Inschriftenkatalog: Ehemaliger Landkreis Querfurt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 64: Querfurt (2006)

Nr. 64 Schnellroda (Gem. Albersroda), ev. Kirche 1506

Beschreibung

Wappentafel, Sandstein. Über dem Sturz des nordöstlichen Eingangs ist unter einem Wasserschlag eine horizontal zweigeteilte Tafel ins Mauerwerk eingelassen, die von der älteren Kirche stammt und sich hier nicht in situ befindet. Im oberen, querrechteckigen Feld liest man die eingemeißelte Bauinschrift, für deren letzte Zeile die untere Rahmenleiste genutzt wurde. Im unteren Bereich schließt sich eine etwas schmalere, konisch eingetiefte Nische an, in der zwei tartschenförmige, zueinandergekehrte Wappenschilde vollplastisch ausgehauen sind.

Maße: H.: 63 cm; B.: 72 cm; Bu.: 3 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Ilas Bartusch) [1/1]

  1. Annoa) · d(omi)ni · Mb) · ccccc · vnde / vic) · ior · is · vor · brachtd) · da/s · gebawe · is · bavmeister / gewest · hans · kanwarf · ha/ns · rolmane) · erf) · marc(us) · bra//werg) · fphernerh) · heri) · gewestj)

Übersetzung:

Im Jahr 1506 ist das Gebäude vollendet worden. Bauherr ist gewesen Hans Kannewurf, Hans Rühlman. Herr Marcus Brauer war Pfarrer.

Wappen:
Kannewurf1), Gemeinde Schnellroda (?)2).

Kommentar

Die Bestandteile der Buchstaben berühren einander kaum, da Bögen und Schrägschäfte auf ein Mindestmaß reduziert wurden. Die Fahne des r bildet ein einfaches Quadrangel. Der Bogen des h ist bis unter die Grundlinie verlängert, der untere Bogen des g als waagerechter Strich gestaltet. Der obere Schrägbalken des k wurde zum Schaft zurückgeführt. Als Worttrenner dienen teilweise paragraphzeichenförmig ausgeführte Quadrangel.

Es handelt sich hierbei um das früheste Zeugnis baulicher Veränderungen an der Schnellrodaer Kirche.3) Die Formulierung is vor bracht das gebawe läßt einen weitgehenden Neubau vermuten. Wappen und Inschrift weisen darauf hin, daß Gemeinde und Gutsherr die Kosten gemeinsam trugen.4) So werden Hans von Kannewurf und Hans Rühlman als bavmeister im Sinne von Bauherren genannt.5) Hans von Kannewurfs Grabdenkmal ist innerhalb der Kirche noch erhalten.6) Hans Rühlman war ein Vorfahr des alteingesessenen und begüterten Schnellrodaer Bauerngeschlechtes.7) In den 1616 einsetzenden Kirchenbüchern läßt sich die Stammfolge seiner Familie bis in die Gegenwart nahezu lückenlos nachvollziehen.8) Pfarrer Marcus Brauer ist in der Überlieferung sonst nicht bezeugt.9)

Textkritischer Apparat

  1. Anno] Das flachgedeckte A mit geschwungenem linken Schrägschaft stark verwittert.
  2. M] Symmetrisches unziales M, der Mittelschaft in drei Zierlinien aufgespalten, die mittlere endet in einer Raute.
  3. vi] xiii Naumann; XIII Augustin.
  4. vor · bracht] vor. macht Naumann; niw : macht Augustin. Zur üblichen Verwendung der Form vorbringen im Sinne von vollenden vgl. die Bauinschrift (1530) am Eislebener Rathaus, zitiert in Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. 188f.
  5. rolman] rosman Kdm.
  6. er] So für her.
  7. bra//wer] Der Text springt innerhalb des Wortes auf die untere Rahmenleiste.
  8. fpherner] spherner Augustin. Zur Form vgl. Grimm/Grimm 7, 1889, Sp. 1625 und die Bauinschrift an der Sakristei der St.-Petri-Kirche zu Nordhausen, zitiert in Kdm. (Nordhausen) 1888, S. 153 (ERN BUSSEN PHERNERE).
  9. her] nev : Augustin. Die Worte fpherner her sind hier zweifellos als Einheit im Sinne von Pfarrherr = Pfarrer zu verstehen. Aber auch her im Sinne von hier, vgl. Grimm/Grimm 4, 1877, Abt. 2, Sp. 1003 unter Lemma her I, 7, ist nicht auszuschließen.
  10. gewest] gewiese Augustin.

Anmerkungen

  1. Vgl. Siebmacher 6/6, 1884, S. 82, Taf. 52.
  2. Laubbaum, an der Wurzel belegt mit einer Rose. Vgl. zur Identifizierung Naumann 1881, S. 45.
  3. Zur Baugeschichte vgl. Naumann 1881, S. 44f. und Nr. 169.
  4. Vgl. Naumann 1881, S. 44.
  5. Vgl. Grimm/Grimm 1, 1854, Sp. 1190: „Baumeister, m. gewöhnlich architectus, dann aber auch, wie bauherr, aedilis (...).“ Beide Familien werden auch in der Bauinschrift von 1609 erneut als Bauherren genannt. Zum Begriff baumeister allgemein vgl. Binding 1993, S. 58ff.
  6. Vgl. Nr. 92, siehe dort auch zu seiner Person.
  7. Vgl. Nr. 139.
  8. Vgl. PfA Schnellroda, Kb. 1, Schnellroda/Albersroda, Tl. 1, S. 2, 6, 8 etc.; Tl. 2, fol. 3v, 4r, 6v etc.
  9. Weder das Pfarrerbuch 2, 2004, noch Dietmann 1/2, 1753, noch Biering 1742 nennen ihn.

Nachweise

  1. Naumann 1881, S. 44.
  2. Kdm. (Querfurt) 1909, S. 269.
  3. Augustin 1989, S. 35.

Zitierhinweis:
DI 64, Querfurt, Nr. 64 (Ilas Bartusch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di064l002k0006404.