Die Inschriften der Stadt Einbeck

3. Inschriften, Inschriftenträger und Überlieferung

Das Inschriftencorpus der Stadt Einbeck in ihren heutigen Grenzen umfaßt 170 Inschriften, von denen 113 im Original erhalten sind; die übrigen 57 Inschriften liegen nur noch in kopialer Überlieferung vor. Hinzu kommen 48 Jahreszahlen und Initialen, die in Anhang 1 erfaßt sind. 17 Nummern des Katalogteils entfallen auf die eingemeindeten Orte, die übrigen 153 Nummern auf die Stadt Einbeck. Der Umfang des Einbecker Corpus ist damit selbst für eine kleinere norddeutsche Bürgerstadt von durchschnittlicher Bedeutung verhältnismäßig gering.4) Zerstörungen von Inschriftenträgern durch die Bombenangriffe im Zweiten Weltkrieg, die in anderen Städten zu einer erheblichen Reduzierung von Inschriftenträgern führten, hat es in Einbeck nicht gegeben. Die Verlustrate von einem Drittel aller überlieferten Inschriften ist hier im wesentlichen auf die Umgestaltung oder den Abriß von Kirchen und anderen Gebäuden sowie die Auflassung von Friedhöfen zurückzuführen. Einige Inschriften sind auch noch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts durchgeführten Baumaßnahmen zum Opfer gefallen.

Ausgehend von dem Bestand an kopial und original überlieferten Inschriften kann für die Stadt Einbeck mit einer gewissen Verlustrate an Inschriften aus dem Berichtszeitraum gerechnet werden, die sich besonders auf die Grabinschriften und die Hausinschriften bezieht. Was die Grabinschriften betrifft, so lassen schon die zahlreichen Hinweise bei Letzner5) auf die Existenz einer großen Menge weiterer Grabdenkmäler mit Inschriften schließen, die heute aus der Kirche St. Alexandri entfernt sind oder sich auf einem der nicht mehr existierenden Friedhöfe der Stadt befanden.6)Im Falle der Hausinschriften macht sich das Fehlen einer kopialen Inschriftenüberlieferung der dem Brand von 1826 zum Opfer gefallenen Häuser der Neustadt bemerkbar.

Unter den 170 Katalognummern bilden die Grabinschriften mit 45 Nummern den größten Bestand, es folgen die Hausinschriften mit 34 Nummern. Weitere kleine Sachgruppen bilden die – ausschließlich kopial überlieferten – Inschriften der Geschütze mit 22 Nummern, Inschriften auf Kirchengerät mit 15 Nummern sowie Glockeninschriften mit 9 Nummern. Die übrigen Katalogartikel haben unterschiedliche Inschriftenträger des kirchlichen und profanen Gebrauchs sowie Bauinschriften zum Gegenstand. Daß die Inschriften der Kirche St. Alexandri mit 49 Nummern, die sich im wesentlichen aus Grabinschriften und Inschriften auf Kirchengerät zusammensetzen, fast ein Drittel des Gesamtbestandes ausmachen, verdeutlicht die Bedeutung des Stifts innerhalb der Stadt Einbeck.

3.1. Die kopiale Überlieferung

Von den 170 Inschriften der Stadt Einbeck werden hier erstmalig die Texte von 36 noch im Original erhaltenen Inschriftenträgern veröffentlicht; die übrigen 134 Inschriften sind bereits ganz oder teilweise in verschiedenen Publikationen oder ungedruckten kopialen Überlieferungen erfaßt. Nur zwei Sammlungen, von denen sich eine lediglich auf die Geschütze der Stadt bezieht, befassen sich speziell mit den Inschriften. In allen anderen Fällen werden Inschriften in größerem Umfang entweder in Kunstdenkmälerinventaren im Zusammenhang mit der Beschreibung des Inschriftenträgers wiedergegeben oder in Untersuchungen zur Stadtgeschichte als Zeugnisse für gewisse historische Ereignisse oder als Quellen der Personengeschichte. Die umfangreichsten Zusammenstellungen von Inschriften sollen im folgenden vorgestellt werden, um einen Einblick in die Arbeitsweise des jeweiligen Sammlers und die Art und Zuverlässigkeit der Überlieferung zu geben.

Die größte Sammlung von Inschriften der Stadt Einbeck und der umliegenden Dörfer bietet H. W. H. Mithoff in dem entsprechenden Band der Kunstdenkmale und Alterthümer, der im Jahr 1873 veröffentlicht wurde.7)Dieses Kunstdenkmälerinventar, in dem immerhin 82 Inschriften dieses Bestandes, also über die Hälfte der Einbecker Inschriften ganz oder teilweise erfaßt sind, zeichnet sich durch eine zuverlässige Überlieferung der Texte aus. Die Inschriften werden entsprechend ihrer Ausführung in Groß- oder Kleinbuchstaben wiedergegeben, die im Fall von gotischer Minuskel und Majuskel durch die Wahl einer entsprechenden Drucktype dem Schriftbild der Inschrift angeglichen werden. Mithoff behält Kürzungen ebenso bei wie Worttrenner, die er generell als Punkte auf der Zeile wiedergibt. Die U/V-Schreibung des Originals übernimmt er.

Nach Mithoff bietet W. H. Friese in seinem Reiseführer aus dem Jahr 1890 mit 45 Inschriften aus dem Berichtszeitraum die zweitgrößte Überlieferung.8)In der Art der Wiedergabe ist er mit Mithoff zu vergleichen. Auch hier werden Kürzungen ebenso beibehalten wie die U/V-Schreibungen des Originals und die Worttrenner; die verschiedenen Schriftarten sind durch eine entsprechende Drucktype wiedergegeben. Friese unterlaufen bei der Lesung der Inschriften lediglich kleinere Ungenauigkeiten.

Die undatierte, vermutlich aus den 20er oder 30er Jahren des 20. Jahrhunderts stammende maschinenschriftliche Arbeit des K. W. Garbe über Die Kirchen der Stadt Einbeck und ihre Kunst9), in dem 44 Inschriften des Einbecker Corpus aufgezeichnet sind, enthält die Inschriften aus den Einbecker Kirchen, d. h. die Inschriften der Grabdenkmäler und der kirchlichen Ausstattungsstücke. Die Sammlung hebt sich von den beiden zuvor genannten Überlieferungen durch einen hohen Grad von Unzuverlässigkeit in der Wiedergabe der Texte ab. Garbe unterlaufen sowohl bei lateinischen als auch deutschen Inschriften häufig Lesefehler, die von kleineren Ungenauigkeiten bis zu sinnentstellenden Fehllesungen reichen. Worttrenner gibt Garbe nicht in allen Fällen und z. T. recht willkürlich wieder; er normalisiert die U/V-Schreibung; die Groß- und Kleinbuchstaben werden nicht in immer textgetreu beibehalten.

Die von W. Feise zu Beginn des 20. Jahrhunderts angelegte Inschriftensammlung, die in den Einbecker Jahresberichten 1915 publiziert wurde10), enthält 34 Inschriften aus dem Berichtszeitraum. Feise bietet eine im allgemeinen zuverlässige Überlieferung, die um die genaue Wiedergabe des Inschriftentextes bemüht ist. Kürzungen werden beibehalten. Die Inschriften sind unabhängig von der Ausführung im Original in einer normalisierten Groß- und Kleinschreibung wiedergegeben; auch die U/V-Schreibung ist normalisiert. Worttrenner finden bei Feise keine Berücksichtigung.

Demgegenüber stellt die früheste erhaltene Inschriftensammlung, die 1596 gedruckte Dasselische und Einbeckische Chronica des J. Letzner,11) eine Überlieferung von besonderer Bedeutung dar, die zugleich aber auch spezielle Probleme aufwirft. In ihr sind 29 Inschriften dieses Corpus enthalten, bei denen es sich – mit Ausnahme weniger Bauinschriften – um Grabinschriften handelt. Neben den im Kontext chronikalischer Erörterungen wiedergegebenen Inschriften ist vor allem das Kapitel 21 des ersten Teils der Einbecker Chronik von Bedeutung, in dem Letzner sich eingehend mit den verschiedenen Begräbnisplätzen der Stadt beschäftigt. Seine Bemerkungen zu den Begräbnissen in den Kirchen und auf den Friedhöfen werden im Zusammenhang [Druckseite XVII] der Grabinschriften noch behandelt werden.12)In diesem Kapitel wie auch verstreut in den anderen Kapiteln überliefert Letzner eine Reihe von Grabinschriften, deren Originale sich nicht erhalten haben. Dabei ist zu berücksichtigen, daß er die U/V-Schreibung normalisiert, ae und oe prinzipiell als Ligatur wiedergibt und für et immer das Zeichen & verwendet. In Majuskelbuchstaben ausgeführte Inschriften gibt er durchgehend in einer weitgehend ungeregelten Groß- und Kleinschreibung wieder. Insgesamt normalisiert Letzner die Inschriftentexte stark und weicht dabei teilweise auch vom Wortlaut des Originals ab. Ein Beispiel hierfür ist die Grabschrift für Siegfried Rauscheplate (Nr. 41), die Letzner einmal in deutscher und einmal in lateinischer Sprache wiedergibt. Es läßt sich dabei nur vermuten, daß die lateinische Version auf dem Grabdenkmal ausgeführt war. Probleme wirft die Überlieferung von Grabinschriften bei Letzner vor allem auch deshalb auf, weil er zum einen aus Inschriften entnommene Textteile nicht explizit als solche kennzeichnet, zum anderen, weil die Abgrenzung zwischen dem auf dem Grabdenkmal ausgeführten Text und dem literarischen Totengedenken nicht in jedem Fall deutlich wird. So finden sich in dem Kapitel über die Begräbnisse – wie auch in anderen Kapiteln – eine Reihe von Sterbevermerken, die von Grabdenkmälern zu stammen scheinen. Ein Vergleich der Texte auf den heute noch erhaltenen Grabdenkmälern mit den bei Letzner verzeichneten Sterbevermerken zeigt, daß dieser die Texte stark modifiziert.13) Daher sind alle diejenigen Sterbevermerke, die Letzner nicht ausdrücklich als von einem Grabdenkmal stammend bezeichnet, hier für die kopiale Inschriftenüberlieferung nicht berücksichtigt. Dasselbe gilt auch für Grabgedichte, die ohne einen Verweis auf die inschriftliche Ausführung wiedergegeben werden, und für Grabinschriften, die auf Zitate von Texten auf Grabdenkmälern folgen, aber den Eindruck erwecken, als seien sie nicht auf dem Inschriftenträger ausgeführt gewesen. Im Fall dieser häufig sehr umfangreichen Texte, die Letzner als Epitaphium bezeichnet, handelt es sich um literarische Grabgedichte, die vermutlich zu großen Teilen aus den Leichenpredigten für die betreffenden Personen entnommen sind. Der zur Zeit der Abfassung seiner Chronik als Pastor der Kirche in Iber tätige Letzner hatte einen besonders guten Zugang zu diesen Texten; die zahlreichen deutschen und lateinischen Versgedichte in seinem Werk belegen ein besonderes Interesse des Autors an dieser Gattung.

Eine speziell auf die Geschützinschriften der Stadt Einbeck bezogene Sammlung mit dem Titel Relatio von denen großen Geschützen auf den Einbeckschen Stadtwällen nach deren Wapen und Inscriptionen findet sich in einer Akte des Stadtarchivs Einbeck, die sich mit dem Verkauf von Geschützen in der Zeit von 1731 bis 1743 befaßt.14) Die Veräußerung der Stücke als Rohmaterial sollte Geld in die Stadtkasse bringen, um den Bau des Jacobikirchturms finanzieren zu können. Zu diesem Zweck wurden verschiedene detaillierte Aufstellungen über die Geschütze angefertigt, darunter auch ein Verzeichnis aller Inschriften und Darstellungen auf den einzelnen Stücken, die nach ihrem Standort auf dem Stadtwall angeordnet sind. Das Verzeichnis diente offensichtlich dazu, mit Hilfe der Inschriften festzustellen, ob das betreffende Stück Besitz der Stadt oder Besitz einer der Gilden war, da letztere sich weigerten, ihre Geschütze als Rohmaterial zu verkaufen. Insgesamt sind 27 Geschütze aufgeführt, von denen 22 eine Inschrift trugen. Keines dieser Geschütze ist heute noch vorhanden. Die 17 im Besitz der Stadt befindlichen Geschütze wurden im Jahr 1743 schließlich als Rohmaterial verkauft. Über den Verbleib der übrigen Geschütze, die den Gilden gehörten, ist nichts bekannt (vgl. a. S. XXIIf.). Die Sammlung der Inschriften stellt die einzige Aufzeichnung der Geschützinschriften dar und liegt auch der Wiedergabe bei Mithoff15) und Harland16) zugrunde. Die Überlieferung der Texte erweckt den Eindruck, als ob Wortlaut und Schreibweise der Inschriften weitgehend beibehalten wurden. Normalisiert wurde die U/V-Schreibung. Die Entstehungsdaten der Geschütze legen die Vermutung nahe, daß etliche Inschriften in Kapitalis ausgeführt waren; die Überlieferung bietet jedoch für alle Inschriften eine normalisierte Groß- und Kleinschreibung.

Die Wiedergabe von ganz oder teilweise kopial überlieferten Inschriften im Katalogteil dieser Edition erfolgt – soweit es mehrere kopiale Überlieferungen gibt – jeweils nach der am zuverlässigsten erscheinenden Quelle. Im Fall einer ausschließlich kopialen Überlieferung wurde dabei der Text der Vorlage getreu übernommen. Lediglich auf die Übernahme der zumeist willkürlich gesetzten Interpunktion der kopialen Überlieferung wurde verzichtet. Soweit original erhaltene Inschriften nach älteren Aufzeichnungen ergänzt wurden, [Druckseite XVIII] wird die Schreibung in Majuskel- oder Minuskelbuchstaben und die U/V-Schreibung dem Usus des Originals entsprechend gehandhabt.

3.2. Grabinschriften

Von den 46 auf Grabdenkmälern oder Bauteilen überlieferten Grabinschriften17) der Stadt Einbeck, die in den Berichtszeitraum fallen, sind 27 ganz oder teilweise erhalten, 19 liegen nur noch in kopialer oder photographischer Überlieferung vor. Da Grabdenkmäler in den Kirchen und auf den Kirchhöfen immer in besonderer Weise der Gefahr ausgesetzt waren, Umbauten oder Umgestaltungen entsprechend dem Zeitgeschmack zum Opfer zu fallen, ist hier eine besonders hohe Verlustrate anzunehmen. Der weitaus größte Teil der 27 erhaltenen Grabdenkmäler befindet sich heute in der Stiftskirche St. Alexandri. Dagegen hat die Neustädter Kirche lediglich zwei im Original erhaltene Grabdenkmäler aufzuweisen, die sich heute in der Kirche am Sülbecksweg befinden (Nr. 97, 165). Daß diese niedrige Zahl nicht auf den Abriß der Kirche im Jahr 1963 zurückzuführen ist, zeigen die wenigen kopial überlieferten Inschriften von ehemals in der Kirche befindlichen Grabdenkmälern (Nr. 43, 114, 126), unter denen lediglich das Epitaph für Hans Diek vor dem Abbruch der Kirche noch vorhanden gewesen zu sein scheint. Letzner gibt hierzu an: In derselben Kirche ist jetziger Zeit nicht viel von Sepulturn zu sehn / Vor alters aber sind viel Priester und fürnehme Leut / auch was im Jungfrawen Kloster gestorben / in diese Kirch begraben worden / Und ob wol deren Gräber mit Steinen und Schrifft gezieret worden / hat der grosse Brandt doch alles hinweg genommen.18) In der Marktkirche St. Jacobi finden sich heute lediglich noch drei Epitaphien (Nr. 144, 161, 166), bei denen es sich ausnahmslos um mit Grabschriften kombinierte Gemälde handelt, deren Gegenstand die Vermutung nahelegt, daß die Grabdenkmäler nicht als solche, sondern vielmehr als Gemälde frommen Inhalts erhalten wurden. Eine kopiale Überlieferung von Grabinschriften der Marktkirche gibt es nicht. Offenbar kamen dort kaum Begräbnisse vor, denn Letzner vermerkt: In S. Jakobi Kirch werden der Ungelegenheit halben nicht viel Leut begraben / allein das die Pfarrherrn derselben Kirchen / wan ire Schuldt der Natur bezalet / dahin bestattet werden / finde aber davon keine Epitaphia.19) In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts fanden die Begräbnisse bereits auf vor den Stadtmauern gelegenen Friedhöfen statt. Laut Letzner wurden die Gemeindemitglieder der Pfarreien St. Jacobi und St. Alexandri auf einem bei dem Stift Beatae Mariae Virginis vor dem Tiedexer Tor gelegenen Friedhof beigesetzt. Dieser dürfte nach dem Abriß der Kirche im Dreißigjährigen Krieg aufgelassen worden sein. Die Bewohner der Neustadt wurden auf dem Kirchhof St. Gertrudis vor dem Benser Tor begraben. Weil dieser überfüllt und der Grundwasserspiegel dort zu hoch war, richtete die Stadt im Jahr 1581 den etwas näher zum Stadttor hin gelegenen Johannisfriedhof ein.20) Grabdenkmäler aus dem Berichtszeitraum haben sich von diesen Friedhöfen, die vor den Stadtmauern lagen und daher in Kriegszeiten Verwüstungen preisgegeben waren, – soweit bekannt – nicht erhalten. Lediglich zwei von Letzner aufgezeichnete Grabinschriften vom Johannisfriedhof (Nr. 102, 107) liegen in kopialer Überlieferung vor.

Die im Original überlieferten Grabdenkmälertypen beschränken sich im vorliegenden Bestand auf die Grabplatte und das Epitaph. Grabstelen, also am Kopf eines Grabes aufgestellte Steine, und Totenschilde haben sich nicht erhalten. Während die Grabplatte zur Abdeckung eines Grabes in den Boden eingelassen und damit an den Platz des Begräbnisses gebunden war, handelt es sich bei dem Epitaph um ein Denkmal, das in keinem Bezug zum Grab stehen muß und in sehr unterschiedlicher Art gestaltet sein kann. Grabplatte und Epitaph sind vielfach begrifflich nicht eindeutig voneinander abzugrenzen, insbesondere dann nicht, wenn sie sich – wie in Einbeck zu beobachten ist – nicht mehr an ihrem ursprünglichen Ort befinden und folglich ihre Funktion nicht mehr eindeutig zu ermitteln ist. Darauf wird anhand konkreter Fälle noch näher einzugehen sein.

Der älteste überlieferte Inschriftenträger Einbecks – die Bleimanschette aus dem Grab des 1153 verstorbenen Mainzer Erzbischofs Heinrich (Nr. 1) – stellt zwar kein Grabdenkmal im strengen Sinne dar, sie ist jedoch als Träger einer Grabschrift in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Als eines der wenigen erhaltenen Stücke dieser Art, die als Identitätsnachweis mit ins Grab gegeben wurden, nimmt sie einen besonderen Rang unter den Einbecker Inschriftenträgern ein. [Druckseite XIX]

Die Grabplatte für den 1367 verstorbenen Propst von St. Alexandri, Johannes von Braunschweig-Grubenhagen (Nr. 7), ist das älteste erhaltene Grabdenkmal Einbecks. Es handelt sich um den im 14. und 15. Jahrhundert verbreiteten Typus der hochrechteckigen Platte mit einer Reliefdarstellung des Verstorbenen im Innenfeld und einer umlaufenden Inschrift. Zumeist ist diese Art von Grabdenkmal in Stein ausgeführt. In diesem Fall handelt es sich jedoch um die aufwendigere Ausführung als Bronzeguß. Metallgrabplatten scheinen sich in Einbeck einer besonderen Beliebtheit erfreut zu haben; darauf verweist neben der zweiten im Original erhaltenen Bronzegrabplatte des 1495 verstorbenen Stiftsherrn von St. Alexandri, Otto Ernst (Nr. 25), die Nennung von weiteren drei Metallgrabplatten aus dem 15. und beginnenden 16. Jahrhundert (Nr. 22, 38, 41). Der Umstand, daß es sich in allen fünf Fällen bei den Verstorbenen um Geistliche des Stifts St. Alexandri handelte, von denen einer auch noch Mitglied der landesherrlichen Familie war, zeigt, daß diese anspruchsvolle Form des Grabdenkmals Personenkreisen vorbehalten blieb, die eine gewisse gesellschaftliche Position bekleideten und sicherlich auch vermögend waren. Abgesehen von den beiden Bronzegrabplatten haben sich in Einbeck keine weiteren Grabplatten erhalten. Es ist jedoch zu vermuten, daß eine Reihe der kopial überlieferten Grabschriften als Umschriften auf hochrechteckigen Steinplatten ausgeführt waren, die im Innenfeld entweder eine Ritzzeichnung oder ein Relief mit der Darstellung des Verstorbenen aufwiesen. Darauf, daß zumindest in der Kirche St. Alexandri und in der Neustädter Marienkirche Grabplatten vorhanden waren, deuten auch die Angaben bei Letzner, der für St. Alexandri von einer größeren Anzahl abgetretener Steine berichtet, deren Inschriften er nicht mehr habe lesen können.21)

Das älteste in Stein ausgeführte Grabdenkmal, das sich zwar nicht im Original, aber doch in einer Photographie erhalten hat, hing bis zum Abbruch des Gebäudes 1963 an der Neustädter Marienkirche: die auf das Jahr 1530 datierte Steintafel für den Einbecker Ratsherren Hans Diek (Nr. 43). Anhand dieses Steins ist – wie oben bereits angedeutet – auf eine terminologische Schwierigkeit bei der Bezeichnung von Grabdenkmälern hinzuweisen, die auch für weitere Einbecker Stücke aus dem 16. und 17. Jahrhundert gilt. Es handelt sich jeweils um hochrechteckige Tafeln22), die im Innenfeld zumeist eine Reliefdarstellung des Verstorbenen in einer Nische zeigen. Die Inschrift verläuft entweder um den Stein oder um den Bogen der Nische und kann durch eine Inschriftenkartusche im Innenfeld ergänzt werden. Da sich keiner der Steine heute noch an seinem ursprünglichen Standort befindet, sondern alle innen oder außen an Kirchenwänden angebracht sind, ist kaum zu entscheiden, ob es sich bei einem solchen Inschriftenträger um eine Grabplatte oder um ein Epitaph handelt: Ihrer Form nach hätten die hochrechteckigen Steintafeln auch zur Abdeckung eines Grabes dienen können.

Eindeutig als Epitaph gekennzeichnet sind die Steine dann, wenn zu der hochrechteckigen Tafel ein bekrönender Aufsatz hinzutritt. In Einbeck ist diese Form des Grabdenkmals in der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts besonders beliebt gewesen. Darauf lassen die insgesamt acht Epitaphien schließen, die in dieser Weise gestaltet sind.23) Zwei weitere (Nr. 137, 145) sind als Doppelgrabmäler konzipiert, die jeweils aus zwei hochrechteckigen Tafeln bestehen. Im einen Fall trugen die Steine jeweils eine eigene Bekrönung, sind aber durch eine sich über beide Tafeln fortsetzende Inschrift als zusammengehörig bezeichnet; im anderen Fall sind die beiden Steintafeln durch einen ihnen aufliegenden gemeinsamen Architrav verbunden. Abgesehen von diesen beiden Doppelgrabsteinen weisen nur noch zwei weitere Steine aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts die auch auf Grabplatten übliche Reliefdarstellung des Verstorbenen in einer Nische auf (Nr. 148, 157). Alle anderen Epitaphien, die aus einem hochrechteckigen Stein und einem bekrönenden Aufsatz bestehen, zeigen die Darstellung des Verstorbenen oder der gesamten Familie in Bethaltung unter dem Kreuz. Inschriften befinden sich in der Regel auf einem Feld unter dem Bildteil oder in der Bekrönung. Dabei wird für den Stein das alte hochrechteckige Format der Grabplatte beibehalten; der Wandel vollzieht sich somit nur in der Art der bildlichen Darstellung und der Plazierung von Inschriften. Als besonders qualitätvolles Grabdenkmal dieser Art ist das 1559 von einem Bildhauer I. R. angefertigte Epitaph für Hildebrand von Uslar (Nr. 85) hervorzuheben. Seinen künstlerischen Anspruch begründen sowohl die Darstellung einer Stadtsilhouette im Bildhintergrund wie die sorgfältig gestaltete Einrahmung der Kreuzigungsszene, die Darstellung der Evangelistensymbole in den Ecken des Steins und die Buchstabengestaltung der Inschriften.

Vier der Epitaphien mit einem Kreuzigungsrelief auf einem hochrechteckigen Stein (Nr. 92, 96, 97, 98) lassen sich aufgrund ihrer Künstlersignatur ebenso wie durch ihre übereinstimmende Gestaltung dem aus [Druckseite XX] Hildesheim stammenden Bildhauer Ewert Wolf zuschreiben. Sie sind in den Jahren 1570–75 entstanden. In allen vier Fällen verläuft eine Inschrift über die Pfeiler und den von ihnen getragenen Bogen, wodurch der Bildteil eingerahmt wird. Das Kreuz steht auf einem Epitaph in der Bildmitte, in den drei anderen Fällen ist es in die linke oder rechte Bildhälfte gerückt. Allen Epitaphien Wolfs in Einbeck gemeinsam ist der durch einen Vorhang im unteren Bildteil verhängte Hintergrund, vor dem die Stifterfiguren knien. Ebenso charakteristisch wie dieses Bildelement ist das große, weit flatternde Lendentuch Christi, das in seiner heftigen Bewegung im Gegensatz zu der starr und wenig ausdrucksvoll wirkenden Figur des Gekreuzigten steht. Auch der Kreuzestitulus ist auf allen vier Epitaphien gleich ausgeführt als flatterndes, an den Enden eingerolltes Schriftband. Die Epitaphien variieren lediglich in der Gestaltung des oberen Abschlusses, der Anbringung der Wappen und in der Auswahl der jeweils verwendeten Schriftarten (vgl. dazu unten Kap. 4.4. und Kap. 4.5.).

Noch zwei weitere Formen von Epitaphien sind für Einbeck zu nennen. Das Epitaph des 1605 verstorbenen Stiftsherrn von St. Alexandri, Andreas Meimberg (Nr. 138), entspricht einer sonst weit verbreiteten Form, die in Einbeck jedoch nur dieses eine Mal auftritt. Es handelt sich um ein mehrteiliges steinernes Epitaph mit einem hohen Architrav und seitlichem Rollwerk, das ein von Säulen begrenztes quadratisches Relief mit der üblichen Darstellung der Stifterfamilie unter dem Kreuz einfaßt. Die Inschriften stehen hier auf einer querrechteckigen Tafel unter dem Bildfeld sowie auf einer Kartusche darunter. In der mehrteiligen Gestaltung entsprechen diesem Steinepitaph drei Holzepitaphien aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, deren Mittelteil jeweils ein Gemälde bildet (Nr. 144, 161, 166). Zwei weitere Holzepitaphien aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bestehen aus einem Gemälde und einem darüber angebrachten Fries mit Inschrift (Nr. 90, 111).

Dem geringen Variantenreichtum der äußeren Form der Einbecker Grabdenkmäler entsprechen auch die Texte der Grabinschriften, bei denen es sich im überwiegenden Fall um eine formelhafte Prosagrabschrift handelt, zu der in wenigen Fällen noch ein anderer Texttyp hinzutritt.24) Von den 45 Grabinschriften des Einbecker Bestandes sind 19 in lateinischer Sprache und 24 in deutscher Sprache abgefaßt. Auf einem Grabdenkmal (Nr. 124) erscheinen deutsche und lateinische Inschriften nebeneinander; in einem anderen Fall kann keine Aussage darüber gemacht werden, ob eine bei Letzner in beiden Sprachen parallel überlieferte Grabschrift ursprünglich lateinisch oder deutsch verfaßt worden ist (Nr. 41). Die deutsche Sprache tritt erstmals 1530 in einer Grabinschrift auf (Nr. 43), was angesichts der spärlichen Überlieferung aus der Zeit zuvor keine Schlüsse über das Verhältnis von Latein und Volkssprache im späten 15. und frühen 16. Jahrhundert erlaubt.

Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts handelt es sich bei den Grabinschriften ausschließlich um kurze formelhafte Prosagrabschriften, die aus der Angabe des Todesdatums, dem Namen und Titel des Verstorbenen eventuell in Verbindung mit einem Epitheton und einer Fürbitte bestehen. Die Fürbitte lautet in den lateinischen Inschriften immer cuius anima requiescat in pace, nur in einem Fall heißt es cuius animam habeat dominus (Nr. 7). Die deutschsprachigen Inschriften enthalten durchgehend die Fürbitte der Seele Gott gnädig sei. In nur zwei Fällen ist die Formel geringfügig variiert: der Seele Gott gnädig und barmherzig sei (Nr. 92); Gott gnade seiner Seele (Nr. 148). Das stereotype Formular der kurzen Prosagrabschrift wird seit der zweiten Hälfte 16. Jahrhunderts gelegentlich durch die Angabe des Alters25), der Sterbestunde26) oder durch die Mitteilung der Amtsjahre27) des Verstorbenen erweitert.

Auf den Epitaphien treten seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts verschiedene Arten von Texten nebeneinander auf. Dabei läßt sich an den Einbecker Grabinschriften die Bindung eines bestimmten Texttyps an eine Sprache beobachten: Während zu der kurzen deutschen Prosagrabschrift jeweils ein Bibelzitat in deutscher Sprache hinzutritt28), werden die lateinischen Prosagrabschriften durch lateinische Versgrabschriften ergänzt29). Sieht man von der in einem zweisilbig gereimten leoninischen Hexameter abgefaßten Fürbitte auf dem Epitaph des Mainzer Erzbischofs Heinrich (Nr. 2) ab, so weist der Einbecker Bestand lediglich sechs lateinische Versgrabschriften auf.30)Drei dieser Grabgedichte sind für Geistliche bestimmt, zwei weitere für Kinder von Pastoren; eine lateinische Versgrabschrift ist dem Einbecker Bürgermeister Andreas Olemann und seiner Frau gewidmet.

Insgesamt läßt sich die Tendenz erkennen, daß lateinische Grabinschriften eher für Vertreter des geistlichen Standes, deutsche Grabinschriften mehr für die Bürger der Stadt Verwendung finden. Ausnahmen von [Druckseite XXI] dieser Regel stellen lediglich vier in lateinischer Sprache verfaßte Grabinschriften für Bürger dar31), denen eine deutsche Grabschrift für einen Geistlichen gegenübersteht32). Auf eine der vier lateinischen Grabinschriften ist besonders hinzuweisen. Sie ist für Peter Werner Götz von Olenhusen bestimmt und stammt aus dem Jahr 1598 (Nr. 124). Es handelt sich dabei um das einzige Grabdenkmal Einbecks aus der Zeit vor 1650, auf dem in einer längeren Prosagrabschrift detaillierte Angaben zum Leben des Verstorbenen gemacht werden. Höchst ungewöhnlich ist, daß es hierbei um ein im Alter von drei Jahren gestorbenes Kind geht, das als Wunderkind gepriesen wird.

3.3. Hausinschriften

Die Hausinschriften, die innerhalb des Einbecker Corpus mit 34 Nummern die zweitgrößte Gruppe bilden, sind fast ausschließlich im Original erhalten. Lediglich zwei Inschriften sind nur noch kopial überliefert. Zu diesen gehört die älteste Inschrift an einem Bürgerhaus Einbecks, die sich an dem Haus Marktplatz 23 befand und aus dem Jahr 1460 stammte (Nr. 15). Sie ist die einzige aus der Zeit vor dem Stadtbrand 1540 überlieferte Hausinschrift und befand sich an dem einzigen steinernen Bürgerhaus Einbecks. Auch der Inhalt der in lateinischer Sprache formulierten Inschrift ist bemerkenswert, da sie darauf verweist, daß die Familie von Dassel als Eigentümer des Hauses einen Privatweg zur öffentlichen Nutzung freigab.

In ganz anderer Weise präsentieren sich die übrigen 32 Einbecker Hausinschriften. Sie bieten inhaltlich kaum Bemerkenswertes, zeichnen sich dafür jedoch in ihrer Buchstabengestaltung häufig durch besonders schmuckvolle und originelle Formen aus. Damit prägt sich eine wesentliche Funktion der Hausinschriften aus, die in der Verzierung von Bauelementen liegt. Die traufen- oder giebelständigen Fachwerkhäuser bieten hierfür ausreichend Platz. Man kann in Einbeck aber beobachten, daß die Schwellen der Fachwerkhäuser seltener mit Inschriften bedeckt sind als in vergleichbaren norddeutschen Städten wie etwa Hameln oder Hannover.33) Dadurch daß sich die Inschriften hier häufig nur auf Torbögen, Ständern oder Knaggen finden, treten an den Einbecker Häusern die Zierelemente wie Halb- oder Dreiviertelrosetten, Taubänder, Perlschnüre oder figürliche Darstellungen mehr in den Vordergrund. Abgesehen vom Rathaus weisen nur fünf Häuser Schwellbalken auf, die längere – zum Teil mehrzeilig ausgeführte – Inschriften tragen.34) An drei Häusern sind Balken mit Inschriften nachträglich eingebaut.35)In den meisten Fällen sind die Hausinschriften in Einbeck über den runden oder spitzbogigen Einfahrtstoren angebracht. Da weder die Bogenscheitel noch die Zwickel über den Torbogen viel Platz für die Ausführung einer Inschrift lassen, fällt diese in der Regel sehr kurz aus und besteht oft nur aus dem Namen des Bauherrn und dem Baudatum. 13 der 34 Einbecker Hausinschriften setzen sich lediglich aus diesen beiden Elementen zusammen. Hinzu kommt noch eine weitere Zahl von Baudaten oder Initialen, die hier in Anhang 1 wiedergegeben sind; auch diese sind zumeist am Torbogen plaziert.

Wenn man von den aus Baudaten und Namen bestehenden Inschriften absieht, wurde für die Inschriften an zehn Häusern die lateinische, an acht Häusern die deutsche Sprache gewählt. Längere Bibelzitate, die an fünf Häusern vorkommen, sind mit einer Ausnahme36) in deutscher Sprache ausgeführt37). Hierbei sind die formelhaften Bibelzitate nicht berücksichtigt: Das Psalmzitat Der Herr bewahre deinen Ausgang und Eingang kommt vor 1650 zweimal vor (Nr. 143, 155). An dem Haus Haspel 5 (Nr. 117) steht die protestantische Devise aus dem Römerbrief Si deus pro nobis quis contra nos; derselbe Spruch erscheint in deutscher Sprache am Haus Marktstraße 26 (Nr. 79). Ebenfalls um eine protestantische Devise38) handelt es sich bei dem Bibelzitat Verbum Domini manet in aeternum, das sich in Latein am Haus Tiedexer Str. 20 (Nr. 49) findet, in der deutschen Version Gottes Wort bleibt in Ewigkeit an dem Haus Marktstr. 6 (Nr. 74) und in der geringfügigen Abwandlung Des Herren Wort bleibt in Ewigkeit am Haus Altendorfer Str. 21/23 (Nr. 71). In den [Druckseite XXII] beiden letzten Fällen ist der Spruch auf die Anfangsbuchstaben der Worte reduziert. Besonders interessant sind die Initialen an dem zuletzt genannten Haus ausgeführt: Jeder der weit auseinander stehenden Buchstaben ist in einen ornamentalen Rahmen gesetzt, wodurch der Schmuckcharakter der Inschrift besonders betont wird. Der Umstand, daß das Bibelzitat in allen drei Fällen um die Mitte des 16. Jahrhunderts an den Häusern angebracht wurde – also zu einer Zeit, als die Initialen Devise und Kampfspruch der protestantischen Seite darstellten –, erlaubt den Schluß, daß mit der Wahl der Inschrift die persönliche Überzeugung des Bauherrn zum Ausdruck gebracht werden sollte. Dasselbe gilt für das genannte Zitat aus dem Römerbrief.

Ein frommer Inhalt, der in lateinische Versinschriften gekleidet ist, erscheint – abgesehen vom Rathaus (Nr. 73) – nur an zwei Häusern in Einbeck. Das Distichon am Haus Marktstr. 6 (Nr. 74) stellt eine Paraphrase des Psalmverses 120,8 dar; den Inschriften am Rathaus und an dem Haus Marktstr. 2 (Nr. 84) liegt der in Psalm 126,1 enthaltene Gedanke zugrunde, daß ohne Gottes Hilfe das Haus und die Stadt nicht florieren können. Hierbei handelt es sich um ein in vielfacher Abwandlung immer wiederkehrendes Thema lateinischer Versinschriften, das sich vor allem an Bürgerhäusern und öffentlichen Gebäuden findet.39)

Vermutlich ebenfalls als Distichon abgefaßt war die lateinische Inschrift am Haus Marktplatz 17 (Nr. 50), die dadurch besondere Bedeutung erhält, daß sie eine der beiden überlieferten Hausinschriften ist, in denen der Stadtbrand des Jahres 1540 thematisiert wird.40) Umso bedauerlicher ist es, daß der Text nur noch in Bruchstücken erhalten ist und keinen sinnvollen Zusammenhang mehr ergibt. Die zweite an einem Haus angebrachte Inschrift, die Bezug auf den Brand nimmt, befindet sich auf einem Sandsteinquader, der vom Haus Marktstr. 23 stammt (Nr. 130). Darüber hinaus wurde der Stadtbrand noch in einer Bauinschrift am Hullerser Tor angesprochen (Nr. 103).

Abschließend soll noch auf das Haus Marktstr. 13 (Nr. 133) hingewiesen werden, das unter den Einbecker Bürgerhäusern aufgrund seiner Gestaltung eine Sonderstellung einnimmt. Ein so reichhaltiges Figurenprogramm trat in ähnlicher Form vor allem an den im Zweiten Weltkrieg zum überwiegenden Teil zerstörten Bürgerhäusern Hildesheims auf; für Einbeck und viele andere Fachwerkstädte Norddeutschlands ist es singulär. An dem sogenannten Eickeschen Haus sind verschiedene Figurenprogramme ausgeführt. Neben Aposteln und Propheten stehen allegorische Darstellungen der Gestirne, der Künste, der Musen, der fünf Sinne und der Tugenden. Alle Figuren sind zugleich durch ein Attribut und durch eine Namensbeischrift gekennzeichnet. Mit Ausnahme der fünf Sinne sowie Sonne und Mond unter den Gestirnen, die in deutscher Sprache bezeichnet sind, tragen die anderen allegorischen Gestalten ihre lateinischen bzw. in die lateinische Sprache übernommenen griechischen Namen. Die vier am Haus auf Tafeln angebrachten Bibelzitate in deutscher Sprache formulieren allgemeine Weisheiten, nach denen ein frommer Bürger sein Leben ausrichten sollte.

3.4. Geschützinschriften

Der Umstand, daß die Inschriften von 22 Einbecker Geschützen überliefert sind, schafft eine gewisse Materialbasis für eine genauere Betrachtung dieser Inschriftengattung. Der größte Teil der Geschützinschriften stammt aus der Zeit unmittelbar nach dem Stadtbrand des Jahres 1540. Der Rat der Stadt und die Gilden hielten es aufgrund der unsicheren – von konfessionellen Auseinandersetzungen geprägten – politischen Lage offensichtlich für besonders vordringlich, die Stadt möglichst schnell wieder in Verteidigungsbereitschaft zu setzen. Sie beauftragten mit der Herstellung der Geschütze den Bronzegießer Cordt Mente, der in Norddeutschland zu den bekanntesten Vertretern seines Handwerks gehörte. Der Name Mentes und sein Meisterzeichen (M4) fanden sich auf einigen der von ihm gefertigten Einbecker Stücke.41) Eine Geschützinschrift aus dem Jahr 1541 berichtet, daß Cordt Mente an einem Tag 15 Geschütze goß (Nr. 46). Auch in den beiden darauffolgenden Jahren fertigte der Gießer noch weitere signierte und datierte Stücke für die Stadt Einbeck. Von den 27 im Jahr 1743 noch vorhandenen Geschützen (vgl. S. XVII) stammten 19 nachweislich aus den Jahren nach 1540, lediglich drei sind auf die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts datiert42), die übrigen fünf trugen keine Inschriften. Man kann daher davon ausgehen, daß das nach dem Stadtbrand angeschaffte Verteidigungsgerät in den nächsten zweihundert Jahren weitgehend als ausreichend zur Sicherung der Stadt betrachtet wurde. Anläßlich des geplanten Verkaufs der Geschütze als Rohmaterial wurde in der ersten [Druckseite XXIII] Hälfte des 18. Jahrhunderts allerdings darauf hingewiesen, daß etliche Stücke aufgrund ihres Alters nicht mehr einsatzbereit seien.43)

Das anläßlich des Verkaufs 1743 angefertigte Verzeichnis der Geschütze nach ihren Inschriften gibt offensichtlich sämtliche auf einem Geschütz befindlichen Inschriften, Darstellungen, Wappen und Marken wieder. Man kann daher ausgehend von dieser kopialen Überlieferung gewisse Rückschlüsse ziehen, welche Texttypen sich auf dieser Art Inschriftenträger besonders häufig finden. Dabei ist vorauszuschicken, daß die Beobachtungen, die sich am Material der Einbecker Geschützinschriften machen lassen, ohne weiteres auch auf die Geschützinschriften der Stadt Hannover übertragen werden können, deren Entstehung sich – anders als die der Einbecker Inschriften – gleichmäßig über einen Zeitraum von der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des Berichtszeitraums verteilt.44) Die Sprache der Geschützinschriften ist nahezu ausnahmslos deutsch. Dies ist nicht durch das Material und die damit befaßten Bronzegießer zu erklären, wie der Vergleich mit den in denselben Werkstätten gefertigten Glocken zeigt, die häufig Inschriften in lateinischer Sprache tragen. Es liegt daher der Schluß nahe, daß die Inschriften der Geschütze, die auf den Stadtwällen aufgestellt und somit allgemein zugänglich waren, auf eine größere Volkstümlichkeit zielten. Nicht nur die Wahl der Volkssprache, die oft in Reimverse gesetzt ist, macht dies deutlich, sondern auch die Art der Inschriften. Eine Ausnahme ist in diesem Zusammenhang der einzige lateinische Satz auf einem Einbecker Geschütz, in dem sich der Gießer Cordt Mente nennt (Nr. 56). Solche Meisterinschriften finden sich häufig auf Geschützen, ebenso die Jahreszahl des Gusses.

Konstitutiv für eine Geschützinschrift ist die Verwendung der 1. Person Sg., in der das Geschütz zu dem Bürger oder auch zum Feind spricht. Diese Ich-Perspektive findet sich in allen 22 Einbecker Geschützinschriften. Dabei versichert das Geschütz in vielen Fällen denjenigen, der es in Auftrag gegeben hat, seines Beistands: de Heren und Borgeren von Eimibeck sta ich bi (Nr. 47), der kramer gilden sta ick bi mit seten (= Schießen) (Nr. 61), und stellt sich oft mit seinem Namen vor: Der kleine Jokop bin ich genant (Nr. 46), Der Schwan ich heiß (Nr. 77). Es fällt auf, daß die Inschriften tragenden Geschütze, die die Stadt Einbeck gießen ließ, mit einer Ausnahme alle einen Namen haben, während die von den Gilden in Auftrag gegebenen Geschütze – ebenfalls mit einer Ausnahme – namenlos sind. Dies könnte damit zusammenhängen, daß letztere durch die inschriftlich vermerkte Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gilde bereits in gewisser Weise bezeichnet waren. Geschütznamen können aus sehr unterschiedlichen Bereichen gewählt werden. In Einbeck überwiegen die auch andernorts sehr beliebten Namen von biblischen Personen, in diesem Fall der Evangelisten, die vollzählig vertreten sind45) sowie der Apostel46). Eine Gruppe von Geschützen mit den Namen einer entsprechenden Gruppe von biblischen Personen zu benennen, war allgemein gebräuchlich. Darüber hinaus finden sich in Einbeck neben einer Bezeichnung aus dem Tierreich, der Schwan (Nr. 77), zwei Namen, deren Bedeutung sich heute nicht mehr klären läßt: die möglicherweise auch falsch überlieferte Bezeichnung der Schawerdt (Nr. 65) sowie der Hartzbock (Nr. 56). Während die meisten Bezeichnungen sicherlich darauf abzielten, Assoziationen vom Macht, Stärke und Überlegenheit hervorzurufen – manchmal aber auch spöttisch gemeint waren –, wollte man sich mit der Wahl des Namens einer biblischen Gestalt oder eines Heiligen wohl eher des himmlischen Beistands in Kriegszeiten versichern. Eine solche Funktion hat auch die auf den Einbecker Geschützen nur zweimal auftretende Fürbitte für schlechte Zeiten (Nr. 52, 60). Häufiger findet sich hier eine an den Gegner gerichtete Drohung: den ich drefe krich balde seinen ende (Nr. 48), Wen ich drefe de werdt bange (Nr. 65), bist du vor mick, so hot du dick (Nr. 57). Daneben stehen auf den Geschützen auch Sprüche frommen Inhalts47) sowie allgemeine Lebensweisheiten. Auffällig ist, daß diese Sentenzen allgemeiner Art – für ein nur in Kriegszeiten Verwendung findendes Gerät sehr passend – ausschließlich eine negative Sicht der Dinge wiederspiegeln und vor dem Bösen in der Welt warnen: trwe is mislich in düßer welt (Nr. 47), Ebreker (= Gesetzesbrecher) fint me an mer enden (Nr. 53), Der egennut is ser in dem Svang (Nr. 65).

Zitationshinweis:

DI 42, Einbeck, Einleitung, 3. Inschriften, Inschriftenträger und Überlieferung (Horst Hülse), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di042g007e003.

  1. Zum Vergleich: Das Hamelner Inschriftencorpus umfaßt 189 Nummern (DI 28); die Inschriftensammlung der Stadt Goslar (DI 45) verzeichnet (ohne Anhänge) 180 Nummern. »
  2. Johannes Letzner, Dasselische und Einbeckische Chronica. Erfurt 1596. Buch VI, Teil 1, bes. Kap. 21. »
  3. Vgl. hierzu Kap. 3. 1., S. XVI. »
  4. Hektor Wilhelm Heinrich Mithoff, Kunstdenkmale und Alterthümer im Hannoverschen. Bd. 2: Fürstenthümer Göttingen und Grubenhagen nebst dem hannoverschen Theile des Harzes und der Grafschaft Hohnstein. Hannover 1873. Nachdruck Hannover-Döhren 1974. Beiträge zur Geschichte, Landes- und Volkskunde von Niedersachsen und Bremen, Serie A: Nachdrucke, 2. »
  5. W. H. Friese, Einbeck und seine Umgebungen. Einbeck o. J. (1890). »
  6. Das Manuskript befindet sich im Archiv der Neustädter Kirche am Sülbecksweg. »
  7. Wilhelm Feise, Allerlei Denkmäler an Bürgerhäusern und Kirchen in Einbeck. In: Jahresbericht 10 (1913–1915), S. 51–84. »
  8. Wie Anm. 5. »
  9. Vgl. S. XVIII. »
  10. So lautet die Grabschrift für Brun Raven im Original: ANNO • DOMIN(I) • 1579 • AHM DAG / ALLER • HEILIGEN • DES • NACHTS • ZWISCHE(N) • 12 VND 1 / [...................] / VORNEME • BRVN • RAVEN • SELICH • ENTSLAFEN • DES SE[LE] • // GOT • WOLTE • GNEDICH • SEIN •; in der Version Letzners (Chronica, VI, Teil 1, 21, fol. 89r): Anno 1579 am Tag aller Heiligen ist der Erbar Bruno Raben in Gott verstorben. »
  11. StA Einbeck, D Ha Nr. 2. »
  12. Mithoff, Kunstdenkmale, S. 52. »
  13. Heinrich Ludolph Harland, Geschichte der Stadt Einbeck, nebst geschichtlichen Nachrichten [...]. 2 Bde., Einbeck 1854 u. 1859, hier Bd. 2, S. 435–439. »
  14. Die Bezeichnung „Grabinschrift“ ist im folgenden klar von der Bezeichnung „Grabschrift“ zu unterscheiden. Unter den Oberbegriff „Grabinschrift“ werden alle diejenigen Inschriften gefaßt, die in den Kontext eines Begräbnisses oder eines Grabdenkmals einzuordnen sind. Der Terminus „Grabschrift“ bezeichnet dagegen ausschließlich die Textsorte einer Inschrift, d. h. nur solche Inschriften, in denen der Tod eines einzelnen thematisiert wird. Dies kann in Form eines kurzen Sterbevermerks ebenso geschehen wie in einem in Verse gefaßten Grabgedicht. »
  15. Letzner, Chronica VI, Teil 1, 21, fol. 89v. »
  16. Ebd., fol. 89r. »
  17. Ebd., fol. 90r. »
  18. Letzner, Chronica VI, Teil 1, 21, fol. 88r: Weil aber die Schrifft auff den Grab und Leichsteinen meistentheils vertretten / hab ich davon nicht vollkomenes setzen können. Was die Neustädter Marienkirche betrifft, so vermerkt Letzner, daß dort zwar viele Leute begraben seien, die Steine jedoch durch den großen Stadtbrand 1540 zerstört worden seien, so daß es nur noch wenige erhaltene Begräbnisse gebe (fol. 89v). »
  19. Bei den als Epitaph bezeichneten Inschriftenträgern Nr. 82, 101, 104, 120, 157 könnte es sich jeweils auch um eine Grabplatte gehandelt haben. »
  20. Nr. 85, 91, 92, 96, 98, 124, 148, 165»
  21. Einschränkend sei hierzu jedoch angemerkt, daß im Fall der kopial überlieferten Inschriften keine Aussage darüber gemacht werden kann, ob sich außer der überlieferten Inschrift noch ein anderer Text auf dem Grabdenkmal befand. »
  22. Nr. 124, 148, 157, 165, 166»
  23. Nr. 120, 145, 157, 165, 166»
  24. Nr. 114, 138»
  25. Nr. 92, 97, 98, 104, 111, 145; in Nr. 96 tritt noch ein Gedicht in deutschen Reimversen hinzu. »
  26. Nr. 90, 114, 137»
  27. Nr. 85, 90, 102, 107, 114, 137»
  28. Nr. 91, 124, 137, 161»
  29. Nr. 138 »
  30. Vgl. DI 28 (Hameln) u. DI 36 (Hannover). »
  31. Nr. 78, 84, 93, 117, 143»
  32. Nr. 49, 50, 132»
  33. Steinweg 17, Nr. 132»
  34. Nr. 78, 81, 133, 143»
  35. Der Bibelspruch wurde von Friedrich dem Weisen seit 1522 als Devise verwendet. Die Initialen VDMIE fanden sich auf der Kleidung der sächsischen Hofleute ebenso wie auf den Münzen des Kurfürstentums Sachsen. Bald darauf wurde die Devise auch von anderen führenden Persönlichkeiten der Reformation übernommen. Auf dem Reichstag von Speyer 1526 wiesen die auf die Gewandärmel gestickten Initialen des Bibelzitats die protestantischen Teilnehmer aus. In der Folgezeit fand die Devise weitere Verbreitung – vor allem auch unter den Mitgliedern des Schmalkaldischen Bundes. Vgl. hierzu: Frederic John Stopp, Verbum Domini Manet In Aeternum – The Dissemination of a Reformation Slogan. In: Essays in German Language, Culture and Society, hg. v. S. S. Prawer, R. H. Hinton u. L. Forster. London 1969, S. 123–135. »
  36. Vgl. a. die Bauinschrift am Hullerser Tor (Nr. 103) sowie DI 28 (Hameln), Nr. 64; DI 36 (Hannover), Nr. 82, 116, 176»
  37. Dies erscheint besonders im Vergleich zu dem Osnabrücker Inschriftenmaterial bemerkenswert. Dort wird in der Hälfte aller Inschriften der nach dem Stadtbrand 1613 errichteten Häuser auf das Ereignis Bezug genommen. Vgl. DI 26 (Osnabrück), S. XXIII»
  38. Nr. 46, 52, 53, 56, 58, 59, 65, 77»
  39. Nr. 160, 162, 163»
  40. StA Einbeck, D Ha Nr. 2. »
  41. DI 36 (Hannover), Nr. 54, 58, 66, 83, 84, 85, 86, 102, 151, 152, 156, 203, 204, 205, 250, 251, 315, 316, 325, 337»
  42. Nr. 47, 48, 52, 53»
  43. Nr. 46, 57, 76. Der Gedanke liegt nahe, daß es noch weitere nach 1540 gegossene und 1743 nicht mehr existente Geschütze gab, die die Namen der übrigen Apostel trugen. »
  44. Nr. 52, 56, 58, 65»