Die Inschriften des Enzkreises

Vorwort

Die Vorarbeiten für die Edition der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Enzkreises erfolgten in den Jahren 1975–1978. Die Inventarisierung der Denkmäler am Standort betreute in der Hauptsache Frau Dr. Anneliese Seeliger-Zeiss, die auch die meisten Fotoaufnahmen für den Tafelteil neu anfertigte. Für die Orte Gräfenhausen und Neuenbürg wurde sie unterstützt von Dr. Dietrich Lutz (Karlsruhe), für den zahlenmäßig sehr reichen Bestand des Klosters Maulbronn von der Bearbeiterin. Einzelfunde und Sammlungsgegenstände verzeichneten Christa Balharek (Karlsdorf), Heinrich Leicht (Albstadt) und Eugen Mack (Ispringen).

Wertvolle Hilfe bei den vielfachen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Inventarisierung und Bearbeitung der inschriftlichen Quellen des Enzkreises leisteten vor allem das Ephorat des Evangelischen Seminars Maulbronn (Ephorus i. R. Theodor Kiefner) und die Bauleitung Maulbronn des Staatlichen Hochbauamts Pforzheim (Fritz Jeremias), ferner alle Pfarrer und Mesner der Kirchen und Kapellen im Bearbeitungsgebiet, die Bürgermeister und Ortsvorsteher der Gemeinden des Enzkreises. Dank gilt ferner dem Landesdenkmalamt Baden-Württemberg (Außenstelle Karlsruhe), dem Badischen Landesmuseum und dem Generallandesarchiv in Karlsruhe und der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart; sie haben bereitwillig Auskünfte erteilt und uns Akten, Handschriften und Photobestände zur Benützung zur Verfügung gestellt.

Die vorliegende Publikation überschreitet als erste der von der Heidelberger Arbeitsstelle veröffentlichten Inschriften-Editionen den Bereich des alten Landes Baden und greift weit in den württembergischen Raum hinein. Als Symbol für die damit begonnene Grenzüberschreitung, die das Anliegen einer Landesakademie sein muß, beschließt die Abbildung des ‚Herzogsteins’ aus dem Jahre 1604 den Tafelteil dieses Bandes. Sie soll zugleich die Richtung für die zukünftige Arbeit aufzeigen.

Heidelberg, im März 1983

Renate Neumüllers-Klauser

[Druckseite IX]

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die Inschriften des Enzkreises und umfaßt die Zeit bis zum Jahre 1650. Das Manuskript wurde 1981 abgeschlossen. Einbezogen sind Gegenstände aus öffentlichen und privaten Sammlungen, soweit ihre Herkunft aus dem Kreisgebiet mit einiger Sicherheit festzustellen war. Berücksichtigt wurden auch jene Inschriften, die nur noch archivalisch oder literarisch überliefert sind. Eine vollständige Erfassung wurde zwar angestrebt, konnte aber nicht zum Ziel gesetzt werden.

Die Anordnung des Bandes ist chronologisch und folgt den für das Inschriften-Unternehmen der Deutschen Akademien erarbeiteten Grundsätzen. Ausgeschlossen bleiben – konsequenter noch als in den vorangehenden Bänden – Runen, Hauszeichen, Steinmetz- und sonstige Meisterzeichen, Goldschmiede- und Beschauzeichen, Zahlen, Monogramme und sonstige Einzelbuchstaben, sofern sie nicht in Verbindung mit einer Inschrift auftreten oder als Erbauungsdaten von Gebäuden oder aus ähnlichen Gründen besonders wertvoll erscheinen. Denkmäler, die ihrer Gattung nach als Inschriftenträger anzusprechen sind – wie z. B. Grabmal-Fragmente –, deren Inschriften jedoch nicht fragmentarisch, literarisch oder durch Bildquellen überliefert sind, wurden nicht aufgenommen; jedoch sind entsprechende Hinweise auf den Standort in die Anmerkungen eingefügt worden. Diese Einschränkung erfolgt zugunsten der Beibehaltung der bisherigen Zeitgrenze von 1650, deren historische Relevanz mit Rücksicht auf die Struktur des Kreisgebietes schwerwiegend genug schien, um eine Zurücknahme auf 1550 auszuschließen.

In der Kopfzeile ist jeweils oben links die laufende Nummer der Inschrift vermerkt. Die verlorenen (kopial überlieferten) Inschriften sind mit einem lateinischen Kreuz neben der laufenden Nummer gekennzeichnet. In der Mitte der Kopfzeile befindet sich die Standortangabe, rechts die Datierung, die in der Regel dem Text der Inschrift entnommen ist. Undatierte Inschriften sind auf ein halbes oder ganzes Jahrhundert eingegrenzt und am Schluß des betreffenden Zeitraums in alphabetischer Reihenfolge eingeordnet. Undatierte Inschriften, die sich zwischen zwei bestimmte Jahre oder Jahrzehnte eingrenzen lassen, stehen jeweils am Ende des ermittelten Zeitraums. Bei Inschriften mit fraglicher Entstehungszeit steht neben der Jahreszahl ein Fragezeichen; bei umstrittenen Datierungen steht die Jahreszahl mit Fragezeichen in runden Klammern. In diesen Fällen wird im Kommentar zur Datierung Stellung genommen.

In den auf die Kopfzeile folgenden Absätzen finden sich die Angaben über die Gattung des Inschriftenträgers und die in der Inschrift genannten Personen, die spezielle Standortangabe (orientiert nach den Himmelsrichtungen) und eine knapp gehaltene Beschreibung des Inschriftenträgers mit Angaben über das Material, die Anbringung der Inschrift und den Erhaltungszustand. Die Beschreibung erfolgt stets vom Beschauer aus; lediglich für Wappenbeschreibungen (Blasonierungen) ist der heraldische Standort maßgebend. Mehrere Inschriften eines Inschriftenträgers sind mit A, B, C usw. bezeichnet. Die Beschreibung schließt mit Angabe der Maße des Inschriftenträgers (in cm) und der Buchstaben und mit genauer Bezeichnung der Schriftart. Die Größe der Schrift ist nach dem Normalwert des Buchstabens N bzw. n angegeben; bei variierenden Schriftgrößen werden kleinste und größte Buchstabenmessungen vermerkt. Die Angabe der Schriftart folgt den Nomenklaturen: gotische Majuskel, gotische Minuskel, Inschriften-Fraktur, Kapitalis bzw. frühhumanistische Kapitalis, humanistische Minuskel. Sonderformen der Schrift werden im Kommentarteil näher beschrieben.

Die Texte der Inschriften sind eingerückt; sie sind aus Gründen der Platzersparnis nicht zeilenweise abgesetzt. Zeilenumbruch auf dem Inschriftenträger ist durch Schrägstrich gekennzeichnet, Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld durch doppelten Schrägstrich. Gereimte Inschriften sind nach Möglichkeit zeilenweise abgesetzt, wenn das Original den Reim berücksichtigt. Kopial überlieferte Inschriften nennen vor dem Inschriftentext den Nachweis des Gewährsmannes, nach dem die Inschrift zitiert ist. Abkürzungen werden – entsprechend dem Leidener Klammersystem – aufgelöst und in runde Klammern gesetzt; das Kürzungszeichen fällt weg. Übergeschriebene Buchstaben werden im Druckbild heruntergerückt; dagegen werden übergeschriebene Buchstaben bei Zahlen – die Casus-Endungen bei Ordinalzahlen und dgl. – als kleine übergeschriebene Buchstaben beibehalten und rechts oben nach der Zahl hochgestellt. Ergänzungen zerstörter Textteile werden bei der Wiedergabe der Inschrift in eckige Klammern gesetzt, nicht ergänzbare Lücken sind durch Pünktchen gekennzeichnet. Im Original freigelassene Stellen – nicht ausgefüllte Sterbedaten usw. – werden durch spitze Klammern kenntlich gemacht, ebenso in jüngerer Zeit hinzugefügte

[Druckseite X] Textteile – z. B. nachträglich eingemeißelte Sterbedaten. Über die genauere Natur dieser Textteile gibt der Kommentar Aufschluß. Unmittelbar unter dem Inschriftentext steht bei fremdsprachigen Texten eine Übersetzung. Auf diese wird nur bei formelhaften, häufig wiederkehrenden Inschriften verzichtet.

Im Kommentarteil steht zu Beginn die Auflösung der Datierung, sofern sie nach dem römischen oder dem mittelalterlichen Festkalender erfolgte. Daran schließt sich der Nachweis oder – wenn die Wappen unbekannt sind – die Beschreibung der vorhandenen Wappen in der Reihenfolge, in der sie auf dem Denkmal erscheinen (l. o., r. o., l. u., r. u. usw.). Ein Mittelwappen wird stets als erstes benannt.

Daran schließen sich Angaben zum Inhalt der Inschrift bzw. zu den in der Inschrift genannten Personen, Sachen, Bauten oder Vorgängen. Es folgen ergänzende Angaben zur Form und Technik der Inschriftenanbringung und – wenn möglich – Überlegungen zur Zuweisung an eine bestimmte Werkstatt. Am Schluß stehen Bemerkungen zur Schrift form und Hinweise auf besondere sprachliche oder metrische Formen.

Der kritische Apparat weist in den Buchstabenanmerkungen auf abweichende, fragliche oder ergänzte Stellen, auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen im Text hin; die Buchstabenexponenten beziehen sich daher immer nur auf die eigentliche Edition. Die Ziffernanmerkungen dagegen geben Zitatnachweise, Literaturnachweise und zusätzliche Erläuterungen zur gesamten Bearbeitung einer Inschrift, soweit dies erforderlich erscheint.

Die am Schluß jeder Inschriftenbearbeitung angegebenen Quellen- und Literaturnachweise berücksichtigen vollständige Wiedergaben des Inschriftentextes und Erwähnungen; bei letzteren wird keine Vollständigkeit angestrebt. Abbildungen werden jeweils besonders erwähnt.

Die Register am Schluß des Bandes erschließen die edierten Texte nach den verschiedensten Gesichtspunkten, um die Auswertung zu erleichtern. Die Verweise gelten dabei jeweils für die laufende Nummer der Inschrift. Das Register der Personen- und Ortsnamen enthält alle Namen aus den Inschrifttexten. Vornamen als Stichwörter wurden nur aus den früheren Inschriften übernommen, aus späteren Inschriften nur dann, wenn der Familienname zerstört oder unlesbar ist. Namen von weiblichen Personen stehen im Register sowohl unter dem Namen des Ehemannes, als auch unter dem Geburtsnamen. Aufgelöste Monogramme sind beim vollen Namen angegeben, erscheinen jedoch zusätzlich im entsprechenden Register. Das Wappenregister verzeichnet alle vorkommenden Wappen entweder mit dem Nachweis oder – falls das Wappen nicht gedeutet werden konnte – mit einer Kurzbeschreibung. Titel, Stände und Berufe sind zu einem Register zusammengefaßt; ergänzend dazu ist das Register der Epitheta zu Namen und Titeln aufzufassen.

Den Abbildungen liegt kein einheitlicher Abbildungsmaßstab zugrunde. Die photographischen Vorlagen wurden zum größten Teil im Zuge der in den Jahren 1975–81 erfolgten Bearbeitung der Inschriften am Standort neu angefertigt. Auf die Abbildung von Glocken wurde weitgehend verzichtet, weil die Glocken des ehemals württembergischen Gebietes im ersten Band des Deutschen Glockenatlas inventarisiert sind und der vierte Band des Deutschen Glockenatlas (Baden) unmittelbar vor dem Erscheinen steht. Die Reihenfolge der Abbildungen orientiert sich zwar am Katalog der Inschriften, weicht aber von ihm ab, wenn sachliche Gründe (Zuordnung gleichartiger Inschriftenträger) oder die erforderliche Rücksicht auf Ausnutzung des Satzspiegels das zweckmäßig erscheinen ließen.

Zitationshinweis:

DI 22, Enzkreis, Einleitung, 1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Renate Neumüllers-Klauser), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di022h008e002.