Inschriftenkatalog: Enzkreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 22: Inschriften Enzkreis (1983)

Nr. 15† Maulbronn, Klosterkirche 13. Jh. ?

Beschreibung

Bauinschrift im Tympanon des Hauptportals, heute völlig verblaßt, vielleicht auch übermalt (?). Die Entstehungszeit der Inschrift ist ungewiß, der überlieferte Wortlaut variiert. Im Bogenfeld des Tympanons sind noch Reste einer Wandmalerei sichtbar, die im 15. Jahrhundert entstanden ist. Nach den älteren Quellen war die Widmung des Gotteshauses an Maria dargestellt (Umrisse von drei Figuren noch sichtbar). Die bezeugte Inschrift nicht mehr zu identifizieren.

Wortlaut nach Hs. Wolfenbüttel.

  1. Anno m(illesimo) centesimo tricesimo octavo 9. calend(as) Aprilis Maulbron per Guntherum Spirensem episcopum constructum

Übersetzung:

Im Jahre 1138, am 9. vor den Kalenden des April (März, 24) wurde Maulbronn durch Bischof Günther von Speyer erbaut.

Kommentar

Die Abschriften von Jenisch u. a. haben statt constructum construit und fügen die Namen Fridericus Caesar und Waltherus hinzu1. Ersteres kann ein Lesefehler (falsch gelesene Abkürzung?) sein. Die Namen, insbesondere der Kaiser Friedrichs I., scheinen unvermittelt angefügt2. Es wäre möglich, daß die Inschrift ursprünglich nur aus dem oben wiedergegebenen Text bestand, später aber (bei der Auffrischung?) durch die Namen des Kaisers und des Walter von Lomersheim „ergänzt“ wurde3; Friedrich I. stellte 1156 das erste kaiserliche Diplom für Maulbronn aus4. Als Mitstifter konnte er deswegen nicht in Anspruch genommen werden.

Schriftreste sind nicht mehr sichtbar. Eine Entstehung 1424 ist unwahrscheinlich5; vermutlich war eine Bauinschrift bereits vorhanden, die übermalt (und ergänzt?) wurde.

Anmerkungen

  1. So Jenisch 118. – Jenisch II p. 233. – WürttLB. Cod. hist. 2° 311, 127. – Wickenburg II 299.
  2. Anders aber WürttLB. Cod. hist. 4° 217, 458 . . . Mulenbrunnen . . . construit (!) sub Caesar Friderico.
  3. Die Gründe für eine solche Nennung (vor allem den des Kaisers) konnten politischer Natur sein; die verschiedenen Lesarten der Inschrift machen es unwahrscheinlich, daß es sich um eine ‚brevis insculptio‘ handelte (Johannes von Lienzingen, Brevis assignatio; Österreichisches Staatsarchiv, Abt. Hau-, Hof- und Staatsarchiv, Hs. W 221, Bl. 21r-23v); eine eingemeißelte Inschrift müßte sich auch an dieser Stelle noch zumindestens in Resten erhalten haben. Eine Autopsie vom Gerüst aus blieb ohne Befund.
  4. Die Urkunden Friedrichs I. 1152–1158, bearb. von H. Appelt (MG Diplomata regum et imperatorum Germaniae X 1, Hannover 1975) nr. 132, S. 222–223. – Vgl. dazu W. Rösener, Südwestdeutsche Zisterzienserklöster unter kaiserlicher Schirmherrschaft, in: ZWLG. 33 (1974) S. 24ff., insb. S. 32ff.
  5. So Paulus, Maulbronn 2(1884) 17, 69.

Nachweise

  1. Hs. Wolfenbüttel 76, 8 Aug. fol. 171r.
  2. Klunzinger, ArtBeschr. 2.
  3. OABMaulbronn 134.

Zitierhinweis:
DI 22, Inschriften Enzkreis, Nr. 15† (Renate Neumüllers-Klauser), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di022h008k0001504.