Inschriftenkatalog: Enzkreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 22: Inschriften Enzkreis (1983)

Nr. 210 Niefern (Gem. Niefern-Öschelbronn), Niefernburg (1553)?

Beschreibung

Schlußstein im Treppenturm (Kreuzgewölbe). Umschrift zwischen Linien, im Feld badisches Wappen in Relief, von Lorbeerkranz umgeben. Roter Sandstein mit Resten farbiger Fassung.

Maße: Dm. ca. 60, Bu. 3–4 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/1]

  1. DER SOLCH GEBEW · WILL BHALLTEN FREY · SOLL DISEN FVRSTEN RECHT SEIN TREW ·

Kommentar

Als Worttrennung an drei Stellen paragraphenförmige Zierpunkte. Überhöhte Buchstaben (D, LC, ILL, LL, LL, DI, C, I) weisen darauf hin, daß die Inschrift als Chronogramm zu betrachten ist. Die Summe ergibt 1553, ein Datum, das nicht zur Baugeschichte der Niefernburg passen will, da als Baubeginn 1556 anzusetzen ist1. Eine Ausführung des Schlußsteins vor Übergang der Burg in den Besitz des Kanzlers Achtsynit ist nicht denkbar; dem widerspricht der Wortlaut der Inschrift. Außerdem ruht das Kreuzgewölbe auf vier Konsolsteinen auf, die mit Wappenschilden belegt sind: Achtsynit, Jestetten, zwei Scheibenringe übereinander, Schrägbinde mit 3 Schellen. Die Beziehung zu Achtsynit ist damit belegt; ungeklärt bleibt die Zugehörigkeit der zwei nicht blasonierten Wappenschilde. Zum Geschlecht Jestetten gehörte des Kanzlers erste Ehefrau († 1579). Denkbar ist, daß die Vorlage des Chronogramms verlesen wurde und auch das V in Fvrsten überhöht werden sollte, um die Jahreszahl 1558 darzustellen.

Anmerkungen

  1. Vgl. die nicht erhaltene lateinische Bauinschrift nr. 213; ferner nr. 271 über den Abschluß des Baues.

Nachweise

  1. KdmBaden IX 7, 182.
  2. Rott, Baden-Durlacher Hof 18.
  3. Sachs IV 177.

Zitierhinweis:
DI 22, Inschriften Enzkreis, Nr. 210 (Renate Neumüllers-Klauser), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di022h008k0021009.