Inschriftenkatalog: Stadt Göttingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 19: Stadt Göttingen (1980)

Nr. 127† Göttingen, St. Jakobikirche 1595

Beschreibung

Wappen Johannes Jagemanns und seiner Frau Juliane Steckel.1) Genauere Hinweise zu dem Platz, an dem die Wappen angebracht waren, fehlen. Beider Grabplatten lagen in der Nähe des Altars.2) Bei den Inschriften handelt es sich um Devisen.

Inschriften nach Dransfeld.

  1. A)

    INVIA VIRTUTI NULLA EST VIA3)

  2. B)

    Gott ist meine Huelffe.4) anno 1595

Übersetzung:

Der Tugend ist kein Weg ungangbar.

Kommentar

Da Jagemann 1604 und seine Frau erst 1612 gestorben ist5), kann 1595 nur das Jahr anzeigen, in dem die Wappen in der Jakobikirche aufgehängt worden sind.

Johannes Jagemann studierte in Marburg, Straßburg, Paris und Bourges Jura, erwarb 1577 in Basel den Doktorgrad und war von 1579 bis 1585 Professor in Helmstedt. Bereits 1584 hatte ihn Herzog Julius zur Ordnung von Verwaltungsaufgaben nach Wolfenbüttel berufen, 1588 ernannte er ihn zum Vizekanzler, 1592 wurde er unter Julius’ Sohn Heinrich Julius Kanzler.6) Jagemann, der die ihm übertragenen Aufgaben hervorragend löste, besaß als Jurist über die Landesgrenzen hinaus einen glänzenden Ruf. Als konsequenter Vertreter des fürstlichen Souveränitätsgedankens mußte er jedoch notwendigerweise die Gegnerschaft der Landstände herausfordern, mit denen er beständig in heftiger Fehde lag. Dieser Konflikt wurde Jagemann vermutlich zum Verhängnis. Denn 1603 entließ Herzog Heinrich Julius völlig überraschend seinen Kanzler, um die Beziehungen zum Adel, dessen Unterstützung er in der Auseinandersetzung mit der Stadt Braunschweig benötigte, nicht weiter zu belasten.7) Da Jagemann kurze Zeit nach seinem Sturz starb, kann es nicht überraschen, daß bei seinem Tod, „sonderlich da er bey dem Herzoge in Ungnaden gerahten, allerley Reden gangen.“8)

Anmerkungen

  1. Jagemann: Quergeteilter Schild, oben Anker, unten Jagdhorn mit sechsstrahligem Stern; Helmzier: vier Straußenfedern, vgl. Siebmacher, Wappenbuch T. I, Nürnberg 1769, Nr. 186; Alb. Acad. Helmstad. 393.
  2. Dransfeld, Dissertatio . . . D. Jacobi 5.
  3. Ovid, Met. 14, 113 (den Nachweis verdanke ich Herrn Prof. Dr. P. G. Schmidt, Marburg).
  4. Der Spruch hat vermutlich ein Bibelzitat zum Vorbild (z. B. Ps. 46,2; 140,8), läßt sich aber selbst nicht nachweisen.
  5. Alb. Acad. Helmstad. 393.
  6. Ebd. 391f. Samse, Zentraverwaltung 147.
  7. Chr. Römer, Art. ‚Jagemann‘, in NDB 10, 1974, S. 296. Alb. Acad. Helmstad. 392f. (betont, der Herzog habe seinen Kanzler mit Rücksicht auf Kaiser Rudolf II. entlassen, der in Jagemann einen Hauptvertreter unter den opponierenden protestantischen Reichsständen gesehen habe). GGA (1867) Bd. 3, 1760. – Zum Streit zwischen Hz. Heinrich Julius und Braunschweig vgl. W. Spieß, Geschichte der Stadt Braunschweig im Nachmittelalter (1491–1671), 2 Bde, Braunschweig 1966, Bd. I 156ff. J. Walter, Rat und Bürgerhauptleute in Braunschweig 1576–1604 (= Braunschweiger Werkstücke, Reihe A, Bd. 8), Braunschweig 1971, 79ff.
  8. Rehtmeier, Braunschweig-Lüneburg. Chronica 1145.

Nachweise

  1. Dransfeld, Dissertatio (. . .) D. Jacobi 5.
  2. Alb. Acad. Helmstad. 393 (nur A).

Zitierhinweis:
DI 19, Stadt Göttingen, Nr. 127† (Werner Arnold), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di019g001k0012709.