Die Inschriften des Enzkreises

3. Die Inschriftenträger

Der Enzkreis ist – gemessen an seinem räumlichen Umfang – außerordentlich inschriftenreich23). Im vorliegenden Band werden 385 Inschriften veröffentlicht, von denen 308 im Original erhalten sind; der Anteil der verlorenen und nur in Kopialüberlieferung erhaltenen Inschriften ist mit einem Fünftel der Gesamtzahl relativ gering. Dieses Zahlenverhältnis entspricht aber der Beobachtung, daß ländlich orientierte Bearbeitungsgebiete mit kleinteiligen Herrschaftsverhältnissen nur in Ausnahmefällen systematische Sammler für die Zeugnisse ihrer Vergangenheit finden, während kulturelle Zentren schon im 17. und 18. Jahrhundert um deren Erhaltung, zumindestens in schriftlichen Aufzeichnungen, bemüht waren. Maulbronn hat solche Überlieferungen bewahrt; ihr Gewicht wird deutlich, wenn man das Zahlenverhältnis ohne die Maulbronner Inschriften betrachtet; als Anteil der kopial überlieferten Inschriften läßt sich dann nur noch etwas mehr als ein Siebtel errechnen.

Die Quellenzeugnisse des Bearbeitungsgebietes setzen erst (sicher zu datieren) mit dem beginnenden 13. Jahrhundert ein24). Die fränkisch-karolingische Herrschaft hat ebensowenig wie die folgenden Jahrhunderte Quellengut hinterlassen, weil es an den kulturellen Zentren – Städte, frühe Klostergründungen – fehlte, als deren Ausstrahlung Schriftlichkeit (in welcher Form auch immer) sich hätte dokumentieren können. Auch [Druckseite XVI] hier wieder ist die Situation in ähnlich strukturierten Bearbeitungsgebieten vergleichbar25). Nach der vorstehend gegebenen Skizzierung der historischen Entwicklung des Raumes ist einleuchtend, daß sich die inschriftlichen Quellen der späteren Jahrhunderte ganz auffallend auf zwei Schwerpunkte sehr verschiedenen Charakters konzentrieren: zum einen auf das Kloster Maulbronn mit 133 Inschriften (rund ein Drittel des Gesamtbestandes!), zum anderen auf die Herrschaft der Gemmingen im Hagenschieß mit 74 Inschriften. Damit vereinigen diese beiden Orte die Hälfte der gesamten Überlieferung auf sich; das berechtigt dazu, sie in ihren charakteristischen Gegebenheiten – soweit sie im Quellengut ihren Niederschlag gefunden haben – etwas näher zu untersuchen, um den Aussagewert der edierten Quellen herauszustellen.

Die Gründungsgeschichte des Zisterzienserklosters Maulbronn ist gut bezeugt: eine erste Niederlassung von Mönchen erfolgte 1138 auf dem Eigengut des Edelfreien Walter von Lomersheim in Eckenweiher bei Mühlacker. Der Ort erwies sich jedoch als ungeeignet, und 1147 wurde der Konvent nach Maulbronn auf Speyerer Grund und Boden verlegt; Bischof Günther von Henneberg leistete bei der Transferierung tatkräftige Unterstützung und gilt deshalb als zweiter Gründer des Klosters26). Rund 50 Jahre nach dieser Verlegung ist 1201 der Baubeginn der steinernen Klausurbauten an einer Lisenenbasis an der Westseite datiert (nr. 3), eine der ältesten Bauinschriften, die sich im Land Baden-Württemberg nachweisen lassen27). Seit dieser Zeit sind nahezu ununterbrochen inschriftliche Zeugnisse aus dem Klosterbereich überliefert. Sie sind zum überwiegenden Teil noch im Original erhalten (90 erhalten, 43 abschriftlich überliefert). Die Traditionspflege der evangelischen Klosterschule hat im 18. Jahrhundert mehrere umfangreiche Sammlungen von Abschriften und Abzeichnungen entstehen lassen, die auch die Texte der durch Baumaßnahmen im Kapitelsaal beseitigten und im Paradies der Klosterkirche durch Abtretung unleserlich gewordenen Grabplatten noch bewahrt haben28). Ein Vergleich mit dem inschriftlichen Quellenmaterial zeigt, daß Maulbronns Überlieferung außergewöhnlich reich ist: aus dem Zisterzienserkloster Schulpforta bei Naumburg sind 79 Inschriften nachweisbar, aus Kloster Ebrach im Landkreis Bamberg 80 Inschriften, aus Bronnbach im Taubertal 61, aus dem benachbarten Herrenalb insgesamt nur rund 4529).

Von den im Original erhaltenen oder in kopialer Überlieferung zu erfassenden Inschriften sind rund 50 als Bauinschriften zu klassifizieren. Sie sind an Gebäuden, Bauteilen oder an Ausstattungsgegenständen angebracht (Chorgestühl, Altäre, Altarbaldachin, Steinkruzifix). Bauten aus klösterlicher wie aus nachklösterlicher Zeit werden durch ihre Aussagen datiert, am Bau oder an der Ausstattung beteiligte Mönche, Konversen oder Laien werden namentlich genannt (nrr. 1, 19, 20, 21, 58, 122, 178). Die Namen der Äbte, die als Auftraggeber fungierten, lassen sich seit dem 15. Jahrhundert durch Inschriften belegen (nrr. 58, 70, 72, 78, 112, 122, 125, 152, 161, 171). Stifter von kirchlichen Ausstattungsgegenständen ließen sich mit Namen und Wappen verewigen (nrr. 151, 209) und in nachklösterlicher Zeit werden auch die Namen der für den Bau verantwortlichen weltlichen Klosterverwalter genannt (nrr. 247, 296, 357). Die Vogteirechte des Klosters sind in einer Inschrift am Tympanon und in einer Brunneninschrift mit Wappen dokumentiert (nrr. 15, 83), die veränderten Herrschaftsrechte nach der Reformation bezeugt die Bauinschrift am herzoglichen Jagdschloß im Klosterareal von 1588 (nr. 262). Gleichzeitig spiegeln diese Inschriften aber auch das geistige Leben im Kloster wider, sei es durch die Abfassung in leoninischen Distichen (nrr. 4, 58, 70) oder in den nur noch kopial überlieferten Schriftsteller-Zitaten, die den Wänden der Klosterräumlichkeiten aufgemalt waren; offenbar wurden mit diesen Ermahnungen zu frommer Betrachtung und Lesung nicht nur die klösterlichen Insassen, sondern auch noch die evangelischen Scholaren erbaut: für Hinweise auf Gregor von Nazianz und Bernhard von Clairvaux (nrr. 292, 293) läßt sich zwar mit einiger Sicherheit eine Entstehung in der ersten Hälfte des Jahrhunderts (oder früher?) annehmen, aber das Vergil-Zitat (nr. 294) kann ebensogut einem gelehrten Mönch wie einem evangelischen Präzeptor die Anregung zu seiner Anbringung verdanken. Eine erst in jüngster Zeit aufgedeckte Wandinschrift im Obergeschoß des herzoglichen Jagdschlosses (nr. 370) belegt durch die Beifügung des Datums 1630, daß die Tradition solchen Wandschmucks in evangelischer Zeit nicht abgerissen ist. [Druckseite XVII]Zahlenmäßig bilden die Grabinschriften die größte Gruppe in der Maulbronner Überlieferung; sie setzen bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts ein. Da die Bestattung in den Klöstern nicht nur den Angehörigen der Mönchsgemeinschaft vorbehalten war, sondern auch Weltgeistlichen und Laien offen stand, lassen sich neben Äbten und Mönchen auch Speyerer Geistliche in hohen Ämtern und Würden nachweisen (nrr. 6, 8, 12, 37), Heidelberger Universitätsgelehrte (nrr. 52, 56) und auswärtige Geistliche, die das Begräbnis im Kloster begehrten (nrr. 55, 67). 1225 wurde das Begräbnisrecht im Kloster an Abt und Konvent übertragen, sie konnten frei (d. h. unter Berücksichtigung der Ordensstatuten) entscheiden, wer sein Grab im Kloster erhalten sollte30). Bestattungsorte waren die Klosterkirche – nach den Generalkapitelsstatuten des Ordens von 1152 den Königen, Königinnen, Erzbischöfen und Bischöfen vorbehalten31)–, der Kapitelsaal, der vorwiegend den Äbten des Klosters und den Stiftern als Grablege dienen sollte, der Kreuzgang und schließlich der sogenannte ‚Herrenkirchhof’ der Mönche, in Maulbronn hinter dem Chor gelegen. In der Klostervorhalle, dem Paradies, war offenbar keine Zuweisung an eine bestimmte Personengruppe vorgesehen. Die heutigen Standorte der Grabsteine entsprechen nicht mehr immer der früheren Ordnung, zahlreiche Steine wurden im Zuge baulicher Veränderungen an andere Plätze verlegt. Die handschriftliche Überlieferung läßt teilweise noch die alte Ordnung erkennen. Danach wurde in Maulbronn zumindestens in den ersten zwei Jahrhunderten des Klosterlebens die vorgeschriebene Ordnung beachtet: in der Klosterkirche sind nur die beiden Bildnisgrabsteine der Speyerer Bischöfe Günther und Ulrich im Chor nachzuweisen, beide erst rund hundert Jahre nach dem Tode der Bischöfe entstanden (nrr. 9, 11). Die zugehörigen Gruftplatten im Boden des Chores unter dem Triumphbogen ersetzten wohl im 15. Jahrhundert nach dem Umbau der Klosterkirche abgetretene Steine des 12. Jahrhunderts32). Im Kapitelsaal lassen sich neben 5 Abtsgrabsteinen zahlreiche Stiftergrabsteine nachweisen, darunter vor allem Speyerer Geistliche und zwei Frauen, ebenfalls aus Speyer (nrr. 6, 8, 12, 37; 10, 16). Kreuzgang und Paradies waren anscheinend die bevorzugten Grabstätten für Adlige der Umgebung, die sich durch Stiftungen um das Kloster verdient gemacht hatten. Der Herrenkirchhof war – seinem Namen entsprechend – die Begräbnisstätte der Mönche; die Steine waren offenbar alle gleichartig, sie trugen ein eingeritztes Kreuz und den Namen (nr. 23). Auch bei den Abtsgrabsteinen wurde die zisterziensische Regel beachtet, die äußerste Einfachheit und Verzicht auf figürlichen Schmuck gebot. Bis auf einen einzigen Stein des 14. Jahrhunderts (nr. 27) zeigen alle Abtsgrabsteine nur eine einfache Umschrift oder zeilenweise Schrift und einen eingeritzten Abtsstab (nrr. 7, 33, 36, 49, 60, 62, 74 u. ö.). Ähnliches gilt für die Grabsteine der Weltgeistlichen und adeligen Gönner: sie zeigen – bis auf drei Ausnahmen (nrr. 27, 36, 52) – keine figürlichen Darstellungen der Verstorbenen, sondern beschränken sich auf symbolische Darstellungen (Lilie, Leuchter), bei Adligen auf das Wappen. Auch ganz schmucklose Steine sind vorhanden, die nur die Namensbezeichnung tragen (nrr. 16, 82, 135).

Das Formular der Inschriften dagegen weicht von dieser vorgeschriebenen Schlichtheit in einem Punkte ab: wie bei den Bauinschriften wurden auch bei den Grabsteinen schon seit dem 13. Jahrhundert die Inschriften mit Vorliebe versifiziert, zumeist für die Äbte und Weltgeistlichen (nrr. 8, 9, 33, 60, 62, 67, 73, 74, 92, 106), aber auch gelegentlich für Laien (nrr. 10, 17, 45). Diese Praxis ist um so bemerkenswerter, als noch 1199 die Ordensstatuten das Abfassen von Versen als überflüssigen Luxus verdammt hatten33). Diese Eigentümlichkeit läßt Rückschlüsse auf das geistige Leben im Kloster zu, zumal sie in anderen Niederlassungen des Ordens (soweit die zugänglichen Überlieferungen einen Vergleich erlauben) weit weniger verbreitet war34). Die Tradition versifizierter Inschriften bricht nach der Mitte des 15. Jahrhunderts ganz plötzlich und unvermittelt ab. Aus ihrem Nachleben (und aus dem neu belebten Studium der Antike?) heraus scheint es verständlich, wenn 1602 in der nun evangelischen Klosterschule einem durch eine Katze zu Tode gekommenen Star ein Denkstein mit einem lateinischen Distichon gesetzt wurde (nr. 307). Die nachreformatorische Zeit hat keinen regelrechten Bruch im Leben des Klosters mit sich gebracht, das geht aus den inschriftlichen Quellen eindeutig hervor. Die Grabsteine der evangelischen Äbte sind zwar – der Zeit entsprechend – schmuckfreudiger, aber sie bleiben ohne Aufwand. Zum Abtsstab tritt das persönliche Wappen hinzu (nr. 273), später erscheint auch das Wappen allein in Relief (nrr. 335, 361). Die weltlichen Verwalter, die Präzeptoren und Klosterschüler erhielten wie ihre Angehörigen einfache Schriftplatten (nrr. 243, 246, 250, 260, 267, 285, 313, 325), von denen sich wiederum die Grabsteine der Mönche der Restaurationszeit [Druckseite XVIII] allenfalls durch ein eingeritztes Emblem (Kelch mit Hostie) unterscheiden (nrr. 373, 374, 377, 378, 379, 380). Epitaphien lassen sich nur in drei Fällen sicher belegen: zwei wurden für Klosterschüler gestiftet (nrr. 261, 285), ein drittes, offenbar ein hölzernes Bildepitaph, galt dem evangelischen Abt Michael Volz (nr. 362). In zwei Fällen sind (vielleicht zurückgehend auf Verfügungen aus vorreformatorischer Zeit?) Angehörige des Adels noch nach der Reformation im Kloster bestattet worden (nrr. 235, 241). Während des Dreißigjährigen Krieges fanden zwei Angehörige der kaiserlichen Truppen ihre Grabstätte in der Klosterkirche (nrr. 381, 382).

Von besonderer Aussagekraft für die Geschichte des Klosters ist der Komplex der ‚Stifterdenkmäler’ in seiner Gesamtheit, auf den hier nur kurz hingewiesen werden soll35). Die auffallende Häufung von Denkmälern für Bischof Günther von Speyer (nrr. 11, 75, 80), seinen Nachfolger Bischof Ulrich (nrr. 9, 76) und den Gründer Walter von Lomersheim (nrr. 79, 81), die Beischriften des Wandgemäldes im Querhaus der Klosterkirche (nr. 58) und die ‚Fundationstafel’ aus dem Jahre 1450 (nr. 78) bezeugen eine bemerkenswerte Pflege historischer Überlieferung. Solche Traditionspflege ist auch für andere Klöster nachweisbar36), aber in ihrer Intensität scheint sie in Maulbronn außergewöhnlich zu sein. Die vielfältigen Formen sind zu erklären aus den Wünschen des jeweils auftraggebenden Abtes und seinen Intentionen, sicher aber auch bestimmt durch den wechselnden Kreis der Adressaten, den die Anschauung der Denkmäler erreichen sollte.

Völlig anders, aber nicht weniger charakteristisch stellt sich die Tiefenbronner Inschriftenüberlieferung dar. Die Entstehungsgeschichte der im Jahre 1347 erstmals genannten Kapelle mit dem Patrozinium der Gottesmutter Maria ist noch immer nicht hinreichend geklärt37). Sie war der Pfarrkirche von Friolzheim inkorporiert und stand damit unter dem Patronat des Klosters Hirsau, bis sie 1455 von der Mutterkirche gelöst und zur selbständigen Pfarrkirche erhoben wurde38). Der jetzige Kirchenbau geht auf die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts zurück, mithin in die Zeit, als noch die Herren von Stein in Tiefenbronn die Ortsherrschaft besaßen. Ein in Zweitverwendung am Bau eingesetzter Stein mit ihrem Wappen spricht für die Baubeteiligung des Geschlechtes. Grabsteine der Herren von Stein sind nicht erhalten und auch bei den umfangreichen Arbeiten der letzten Jahre im Bereich der Kirche nicht gefunden worden. Offenbar bevorzugten sie als Grablege die Pfarrkirche des benachbarten Heimsheim (nrr. 24, 30, 42). Trotzdem muß die Kapelle Tiefenbronn auch unter den von Stein schon eine gewisse überörtliche Bedeutung gehabt haben, da anders der großzügige Bau kaum zu erklären ist. Die zum größten Teil noch erhaltenen Glasmalereien mit Stifterscheiben Graf Eberhards von Württemberg (1344–1392) und Markgraf Rudolfs VI. von Baden (1344–1372) gelten als Stiftung der beiden Fürsten nach Beendigung der württembergisch-ebersteinischen Fehde und dem Abschluß des ‚Ewigen Friedens’ von 137039). Um 1430 wurde die Kirche mit Wandgemälden ausgestattet; eine Szene (Christus als Weltenrichter) konnte in jüngster Zeit freigelegt werden (nr. 63).

Die älteste datierte Inschrift aus der Tiefenbronner Kirche ist die mit dem Namen des Malers Lucas Moser aus Weil der Stadt verbundene und viel diskutierte Beschriftung des Retabels des Maria-Magdalenen-Altars aus dem Jahre 1432 (nr. 65). Bei den Diskussionen um die Echtheit der Inschriften wurde die Diskrepanz zwischen der Entstehungszeit (Ortsherrschaft der Gemmingen!) und den an der Predella angebrachten Wappen Stein und Maiser von Berg als gewichtiges Argument ins Feld geführt40). Im Zusammenhang mit den Stifterscheiben Württemberg und Baden und der doch außergewöhnlichen Ausstattung der Kapelle ist aber eine Stiftung des Altars durch die Herren von Stein – vielleicht noch auf eine frühere Verpflichtung zurückgehend und erst verspätet eingelöst? – keineswegs unmöglich41).

[Druckseite XIX] Die nächsten Belege aus der Tiefenbronner Kirche führen in die Zeit nach ihrer Erhebung zur Pfarrkirche 1455: im Jahr 1463 wird eine Sakristei durch Balthasar von Horrheim angebaut (nr. 94); damit in Zusammenhang steht die Stiftung eines großen Sakristeischrankes (1464: nr. 95). Für 1469 ist die Aufrichtung des Hochaltars durch seine Inschrift bezeugt (nr. 100). Durch die Wappen sind die beteiligten Stifter ausgewiesen. Aus der gleichen Zeit sind auch die ersten Grabsteine von Geistlichen der neuen Pfarrkirche erhalten (1460, 1468: nrr. 90, 97), darunter der eines Kaplans am St. Georgenaltar42).

Mit dem Jahr 1478 setzt die Reihe der Gemmingenschen Grabsteine und Epitaphien ein43). Die jetzt an den Wänden der Kirche aufgerichteten Steine mit eingeritzten oder in flachem Relief herausgearbeiteten Wappen und eingemeißelten Umschriften waren früher alle im Boden als Gruftplatten verlegt; sie wurden teilweise schon 1783 bei einer Kirchenrenovierung aufgenommen. Die Denkmäler mit vollplastischen Figuren und die Epitaphien waren für die Aufstellung an den Wänden gearbeitet. Schon für Diether VI. von Gemmingen und seine Ehefrau Agnes von Sickingen ist eine Sandsteinplatte mit erhabenen Wappenschilden erhalten, die als Epitaph anzusprechen ist (nr. 110); sie trägt eine lateinische Inschrift, während die deutschen Inschriften von den Grabsteinen der Eheleute (nrr. 105, 116) nur aus kopialer Überlieferung bekannt sind. Ein noch als Fragment erkennbares Votivbild neben dem Triumphbogen im Chor der Kirche läßt sich ebenfalls mit dem Ehepaar in Verbindung bringen (nr. 116a); es nennt in der Beischrift den Todestag der Ehefrau. Ein Grabstein und ein Epitaph mit der fast vollplastischen Figur des Ritters sind für den 1518 verstorbenen Bernhard von Gemmingen erhalten (nrr. 173, 174). Das Epitaph war offenbar unmittelbar neben der im Boden verlegten Gruftplatte aufgerichtet worden44). Für den 1586 verstorbenen Dietrich IX. von Gemmingen ist die Überlieferung von drei Denkmälern – zwei Wappenplatten und ein figürliches Epitaph – bemerkenswert (nrr. 253, 254, 255); hier kann die zweite Wappengrabplatte, die etwas aufwendiger in der Ausführung ist als die erste, nur dadurch erklärt werden, daß sie bis zur Anfertigung des figürlichen Epitaphs (nach 1601, gemeinsam mit dem Epitaph für Wolf Dietrich von Gemmingen nr. 301) vorübergehend als Denkmal mit Epitaphcharakter aufgerichtet war. Für die Ehefrauen der Gemmingen sind figürliche Epitaphien in der Tiefenbronner Kirche nicht erhalten und vermutlich auch niemals aufgestellt worden; die entsprechenden Grabplatten zeigen mehrfach das Bild der Verstorbenen in flachem Relief mit Eckwappen und Umschrift oder mehrzeiliger Grabschrift im unteren Drittel der Platte (nrr. 221, 227, 240, 242). Unvollständigkeit der Überlieferung ist kaum anzunehmen.

Im Pfarrhaus von Tiefenbronn sind noch die Reste eines Bildepitaphs für Christoph von Neuneck († 1567) und seine Ehefrau Ursula von Wallstein († 1613: nr. 326) vorhanden; beider Tochter war mit Wolf Dietrich von Gemmingen vermählt. Die Inschriften dieses Bildepitaphs sind verloren, die Darstellung des Ehemannes mit 4 Söhnen und der Ehefrau mit 3 Töchtern ist nur durch die Wappen zu identifizieren45). Früherer Standort war der Chor der Pfarrkirche (Eingang zur Sakristeitreppe). Damit ist bezeugt, daß Bildepitaphien in Tiefenbronn bekannt waren; möglicherweise sind diese aus vergänglichem Material gefertigten Denkmäler für Familienangehörige der Gemmingen zerstört worden oder bei Kirchenrestaurationen beseitigt worden. In Mühlhausen wurde ein Doppelepitaph für das 1566 verstorbene Ehepaar Hans Dietrich von Gemmingen und Magdalena Muntprat von Spiegelberg errichtet (nr. 230), in Neuhausen ein ähnliches Denkmal für Johann Pleickard von Gemmingen und Maria von Freyberg (1603: nr. 309). In Tiefenbronn ist nur – allerdings in sehr ruinösem Zustand – ein Epitaph für Johann Conrad von Gemmingen und Margaretha von Stein († 1627 bzw. 1636) erhalten (nr. 376). Unter dem Kruzifix stand neben einer Marienfigur die der Margaretha von Stein als Stifterin des Epitaphs.

Mehrere Kindergrabsteine in Tiefenbronn stammen aus der Wende des 16. zum 17. Jahrhundert; sie sind in kleinen Abmessungen gehalten und dürften in der gleichen Werkstatt entstanden sein (nrr. 266, 272, 297, 310) entsprechen drei Kindergrabsteine, die 1979 bei der Renovierung der Kirche von Neuhausen aufgefunden wurden (nrr. 328, 344, 345).

Bei einer ganzen Reihe der Tiefenbronner Grabsteine wurden die abgetretenen Schriften zu unbekannter Zeit erneuert; die Texte waren in der Chronik des Reinhard von Gemmingen oder in anderen handschriftlichen [Druckseite XX] Aufzeichnungen überliefert46). Die Schrift folgt nicht immer den originalen Linien, sie hält sich auch nicht in allen Fällen an den genauen Wortlaut (nrr. 227, 242, 264, 270, 300, 365). Als Zeugnis der genealogischen Interessen der Familie bleibt dieses Bemühen um die inschriftlichen Quellen zur Familiengeschichte erwähnenswert, selbst wenn seine Resultate heute fragwürdig erscheinen müssen47).

Von den in der Tiefenbronner Kirche noch vorhandenen Vasa sacra lassen sich die große Turmmonstranz aus Weißsilber (nr. 148) und ein silbernes Rauchfaß (nr. 190) mit der Familie Gemmingen in Verbindung bringen. Die Monstranz – nach stilistischem Befund als Augsburger Arbeit um 1500 anzusprechen – wird in archivalischen Quellen des 17. Jahrhunderts (Speyerer Visitationsprotokoll) als Stiftung eines Eichstätter Bischofs aus dem Geschlecht der Gemmingen bezeichnet48). Die frühere Annahme, dieser Stifter müsse der Mainzer Erzbischof Uriel von Gemmingen sein, wurde inzwischen aufgegeben49). Als Stifter kommt nur Johann Conrad von Gemmingen, seit 1595 Fürstbischof von Eichstätt, in Betracht. Er war vor seiner Ernennung zum Fürstbischof Domdekan von Augsburg, wo eine Erwerbung der Monstranz aus ehemaligem Kirchenbesitz leicht denkbar ist. Als Sohn Dietrichs IX. von Gemmingen und der Leia von Schellenberg hatte er zu seiner Heimatgemeinde Tiefenbronn enge Beziehungen. Das silberne Rauchfaß, um 1520/30 entstanden, ist durch die eingravierten Wappen am oberen Fries der Feuerschale als Stiftung der Eheleute Dietrich VIII. von Gemmingen und Katharina von Neuhausen gesichert.

Verglichen mit diesen beiden Überlieferungsschwerpunkten in Maulbronn und Tiefenbronn (mit Mühlhausen und Neuhausen) ist die Funddichte der inschriftlichen Quellenzeugnisse eher als punktuell zu charakterisieren, obwohl sich unter den 308 erhaltenen Inschriftträgern rund 6o Erstveröffentlichungen (ohne Fragmente) finden. Von den 28 Gemeinden des Enzkreises haben nur 12 mehr als 5 Inschriften aus dem Mittelalter oder der frühen Neuzeit noch bewahren können. Dabei ist aber der ursprüngliche Bestand sicher weitaus höher gewesen. Heimsheim ist – gemessen an seiner historischen Tradition – mit 3 verlorenen Inschriften auffallend schlecht belegt; hier haben vielleicht schon die Zerstörungen während des Schleglerkrieges, aber auch Brandkatastrophen des 17. und 19. Jahrhunderts wahrscheinlich viele Zeugnisse vernichtet. In Remchingen, dem ehemaligen badischen Amtsort, sind alle 9 Grabsteine aus der abgetragenen Kirche (und das Kircheninventar?) verschwunden. Ein heute noch erhaltener und ‚ortsfremd’ aufgestellter Stein stammt aus Wössingen (Großkreis Karlsruhe), wurde aber der Vollständigkeit halber hier nochmals publiziert (nr. 40). Aus Stein sind noch 8 Inschriften erhalten, während die Überlieferung von Königsbach mit 19 Inschriften (17 erhalten, 2, verloren) beträchtlich reicher erscheint. Hier fallen die Bauinschriften der Venningen am Schloß und die Grabdenkmäler des Geschlechts ins Gewicht, während Kirchenausstattungsstücke aus vergänglicherem Material vielleicht einem Brand im 17. Jahrhundert zum Opfer gefallen sind. Niefern ist mit 21 Inschriften (19 erhalten, 3 verloren) in ähnlicher Größenordnung zu belegen. Das spätgotische Gotteshaus hat noch reiche Wandmalereien mit Beischriften bewahrt. Von der Ausstattung haben sich im Badischen Landesmuseum Karlsruhe die Predella des Hochaltars und Fragmente eines spätgotischen Sakristeischranks erhalten (nrr. 146, 147). Bemerkenswert ist der Bestand der heutigen Stadt Mühlacker: die Überlieferung der ehemals selbständigen Orte Großglattbach (7 Inschriften), Lienzingen (7 Inschriften), Lomersheim (5 Inschriften) und Mühlhausen (6 Inschriften) bleibt jeweils nur geringfügig hinter der von Mühlacker-Dürrmenz zurück (8 Inschriften), die sich auf Dürrmenz und Sammlungsstücke im Heimatmuseum Mühlacker verteilt; unter den letzteren sind der ‚Herzogstein’ aus dem Jahre 1604 (nr. 311) und ein Fragment einer früheren Wandvertäfelung mit einem wörtlichen Seneca-Zitat (nr. 168) besonders beachtenswert. Neuenbürg hat 10 erhaltene Inschriften überliefert, darunter aber nur 3 aus dem 15. Jahrhundert; alle anderen stammen aus dem Beginn des 17. Jahrhunderts. Die mittelalterliche Burg ist nur als Ruine erhalten, das Schloß des 16. Jahrhunderts stark verändert. Die Stadtkirche wurde 1789 durch einen Neubau ersetzt. Die Gemeinden Gräfenhausen (6 erhaltene Inschriften), Mönsheim (6 erhaltene Inschriften) und Weiler (4 erhaltene Inschriften) überliefern nur Einzelfunde.

[Druckseite XXI] Auffallend ist der sehr geringe Bestand des Enzkreises an älteren Glocken. In Maulbronn ist zwar die kleinste und älteste Glocke des Conrad von Fulda noch erhalten (nr. 4), zwei andere wurden 1832 umgegossen; ihre Inschriften sind aus der nicht-originalen Überlieferung bekannt (nrr. 70, 157). Außerdem sind nur noch in Eisingen (nr. 124), in Schützingen (nr. 155), in Friolzheim (nr. 165) und in Ersingen (nr. 340) Glocken aus den umliegenden Werkstätten in Speyer, Heilbronn und Durlach erhalten. Gerade diese sehr lückenhafte Überlieferung läßt mit einiger Wahrscheinlichkeit auch Schlüsse auf das Schicksal anderer Inschriftenträger zu. Umbau und Neuausstattung vieler Gotteshäuser im Bearbeitungsgebiet im 18. und 19. Jahrhundert haben den Denkmälerbestand – soweit er nicht ortsfest war wie etwa Bauinschriften – stark dezimiert. Von den alten Adelssitzen wurden die Schlösser in Bauschlott, Mönsheim, Schwann, Steinegg, Sternenfels und Weiler weitgehend abgetragen oder durch Neubauten ersetzt. Gelegentliche Funde im Zusammenhang mit Kirchenrenovationen in jüngster Zeit bestätigen diese Vermutungen; bei durchgreifenden Erneuerungen und Umgestaltungen der Innenräume konnten mehrfach bislang vermauerte oder durch festeingebautes Gestühl verdeckte Inschriften wieder freigelegt werden. Mit Sicherheit kann auch im Enzkreis noch an einigen Orten mit Neufunden gerechnet werden50).

Zitationshinweis:

DI 22, Enzkreis, Einleitung, 3. Die Inschriftenträger (Renate Neumüllers-Klauser), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di022h008e002.

  1. Vgl. das räumlich angrenzende Gebiet des Großkreises Karlsruhe, das flächenmäßig nahezu doppelt so groß ist wie der Enzkreis, dessen Inschriftenbestand mit 421 Nummern jedoch nur geringfügig über dem des Enzkreises liegt. Die Verlustrate dürfte im Großkreis Karlsruhe allerdings erheblich über der des Enzkreises liegen; vgl. DI. XX (Großkreis Karlsruhe) S. XVII ff. »
  2. Die Bauverewigung an der Klosterkirche Maulbronn (nr. 1) bleibt unberücksichtigt, weil ihre zeitliche Einreihung ungewiß ist; sie kann nur auf den Terminus post quem 1147 festgelegt werden. Unberücksichtigt bleiben ferner die Bilfinger Inschriften nr. 3 und nr. 5, da sie nicht im Original erhalten bzw. undatiert sind. »
  3. Vgl. DI. XX (Großkreis Karlsruhe) über die Situation im dortigen Bearbeitungsgebiet und im angrenzenden Rhein-Neckar-Kreis. »
  4. Eine neuere Bearbeitung der Maulbronner Klostergeschichte fehlt. Zu vergleichen ist noch immer Klunzinger, UrkGeschichte (s. Literaturverzeichnis); wichtig auch der Beitrag von E. Gohl, Die Entstehung des Klosters, in: Katalog Maulbronn (1978) 25ff. »
  5. Früheste Bauinschrift (angezweifelt!) 984 in Gingen an der Fils; 1083 Weiheinschrift der Grabkapelle auf dem Wirtemberg (jetzt Stuttgart-Rotenberg) vgl. Decker-Hauff, Stuttgart 105; 1128 Weiheinschrift der Kirche in Rötenberg (Gern. Aichhalden Landkreis Rottweil). »
  6. Dazu ausführlich der Abschnitt über die nicht-originale Inschriften-Überlieferung S. XXIf. »
  7. Die Angaben belegt in DI. IX (Landkreis Naumburg), DI. I (Wertheim-Tauberbischofsheim), DI. XVIII (Landkreis Bamberg); für Herrenalb ist das gesammelte Material im Archiv der Inschriften-Kommission zugrundegelegt. »
  8. Klunzinger, UrkGeschichte Reg. 8. »
  9. J. M. Canivez, Statuta capitulorum generalium ordinis Cisterciensis ab anno 1116 ad annum 1786, Tom. I. (Louvain 1933) 47. –J. Saur, Der Cistercienserorden und die deutsche Kunst des Mittelalters, in: Studien u. Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens u. seiner Zweige 34 (1913) 475f, 660f. »
  10. Neumüllers-Klauser, Maulbronner Stifterdenkmäler 34f. »
  11. Canivez, Statuts capitulorum Tom. I (1933) 232. »
  12. Durchgesehen wurden die Überlieferungen von Schulpforta, Ebrach, Bronnbach und Herrenalb, vgl. Anm. 29. »
  13. Dazu ausführlich Neumüllers-Klauser, Maulbronner Stifterdenkmäler. »
  14. Vgl. H. Keller, Die Entstehung des Bildnisses am Ende des Hochmittelalters, in: Römisches Jahrbuch für Kunstgeschichte 3 (1939) 227ff., insb. 246ff. und Anhang II. – In Schöntal an der Jagst (Filiation von Maulbronn) hat man 1415 dem 1157 verstorbenen Stifter Wolfram von Bebenburg einen Gedenkstein (Figurengrabstein in Hochrelief) im Laienbrüderchor aufgerichtet: Die Kunstdenkmäler im ehemaligen Oberamt Künzelsau, bearb. v. G. Himmelheber, Stuttgart 1962, 335ff. (Abb. 322). »
  15. KdmBaden IX 7, 209ff. – Dazu Piccard, Magdalenenaltar 59ff. – Auf die Kontroversen anläßlich des Erscheinens des letztgenannten Buches kann hier nur insoweit Bezug genommen werden, als sie inschriftlich überlieferte Quellen direkt angehen. »
  16. Urkunde im Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 191 U 815; Faksimile bei Piccard, Magdalenenaltar Taf. 28. »
  17. Zur Datierung der Glasfenster zuletzt R. Becksmann, Die mittelalterlichen Glasmalereien in Baden und der Pfalz (ohne Freiburg im Breisgau) (= CVMA Deutschland II, Baden und Pfalz I). Berlin 1979, 231ff. »
  18. Piccard, Magdalenenaltar 125ff. (über die Wappen, Schildform, Annahme einer Fälschung). »
  19. In diese Richtung geht auch die Vermutung von Hansmartin Decker-Hauff (Colloquium München 1971), der die Wappen Bernhard von Stein zu Steinegg und Agnes Maiser von Berg zuweist; vgl. R. Hausherr, in: Kunstchronik Jg. 24 (1971) 177–212. »
  20. Johannes Nichinger (?), gest. 1468 (nr. 97). Damit ist für dieses Jahr die Existenz einer St. Georgenpfründe bezeugt; vgl. dazu Piccard, Magdalenenaltar 85ff. »
  21. Anders Piccard, Magdalenenaltar 51; er bezieht das Epitaph für die Eheleute Diether von Gemmingen und Agnes von Sickingen fälschlich auf die Ehefrau allein und berücksichtigt die kopialen Überlieferungen der Grabsteine nicht. »
  22. Piccard, Magdalenenaltar geht auf diese Duplizität S. 51f. ein, m. E. aber mit irriger Schlußfolgerung; wenn der figürliche Stein die Aufschrift trägt ‚hie lit begraben ...’, so folgt daraus nicht notwendig die Bestattung unter dem Stein, wohl aber die Aufstellung in nächster Nähe der Grabstelle; vgl. (statt zahlreicher anderer Belege) DI. XXI (Kärnten 1) nrr. 211 , 221 mit dem entsprechenden Wortlaut unter Gemäldeepitaphien, nr. 506 mit dem gleichen Wortlaut zur Einleitung unter einem Familien-Epitaph aus Rotmarmorstein. »
  23. Vgl. KdmBaden IX 7, 242. »
  24. Vgl. dazu den Abschnitt über die nicht-originale Inschriftenüberlieferung unten S. XXIf. »
  25. Eine Nachbearbeitung noch zur Zeit des Reinhard von Gemmingen (1576–1635) ist ziemlich unwahrscheinlich, weil die Inschriften damals noch verhältnismäßig gut erhalten gewesen sein müssen. Eduard von Gemmingen berichtet in seinem 1861 angelegten ‚Denkmalheft’ (vgl. unten S. XXII) von der 1783 erfolgten Aufnahme der Grabsteine aus dem Kirchen-Fußboden und erwähnt dabei auch, daß Inschriften verdorben, abgewittert oder vertreten seien; das spricht für eine Nacharbeitung vor seiner Zeit, vielleicht im Zusammenhang mit der Neuaufstellung. »
  26. Vgl. dazu I. Weber, Die Tiefenbronner Monstranz und ihr künstlerischer Umkreis, in: Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums 1966, 7–87 mit Nachweisen der älteren Literatur. »
  27. Zuerst angezweifelt von Roemer, Steinegg 26f., der auch bereits die Stiftung auf Johann Conrad von Gemmingen bezogen hat. »
  28. Das gilt im Bearbeitungsgebiet etwa für Ellmendingen, wo in der Kirche unter dem Holzfußboden noch alte Grabplatten als Belag verwendet sind. Hier werden bei einer Kirchenrenovierung noch Funde zu erwarten sein. »