. II.1.3. ‘Hospitäler: Neues Hospital’. Vgl. Stadt im Wandel 2, Nr. 918 S. 1049f. »
  45. Vgl. Hans-Günther Griep, Die Baugeschichte, in: Hasselbring u. a., Annenhaus, S. 27–33. »
  46. Dazu Hans-Georg Stephan, Archäologische Stadtforschung in Niedersachsen, Ostwestfalen, Hamburg und Bremen, S. 43–46, in: Stadt im Wandel 3, S. 29–79. Grundlegende Forschungen zur Entstehung Goslars leistete Karl Frölich, etwa in seinen Untersuchungen zur Vor- und Frühgeschichte Goslars, in: Niedersächsisches Jb. 6, 1929, S. 224–264, bes. S. 224–258 (fortgesetzt in ebd. 7, 1930, S. 265–320; 9, 1932, S. 1–51). Vgl. auch Graf, Kap. I.1. ‘Von der Pfalz zur Reichsstadt’. »
  47. UB Goslar 1, Nr. 401 S. 408–418; Friedrich Keutgen, Urkunden zur städtischen Verfassungsgeschichte (Ausgewählte Urkunden zur deutschen Verfassungsgeschichte 1), ND Aalen 1965, Nr. 152 S. 179–183; dazu zuletzt Bernd Schneidmüller, Reichsnähe – Königsferne. Goslar, Braunschweig und das Reich im späten Mittelalter, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 64, 1992, S. 1–52, hier S. 13f; grundlegend Karl Frölich, Die Verfassungsentwicklung von Goslar im Mittelalter, in: ZRG Germanistische Abt. 47, 1927, S. 287–486, hier S. 396–406 (auch separat gedruckt: Weimar 1927). Zur Goslarer Ratsverfassung vgl. allgemein Hans Erich Feine, Der Goslarische Rat bis zum Jahre 1400 (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte 120), Breslau 1913, ND Aalen 1970; Frölich Ratsverfassung, zur Frühzeit bes. S. 11–16. »
  48. UB Goslar 2, Nr. 384 S. 389. Dazu Stadt im Wandel 1, Nr. 74 S. 122; Schneidmüller, Reichsnähe (wie Anm. 51), S. 16–18; Frölich, Verfassungsentwicklung (wie Anm. 51), S. 424; auch Art. ‘Reichsvogt, Reichsvogtei’ (F. Schwind), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, hg. von Adalbert Erler, Ekkehard Kaufmann, Bd. 1–4ff, Berlin 1971–1990ff, hier Bd. 4, Sp. 810–814. »
  49. Dazu Karl Frölich, Die Verleihung des Heerschildrechtes an die Goslarer Bürger durch Kaiser Ludwig im Jahre 1340, in: Zs. des Harzvereins 73, 1940, S. 1–15. Vgl. Art. ‘Heerschild, -ordnung’ (Karl Friedrich Krieger), Lexikon des Mittelalters, hg. von Robert Auty, Robert Henri Bautier u. a., Bd. 1–8ff, München/Zürich 1980–1997ff, hier Bd. 4, Sp. 2007f. »
  50. Dazu genauer Schneidmüller, Reichsnähe (wie Anm. 51), S. 19–24; Frölich, Verleihung (wie Anm. 53), passim. »
  51. Dazu Irsigler (wie Anm. 3), S. 317; Frölich, Verfassungsentwicklung (wie Anm. 51), S. 170–173. »
  52. Vgl. Irsigler (wie Anm. 3), S. 317; Schneidmüller, Reichsnähe (wie Anm. 51), S. 21f, 27f; Peter-Johannes Schuler, Goslar – Zur Bevölkerungsgröße einer mittelalterlichen Reichsstadt, in: Stadt im Wandel 3, S. 443–456, hier S. 446. »
  53. Vgl. Irsigler (wie Anm. 3), S. 318; Stadt im Wandel 2, Nr. 819f S. 919f; Schuler (wie Anm. 56), S. 446. Zu der auf königliche Privilegien gezielt hinarbeitenden Ratspolitik des 15. Jahrhunderts vgl. Schneidmüller, Reichsnähe (wie Anm. 51), S. 26–28. »
  54. Schuler (wie Anm. 56), S. 448. »
  55. Dazu Frölich, Verfassungsentwicklung (wie Anm. 51), S. 352–365. »
  56. Ebd., S. 428, 430–435; Frölich, Ratsverfassung, S. 27–32. Als Korporationen hörten beide vor dem Ende des 14. Jahrhunderts auf zu existieren (ebd., S. 63–66). »
  57. Vgl. auch das Fragment einer weiteren für einen Vogt bestimmten Grabplatte, auf der ebenfalls die Scheide eines aufrecht gehaltenen Schwerts zu erkennen ist (Nr. 14). »
  58. So Griep, Kunstwerke 1 K, S. 9, 11. »
  59. Zunächst ist das Schwert ein Symbol königlicher Würde und Rechtsgewalt, die, wie im Fall der Reichsvögte, delegiert werden konnte; vgl. Art. ‘Schwert’ (Dagmar Hüpper), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (wie Anm. 60), Bd. 4, Sp. 1570–1574. Von Gerichtsherren aufrecht gehaltene Schwerter mit um die Scheide gewickeltem Schwertgurt werden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels häufig dargestellt, um Gerichtsszenen kenntlich zu machen (vgl. etwa die Illustrationen zu Landrecht II 62.1 und 2, in: Sachsenspiegel. Die Heidelberger Bilderhandschrift Cod. Pal. Germ. 164, Frankfurt a. M. 1989, Faksimileband, fol. 10v). Auch außerhalb der rechtlichen Sphäre lassen sich Darstellungen finden, in denen eindeutig der lederne Schwertgurt um die Klinge gewickelt ist (vgl. Michael Heinrich Schormann, Waffen im Oldenburger Sachsenspiegel, in: Der sassen speyghel. Sachsenspiegel – Recht – Alltag 2, Beiträge und Katalog zur Ausstellung ‘Aus dem Leben gegriffen. Ein Rechtsbuch spiegelt seine Zeit’, hg. von Mamoun Sansa [Archäologische Mitteilungen aus Nord-westdeutschland 10], Oldenburg 1995, S. 325–342, hier S. 325 Abb. 5, 6).  »
  60. Dazu Schneidmüller, Reichsnähe (wie Anm. 59), S. 14–16. »
  61. UB Goslar 2, Nr. 382 S. 387f. Dazu Frölich, Verfassungsentwicklung (wie Anm. 51), S. 435–441; Stadt im Wandel 2, Nr. 622 S. 715. Bei diesen ratsfähigen, sog. großen Gilden handelte es sich neben Kaufleuten und Münzern um Kramer, Bäcker, Schuhmacher und Knochenhauer; de iure waren auch Schmiede und Kürschner ratsfähig (zur rechtlichen Stellung der beiden letztgenannten Gilden vgl. Frölich, Ratsverfassung, S. 29 mit Anm. 3, S. 52). Vgl. auch Engemann, S. 79. »
  62. Dazu Engemann, S. 18–28. »
  63. Ebd., S. 74. »
  64. Vgl. ebd., S. 83. Zu den ratsfähigen Gilden vgl. Anm. 65. »
  65. Zum Gildehaus der Gewandschneider am Markt 3 (Worth) vgl. A1 1494. »
  66. Heinz Stoob, Die Wachstumsphasen der Stadt Goslar bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, in: Harz-Zs. 22/23, 1970/71, S. 59–77, hier S. 75, datiert den geschlossenen Mauerring in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts. Stephan (wie Anm. 58), S. 45, geht von der zweiten Hälfte des Jahrhunderts aus. Die ersten eindeutigen Belege für eine Stadtbefestigung, genauer für das Rosentor und das Vititor, finden sich Ende des 12. Jahrhunderts; vgl. UB Goslar 1, Register, S. 621. »
  67. Vgl. Griep, Goslar um 1500, S. 45; Kdm. Stadt Goslar, S. 215. »
  68. Vgl. Ulrich Winn, Die Anfänge der Reformation in Goslar, in: 450 Jahre Reformation in Goslar, Goslar [1978], S. 12–25, hier S. 13–15. »
  69. Dazu grundsätzlich Stadt im Wandel 1, Nr. 552–557 S. 640–642; Hölscher, Reformation, passim; Blume, passim; Winn (wie Anm. 72), S. 12–25; zusammenfassend Hans-Walter Krumwiede, Kirchengeschichte Niedersachsens, 2 Teilbde. in 1 Bd., Göttingen 1996, S. 122f. »
  70. Es handelte sich um die Stifte Riechenberg, Georgenberg und Petersberg sowie um das Frankenberger Kloster. »
  71. Zu diesen Vorgängen Hölscher, Reformation, S. 15f; Winn (wie Anm. 72), S. 15–17. »
  72. Text bei Hölscher, Reformation, S. 104–110. Zu den Vorgängen Winn (wie Anm. 72), S. 18–24; Stadt im Wandel 1, Nr. 553–556 S. 640–642; Blume, S. 10–12, 20. »
  73. Vgl. Stadt im Wandel 1, Nr. 557 S. 642f; Blume, S. 19–33. »
  74. Ebd., S. 69–76. »
  75. Vgl. Stadt im Wandel 1, Nr. 81 S. 134f; Blume, S. 151f; Meier, Streit, S. 108–110. »
  76. Dazu Crusius, S. 297–299. »
  77. Ebd., S. 302–307. »
  78. Ebd., S. 311–315. »
  79. Die Krone auf dem Kopf des Adlers wurde erst in späterer Zeit angebracht. Vgl. Ursula Mende, Der Marktbrunnen in Goslar, Formanalyse und Entstehungsgeschichte. Mit einem Beitrag zum Bronze-Vogel im Kaiserhaus, in: Goslar. Bergstadt – Kaiserstadt, S. 195–249. »
  80. Vgl. dazu grundsätzlich Zahlten, passim. »
  81. Vgl. zu einzelnen Bauwerken zunächst Kdm. Stadt Goslar, S. 72 (Stift auf dem Petersberg), S. 79–81 (St. Georg), S. 165 (St. Johannis im Bergdorf). Zum Heiligen Grab vgl. oben, S. XV. Siehe auch Heinrich Spier, Die Zerstörung des Augustiner-Chorherrenstifts St. Georg im Jahre 1527, in: Harz-Zs. 30, 1978, S. 29–44 (mit Inventar S. 44); zum weiteren Schicksal der Ausstattung von St. Georg vgl. Griep, Kunstwerke 1, S. 11. »
  82. Zu den Unruhen im einzelnen Hölscher, Reformation, S. 28f, 57–62 (der historische Aussagewert der S. 60f wiedergegebenen ‘Klageschrift der S. Steffen Kirche’ ist zweifelhaft); Hasselbring, Stephanikirche, S. 11; Lange, S. 24; Griep, Kunstwerke 1, S. 12. Zu dem durch den Rat eingezogenen Kirchenbesitz vgl. etwa Kroos, Anhang, Nr. 52, 170. »
  83. Vgl. Kdm. Stadt Goslar, S. 42. Im Herzog Anton Ulrich-Museum, Braunschweig, wird ein gegen Ende des 11. Jahrhunderts in Lothringen angefertigter Leuchter aufbewahrt, der aus St. Simon und Judas stammen soll (vgl. Kunst des Mittelalters [Bilderhefte des Herzog Anton Ulrich-Museums 1], Braunschweig 31981, Nr. 9 S. 8). Vielleicht gehörten auch Stücke aus der Sammlung Fenkner (vgl. oben, S. IX) zur alten Ausstattung der Kirche. Diese Sammlung wurde verkauft, unter anderem (nach Hahnemann [wie Anm. 3], S. 36) an das Herzog Anton Ulrich-Museum, Braunschweig, und an das Germanische Nationalmuseum, Nürnberg. Durch keines dieser Museen erfolgte jedoch ein geschlossener Ankauf aus der Goslarer Sammlung Fenkner (briefliche Auskünfte April 1994). Eine diesbezügliche Herkunftsangabe wäre jedoch nicht vermerkt worden, wenn die Stücke über den Kunsthandel in die Museen gelangt wären. »
  84. Hölscher, Reformation, S. 60; vgl. auch E. C., Geschichte, S. 203. »
  85. StA Goslar, Bestand B (unverzeichneter Teil), Domstift, Kopialbuch B, vier eingelegte, mit Paginierstempel 00001–00004 versehene Blätter. Johann Ebeling war vor 1536 Inhaber der zweiten Pfarrstelle an der Marktkir-che St. Cosmas und Damian und damit auch Pastor der St. Thomaskirche (Blume, S. 12; Meyer, Pastoren 1, S. 340; Crusius, S. 254). Ein weiteres Inventar, das „frühestens 1524“ (Dahlhaus, S. 497 Anm. 295) entstanden sein kann, ist ediert in UB Goslar 2, S. 519–522; ausgewertet von Hölscher, Reliquienschatz, bes. S. 499–503. »
  86. Vgl. etwa ein heute in Stockholm befindliches, wahrscheinlich aus St. Simon und Judas stammendes Reliquiar des 11. Jahrhunderts, das im 13. Jahrhundert umgearbeitet wurde (Griep, Kunstwerke 1 A, S. 8–16), sowie ein Evangeliar Heinrichs III. in der Universitätsbibliothek von Uppsala (ebd. 1 B, S. 9–17). Keines dieser Stücke weist Inschriften auf. Zur Beute der schwedischen Besatzung Goslars vgl. auch E. C., Geschichte, S. 205; Kdm. Stadt Goslar, S. 43. »
  87. StA Goslar, Bericht über die Sanct Simon und Judä Kirche oder den sogenannten Münster zu Goslar, Bestand B (unverzeichneter Teil), Domstift, S. 10. Die sich an den Palas der Pfalz nach Süden anschließende Marienkapelle war zu Beginn des 18. Jahrhunderts bereits eingestürzt. Zu diesem Bau vgl. Kdm. Stadt Goslar, S. 16f, sowie Nr. 1.  »
  88. Eduard Frhr. v. Hammerstein-Equord, Über den Abbruch des Domes von Goslar, in: Neues Vaterländisches Archiv 5, 1824, S. 242–248, hier S. 248. Ein Inventar von 1804 nennt noch 24 „Leichensteine“ (Kdm. Stadt Goslar, S. 44). »
  89. Vgl. Griep, Kunstwerke 1, S. 12; Kdm. Stadt Goslar, S. 44f. Zu der zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch vorhandenen Ausstattung vgl. ebd., S. 44, 46f. »
  90. Vgl. dazu Möhle (wie Anm. 27), S. 133. »
  91. Nr. 12, 30, 38, 72, 74, 90, 93, 95, 104, 113, 120, 128, 137, 165, 180. Zu den aus verschiedenen Quellen rekonstruierbaren textilen Ausstattungsstücken von St. Simon und Judas vgl. Kroos, Anhang, Nr. 38, 114, 171, 234. »