Inschriftenkatalog: Enzkreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 22: Inschriften Enzkreis (1983)

Nr. 200 Gräfenhausen (Gem. Birkenfeld), ev. Pfarrkirche 1544

Beschreibung

Grabstein des Junkers Jerg (Jörg) Schöner von Straubenhardt. Innen an der Südwand der Kirche, früher im Fußboden eingelassen. Hochrechteckige Platte aus rotem Sandstein mit Umschrift zwischen Linien, die mit zwei Worten im Mittelfeld fortgeführt ist. Oben im Mittelfeld zwei erhabene Wappenschilde. Der ganze Stein stark abgetreten.

Maße: H. 173, B. 75, Bu. 6,5 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/1]

  1. [Anno] D(omi)ni 154[4] / Starb der Edel vnnd vest / Juncker Juncker J[erg / Sche]ner von Strubenhart Dem Got //Gnadig sey

Wappen:
(Schöner von Straubenhardt), Seldeneck.

Kommentar

Die starke Abtretung des Steins macht den Vornamen bis auf den Anfangsbuchstaben unleserlich; die Ergänzung ergibt sich aus der Stammtafel der Schöner von Straubenhardt, die als ältesten Sohn des Veit Schöner von Straubenhardt Junker Jerg (geboren um 1472) verzeichnet. Danach ist auch die letzte Ziffer der Jahreszahl zu ergänzen1. Gräfenhausen war alter Besitz der Familie Straubenhardt und ging nach deren Aussterben im Mannesstamm (1442) über die Familie Schenner an die Schöner von Straubenhardt, wenn auch der größte Teil der Herrschaftsrechte an Graf Ludwig von Württemberg und Markgraf Jakob von Baden veräußert wurde2. Der Vater des Verstorbenen, Veit Schöner von Straubenhardt, liegt in Weiler bestattet, ebenso sein jüngerer Bruder Wilhelm3. – Die Schrift ist eine ungelenke Minuskel mit Versalien aus der Kapitalis.

Anmerkungen

  1. Vgl. Decker-Hauff, Schöner von Straubenhardt 125.
  2. Hofmann 22ff., 32. – An die alten Besitzrechte der Strubenhart (Kirchenpatronat) in Gräfenhausen soll eine Wandinschrift (oder Inschrift am Turm?) erinnert haben, die bei Crusius (Pars III fol. 376) überliefert ist: ‚So ist dieser Pfarr fundator der Edle strenge vnd Ruprecht von Straubenhart anno 1108‘. Der Wortlaut läßt es als sehr zweifelhaft erscheinen, daß es sich wirklich um eine eingemeißelte oder aufgemalte Inschrift gehandelt hat; vgl. auch Hofmann 9, Anm. 21.
  3. Vgl. die nr. 189 und 233.

Nachweise

  1. OABNeuenbürg 158.

Zitierhinweis:
DI 22, Inschriften Enzkreis, Nr. 200 (Renate Neumüllers-Klauser), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di022h008k0020003.