Inschriftenkatalog: Stadt Essen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 81: Stadt Essen (2011)

Nr. 35 Domschatzkammer 11. Jh.?

Beschreibung

Rundes Altarsepulchrum.1) Blei. Die niedrige Dose ist aus einem Stück dickwandig getrieben. Ein Deckel ist nicht mehr vorhanden, wahrscheinlich befand sich hier wie in anderen Deckeln der Altarsepulchren eine Reliquienbezeichnung. An der Bodenunterseite befindet sich eine nachlässig eingeritzte Inschrift, vielleicht ein Altarzugehörigkeitsvermerk. In der Dose liegt eine zerbrochene Glasampulle mit eingetrockneten Resten einer roten Flüssigkeit, die früher in einem anderen Bleireliquiar aufbewahrt wurde.2)

Maße: H. 1,8 cm; Dm. 7,2 cm; Bu. 0,8 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. TRINIT(ATIS)a)

Übersetzung:

Der Dreifaltigkeit.

Kommentar

Die Inschrift ist flüchtig eingeritzt und kann deshalb nur unter Vorbehalt datiert werden. Das runde T und der eingezogene Schrägschaft des N, der auch in der 1054 entstandenen Inschrift B von Nr. 17 zu beobachten ist, passen ins 11. Jahrhundert. Der Schriftduktus erinnert auch sonst an Inschrift B von Nr. 17. Dort wie auch bei weiteren Inschriften auf Außenseiten von Altarsepulchren (Nr. 29: MARTINVS, Nr. 34: PROTOMARTYR und Nr. 52: florini) handelt es sich vermutlich um die Nennung der Patrozinien der Altäre, in die die Bleibehältnisse eingelassen waren. Ein Dreifaltigkeitsaltar ist für die Essener Stiftskirche allerdings nicht belegt. Am ersten Sonntag nach Pfingsten, an dem durch Papst Johannes XXII. 1334 nach älterem Brauch der Dreifaltigkeitstag eingeführt worden war, wurde in der Münsterkirche je ein Suffragium von der heiligen Dreifaltigkeit und dem heiligen Kreuz vor dem Kreuzaltar gesungen.3) Ein Beleg für die Zuordnung des Bleidöschens zum Kreuzaltar ist dies allerdings nicht. Es muss letztendlich offen bleiben, ob die Inschrift auf der Außenseite in diesem Fall wirklich auf einen Altar hinweist.

Textkritischer Apparat

  1. Kürzungsstrich über dem T nicht eindeutig erkennbar. Eine Auflösung der Abkürzung als Genitiv ist denkbar, vgl. Nr. 51 und Nr. 52, möglich ist aber auch der Nominativ, vgl. Nr. 29. Auch in Nr. 34 ist die Auflösung unsicher.

Anmerkungen

  1. Inv.-Nr. 232 (E/r9).
  2. Vgl. Nr. 51, Anm. 3.
  3. Arens, Liber ordinarius, S. 92.

Nachweise

  1. Bodarwé, Sanctimoniales, S. 202, Anm. 50.
  2. Röckelein, Reliquienbehältnisse, S. 145.

Zitierhinweis:
DI 81, Stadt Essen, Nr. 35 (Sonja Hermann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di081d007k0003503.