Inschriftenkatalog: Enzkreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 22: Inschriften Enzkreis (1983)

Nr. 253 Tiefenbronn, kath. Pfarrkirche 1586

Beschreibung

Grabstein für Dietrich IX. von Gemmingen. Im südlichen Seitenschiff, 2. Stein. Hochrechteckige Platte aus rotem Sandstein, im Feld großes Vollwappen in flachem Relief, darüber zwei Eckwappen. Unten 6-zeiliger Schriftblock auf illusionistischer Schriftrolle. Abtretungsspuren. Oben in der Mitte neuzeitliches Inventarisierungszeichen.

Maße: H. 181, B. 69, Bu. 5,5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/1]

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Wappen:
Gemmingen; Schellenberg, Reuß von Reussenstein.

Kommentar

Dietrich IX., ein Sohn Dietrichs VIII. und der Katharina von Neuhausen1, war in erster Ehe mit Leia von Schellenberg, in zweiter Ehe mit Agatha Reuß von Reussenstein vermählt2. Bei der Teilung der Gemmingenschen Güter im sog. Hagenschieß fiel ihm Tiefenbronn zu. Nach einer heute nicht mehr vorhandenen Bauinschrift am Schloß zu Tiefenbronn (1851 abgerissen) hatte Dietrich IX. im Mai 1546 den Wohnbau des Tiefenbronner Schlosses vollendet3.

Ein weiteres Denkmal für Dietrich IX. in etwas aufwendigerer Ausführung, aber ebenfalls in Grabstein-Form, ist erhalten, außerdem das herkömmliche Bildnis-Epitaph. Letzteres ist allerdings aus stilistischen Gründen später anzusetzen4. Bereits Eduard von Gemmingen vermerkt in seinem Denkmalheft „auffallend ist, daß mehrere 2, ja sogar 3 verschiedene Grabmale einer u. derselben Person sind“, eine Beobachtung, die sich nur auf die Denkmäler für Dietrich IX. beziehen läßt5. Das Nebeneinander von Grabplatte und Epitaph bedarf keiner Begründung; zwei Denkmäler in Form von Grabplatten lassen sich nur erklären, wenn eine dieser Platten vorübergehend als Ersatz eines in Auftrag gegebenen Epitaphs angesehen wurde oder aber (aus unbekannten Gründen) zunächst Epitaph-Charakter hatte.

Textkritischer Apparat

  1. Kürzungsstrich nicht mehr sichtbar.

Anmerkungen

  1. Vgl. nrr. 199, 221.
  2. Vgl. nrr. 227, 242.
  3. Steinegg. Ein Familienbuch, hg. von H. Roemer. Markgröningen, 1934, S. 36. – Vgl. nr. 200a.
  4. Vgl. nr. 255.
  5. Denkmalheft Gemmingen, vor S. 15. – Stocker, Gemmingen III 23 geht auf die verschiedenen Denkmäler für Dietrich IX. nicht ein, seine Version der Grabinschrift stimmt aber im Wortlaut mit keiner der drei erhaltenen Inschriften überein.

Nachweise

  1. KdmBaden IX 7, 245.
  2. Denkmalheft Gemmingen 33.

Zitierhinweis:
DI 22, Inschriften Enzkreis, Nr. 253 (Renate Neumüllers-Klauser), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di022h008k0025304.