Inschriftenkatalog: Gandersheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 2: Kanonissenstift Gandersheim (2011)

Nr. 38† Clus, Klosterkirche St. Maria und Georg 1578 o. später

Für eine aktualisierte Fassung dieser Katalognummer, siehe DI96 G1 Nr. 38.

Beschreibung

Tafel. Die kleine Tafel war „in der Mitte“ des Hochaltars angebracht,1) folglich wohl unabhängig vom eigentlichen Retabel. Das Retabel zeigte in den Flügeln in plastischer Darstellung Szenen aus dem Leben Christi und im Schrein eine Marienkrönung. Die Außenflügel des als Triptychon unterteilten Retabels trugen gemalte Darstellungen vermutlich mit Szenen aus dem Marienleben.2)

Inschrift nach Leuckfeld.

  1. Altare summum consecratum est in honorema) beatae Mariae Virginis cuius dedicatio celebratur Dominica post Dyonysii3) [...]68b) frater Andreas Probst

Übersetzung:

Der Hochaltar ist zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria geweiht. Dessen Weihe wird am Sonntag nach Dionysius [..]68 gefeiert. Bruder Andreas Probst.

Kommentar

Das in zwei weiteren auf Cluser Altäre bezogenen Weihe-Inschriften (Nr. 40, 41) verwendete gleichlautende Formular spricht dafür, daß die drei Inschriften in einen Entstehungszusammenhang gehören, der später anzusetzen ist als der Erwerb bzw. die Entstehung der zugehörigen Altarretabel. Das Retabel des Hochaltars wurde im Jahr 1487 von Abt Wedego Rese in Lübeck für die Ausstattung der Cluser Kirche zum Preis von 170 Gulden gekauft.4) Die Inschrift auf der kleinen Tafel dürfte etwa hundert Jahre später angefertigt worden sein und zwar im Auftrag von Andreas Probst,5) dem 1578 zusammen mit Johannes Sodthoff die Klosterverwaltung übertragen wurde. Probst ist hier nicht als Amtsbezeichnung zu verstehen, sondern verweist auf eine Gandersheimer Bürgerfamilie dieses Namens. Andreas Probst legte bei der Wiedereinsetzung des Abts Heinrich Pumme im Jahr 1589 „als einziger noch vorhandener Konventuale“ nach dem Prior das Obödienzversprechen ab. Die Jahreszahl 68 dürfte folglich, wie bereits Goetting angemerkt hat, im Corpus bonorum falsch gelesen sein.

Textkritischer Apparat

  1. in honorem] Fehlt Kdm., Richter.
  2. 68] Wahrscheinlich Lesefehler Leuckfelds, vgl. Kommentar.

Anmerkungen

  1. Angaben nach dem Corpus bonorum von 1750, zitiert in Kdm. Kreis Gandersheim, S. 60. Weitere Ausführungen zum Cluser Hochaltar s. Popp, Schatz der Kanonissen, S. 128; Richter, Gotik in Gandersheim, Kat. Nr. 5, S. 32–39.
  2. Vgl. Richter, Gotik in Gandersheim, Kat. Nr. 5, S. 32.
  3. Das Fest des heiligen Dionysius wird am 9. Oktober gefeiert. Da die Jahreszahl unklar ist, läßt sich das genaue Tagesdatum nicht ermitteln.
  4. Zitiert bei Richter, Gotik in Gandersheim, Kat. Nr. 5, S. 36. Zu den Beziehungen des Abts Wedego Rese nach Lübeck und speziell zu Lübecker Stiftungen für Clus vgl. den Kommentar zu Nr. 18.
  5. Angaben zu Andreas Probst nach Goetting, Brunshausen-Gandersheim-Clus, S. 300.

Nachweise

  1. Leuckfeld, Antiquitates Gandersheimenses, S. 188.
  2. Harenberg, Historia Ecclesiae Gandershemensis, S. 1615.
  3. Kdm. Kreis Gandersheim, S. 60.
  4. Richter, Gotik in Gandersheim, Kat. Nr. 5, S. 32 (nach Kdm.).

Zitierhinweis:
DIO 2, Kanonissenstift Gandersheim, Nr. 38† (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-dio002g001k0003802.